Kleine Anfrage der Abg. Habermann (SPD) vom 13.10.2014 betreffend Konsortialvertrag Frankfurt Flughafen und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Die Kleine Anfrage beantworte ich im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen wie folgt: Frage 1. Wie beurteilt die Landesregierung die Forderung fluglärmbetroffener Anwohner, den bis zum Jahr 2030 gültigen Konsortialvertrag Flughafen Frankfurt zu ändern? Frage 2. Welche Möglichkeiten zur Verbesserung des Lärmschutzes der Bevölkerung sind im Rahmen einer Vertragsänderung vorstellbar und umsetzbar? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 und 2 gemeinsam beantwortet. Die Forderung fluglärmbetroffener Anwohner, den Konsortialvertrag zu ändern, entspricht den Vorgaben des Koalitionsvertrages zwischen CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Der Koalitionsvertrag gibt wieder, dass "Vor diesem Hintergrund […] sich das Land Hessen als Miteigentümer der Fraport dafür aus[spricht], auf möglicherweise steigende Fluggastzahlen solange wie möglich mit ökonomisch vertretbaren und für die Region verträglicheren Alternativen zum Bau des Terminals 3 zu reagieren. In Verhandlungen mit der Stadt Frankfurt als dem zweitgrößten Anteilseigner der Fraport AG werden die Koalitionspartner darauf hinwirken, dass diese Zielsetzung auch im gemeinsamen Konsortialvertrag festgeschrieben wird." Dieser Absicht entsprechend ist bereits eine Ergänzung des Konsortialvertrages formuliert worden , die diese Zielsetzung exakt aufgreift. Damit trägt die Landesregierung der entsprechenden Forderung fluglärmbetroffener Anwohner Rechnung. Frage 3. Unter welchen Bedingungen können die Vertragsregelungen geändert werden? Der Konsortialvertrag regelt in § 16 Änderungen des Vertrages. Dieser lautet: "Änderungen dieses Konsortialvertrages, einschließlich dieses § 16, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit eines einstimmigen Beschlusses des Konsortialausschusses sowie der Schriftform." Wiesbaden, 9. Dezember 2014 Tarek Al-Wazir Eingegangen am 7. Januar 2015 · Ausgegeben am 9. Januar 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/1010 07. 01. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG