Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der Abg. Waschke, Franz, Geis, Grüger, Kummer, Quanz (SPD) und Fraktion betreffend Europäische Förderprogramme Drucksache 19/1030 Im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung, dem Minister für Soziales und Integration, dem Kultusminister, der Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, dem Minister für Wissenschaft und Kunst und dem Minister der Finanzen beantwortet die Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des Landes Hessen beim Bund im Namen der Landesregierung die Große Anfrage wie folgt: I. Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) - Förderperiode 2007 bis 2013 Frage 1. Welche inhaltlichen Schwerpunkte wurden seitens der Landesregierung bei der Mittelvergabe gesetzt ? Das "Programm zur Förderung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung in Hessen " (RWB-EFRE-Programm für Hessen) wurde auf der Basis der Strategischen Leitlinien der Gemeinschaft für die Kohäsionspolitik im Dienste von Wachstum und Beschäftigung, des Nationalen Strategischen Rahmenplans für die Bundesrepublik Deutschland sowie einer regionalspezifischen sozio-ökonomischen Analyse und Stärken-Schwächen-Untersuchung für Hessen erstellt . Das Programm versteht sich als ein wichtiger Beitrag zu einer regionalen Wachstumspolitik und unterstützt den vom Europäischen Rat bei seiner Tagung in Lissabon im Frühjahr 2000 eingeleiteten Prozess, mit dem die Dynamik und Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union gestärkt werden soll. Das Programm wurde in drei fachliche Prioritätsachsen (Programmschwerpunkte) gegliedert: Programmschwerpunkte Geplanter Mitteleinsatz in % Achse 1 Innovation und wissensbasierte Wirtschaft 40 % Achse 2 Gründungsförderung und Förderung der betrieblichen Wettbewerbsfähigkeit insbesondere von KMU 30 % Achse 3 Ausbau spezifischer Entwicklungspotenziale und Abbau regionaler Disparitäten 27 % Achse 4 Technische Hilfe 3 % Frage 2. Welche Summe stand dem Land Hessen in der Förderperiode zu? Für die Förderperiode 2007 bis 2013 standen dem Land Hessen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung Mittel in Höhe von 263.454.159 € zur Verfügung, die prozentual wie in der Tabelle zu Frage 1 auf die inhaltlichen Schwerpunkte (Prioritätsachsen) verteilt wurden. Frage 3. Wie hoch war der Umfang an Landesmitteln, die zur Kofinanzierung der Projekte zur Verfügung standen? Projekte können bis zu maximal 50 % aus EFRE-Mitteln gefördert werden. Die Kofinanzierung erfolgt aus nationalen öffentlichen Mitteln (Bundes-, Landes- oder kommunale Mittel) und aus nationalen privaten Mitteln (z.B. Eigenmittel). Im Zeitraum 01.10.2007 bis 31.10.2014 wurden für 203 Projekte Landesmittel in Höhe von 65.940.401,60 € zur Kofinanzierung eingesetzt. Eingegangen am 9. Februar 2015 · Ausgegeben am 13. Februar 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/1578 09. 02. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1578 Frage 4. Wurden alle vorhandenen Mittel abgerufen? Falls ja, wann waren die Mittel ausgeschöpft? Falls nein, wie viele Restmittel waren am Ende der Förderperiode noch verfügbar? Bisher (Stand: 24.10.2014) wurden 91,17 % der bereitstehenden EFRE-Mittel in Höhe von 263.454.159 € bewilligt. Dies entspricht einem Betrag in Höhe von 240.180.439,16 €. Davon wurden 184.306.446,25 € abgerufen. Die Förderperiode 2007 bis 2013 endet erst am 31.12.2015. Eine Aussage zu den verfügbaren Restmitteln am Ende der Förderperiode kann daher jetzt noch nicht getroffen werden. Frage 5. Welche konkreten Projekte wurden hessenweit gefördert? Die mit EFRE-Mitteln geförderten Projekte sind der beigefügten Liste (Anlage 1; Stand: 24.10.2014) zu entnehmen. Die Projekte sind chronologisch sortiert. II. Europäischer Sozialfonds (ESF) - Förderperiode 2007 bis 2013 Frage 6. Welche inhaltlichen Schwerpunkte wurden seitens der Landesregierung bei der Mittelvergabe gesetzt ? In der Förderperiode 2007 bis 2013 sollen die Fondsmittel verstärkt verwendet werden, um einen Beitrag zur Verwirklichung der Strategie von Lissabon zu leisten: Schwerpunkt 1: Steigerung der Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und Beschäftigten, Schwerpunkt 2: Verbesserung des Humankapitals, Schwerpunkt 3: Verbesserung der Arbeitsmarktchancen und Integration benachteiligter Personen . Zum Schwerpunkt 1 gehören Maßnahmen zur Erhöhung der Beteiligung von Beschäftigten an Weiterbildungsmaßnahmen, zur Stärkung der Qualität und Transparenz des Weiterbildungsangebotes für Arbeitnehmer und Unternehmen sowie Maßnahmen zur Sensibilisierung von kleinen und mittleren Unternehmen für eine erhöhte Weiterbildungsbeteiligung und die Entwicklung von neuen Weiterbildungsprodukten. Für diesen Schwerpunkt sollen bis zum Ende der Förderperiode ca. 19 % der ESF-Mittel eingesetzt werden. Zum Schwerpunkt 2 gehören Maßnahmen zur Verhinderung des Schulabbruchs und -versagens, zur Entwicklung der Berufsreife bei benachteiligten Jugendlichen, zur Schaffung zusätzlicher betrieblicher und nicht-betrieblicher Ausbildungsplätze, zur Stärkung der Ausbildungsbereitschaft und Ausbildungsqualität sowie Maßnahmen zur Verbesserung des beruflichen Bildungssystems und des Übergangs von der Hochschule zum Beruf. Für diesen Schwerpunkt sollen bis zum Ende der Förderperiode ca. 55 % der ESF-Mittel eingesetzt werden. Zum Schwerpunkt 3 gehören Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs zu Beschäftigung sowie der sozialen Eingliederung von benachteiligten Personen sowie Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie, Studium und Beruf. Für diesen Schwerpunkt sollen bis zum Ende der Förderperiode ca. 22 % der ESF-Mittel eingesetzt werden. Der verbleibende Rest von 4 % wird für Aufgaben eingesetzt, die im direkten Zusammenhang mit der Umsetzung des Fonds in Verbindung stehen und hierfür gemäß den einschlägigen EU- Verordnungen auch vorgesehen sind. Frage 7. Welche Summe stand dem Land Hessen in der Förderperiode zu? Das Land Hessen erhält in der Förderperiode 2007 bis 2013 insgesamt 186,7 Mio. € aus dem ESF. Die aktive Förderung hält derzeit noch an und wird erst 2015 enden. Frage 8. Wie hoch war der Umfang an Landesmitteln, die zur Kofinanzierung der Projekte zur Verfügung standen? Bis zum Stichtag 31.10.2014 wurden bisher rund 129 Mio. € an verfügbaren Landesmitteln zur Kofinanzierung von ESF-Projekten zur Verfügung gestellt. Als Kofinanzierung werden aber auch Landesmittel angerechnet und anerkannt, die lediglich verbucht werden. Dazu gehören beispielhaft die Besoldung bzw. Löhne von Lehrern an Schulen oder von Personal an Hochschulen , die in ESF-Projekten eingesetzt werden. Frage 9. Wurden alle vorhandenen Mittel abgerufen? Falls ja, wann waren die Mittel ausgeschöpft? Falls nein, wie viele Restmittel waren am Ende der Förderperiode noch verfügbar? Alle vorhandenen ESF-Mittel werden bis zum Ende der Förderperiode in 2015 abgerufen und ausgeschöpft. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1578 3 Frage 10. Welche konkreten Projekte wurden hessenweit gefördert? Bis zum 31.12.2013 wurden über 1.660 Projekte gefördert. Diese sind als "Verzeichnis der Begünstigten " mit dem jeweiligen Namen des Projektträgers, Name des Förderprogramms und Fördersumme auf der Homepage des ESF in Hessen (https://www.esf-hessen.de/Verzeichnis der_Beguenstigten.esf) veröffentlicht und können dort eingesehen werden. Im ersten Quartal 2015 werden die Projekte aus 2014 hinzugefügt. III. Kohäsionsfonds - Förderperiode 2007 bis 2013 Frage 11. Welche inhaltlichen Schwerpunkte wurden seitens der Landesregierung bei der Mittelvergabe gesetzt ? Frage 12. Welche Summe stand dem Land Hessen in der Förderperiode zu? Frage 13. Wie hoch war der Umfang an Landesmitteln, die zur Kofinanzierung der Projekte zur Verfügung standen? Frage 14. Wurden alle vorhandenen Mittel abgerufen? Falls ja, wann waren die Mittel ausgeschöpft? Falls nein, wie viele Restmittel waren am Ende der Förderperiode noch verfügbar? Frage 15. Welche konkreten Projekte wurden hessenweit gefördert? Die Fragen 11 bis 15 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Fördermittel aus dem Kohäsionsfonds erhalten ausschließlich Mitgliedstaaten der EU, deren Bruttonationaleinkommen unter 90 % des EU-Durchschnitts liegt. Da Deutschland diese Bedingung nicht erfüllt, werden keine Fördermittel aus diesem Fonds zur Verfügung gestellt. IV. Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) - Förderperiode 2007 bis 2013 Frage 16. Welche inhaltlichen Schwerpunkte wurden seitens der Landesregierung bei der Mittelvergabe gesetzt ? Aus dem EGFL wurden 2007 bis 2013 folgende Maßnahmen finanziert: Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe Direktzahlungen bilden das Kernstück der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Die inhaltliche Schwerpunktsetzung zur Mittelvergabe dieser Stützungsregelung erfolgt auf europäischer Ebene (2007 bis 2013 durch den Europäischen Rat und die Europäische Kommission). Die im Laufe der Förderperiode von der Erzeugung vollständig entkoppelten Fördermaßnahmen (Bezeichnung in Deutschland: Betriebsprämien) sind direkte Einkommensbeihilfen, die Bewirtschaftern landwirtschaftlicher Betriebe je Hektar beihilfefähiger Fläche gewährt werden. Maßnahmen zur Verbesserung der Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen für Bienenzuchterzeugnisse (im Folgenden "Honig" genannt) Die Förderung von Honigerzeugung und -vermarktung erfolgt in Hessen aus dem Förderprodukt 05 ("Förderung des Absatzes ldw. Qualitätsprodukte") bzw. FP 05a (Honigvermarktung ), auf der Basis der "Richtlinien zur Förderung der Maßnahmen zur Verbesserung der Erzeugung und Vermarktung von Honig in Hessen" vom 13.08.2010 (StAnz S. 2168 ff.) i.d.F. vom 06.08.2013 (StAnz. 34/2013, S. 1082). Gefördert wurden und werden Projekte des Landesverbandes Hessischer Imker (LHI) sowie Forschungsvorhaben des LLH- Bieneninstituts Kirchhain und des Bieneninstituts Oberursel. Zu den Projekten zählen Lehrgänge und Exkursionen, Qualitätsuntersuchungen von Honig und Wachs, Bekämpfung der Varroatose und der mit ihr verbundenen Krankheiten, Rationalisierung der Bienenwanderung und angewandte Forschung. Die Evaluation der abgelaufenen Förderperiode zeigt, dass die Imker-Zahl gesteigert werden konnte, bei gleichzeitiger Verjüngung und Steigerung des Frauenanteils sowie Verbesserung des Wissensstandes. Diese Entwicklung ist vorrangig den gemeinsamen Bildungsmaßnahmen des Landesverbandes hessischer Imker mit dem Bieneninstitut Kirchhain zu verdanken. Die Untersuchungen und Forschungsprojekte der Bieneninstitute zeigten Erfolge in der Varroatose -Bekämpfung und anderen Bereichen. Die Förderung trug dazu bei, die Erzeugungsund Vermarktungsbedingungen zu verbessern sowie das Angebot und die Qualität von Honig aus Hessen zu stärken. 4 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1578 Förderung des Weinsektors im Rahmen des Nationalen Stützungsprogramms Wein (im Folgenden "Weinbau" genannt) Es wurden in der Förderperiode 2007 bis 2013 folgende Schwerpunkte gesetzt: die Umstellung und Umstrukturierung von Rebflächen, die Absatzförderung hessischer Weine auf Drittstaatsmärkten (ab Haushaltsjahr 2009) sowie die Förderung von Investitionen in Kellerwirtschaft und Vermarktung (ab Haushaltsjahr 2009). Die Förderung der Umstellung und Umstrukturierung von Rebflächen in den Jahren 2007 und 2008 erfolgte auf Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1493/99 i.V.m. der Durchführungsverordnung (EG) Nr. 1227/2000; ab 2009 auf Grundlage des nationalen Stützungsprogramms für den Weinsektor i.V.m. der hessischen Richtlinie "Förderungs- und Entwicklungsprogramm Wein". Förderung von Erzeugerorganisationen im Rahmen der Gemeinsamen Marktorganisation für Obst und Gemüse (im Folgenden "GMO Obst und Gemüse" genannt) In diesem Förderprogramm setzt die Landesregierung keine inhaltlichen Schwerpunkte, weil es sich um eine 100-Prozent-EU-Förderung handelt. Zielsetzung der Förderung ist die Stärkung europäischer Obst- und Gemüseanbauer im Hinblick auf die optimale Vermarktung ihrer Erzeugnisse. Die EU-seitig gesetzten Schwerpunkte sind: Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit (u.a. Förderung der Angebotskonzentration, Verbesserung der Marktorientierung ), Kompetenzentwicklung/Steigerung der Innovationsfähigkeit, ressourcenschonende Erzeugung und Vermarktung sicherer Produkte. EU-Förderprogramm Schulmilch (im Folgenden "Schulmilch" genannt) Die Landesregierung hält Milch und Milchprodukte für wichtige Bestandteile einer gesundheitsfördernden Pausenverpflegung. Eine möglichst hohe und flächendeckende Milchversorgung sollte angestrebt werden, da Milch und Milchprodukte insbesondere wichtig für die ausreichende Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit Kalzium sind. Frage 17. Welche Summe stand dem Land Hessen in der Förderperiode zu? Direktzahlungen: Es gibt ein EU-seitig festgelegtes Mittelvolumen für jeden Mitgliedstaat. Jeder Antragsteller, der die Fördervoraussetzungen erfüllt, hat einen Rechtsanspruch auf die Gewährung der Zahlung aus den verfügbaren Mitteln des Mitgliedstaates. Ein separat zu bewirtschaftendes Budget auf Ebene eines deutschen Landes gibt es nicht. Verausgabt wurden in der Förderperiode 1,55 Mrd. €. Honig: 2007 bis 2013 wurden jährlich 102.000 € für die Förderung aus Förderprodukt 05a (s. Frage 16) bereitgestellt und vollständig verausgabt. Wein: Hessen standen für die Förderperiode 2007 bis 2013 insgesamt Mittel in Höhe von 6,01 Mio. € zur Verfügung. GMO Obst und Gemüse: In der Förderperiode 2007 bis 2013 wurden Mittel in Höhe von insgesamt 3,25 Mio. € ausgezahlt. Schulmilch: Die EU-Mittel waren in der Förderperiode 2007 bis 2013 nicht beschränkt, sondern wurden von der EU nach Bedarf vergeben. In Hessen wurden insgesamt 2.018.670 € abgerufen. Frage 18. Wie hoch war der Umfang an Landesmitteln, die zur Kofinanzierung der Projekte zur Verfügung standen? Direktzahlungen wurden/werden zu 100% aus dem EU-Haushalt finanziert. Honig: 2007 bis 2013 wurden jährlich 102.000 € an Landesmitteln vergeben. Wein: Die Finanzierung erfolgte ausschließlich aus Mitteln der Europäischen Union. GMO Obst und Gemüse: Die Finanzierung erfolgte ausschließlich aus Mitteln der Europäischen Union. Schulmilch: Es wurden keine Mittel zur Kofinanzierung zur Verfügung gestellt. Allerdings wurden die EU-Mittel durch Landesmittel in Höhe von 680.000 € aufgestockt. Hiervon wurden 425.351 € in Anspruch genommen. Ab 2011 wurden keine Landesmittel mehr zur Verfügung gestellt, um Einsparvorgaben im Landeshaushalt zu erfüllen. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1578 5 Frage 19. Wurden alle vorhandenen Mittel abgerufen? Falls ja, wann waren die Mittel ausgeschöpft? Falls nein, wie viele Restmittel waren am Ende der Förderperiode noch verfügbar? Direktzahlungen: Es gibt ein EU-seitig festgelegtes Mittelvolumen für jeden Mitgliedstaat. Jeder Antragsteller, der die Fördervoraussetzungen erfüllt, hat einen Rechtsanspruch auf die Gewährung der Zahlung aus den verfügbaren Mitteln des Mitgliedstaates. Ein separat zu bewirtschaftendes Budget auf Ebene eines deutschen Landes gibt es nicht. Honig: Auf die Antwort zu Frage 17 wird verwiesen. Wein: Die dem Land Hessen zugewiesenen Mittel wurden mit Ausnahme der Haushaltsjahre 2007 und 2010 jeweils restlos verausgabt. In 2007 war dies durch eine verhaltene Antragstellung der Weinbaubetriebe im Rahmen der Umstrukturierung und Umstellung der Rebflächen als der damals einzigen Fördermaßnahme begründet; in 2010 konnten einige Investitionsmaßnahmen (neue Maßnahme seit 2009) aufgrund der längeren Planungs- und Umsetzungsphasen , die nicht im Zuständigkeitsbereich der Hessischen Landesregierungen liegen, nicht rechtzeitig zum Ende des EU-Haushaltsjahres abgeschlossen und zur Auszahlung gebracht werden. Die Höhe der nicht ausgeschöpften Mittel betrug in der Summe 0,39 Mio. €. GMO Obst und Gemüse: Die Mittel wurden in dem Umfang, in dem die Anspruchsvoraussetzungen gegeben waren, abgerufen. Restmittel gab es nicht. Schulmilch: Auf die Antworten zu Frage 17 und Frage 18 wird verwiesen. Frage 20. Welche konkreten Projekte wurden hessenweit gefördert? Direktzahlungen sind keine Projektförderungen. Jährlich stellen in Hessen rd. 20.000 Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe für rd. 770.000 Hektar landwirtschaftliche Fläche Anträge auf Gewährung der Direktzahlungen. Honig: Zu den geförderten Maßnahmen gehörten in der abgelaufenen Förderperiode folgende Projekte: Landesverband Hess. Imker: technische Hilfen, Fortbildungsveranstaltungen wie Lehrgänge , Vorträge, Demonstrationen für Imker und Multiplikatoren (Imkerberater, Vereinsvorsitzende , Lehrbeauftragte). Landesverband Hess. Imker: Untersuchung von Honigproben auf physikalischchemische Qualitätsparameter, Rückstände und Krankheitskeime. Bieneninstitut Kirchhain (Einrichtung des Landesbetriebes Landwirtschaft Hessen): Forschungsprojekt "Auswirkungen von Neonicotinoiden und Varroaziden". Bieneninstitut Oberursel der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt: Forschungsprojekt "PSM-Auswirkungen auf das Brutverhalten". Wein: Im Bereich der Absatzförderung hessischer Weine auf Drittstaatsmärkten erfolgte überwiegend die Unterstützung der hessischen Weinerzeuger und Vermarkter bei der Durchführung von Informations- und Absatzfördermaßnahmen auf Drittstaatsmärkten. Darüber hinaus wurde die Beteiligung an international bedeutenden Weinmessen gefördert. Im Bereich der Umstellung und Umstrukturierung wurden vorwiegend Beihilfen an die hessischen Weinbaubetriebe für die Anpassung der Rebflächen an moderne Bewirtschaftungstechniken sowie Standort- und Klimabedingungen durch Neuanlage bzw. Erweiterung oder Reduzierung des Zeilenabstandes und/oder Wechsel der Ertragsrebsorte/Unterlagensorte sowie Anpflanzungen nach Flurbereinigungsmaßnahmen gewährt. Weiterhin wurden Vorhaben zur Umstellung von Steillagen auf Querterrassierung und zur Errichtung und zum Wiederaufbau von Weinbergsmauern gefördert. Im Bereich der Investitionsförderung lag der Förderschwerpunkt auf der Gewährung von Beihilfen für die Anschaffung von Einrichtungen und Geräten zum schonenden Traubentransport, zur qualitätssteigernden Traubenverarbeitung, zum Weinausbau und zur Lagerung. Im Bereich der Vermarktungsförderung wurden prioritär Investitionen zur Schaffung oder Modernisierung von ortsfesten Verkaufs- und Präsentationseinrichtungen sowie Investitionen in technische Anlagen und Geräte im Bereich Logistik und Vermarktung gefördert. GMO Obst und Gemüse: Gegenstand der Förderung waren u.a. Investitionen in Maschinen zur Bündelung, Sortierung, Lagerung, Verpackung und Kommissionierung von Obst und Gemüseprodukten, qualitätsfördernde Maßnahmen, Zertifizierungen, Weiterbildungsmaßnahmen , Öffentlichkeitsarbeit sowie Krisenprävention. 6 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1578 Schulmilch: Nach dem EU-Schulmilchprogramm waren die EU-Mittel ausschließlich zur Vergünstigung der Schulmilchprodukte für die Berechtigten einzusetzen. Die Landesmittel wurden überwiegend zur Aufstockung der EU-Mittel verwendet, so dass für hessische Kindergarten - und Schulkinder die Produkte bis 2011 noch günstiger waren. In geringem Maße wurden z.B. Schulmilchbroschüren finanziert. Flurneuordnung: Im Zuge der Zuckermarktreform wurden aus Diversifizierungsmitteln des EGFL Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur (in der Hauptsache Wegebau) im Rahmen von Flurbereinigungsverfahren mit EU-Mitteln gefördert. In der Anlage 2 sind die konkret geförderten Projekte aufgelistet. V. Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) - Förderperiode 2007 bis 2013 Soweit nicht anders dargestellt, beziehen sich alle Finanzangaben nur auf den EU-Mittelanteil, der in der Regel einen Finanzanteil in Höhe von 50 % an den Gesamtausgaben hat. Darüber hinaus wurden in der Förderperiode zusätzlich erhebliche rein nationale Mittel eingesetzt. Die aktive Förderperiode ist am 31.12.2013 beendet worden. Im Rahmen der n+2 Regelung (finanztechnisches Ende der Förderperiode) finden noch Abfinanzierungen bis zum 31.12.2015 statt. Frage 21. Welche inhaltlichen Schwerpunkte wurden seitens der Landesregierung bei der Mittelvergabe gesetzt ? Die aus dem ELER-Fonds kofinanzierten Maßnahmen des Entwicklungsplans für den ländlichen Raum des Landes Hessen 2007 bis 2013 (EPLR) wurden über vier Schwerpunkte umgesetzt. Diese sind: Schwerpunkt 1: Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft, Schwerpunkt 2: Verbesserung der Umwelt und der Landschaft, Schwerpunkt 3: Lebensqualität im ländlichen Raum und Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft, Schwerpunkt 4: LEADER. Über die Maßnahmen von Schwerpunkt 2 (Agrarumweltmaßnahmen, Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete, forstliche Maßnahmen) wurden rund 61 % der EU-Mittel verausgabt, gefolgt von Schwerpunktbereich 1 (Einzelbetriebliche investive Förderung, Förderung von Infrastrukturmaßnahmen ) mit rund 26 %, Schwerpunktbereich 4 (LEADER) mit rund 8 % sowie Schwerpunkt 3 (u.a. Förderung der Diversifizierung, des Fremdenverkehrs, der Dorfentwicklung ) mit rund 6 %. Hierbei ist zu beachten, dass einzelne Maßnahmen (z.B. Dorfentwicklung) in erheblichem Umfang über rein nationale Mittel außerhalb des EPLR gefördert wurden, so dass die Angaben zum Einsatz der EU-Mittel nur eine eingeschränkte Aussagekraft besitzen. Weitere Informationen zur Umsetzung des EPLR 2007 bis 2013 können der Homepage des HMUKLV unter https://umweltministerium.hessen.de/landwirtschaft/laendlicher-raum/foerderungder -laendlichen-entwicklung/centerpage-eplr entnommen werden. Frage 22. Welche Summe stand dem Land Hessen in der Förderperiode zu? In der Förderperiode 2007 bis 2013 standen dem Land Hessen EU-Mittel in Höhe von insgesamt 250,862 Mio. € zur Verfügung, davon 218,345 Mio. € ELER-Mittel und 32,517 Mio. € sog. "Health-Check-Mittel", die zusätzlich zweckgebunden für neue Herausforderungen einzusetzen waren. Frage 23. Wie hoch war der Umfang an Landesmitteln, die zur Kofinanzierung der Projekte zur Verfügung standen? Grundsätzlich waren die EU-Mittel mit 50 % aus nationalen Mitteln kozufinanzieren. Die im Rahmen des sog. Gesundheitschecks der Agrarpolitik (Health-Check) zusätzlich zur Verfügung stehenden Mittel mussten nur in Höhe von 25 % national kofinanziert werden. Bei den nationalen Kofinanzierungsmitteln handelt es sich nicht nur um Landesmittel, sondern je nachdem, welche Fördermaßnahme betroffen ist, um Bundesmittel im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe der Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK), um Landesmittel oder um sonstige öffentliche Mittel (z.B. kommunale Mittel). Bis zum 15.10.2014 wurden zur Kofinanzierung der ELER-Mittel insgesamt knapp 219 Mio. € nationale Mittel an die Zuwendungsempfänger gezahlt. Der Anteil an Landesmitteln daran beträgt rund 108 Mio. € €. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1578 7 Frage 24. Wurden alle vorhandenen Mittel abgerufen? Falls ja, wann waren die Mittel ausgeschöpft? Falls nein, wie viele Restmittel waren am Ende der Förderperiode noch verfügbar? Ja. Alle vorhandenen EU-Mittel wurden bis zum 31.12.2013 vollständig durch Bewilligungen gebunden. Die Abfinanzierung von Zahlungen aus diesen Bewilligungen kann noch bis zum 31.12.2015 erfolgen. Bis zum 15.10.2014 wurden bereits über 95 % der verfügbaren EU-Mittel einschließlich nationaler Kofinanzierung ausgezahlt. Es wird davon ausgegangen, dass alle restlichen verfügbaren Mittel bis zum 31.12.2015 abfließen werden. Frage 25. Welche konkreten Projekte wurden hessenweit gefördert? Aus Datenschutzgründen sowie wegen der in der Regel hohen Fallzahlen bei einzelnen Maßnahmen (z.B. bei der Gewährung der Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete mit bis zu 10.000 Antragstellern jährlich in Hessen), ist die Benennung von konkreten Projekten nicht möglich (ausgenommen Flurbereinigungsverfahren). In der beigefügten Übersicht (Anlage 3) sind die Maßnahmen enthalten, die im Rahmen des Entwicklungsplans für den ländlichen Raum des Landes Hessen 2007 bis 2013 gefördert wurden . Daraus sind jeweils auch die programmierten öffentlichen Mittel ersichtlich (Stand 15.10.2014). In der Anlage 4 sind die geförderten Flurbereinigungsverfahren aufgelistet. VI. Europäischer Fischereifonds (EFF) - Förderperiode 2007 bis 2013 Frage 26. Welche inhaltlichen Schwerpunkte wurden seitens der Landesregierung bei der Mittelvergabe gesetzt ? Frage 27. Welche Summe stand dem Land Hessen in der Förderperiode zu? Frage 28. Wie hoch war der Umfang an Landesmitteln, die zur Kofinanzierung der Projekte zur Verfügung standen? Frage 29. Wurden alle vorhandenen Mittel abgerufen? Falls ja, wann waren die Mittel ausgeschöpft? Falls nein, wie viele Restmittel waren am Ende der Förderperiode noch verfügbar? Frage 30. Welche konkreten Projekte wurden hessenweit gefördert? Die Fragen 26 bis 30 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Europäische Fischereifonds (EFF) besteht seit dem 01.01.2007 zur Förderung einer nachhaltigen Fischerei- und Aquakulturwirtschaft in Europa. Der Fonds hatte in der Laufzeit von 2007 bis 2013 eine Mittelausstattung von insgesamt rund 3,8 Mrd. €. Auf das Land Hessen wären hiervon ca. 67.000 € pro Jahr entfallen. In gleicher Höhe hätten komplementäre Landesmittel aufgebracht werden müssen. Zusätzlich müssten weitere 70.000 € jährliche Verwaltungskosten zur Umsetzung der EU-Mittel aufgewendet werden. Daher wurde entschieden, sowohl in der Förderperiode 2007 bis 2013 als auch zukünftig, alternativ eine Förderung mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) in Kombination mit Mitteln aus der Fischereiabgabe (Angelfischereiförderrichtlinie ) durchzuführen. VII. INTERREG VB - Förderperiode 2007 bis 2013 Frage 31. Welche inhaltlichen Schwerpunkte wurden seitens der Landesregierung bei der Mittelvergabe gesetzt ? Die Operationellen Programme sowie die Finanzpläne der INTERREG-Programme werden auf internationaler Ebene erstellt. Auch die Programmverwaltung erfolgt auf internationaler Ebene. Schwerpunkte des Programms INTERREG IV B Nordwesteuropa, an dem Hessen beteiligt ist, sind Innovation, Umwelt und Risikovorsorge, Erreichbarkeit sowie die Entwicklung der Städte und Regionen. Frage 32. Welche Summe stand dem