Kleine Anfrage des Abg. Degen (SPD) vom 14.10.2014 betreffend personelle Situation in den Schulämtern und Antwort des Kultusministers Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1. Welche der 15 Schulämter werden derzeit kommissarisch geleitet und seit wann? Frage 2. Wie viele Leitungsstellen in den einzelnen Schulämtern sind derzeit kommissarisch besetzt? (Bitte nach Schulämtern und Besoldungsgruppen) Das Staatliche Schulamt für den Landkreis Groß-Gerau und den Main-Taunus-Kreis wird seit 1. Juni 2014 kommissarisch geleitet. Ergänzend wird angemerkt, dass in den Staatlichen Schulämtern Frankfurt am Main, Fulda, Kassel, Weilburg, Marburg und Wiesbaden die Funktion der Amtsleitung durch die stellvertretende Amtsleiterin bzw. den stellvertretenden Amtsleiter wahrgenommen wird. Frage 3. Wie viele Stellen des höheren, gehobenen, mittleren und unteren Dienstes sind derzeit nicht be- setzt und seit wann? (Bitte nach Schulämtern) Folgende Stellen des höheren, gehobenen und mittleren Dienstes sind derzeit (Stand 29.10.2014) nicht besetzt: Im höheren Dienst:  2 Stellen Schulamt Darmstadt seit 01.04.2013 bzw. 01.07.2014,  2 Stellen Schulamt Frankfurt am Main seit 01.09.2013 bzw. 01.10.2013,  1 Stelle Schulamt Rüsselsheim seit 01.06.2014,  1 Stelle Schulamt Fulda seit 01.08.2014,  2 Stellen Schulamt Gießen seit 01.04.2013 bzw. 01.08.2014,  1 Stelle Schulamt Kassel seit 01.11.2010,  1 Stelle Schulamt Friedberg seit 01.05.2014,  1 Stelle Schulamt Weilburg seit 01.08.2010,  1 Stelle Schulamt Marburg seit 01.03.2014,  1,5 Stellen Schulamt Offenbach am Main seit 01.01.2014 bzw. 01.09.2014,  1 Stelle Schulamt Wiesbaden seit 09.12.2011. Im gehobenen Dienst:  1 Stelle Schulamt Kassel seit 01.09.2014. Im mittleren Dienst:  2 Stellen Schulamt Rüsselsheim seit 01.09.2014 bzw. 01.10.2014,  1 Stelle Schulamt Kassel seit 01.10.2014,  1 Stelle Schulamt Friedberg seit 01.03.2014,  0,5 Stelle Schulamt Offenbach am Main seit 01.05.2014,  0,5 Stelle Schulamt Hanau seit 01.05.2014. Eingegangen am 18. November 2014 · Ausgegeben am 21. November 2014 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/1026 24. 11. 2014 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1026 Zur Nachbesetzung der meisten Stellen sind Auswahlverfahren anhängig, von denen einige kurz vor dem Abschluss stehen. In Fällen, in denen bislang keine Freigabe der Stelle erfolgen konnte oder in denen absehbar war, dass sich das Besetzungsverfahren verzögern wird, sind Stellen auch mit zur Unterstützung in das Staatliche Schulamt abgeordneten Beschäftigten vorübergehend besetzt worden. Frage 4. Wie viele Abordnungen aus den Schulämtern sind in den letzten fünf Jahren jeweils erfolgt? Das personalrechtliche Instrument der Abordnung dient unterschiedlichen Zielsetzungen. Beschäftigte werden mit dem Ziel der Versetzung abgeordnet, weil sie sich erfolgreich um eine Funktion in einer anderen Dienststelle beworben haben. Beschäftigte werden abgeordnet, weil sie spätestens vor Übernahme einer nach A 16 besoldeten Funktion im Rahmen einer Rotation Erfahrungen in anderen Aufgabenfeldern nachweisen müssen. Abordnungen erfolgen auch, weil zeitlich befristet die Expertise von Beschäftigten in einer anderen Dienststelle benötigt wird. Abordnungen werden auch in Form von Teilabordnungen ausgesprochen. Im Übrigen erfolgen seit Errichtung des Landesschulamtes befristete und unbefristete Wechsel zwischen den in dieser Behörde zusammengefassten Organisationseinheiten durch Umsetzungen. Die hier beschriebenen spezifischen Bedarfslagen, die zur Übernahme anderer Aufgaben führen, unterscheiden sich beträchtlich. Die Ermittlung einer jährlichen Gesamtzahl ist wegen des aufgezeigten, breit differenzierten Themenkomplexes, aber auch wegen der unterschiedlichen Dauer und des Umfangs der Personalmaßnahmen nicht verlässlich möglich. Frage 5. Wie hat sich die personelle Situation an den Staatlichen Schulämtern sowie am Landesschulamt in den letzten fünf Jahren entwickelt? (Bitte nach ganzen Planstellen sowie besetzten Stellen differenziert) Die Angaben beziehen sich auf die den Staatlichen Schulämtern tatsächlich zur Besetzung zur Verfügung stehenden Stellen. Stellen für Schwerbehinderte und Stellen für Frauenbeauftragte für Lehrkräfte werden ebenso wenig wie Leerstellen und Altersteilzeitstellen, die allesamt personenbezogenen zugewiesen werden, betrachtet. Für den Bereich der Staatlichen Schulämter ist die Entwicklung anhand der in den jeweiligen Haushaltsplänen dargestellten "Änderungen des Stellenplans" bzw. "Änderungen der Stellenübersicht " wie folgt ablesbar. Aus den Staatlichen Schulämtern sind 23 Stellen in andere Kapitel bei gleichzeitiger Verlagerung der Aufgaben umgesetzt worden. Darüber hinaus sind von den Stellen, die durch Synergieeffekte durch die Zusammenführung in ein Landesschulamt erwirtschaftet werden sollen, 17,5 Stellen bereits 2012 in Abgang gestellt worden. Weiter sind in den letzten fünf Jahren insgesamt 13 Stellen gestrichen worden - u.a. weil ausgewiesene "kw-Vermerke" gegriffen haben. Frage 6. Was unternimmt die Landesregierung um vakante Leitungsfunktionen zeitnah zu besetzen? Das Ziel der zeitnahen Besetzung wird prinzipiell bei allen Stellen und nicht nur bei der Vergabe vakanter Leitungsfunktionen verfolgt. Frage 7. Mit welchem Stellenbedarf für die Staatlichen Schulämter rechnet die Landesregierung nach der Auflösung des Landesschulamts? Der Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Neustrukturierung der hessischen Bildungsverwaltung - Drucksache 19/971 - beinhaltet inhaltliche Neuansätze sowohl für die Hessische Lehrkräfteakademie als auch für die unteren Schulaufsichtsbehörden sowie die Ermächtigung zum Erlass entsprechender Verordnungen. Dazu gehören zum Beispiel die Möglichkeit, Ersatzschulen künftig überregional genehmigen zu können, die Wahrnehmung von (weiteren) überregionalen oder zentral für das ganze Land wahrzunehmenden Aufgaben durch einzelne Staatliche Schulämter sowie der Zusammenschluss von Staatlichen Schulämtern zu Kooperationsverbünden. Nach Abschluss der Beteiligungsverfahren zur inhaltlichen Ausgestaltung sind valide Aussagen hinsichtlich des Stellenbedarfs möglich . Wiesbaden, 14. November 2014 Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz