Kleine Anfrage des Abg. Rock (FDP) vom 08.10.2014 betreffend Waldrodungen Windpark "Hallo" in Freiensteinau und Antwort der Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Vorbemerkung der Fragesteller: Der Hessische Energieminister Tark Al-Wazir (Grüne) und der Regierungspräsident des Regierungspräsidiums Gießen, Dr. Lars Witteck (CDU) haben zugesagt, im Rahmen eines sogenannten "Windfestes", das von einem besonderen Unterhaltungsprogramm (z.B. Fallschirmspringen von Windrädern) begleitet werden sollte, den Windpark "Hallo" der Firma Luftstrom in Freiensteinau (Vogelsbergkreis) am 21. September 2014 öffentlichkeitswirksam zu eröffnen. Gegen den weiteren Ausbau der Windkraft gibt es vor Ort massiven Widerstand von Bürgern und Bürgerinitiativen . Ein Aktionsbündnis vieler Bürgerinnen und Bürger hat deshalb aus Anlass der Windparkeröffnung unter dem Motto "Rote Karte für Al-Wazir" zu einer Protestveranstaltung am Tag der Eröffnung aufgerufen. Einige Tage vor Eröffnung des Windparks wurde bekannt, dass der Minister seine Teilnahme an der Veranstaltung abgesagt habe. Begründung der vermeintliche Vorzeigeinvestor - lauf eigenen öffentlichen Bekunden der Partei des Ministers eng verbunden - habe deutlich mehr Waldflächen gerodet, als genehmigt. Laut Berichten der regionalen Presse habe ein Vermessungsgutachten des Regierungspräsidiums Gießen ergeben , dass statt der genehmigten 4,1 Hektar (41.000 m²) Wald tatsächlich rund 7,3 Hektar (73.000 m²) abgeholzt wurden, also rund 3,2 Hektar (32.000 m²) oder 78 % mehr als zulässig waren. Auch seien danach der Oberen Forstbehörde seit Monaten die rechtswidrigen Rodungen bekannt gewesen und diese habe die zuständigen Stellen der Genehmigungsbehörde schriftlich über die möglicherweise genehmigungswidrigen Rodungen informiert. Schließlich hat der CDU Verband Freiensteinau alle Bürgerinnen und Bürger zur Teilnahme an der für den 21. September geplanten Veranstaltung unter dem Motto "Rote Karte für Al-Wazir" aufgerufen. Diese Vorbemerkung des Fragestellers vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung wie folgt: Frage 1. In wessen Eigentum befindet sich der für die Errichtung der Windkraftanlagen zerstörte Wald (Aufzählung nach Eigentumsanteilen und Fläche)? Die Waldrodungen für die Windenergieanlagen (WEA) H1, H4, H5, H6 und H8 erfolgte ausschließlich im Kommunalwald der Gemeinde Freiensteinau. Die Waldrodung für die WEA H3 erfolgte größtenteils im Kommunalwald der Gemeinde Freiensteinau, geringfügig im Privatwald. Die Waldrodung für die WEA H7 erfolgte im Privatwald (Waldinsel im Offenlandbereich), der Rest der Anlage steht im Offenland. Frage 2. Wie viele Bäume (absolut in Stück und in Festmetern, Raummetern) in welchem Marktwert (Verkaufspreis in Euro) hätten laut Genehmigung entnommen werden dürfen? Es ist das Hauptmerkmal einer Waldrodung, dass alle Bäume auf einer Waldfläche entnommen werden dürfen, wenn eine Genehmigung zur Umwandlung von Wald in eine andere Nutzungsart vorliegt. Eine Festlegung auf eine bestimmte Anzahl von Bäumen, auf deren Masse oder Marktwert ist daher nicht erforderlich und erfolgt üblicherweise nicht. Frage 3. Wie viele Bäume (absolut in Stück und in Festmetern, Raummetern) in welchem Marktwert (Verkaufspreis in Euro) wurden tatsächlich entnommen? Die Beantwortung dieser Frage fällt unter das Geschäfts- bzw. Betriebsgeheimnis der jeweiligen in der Antwort zu der Frage 1 genannten Eigentümer. Eingegangen am 8. Januar 2015 · Ausgegeben am 13. Januar 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/1007 08. 01. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1007 Frage 4. Wer hat die Erlöse aus der Verwertung der Bäume vereinnahmt? Die Erlöse aus der Verwertung der Bäume werden vom jeweiligen Eigentümer vereinnahmt. Auf die Antwort zu den Fragen 1 und 3 wird verwiesen. Wiesbaden, 22. Dezember 2014 In Vertretung: Dr. Beatrix Tappeser