Land Hessen in der Förderperiode zu? Bei den INTERREG-Programmen gibt es keine Fördermittelkontingentierung nach deutschen Ländern. Wieviel EFRE-Mittel nach Hessen fließen, hängt von der Beteiligung hessischer Partner an INTERREG-Projekten ab. Durch die Beteiligung hessischer Partner an Projekten des Programms INTERREG IV B Nordwesteuropa werden bis Ende 2015 knapp 8 Mio. € EFRE- Mittel nach Hessen fließen. Darüber hinaus waren hessische Partner auch an Projekten anderer Programmräume beteiligt. Dies ist unter bestimmten Bedingungen möglich. Insgesamt werden 8 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1578 bis Ende 2015 rund 9,6 Mio. € EFRE-Mittel aus INTERREG IV B-Programmen an hessische Partner gezahlt werden. Frage 33. Wie hoch war der Umfang an Landesmitteln, die zur Kofinanzierung der Projekte zur Verfügung standen? Für die INTERREG-Programme ist eine Kofinanzierung durch Landesmittel nicht vorgesehen. Frage 34. Wurden alle vorhandenen Mittel abgerufen? Falls ja, wann waren die Mittel ausgeschöpft? Falls nein, wie viele Restmittel waren Ende der Förderperiode noch verfügbar? Manche INTERREG-Projekte werden erst im Jahr 2015 beendet. Auch im Jahr 2015 werden noch EFRE-Mittel an die Projekte gezahlt. Es ist davon auszugehen, dass bis Ende 2015 alle EFRE-Mittel des Programms INTERREG IV B Nordwesteuropa verausgabt werden. Frage 35. Welche konkreten Projekte wurden hessenweit gefördert? Welche Projekte mit hessischen Projektpartnern gefördert wurden beziehungsweise noch werden , ist der beigefügten Projektliste (Anlage 5) zu entnehmen. VIII. INTERREG EUROPE - Förderperiode 2007 bis 2013 Frage 36. Welche inhaltlichen Schwerpunkte wurden seitens der Landesregierung bei der Mittelvergabe gesetzt ? Die Operationellen Programme sowie die Finanzpläne der INTERREG-Programme werden auf internationaler Ebene erstellt. Auch die Programmverwaltung erfolgt auf internationaler Ebene. Die zwei Schwerpunktbereiche des Programms INTERREG IV C (Vorläufer des Programms INTERREG EUROPE 2014 bis 2020), an dem Hessen beteiligt ist, sind Innovation und wissensbasierte Wirtschaft sowie Umwelt und Risikoprävention. Frage 37. Welche Summe stand dem Land Hessen in der letzten Förderperiode zu? Bei den INTERREG-Programmen gibt es keine Fördermittelkontingentierung nach deutschen Ländern. Wie viel EFRE-Mittel nach Hessen fließen, hängt von der Beteiligung hessischer Partner an INTERREG-Projekten ab. Durch die Beteiligung hessischer Partner an Projekten des Programms INTERREG IV C werden bis Ende 2015 rund 2 Mio. € EFRE-Mittel nach Hessen fließen. Frage 38. Wie hoch war der Umfang an Landesmitteln, die zur Kofinanzierung der Projekte zur Verfügung standen? Für die INTERREG-Programme ist eine Kofinanzierung durch Landesmittel in der Regel nicht vorgesehen. Frage 39. Wurden alle vorhandenen Mittel abgerufen? Falls ja, wann waren die Mittel ausgeschöpft? Falls nein, wie viele Restmittel waren Ende der Förderperiode noch verfügbar? Manche INTERREG-Projekte werden erst im Jahr 2015 beendet. Auch im Jahr 2015 werden noch EFRE-Mittel an die Projekte gezahlt. Es ist davon auszugehen, dass bis Ende 2015 alle EFRE-Mittel des Programms INTERREG IV C verausgabt werden. Frage 40. Welche konkreten Projekte wurden hessenweit gefördert? Welche Projekte mit hessischen Projektpartnern gefördert wurden beziehungsweise noch werden , ist der beigefügten Projektliste (Anlage 5) zu entnehmen. IX. URBACT - Förderperiode 2007 bis 2013 Frage 41. Welche inhaltlichen Schwerpunkte wurden seitens der Landesregierung bei der Mittelvergabe gesetzt ? Frage 42. Welche Summe stand dem Land Hessen in der Förderperiode zu? Frage 43. Wie hoch war der Umfang an Landesmitteln, die zur Kofinanzierung der Projekte zur Verfügung standen? Frage 44. Wurden alle vorhandenen Mittel abgerufen? Falls ja, wann waren die Mittel ausgeschöpft? Falls nein, wie viele Restmittel waren Ende der Förderperiode noch verfügbar? Frage 45. Welche konkreten Projekte wurden hessenweit gefördert? Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1578 9 Die Fragen 41 bis 45 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Bei dem Förderprogramm URBACT handelt es sich um ein zentral administriertes Förderprogramm , welches eine nachhaltige Stadtentwicklung fördern soll. Die Verwaltung hat das Französische Ministerium für Stadtentwicklungspolitik übernommen. Antragsteller sind u.a. Städte, sowie regionale, landes- und bundesweite Institutionen und Universitäten und Forschungseinrichtungen , soweit sie sich mit städtischen Angelegenheiten beschäftigen. Diese wenden sich direkt an die Verwalter des Förderprogramms. Daten zu hessischen Anträgen liegen der Hessischen Landesregierung nicht vor und können mit vertretbarem Aufwand im Rahmen der für die Beantwortung einer Großen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht ermittelt werden. X. Europa für Bürgerinnen und Bürger - Förderperiode 2007 bis 2013 Frage 46. Welche inhaltlichen Schwerpunkte wurden seitens der Landesregierung bei der Mittelvergabe gesetzt ? Frage 47. Welche Summe stand dem Land Hessen in der Förderperiode zu? Frage 48. Wie hoch war der Umfang an Landesmitteln, die zur Kofinanzierung der Projekte zur Verfügung standen? Frage 49. Wurden alle vorhandenen Mittel abgerufen? Falls ja, wann waren die Mittel ausgeschöpft? Falls nein, wie viele Restmittel waren Ende der Förderperiode noch verfügbar? Frage 50. Welche konkreten Projekte wurden hessenweit gefördert? Die Fragen 46 bis 50 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Bei dem Förderprogramm Europa für Bürgerinnen und Bürger handelt es sich um ein zentral administriertes Förderprogramm, welches das Ziel verfolgt, Bürgerinnen und Bürgern die EU näherzubringen, die Unionsbürgerschaft zu fördern und die Bedingungen für die demokratische Teilhabe zu verbessern. Die Verwaltung liegt im Wesentlichen bei der Exekutivagentur Bildung , Audiovisuelles und Kultur (EACEA) in Brüssel. Antragsteller sind öffentliche Einrichtungen und gemeinnützige Organisationen ohne Erwerbszweck mit Rechtspersönlichkeit. Diese wenden sich direkt an die Verwalter des Förderprogramms. Daten zu hessischen Anträgen konnten insofern ermittelt werden als dass die Kontaktstelle Deutschland "Europa für Bürgerinnen und Bürger" der Hessischen Landesregierung, Informationen zu Kommunen/Einrichtungen/Organisationen und den Orten der hessischen Projekte zur Verfügung gestellt hat (Anlage 6). Weitere Informationen können mit vertretbarem Aufwand im Rahmen der für die Beantwortung einer Großen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht ermittelt werden. XI. Erasmus+ - Förderperiode 2007 bis 2013 Frage 51. Welche inhaltlichen Schwerpunkte wurden seitens der Landesregierung bei der Mittelvergabe gesetzt ? Frage 52. Welche Summe stand dem Land Hessen in der Förderperiode zu? Frage 53. Wie hoch war der Umfang an Landesmitteln, die zur Kofinanzierung der Projekte zur Verfügung standen? Frage 54. Wurden alle vorhandenen Mittel abgerufen? Falls ja, wann waren die Mittel ausgeschöpft? Falls nein, wie viele Restmittel waren am Ende der Förderperiode noch verfügbar? Frage 55. Welche konkreten Projekte wurden hessenweit gefördert? Die Fragen 51 bis 55 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. In der Förderperiode 2007 bis 2013 existierte das Förderprogramm Erasmus. Die erste Förderperiode des Programms Erasmus + hat erst im Jahr 2014 begonnen. Auf die Antworten zu Kapitel XXVI. wird verwiesen. XII. Kreatives Europa - Förderperiode 2007 bis 2013 Frage 56. Welche inhaltlichen Schwerpunkte wurden seitens der Landesregierung bei der Mittelvergabe gesetzt ? Frage 57. Welche Summe stand dem Land Hessen in der letzten Förderperiode zu? 10 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1578 Frage 58. Wie hoch war der Umfang an Landesmitteln, die zur Kofinanzierung der Projekte zur Verfügung standen? Frage 59. Wurden alle vorhandenen Mittel abgerufen? Falls ja, wann waren die Mittel ausgeschöpft? Falls nein, wie viele Restmittel waren am Ende der Förderperiode noch verfügbar? Frage 60. Welche konkreten Projekte wurden hessenweit gefördert? Die Fragen 56 bis 60 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die erste Förderperiode des Programms Kreatives Europa hat erst im Jahr 2014 begonnen. Auf die Antworten zu Kapitel XXVII. wird verwiesen. XIII. COSME - Förderperiode 2007 bis 2013 Frage 61. Welche inhaltlichen Schwerpunkte wurden seitens der Landesregierung bei der Mittelvergabe gesetzt ? Frage 62. Welche Summe stand dem Land Hessen in der letzten Förderperiode zu? Frage 63. Wie hoch war der Umfang an Landesmitteln, die zur Kofinanzierung der Projekte zur Verfügung standen? Frage 64. Wurden alle vorhandenen Mittel abgerufen? Falls ja, wann waren die Mittel ausgeschöpft? Falls nein, wie viele Restmittel waren am Ende der Förderperiode noch verfügbar? Frage 65. Welche konkreten Projekte wurden hessenweit gefördert? Die Fragen 61 bis 65 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die erste Förderperiode des Programms COSME hat erst im Jahr 2014 begonnen. Auf die Antworten zu Kapitel XXVIII. wird verwiesen. XIV. HORIZON - 2020 bis Förderperiode 2007 bis 2013 Frage 66. Welche inhaltlichen Schwerpunkte wurden seitens der Landesregierung bei der Mittelvergabe gesetzt ? Frage 67. Welche Summe stand dem Land Hessen in der letzten Förderperiode zu? Frage 68. Wie hoch war der Umfang an Landesmitteln, die zur Kofinanzierung der Projekte zur Verfügung standen? Frage 69. Wurden alle vorhandenen Mittel abgerufen? Falls ja, wann waren die Mittel ausgeschöpft? Falls nein, wie viele Restmittel waren am Ende der Förderperiode noch verfügbar? Frage 70. Welche konkreten Projekte wurden hessenweit gefördert? Die Fragen 66 bis 70 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die erste Förderperiode des Programms HORIZON 2020 hat erst im Jahr 2014 begonnen. Auf die Antworten zu Kapitel XXIX. wird verwiesen. XV. Life + - Förderperiode 2007 bis 2013 In der Förderperiode des Life+-Projektes wurden die Projekte Natura 2000 und Wiederansiedlung des Maifischs im Rheinsystem umgesetzt. Die Beantwortung der Fragen erfolgt aufgeteilt nach Projekten. Projekt Natura 2000 Frage 71. Welche inhaltlichen Schwerpunkte wurden seitens der Landesregierung bei der Mittelvergabe gesetzt ? Im Rahmen der Förderperiode 2007 bis 2013 wurde ein LIFE+-Projekt in Hessen umgesetzt. Schwerpunkt dieses Projektes war die Umsetzung des Natura 2000-Managements auf Magerrasenflächen in der Wetterau mit besonderem Fokus auf die wirtschaftliche Situation der Schäfereibetriebe . Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1578 11 Frage 72. Welche Summe stand dem Land Hessen in der Förderperiode zu? Von der EU wurden für das Projekt "Wetterauer Hutungen" für die Jahre 2010 bis 2014 insgesamt 2.072.000 € zur Verfügung gestellt. Frage 73. Wie hoch war der Umfang an Landesmitteln, die zur Kofinanzierung der Projekte zur Verfügung standen? Die seitens des Projektträgers HMUKLV für dieses Projekt bereitgestellten Haushaltsmittel in Kap. 0922 FP 03f für die Jahre 2010 bis 2014 betrugen 1.922.000 €. Frage 74. Wurden alle vorhandenen Mittel abgerufen? Falls ja, wann waren die Mittel ausgeschöpft? Falls nein, wie viele Restmittel waren am Ende der Förderperiode noch verfügbar? Die bereitgestellten Haushaltsmittel werden voraussichtlich abfließen. Frage 75. Welche konkreten Projekte wurden hessenweit gefördert? Es wurde ausschließlich das Projekt "Wetterauer Hutungen" in den Landkreisen Wetterau und Gießen realisiert. Projekt Wiederansiedlung des Maifischs im Rheinsystem Das Projekt zur Wiederansiedlung des Maifischs im Rheinsystem betrifft sowohl die Förderperiode 2007 bis 2013 als auch die Förderperiode 2014 bis 2020 und somit den Abschnitt XXX. Life+ - Förderperiode 2014 bis 2020. Die Fragen 71 bis 75 werden zusammen beantwortet. Das Land Hessen beteiligte sich von 2007 bis 2010 an dem EU-Life Projekt des Landes Nordrhein -Westfalen zur Wiederansiedlung des Maifischs im Rheinsystem. Seit dem Jahr 2011 sind die Maßnahmen zum Aufbau eines Maifischbestandes im Rhein in ein Life+-Folgeprojekt integriert. Im Rahmen dieser beiden EU-Projekte konnten bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt rund 10 Millionen Maifischlarven in der projekteigenen Zuchtanlage in der hessischen Partnerregion Aquitaine gezüchtet und im Rheinsystem ausgewildert werden. Das LIFE-Projekt lief von 2007 bis 2010 unter der Trägerschaft des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz in NRW. Neben einer Kofinanzierung von Partnern aus NRW und den Niederlanden haben auch das HMUKLV und die Region Aquitaine/Frankreich das Projekt finanziell unterstützt. Zur Sicherstellung des LIFE-Projekterfolges werden die Besatzmaßnahmen über die Projektlaufzeit des bisherigen LIFE-Projektes (2007 bis 2010) nahtlos bis 2015 fortgeführt. Zudem beinhaltet das LIFE+-Folgeprojekt eine Reihe weiterer Maßnahmen, die unter anderem auch dem Schutz der französischen Maifischpopulationen dienen. Das Land Hessen beteiligt sich jährlich mit 20.000 € an dem Projekt. Diese werden aus Mitteln der Fischereiabgabe bestritten. Am 23.05.2012 wurde das deutsch-französisch-niederländische Maifisch-Projekt in Brüssel zum zweiten Mal von der Europäischen Kommission ausgezeichnet. Es erhielt den Titel "Best of the Best" (die Besten der Besten) der europäischen Life-Nature-Projekte. XVI. Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) - Förderperiode 2014 bis 2020 Frage 76. Welche inhaltlichen Schwerpunkte werden seitens der Landesregierung bei der Mittelvergabe gesetzt ? Das "Operationelle Programm für die Förderung von Investitionen in Wachstum und Beschäftigung in Hessen" aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (IWB-EFRE- Programm für Hessen) wurde auf der Basis des Gemeinsamen Strategischen Rahmens (GSR) der EU, der Partnerschaftsvereinbarung (PV) für die Bundesrepublik Deutschland sowie einer regionalspezifischen sozio-ökonomischen Analyse und Stärken-Schwächen-Untersuchung für Hessen erstellt. Das Programm versteht sich als Beitrag zu einer regionalen Wachstumspolitik und unterstützt die Strategie Europa 2020 zur Förderung eines intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wachstums. 12 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1578 Das Programm ist in vier fachliche Prioritätsachsen (Programmschwerpunkte) gegliedert: Programmschwerpunkte Geplanter Mitteleinsatz in % Achse 1 Stärkung von Forschung, technischer Entwicklung und Innovation 38 Achse 2 Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU sowie Gründungsförderung 25,5 Achse 3 Förderung der Bestrebungen zur Verringerung der CO2- Emissionen in allen Branchen der Wirtschaft 18 Achse 4 Nachhaltige Stadtentwicklung 14,5 Achse 5 Technische Hilfe 4 Es befindet sich zurzeit im Genehmigungsprozess der Europäischen Kommission. Der Förderstart ist 2015 vorgesehen. Frage 77. Welche Summe steht dem Land Hessen in der Förderperiode insgesamt zur Verfügung? Für die Förderperiode 2014 bis 2020 stehen dem Land Hessen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung Mittel in Höhe von maximal 240.723.366 € zur Verfügung, die prozentual wie in der Tabelle zu Frage 76 auf die inhaltlichen Schwerpunkte (Prioritätsachsen) verteilt werden. Frage 78. Welche prozentuale Kofinanzierung muss das Land gewährleisten? Projekte können bis zu maximal 50 % aus EFRE-Mitteln gefördert werden. Die Kofinanzierung erfolgt aus nationalen öffentlichen Mitteln (Bundes-, Landes- oder kommunale Mittel) und aus nationalen privaten Mitteln (z.B. Eigenmittel). Indikativ sind im Entwurf des operationellen Programms für die Kofinanzierung der EFRE-Mittel über den Förderzeitraum (2015 bis 2023) nationale private Mittel in Höhe von rund 70 Mio. € und nationale öffentliche Mittel (Bundes-, Landes- und kommunale Mittel) in Höhe von rund 170 Mio. € vorgesehen. Frage 79. Welche Summe wird dafür absolut in den Haushalt eingestellt? Die Kofinanzierung der EFRE-Projekte kann aus unterschiedlichen Förderprodukten erfolgen (siehe Ausführungen zu Frage 78). Im Rahmen der Antragstellung wird in den Förderreferaten nach Bedarf entschieden, ob eine Kofinanzierung des geplanten EFRE-Projektes aus Landesmitteln erfolgen kann und soll. Die haushaltsmäßigen Voraussetzungen für den Einsatz von Landesmitteln zur Kofinanzierung von EFRE-Projekten wurden im Haushalt bei den in Betracht kommenden Förderprodukten geschaffen. XVII. Europäischer Sozialfonds (ESF) - Förderperiode 2014 bis 2020 Frage 80. Welche inhaltlichen Schwerpunkte werden seitens der Landesregierung bei der Mittelvergabe gesetzt ? Die Europäische Strukturförderung wird sich in der Förderperiode 2014 bis 2020 sehr eng an der Strategie Europa 2020 ausrichten. Die ESF-Förderung in Hessen konzentriert sich dabei auf zwei Handlungsfelder: Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut und jeglicher Diskriminierung , Investitionen in Bildung, Ausbildung und Berufsbildung für Kompetenzen und lebenslanges Lernen. Zentrale Zielgruppen im Rahmen der Förderung der sozialen Inklusion sind benachteiligte Menschen wie z.B. (Langzeit-) Arbeitslose, Jugendliche mit besonderem Förderbedarf im Übergang von der Schule zur Arbeit und Strafgefangene sowie Strafentlassene. Im Rahmen der Investitionen in Bildung und lebenslanges Lernen werden abschlussgefährdete Jugendliche im Hauptschulbildungsgang gefördert. Ebenso werden junge Menschen in ihrer Berufsorientierung gestärkt und beim erfolgreichen Bewältigen ihrer Ausbildung unterstützt. Erwerbstätige ohne Berufsabschluss erhalten Möglichkeiten zur Nachqualifizierung und werden hinsichtlich ihrer beruflichen Perspektiven beraten. An hessischen Hochschulen sollen Modellprojekte gefördert werden, die auf die Verbesserung der Studienleistungen, insbesondere bei Studierenden mit "nicht-typischer Bildungsbiografie", sowie des Übergangs von der Hochschule in den Arbeitsmarkt abzielen. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1578 13 Für den Schwerpunkt "soziale Inklusion" sollen 45 % der ESF-Mittel eingesetzt werden. Für den Schwerpunkt "Bildung" sollen rund 51 % der ESF-Mittel eingesetzt werden. Der verbleibende Rest von 4 % wird für Aufgaben eingesetzt, die im direkten Zusammenhang mit der Umsetzung des Fonds in Verbindung stehen und hierfür gemäß den einschlägigen EU- Verordnungen auch vorgesehen sind. Frage 81. Welche Summe steht dem Land Hessen in der Förderperiode insgesamt zur Verfügung? Für die Förderperiode 2014 bis 2020 stehen dem Land Hessen insgesamt 172,2 Mio. € aus dem ESF zur Verfügung. Frage 82. Welche prozentuale Kofinanzierung muss das Land gewährleisten? Der ESF finanziert in der Regel 50 % der förderfähigen Ausgaben eines Vorhabens. Weitere 50 % müssen durch andere öffentliche oder private Mittel erbracht werden. Zu den öffentlichen Mitteln gehören neben Landesmitteln auch Bundesmittel oder kommunale Mittel. Somit ist die Gewährleistung eines bestimmten prozentualen Satzes an Landesmitteln zur Kofinanzierung nicht vorgeschrieben. Frage 83. Welche Summe wird dafür absolut in den Haushalt gestellt? Die Kofinanzierung der ESF-Projekte kann aus unterschiedlichen Förderprodukten erfolgen (siehe Ausführungen zu Frage 82). Im Rahmen der Antragstellung wird in den Förderreferaten nach Bedarf entschieden, ob eine Kofinanzierung des geplanten ESF-Projektes aus Landesmitteln erfolgen kann und soll. Die haushaltsmäßigen Voraussetzungen für den Einsatz von Landesmitteln zur Kofinanzierung von ESF-Projekten wurden im Haushalt bei den in Betracht kommenden Förderprodukten geschaffen. XVIII. Kohäsionsfonds - Förderperiode 2014 bis 2020 Frage 84. Welche inhaltlichen Schwerpunkte werden seitens der Landesregierung bei der Mittelvergabe gesetzt ? Frage 85. Welche Summe steht dem Land Hessen in der Förderperiode insgesamt zur Verfügung? Frage 86. Welche prozentuale Kofinanzierung muss das Land gewährleisten? Frage 87. Welche Summe wird dafür absolut in den Haushalt eingestellt? Die Fragen 84 bis 87 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Auf die Antwort zu Kapitel III wird verwiesen. XIX. Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) - Förderperiode 2014 bis 2020 Frage 88. Welche inhaltlichen Schwerpunkte werden seitens der Landesregierung bei der Mittelvergabe eingesetzt ? Direktzahlungen: Direktzahlungen bilden weiterhin das Kernstück der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Die inhaltliche Schwerpunktsetzung zur Mittelvergabe erfolgt durch das Europäische Parlament, den Europäischen Rat und die Europäische Kommission. Ab 2015 besteht das System der Direktzahlungen aus den Komponenten Basisprämie einschließlich Zahlungen für das Greening, Junglandwirteprämie, Umverteilungsprämie und Kleinerzeugerregelung . Honig: Für die Förderperiode 2014 bis 2016 haben LHI und die Bieneninstitute Kirchhain und Oberursel ein gemeinsames Untersuchungsprogramm zu Neonicotinoiden und immunbiologischen Faktoren beantragt, das durch Fachlehrgänge ergänzt wird. Die vorgesehene Mittelaufteilung ist in Anlage 7 ersichtlich. Für die Zeit nach 2016 wird das inhaltliche Programm in Absprache mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und der EU in 2016 festgelegt werden. Wein: In der Förderperiode 2014 bis 2020 werden die bisherigen Schwerpunkte beibehalten und um zwei weitere Maßnahmen ergänzt. Diese sind: a) die Verbraucherinformation in den Mitgliedstaaten betreffend den verantwortungsvollen Weinkonsum und die Unionssysteme für Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben sowie b) die Förderung von Innovationen im Weinsektor. 14 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1578 GMO Obst und Gemüse: Fortsetzung der Förderung im Rahmen der EU-seitig gesetzten Schwerpunkte. Schulmilch: An der inhaltlichen Schwerpunktsetzung hat die Hessische Landesregierung nichts geändert. Frage 89. Welche Summe steht dem Land Hessen in der Förderperiode insgesamt zur Verfügung? Direktzahlungen: Es gibt ein EU-seitig festgelegtes Mittelvolumen für jeden Mitgliedstaat. Jeder Antragsteller, der die Fördervoraussetzungen erfüllt, hat einen Rechtsanspruch auf die Gewährung der Zahlung aus den verfügbaren Mitteln des Mitgliedstaates. Ein separat zu bewirtschaftendes Budget auf Ebene eines deutschen Landes gibt es nicht. Honig: Derzeit steht lediglich der Finanzrahmen für die Förderperiode 2014 bis 2016 fest. Hessen hat für die neue Förderperiode die gleichen Beträge wie in den Vorjahren beantragt und eine entsprechende Finanzierungszusage von der EU erhalten; dementsprechend stehen für Deutschland und Hessen in 2014 bis 2016 folgende Mittel in Euro zur Verfügung: 2014 2015 2016 insgesamt Deutschland 1.533.581 1.533.866 1.531.982 4.599.429 Hessen EU-Mittel 102.000 102.000 102.000 306.000 Landesmittel 102.000 102.000 102.000 306.000 verfügbare Mittel in Hessen insgesamt: 204.000 204.000 204.000 612.000 Wein: Es ist davon auszugehen, dass dem Land Hessen in der Förderperiode 2014 bis 2020 EU-Haushaltsmittel in Höhe von rd. 5,9 Mio. € für die Abwicklung der Fördermaßnahmen aus dem nationalen Stützungsprogramm Wein zur Verfügung stehen werden. GMO Obst und Gemüse: In der Förderperiode 2014 bis 2020 ist von einem verfügbaren Mittelvolumen von ca. 4,8 Mio. € auszugehen. Schulmilch: Nach dem derzeit bestehenden Förderprogramm erfolgt die Mittelvergabe nach der Inanspruchnahme und ist nicht budgetiert. Voraussichtlich ab dem Schuljahr 2015/16 oder 2016/17 wird es ein neues EU-Schulprogramm geben. Derzeit ist noch unklar, wie die Mittelvergabe erfolgen soll und wie die Mittel eingesetzt werden. Frage 90. Welche prozentuale Kofinanzierung muss das Land gewährleisten? Direktzahlungen werden zu 100 % aus dem EU-Haushalt finanziert. Honig: Hessen trägt 50 % der Fördermittel (auf die Antwort zu Frage 89 wird verwiesen). Wein: Keine Kofinanzierung seitens des Landes. GMO Obst und Gemüse: Keine Kofinanzierung seitens des Landes. Schulmilch: Eine obligatorische Kofinanzierung des Schulprogrammes ist nicht erforderlich, da dies nicht in der entsprechenden EU-Verordnung vorausgesetzt wird. Frage 91. Welche Summe wird dafür absolut in den Haushalt eingestellt? Direktzahlungen: Auf die Antwort zu Frage 90 wird verwiesen. Honig: Hessen stellt jährlich 102.000 € zur Verfügung. Auf die Antwort zu Frage 89 wird verwiesen. Im Landeshaushalt werden jährlich 204.000 € veranschlagt, davon 102.000 € EU-Mittel. Wein: Auf die Antwort zu Frage 90 wird verwiesen. GMO Obst und Gemüse: Auf die Antwort zu Frage 90 wird verwiesen. Schulmilch: Es wurden keine Mittel im Haushalt eingestellt. Auf die Antwort zu Frage 90 wird verwiesen. XX. Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) - Förderperiode 2014 bis 2020 Der neue Entwicklungsplan für den ländlichen Raum des Landes Hessen 2014 bis 2020 (EPLR) befindet sich zum Zeitpunkt der Beantwortung der Anfrage noch im Genehmigungsprozess mit der Europäischen Kommission. Mit der Genehmigung wird frühestens im ersten Quartal 2015 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1578 15 gerechnet. Alle Finanzangaben beziehen sich nur auf den EU-Mittelanteil, der überwiegend einen Anteil in Höhe von 50 % an den Gesamtausgaben hat. Darüber hinaus werden in der Förderperiode erhebliche rein nationale Mittel zusätzlich eingesetzt. Frage 92. Welche inhaltlichen Schwerpunkte werden seitens der Landesregierung bei der Mittelvergabe gesetzt ? Die aus dem ELER-Fonds kofinanzierten Maßnahmen des EPLR werden aufgrund der neuen ELER-Systematik über sechs ELER-Prioritäten mit jeweils mehreren Schwerpunktbereichen umgesetzt. Die neuen inhaltlichen Schwerpunkte bei der Mittelvergabe begründen sich u.a. auf der Grundlage der Beschreibung der Ausgangssituation, einer Stärken-Schwächen-Analyse und den daraus abgeleiteten Handlungsbedarfen sowie den Erfahrungen der Vorperiode. Der EPLR 2014 bis 2020 hat seinen Schwerpunkt im Bereich "nachhaltiges Wachstum". Der Schwerpunkt liegt dort im Bereich Förderung der Erhaltung der biologischen Vielfalt und Bodenschutz mit der Förderung von Agrarumweltmaßnahmen und der Honorierung ökologischer Leistungen. Des Weiteren sind einzelbetriebliche investive Förderungen an einen nachweisbaren Beitrag zur Verbesserung der Effizienz des Ressourceneinsatzes gekoppelt und für nachhaltiges Wachstum von Bedeutung. Rund zwei Drittel der gesamten ELER-Mittel (66,4 %) lassen sich dem Bereich "nachhaltiges Wachstum" zuordnen, davon 20,3 % für die Förderung von einzelbetrieblichen Investitionen, 46,1 % für Maßnahmen, die zu einem verbesserten Schutz der Umwelt beitragen (davon 6,4 % für Agrarumweltmaßnahmen [niedriger Anteil, da Förderung hauptsächlich außerhalb des EPLR mit nationalen Mitteln], 24 % für Ökolandbau). Der EPLR 2014 bis 2020 leistet weiterhin einen Beitrag zum Ziel "Integratives Wachstum" der Strategie Europa 2020. Rund ein Viertel der gesamten ELER-Mittel (23,4 %) werden für Teilmaßnahmen eingesetzt, die Beschäftigungseffekte erwarten lassen (Diversifizierung, Basisdienstleistungen , Dorfentwicklung, Breitbandförderung, Zusammenarbeit und LEADER). Ein verhältnismäßig kleiner Beitrag wird mit dem EPLR 2014 bis 2020 zum Ziel "Intelligentes Wachstum" der Strategie Europa 2020 geleistet. Dies betrifft ausschließlich die Förderung der Innovation und Zusammenarbeit. Aus der ersten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik erfolgt eine Umschichtung von Mitteln in die zweite Säule in Höhe von 4,5 % des Direktzahlungsvolumens und verstärkt so den EU- Gesamtplafonds für Hessen. Auf diese Höhe einigten sich die Agrarminister der Länder Anfang November 2013. Die Mittel sind zweckgebunden für Maßnahmen zu verwenden, die eine nachhaltige Landwirtschaft stärken. Weitere Informationen können der Homepage des HMUKLV unter : https://umweltministerium.hessen.de/landwirtschaft/laendlicher-raum/foerderung-derlaendlichen -entwicklung/der-entwicklungsplan-fuer-den entnommen werden. Frage 93. Welche Summe steht dem Land Hessen in der Förderperiode insgesamt zur Verfügung? In der Förderperiode 2014 bis 2020 stehen dem Land Hessen EU-Mittel in Höhe von insgesamt 318,865 Mio. € zur Verfügung, davon 268,276 Mio. € ELER-Mittel und 50,589 Mio. € EGFL- Mittel aus der ersten Säule der GAP. Frage 94. Welche prozentuale Kofinanzierung muss das Land gewährleisten? Die ELER-Mittel werden grundsätzlich in Höhe von 50 % kofinanziert. Bei einzelnen Maßnahmen wird von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, den EU-Kofinanzierungsanteil zu erhöhen. Dies betrifft die Maßnahmen LEADER (65 %), Agrarumweltmaßnahmen sowie Ökologischer Landbau (75 %) und die Förderung von Innovation und Zusammenarbeit (80 %). Die jeweilige Differenz ist aus nationalen Mitteln bereitzustellen. Die zusätzlich aus der ersten Säule der GAP umgeschichteten Mittel bestehen zu 100 % aus Mitteln des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL). Frage 95. Welche Summe wird dafür absolut in den Haushalt eingestellt? Mit Einreichung des EPLR bei der EU hat sich das Land Hessen verpflichtet, die ihm zustehenden ELER-Mittel in der erforderlichen Höhe kozufinanzieren. Nach dem indikativen Finanzplan , der Bestandteil des EPLR ist, sind rund 181,5 Mio. € für die Kofinanzierung vorgesehen. Hinzu kommen rund 138,5 Mio. € sog. "top-ups". Dabei handelt es sich um indikativ eingeplante zusätzliche nationale Mittel zur Verstärkung des Einsatzes der öffentlichen Mittel bei ausgewählten Maßnahmen auf der Grundlage der ermittelten Bedarfe. Auf die Antwort zu Frage 92 wird verwiesen. Die nationalen Mittel setzen sich zusammen aus Mitteln der Gemeinschafts- 16 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1578 aufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK), Land, kommunaler Finanzausgleich sowie kommunale Mittel. Die erforderlichen Mittel sind jährlich im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens einzustellen . XXI. Europäischer Fischereifonds (EFF) - Förderperiode 2014 bis 2020 Frage 96. Welche inhaltlichen Schwerpunkte werden seitens der Landesregierung bei der Mittelvergabe gesetzt ? Frage 97. Welche Summe steht dem Land Hessen in der Förderperiode insgesamt zur Verfügung? Frage 98. Welche prozentuale Kofinanzierung muss das Land Hessen gewährleisten? Frage 99. Welche Summe wird dafür absolut in den Haushalt eingestellt? Die Fragen 96 bis 99 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Auf die Antwort zu Frage 26 wird verwiesen. XXII. INTERREG VB - Förderperiode 2014 bis 2020 Frage 100. Welche inhaltlichen Schwerpunkte werden seitens der Landesregierung bei der Mittelvergabe gesetzt ? Die Operationellen Programme sowie die Finanzpläne der INTERREG-Programme werden auf internationaler Ebene erstellt. Auch die Programmverwaltung erfolgt auf internationaler Ebene. Das Programm INTERREG V B Nordwesteuropa, an dem Hessen beteiligt sein wird, konzentriert sich künftig auf folgende Prioritäten: Innovation, Verringerung von CO2-Emissionen und nachhaltiger Verkehr sowie effizienter Einsatz von Ressourcen und Material. Frage 101. Welche Summe steht dem Land Hessen in der Förderperiode insgesamt zur Verfügung? Bei den INTERREG-Programmen gibt es keine Fördermittelkontingentierung nach deutschen Ländern. Wie viel EFRE-Mittel nach Hessen fließen werden, hängt von der Beteiligung hessischer Partner an INTERREG-Projekten ab. Frage 102. Welche prozentuale Kofinanzierung muss das Land gewährleisten? Frage 103. Welche Summe wird dafür absolut in den Haushalt eingestellt? Die Fragen 102 und 103 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Für die INTERREG-Programme ist keine Kofinanzierung durch Landesmittel vorgesehen. XXIII. INTERREG EUROPE - Förderperiode 2014 bis 2020 Frage 104. Welche inhaltlichen Schwerpunkte werden seitens der Landesregierung bei der Mittelvergabe gesetzt ? Die Operationellen Programme sowie die Finanzpläne der INTERREG-Programme werden auf internationaler Ebene erstellt. Auch die Programmverwaltung erfolgt auf internationaler Ebene. Das Programm INTERREG EUROPE, an dem Hessen beteiligt sein wird, konzentriert sich künftig auf folgende Prioritäten: Innovation, Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen, CO2-arme Wirtschaft sowie Umweltschutz und Förderung der Ressourceneffizienz . Frage 105. Welche Summe steht dem Land Hessen in der Förderperiode insgesamt zur Verfügung? Bei den INTERREG-Programmen gibt es keine Fördermittelkontingentierung nach deutschen Ländern. Wie viel EFRE-Mittel nach Hessen fließen werden, hängt von der Beteiligung hessischer Partner an INTERREG-Projekten ab. Frage 106. Welche prozentuale Kofinanzierung muss das Land gewährleisten? Frage 107. Welche Summe wird dafür absolut in den Haushalt eingestellt? Die Fragen 106 und 107 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Für die INTERREG-Programme ist keine Kofinanzierung durch Landesmittel vorgesehen. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1578 17 XXIV. URBACT - Förderperiode 2014 bis 2020 Frage 108. Welche inhaltlichen Schwerpunkte werden seitens der Landesregierung bei der Mittelvergabe gesetzt ? Frage 109. Welche Summe steht dem Land Hessen in der Förderperiode insgesamt zur Verfügung? Frage 110. Welche prozentuale Kofinanzierung muss das Land gewährleisten? Frage 111. Welche Summe wird dafür absolut in den Haushalt eingestellt? Die Fragen 108 bis 111 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Auf die Antwort zu Kapitel IX wird verwiesen. XXV. Europa für Bürgerinnen und Bürger - Förderperiode 2014 bis 2020 Frage 112. Welche inhaltlichen Schwerpunkte werden seitens der Landesregierung bei der Mittelvergabe gesetzt ? Frage 113. Welche Summe steht dem Land Hessen in der Förderperiode insgesamt zur Verfügung? Frage 114. Welche prozentuale Kofinanzierung muss das Land gewährleisten? Frage 115. Welche Summe wird dafür absolut in den Haushalt eingestellt? Die Fragen 112 bis 115 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Auf die Antwort zu Kapitel X wird verwiesen. XXVI. ERASMUS+ - Förderperiode 2014 bis 2020 Frage 116. Welche inhaltlichen Schwerpunkte werden seitens der Landesregierung bei der Mittelvergabe gesetzt ? Im Hochschulbereich erfolgt die Mittelvergabe durch den Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) als nationaler Agentur. Es obliegt daher nicht der Hessischen Landesregierung bei der Mittelvergabe inhaltliche Schwerpunkte zu setzen. Im Schulbereich liegt die Zuständigkeit für die Antragsgenehmigung bei der Kultusministerkonferenz - Pädagogischer Austauschdienst (PAD), nicht bei der Hessischen Landesregierung. Frage 117. Welche Summe steht dem Land Hessen in der Förderperiode insgesamt zur Verfügung? Zu den Projektmitteln für die gesamte Projektlaufzeit 2014 bis 2020 sind nach Auskunft des PAD (KMK) zum jetzigen Zeitpunkt keine detaillierten Informationen möglich. Nach Auskunft des PAD werden vom Gesamtbudget von ca. 14,7 Mrd. € 11,6 % auf Anträge im Schulbereich fallen. Die tatsächlich fließenden Mittel werden je nach Antragslage an die beteiligten Einrichtungen der 16 deutschen Länder ausgezahlt. Welche Fördersumme den Hochschulen, anderen Institutionen oder Personen in Hessen in der Förderperiode zur Verfügung gestellt wurden, kann erst nach Abschluss der Förderperiode ermittelt werden. Frage 118. Welche prozentuale Kofinanzierung muss das Land gewährleisten? Frage 119. Welche Summe wird dafür absolut in den Haushalt eingestellt? Die Fragen 118 und 119 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Das Land muss für den Hochschulbereich keine prozentuale Kofinanzierung gewährleisten. Es werden keine Mittel dafür in den Haushalt eingestellt. Eine Kofinanzierung aus Landesmitteln für den Schulbereich ist ebenfalls nicht erforderlich, da die entsprechenden PAD-Mittel hier ausreichend sind. 18 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1578 XXVII. Kreatives Europa - Förderperiode 2014 bis 2020 Frage 120. Welche inhaltlichen Schwerpunkte werden seitens der Landesregierung bei der Mittelvergabe gesetzt ? Da es sich bei "Kreatives Europa" um ein Förderprogramm der Europäischen Union handelt, obliegt die inhaltliche Schwerpunktsetzung nicht der Hessischen Landesregierung. Frage 121. Welche Summe steht dem Land Hessen in der Förderperiode insgesamt zur Verfügung? Die Europäische Kommission und die von ihr eingesetzten Entscheidungsgremien treffen nach einem dort festgelegten Verfahren eine Auswahl unter den eingereichten Anträgen. Ein fester Anteil für die Bundesrepublik Deutschland oder die einzelnen deutschen Länder ist nicht vorgesehen . Frage 122. Welche prozentuale Kofinanzierung muss das Land gewährleisten? Frage 123. Welche Summe wird dafür absolut in den Haushalt eingestellt? Die Fragen 122 und 123 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Das Land Hessen muss keine Kofinanzierung gewährleisten. Es werden keine Mittel dafür in den Haushalt eingestellt. XXVIII. COSME - Förderperiode 2014 bis 2020 Frage 124. Welche inhaltlichen Schwerpunkte werden seitens der Landesregierung bei der Mittelvergabe gesetzt ? Frage 125. Welche Summe steht dem Land Hessen in der Förderperiode insgesamt zur Verfügung? Frage 126. Welche prozentuale Kofinanzierung muss das Land gewährleisten? Frage 127. Welche Summe wird dafür absolut in den Haushalt eingestellt? Die Fragen 124 bis 127 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Bei dem Förderprogramm COSME handelt es sich um ein zentral administriertes Förderprogramm , welches zum Ziel hat die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen mit besonderem Schwerpunkt auf kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zu fördern. Die Europäische Kommission legt jährliche Prioritäten des Programms fest. Die Umsetzung liegt teilweise bei der Exekutivagentur für kleinere und mittlere Unternehmen (EASME), dem Enterprise Europe Network (EEN) und der Europäischen Kommission/Generaldirektion Unternehmen und Industrie . Antragsteller sind Unternehmen, insbesondere KMU, sowie öffentliche und private Akteure , die im Bereich der Unternehmensförderung tätig sind. Daten zu hessischen Anträgen liegen der Hessischen Landesregierung nicht vor und können mit vertretbarem Aufwand kurzfristig nicht ermittelt werden. XXIX. HORIZON 2020 - Förderperiode 2014 bis 2020 Frage 128. Welche inhaltlichen Schwerpunkte werden seitens der Landesregierung bei der Mittelvergabe gesetzt ? Die inhaltliche Schwerpunktsetzung sowie auch die Mittelvergabe betreffend Horizon 2020 obliegen nicht der Hessischen Landesregierung. Das Forschungsförderprogramm ist mit seiner Verabschiedung Ende 2013 in seinen wesentlichen Grundzügen durch die EU festgeschrieben und wird durch die jeweiligen Arbeitsprogramme fortwährend konkretisiert. Frage 129. Welche Summe steht dem Land Hessen in der Förderperiode insgesamt zur Verfügung? Es handelt sich bei Horizon 2020 um ein wettbewerbliches Verfahren, d.h. ein fester Anteil für die Bundesrepublik Deutschland oder die einzelnen deutschen Länder ist nicht vorgesehen. Frage 130. Welche prozentuale Kofinanzierung muss das Land gewährleisten? Frage 131. Welche Summe wird dafür absolut in den Haushalt eingestellt? Die Fragen 130 und 131 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Das Land Hessen muss keine Kofinanzierung gewährleisten. Es werden keine Mittel dafür in den Haushalt eingestellt. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1578 19 XXX. LIFE + - Förderperiode 2014 bis 2020 Einleitend wird darauf hingewiesen, dass in der neuen Förderperiode das "+" im Projektnamen entfallen ist. Im Rahmen der LIFE-Förderperiode 2014 bis 2020 sind für den Bereich des HMUKLV Projekte zur Förderung der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmen-Richtlinie (WRRL), für das Flusseinzugsgebiet der Lahn, für die Wiederansiedlung des Maifischs im Rheinsystem und Förderung des artenreichen Grünlands im Biosphärenreservat Rhön geplant. Zur Darstellung des Projektes der Wiederansiedlung des Maifischs im Rheinsystem wird auf Kapitel XV. verwiesen. Das neue LIFE-Projekt im Biosphärenreservat Rhön ist in Vorbereitung, so dass es im Falle einer Bewilligung durch die EU ab 2016 umgesetzt werden soll. Inhaltlicher Schwerpunkt sollen Maßnahmen zur Förderung des artenreichen Grünlands als Voraussetzung zur Sicherung/ Wiederherstellung günstiger Erhaltungszustände der in den Natura 2000-Gebieten geschützten Arten und Lebensraumtypen sein. Frage 132. Welche inhaltlichen Schwerpunkte werden seitens der Landesregierung bei der Mittelvergabe gesetzt ? Das HMUKLV hat ein Konzept für die Beantragung eines integrierten LIFE-Projekts (IP) bei der EU eingereicht ("Lebendige Lahn - ein Fluss, viele Ansprüche"). Der inhaltliche Schwerpunkt liegt in der Förderung der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmen-Richtlinie (WRRL) für das Flusseinzugsgebiet der Lahn. Frage 133. Welche Summe steht dem Land Hessen in der Förderperiode insgesamt zur Verfügung? Zur Umsetzung des LIFE-Projekts wären Maßnahmen von insgesamt rd. 19,4 Mio. € vorgesehen (Projektdauer zehn Jahre). Dieser Betrag setzt sich aus der EU-Förderung sowie den Eigenanteilen der Länder Hessen und Rheinland-Pfalz sowie den finanziellen Beteiligungen der Wasser - und Schifffahrtsverwaltung des Bundes und der Bundesanstalt für Gewässerkunde zusammen . Dem Land Hessen stünden nach derzeitiger Planung Finanzmittel von insgesamt rd. 6,1 Mio. € zur Verfügung. Frage 134. Welche prozentuale Kofinanzierung muss das Land Hessen gewährleisten? Das Land Hessen müsste 40 % Eigenanteil in das Projekt einbringen. Dies entspräche insgesamt rd. 2,4 Mio. € in zehn Jahren. Frage 135. Welche Summe wird dafür absolut in den Haushalt eingestellt? Es wurden noch keine Mittel in den Haushalt eingestellt, da zunächst eine Prüfung der Europäischen Kommission erfolgen muss, ob ein Voll-Antrag für das Projekt eingereicht werden kann. Wiesbaden, 6. Februar 2015 Lucia Puttrich Anlage(n): Die komplette Drucksache inklusive der Anlage kann im Landtagsinformationssystem abgerufen werden www.Hessischer-Landtag.de Anlage 1 zu GA 19/1578 Anlage 1 zu GA 19/1578 Anlage 1 zu GA 19/1578 Anlage 1 zu GA 19/1578 Anlage 1 zu GA 19/1578 Anlage 1 zu GA 19/1578 Anlage 1 zu GA 19/1578 Anlage 1 zu GA 19/1578 Anlage 1 zu GA 19/1578 Anlage 1 zu GA 19/1578 Anlage 1 zu GA 19/1578 Anlage 1 zu GA 19/1578 Anlage 1 zu GA 19/1578 Anlage 1 zu GA 19/1578 Anlage 1 zu GA 19/1578 Anlage 1 zu GA 19/1578 Anlage 1 zu GA 19/1578 Anlage 1 zu GA 19/1578 Anlage 1 zu GA 19/1578 Anlage 1 zu GA 19/1578 Anlage 1 zu GA 19/1578 Anlage 1 zu GA 19/1578 Anlage 1 zu GA 19/1578 Anlage 1 zu GA 19/1578 Anlage 1 zu GA 19/1578 Anlage 1 zu GA 19/1578 Anlage 1 zu GA 19/1578 Anlage 1 zu GA 19/1578 Anlage 1 zu GA 19/1578 Anlage 1 zu GA 19/1578 Anlage 1 zu GA 19/1578 Anlage 1 zu GA 19/1578 Anlage 1 zu GA 19/1578 Anlage 1 zu GA 19/1578 Anlage 1 zu GA 19/1578 Anlage 1 zu GA 19/1578 Anlage 1 zu GA 19/1578 Anlage 1 zu GA 19/1578 Anlage 1 zu GA 19/1578 Anlage 1 zu GA 19/1578 Anlage 2 zu Drs. 19/1578 Liste der konkret geförderten Projekte der Flurneuordnung mit EGFL-Mitteln in der Förderperiode 2007 - 2013 Kreis / Landkreis Gemeinde/Stadt Projekt Landkreis Bergstraße Gemeinde Groß-Rohrheim Flurbereinigungsverfahren Groß-Rohrheim B44 Landkreis Bergstraße Stadt Bürstadt Flurbereinigungsverfahren Buerstadt - Bobstadt B44 Landkreis Darmstadt-Dieburg Stadt Pfungstadt Flurbereinigungsverfahren Pfungstadt Landkreis Gießen Stadt Hungen Flurbereinigungsverfahren Hungen B457 Landkreis Groß-Gerau Gemeinde Riedstadt Flurbereinigungsverfahren Riedstadt-Wolfskehlen B26 Landkreis Kassel Stadt Wolfhagen Flurbereinigungsverfahren Hofgeismar-Ortsumgehung B83 Landkreis Limburg-Weilburg Gemeinde Hünfelden Flurbereinigungsverfahren Huenfelden-Dauborn Landkreis Main-Kinzig Stadt Nidderau Flurbereinigungsverfahren Nidderau-Windecken B45 Landkreis Marburg-Biedenkopf Gemeinde Fronhausen Flurbereinigungsverfahren Fronhausen-Bellnhausen Landkreis Marburg-Biedenkopf Stadt Amöneburg Flurbereinigungsverfahren Ebsdorfergrund L3048 Landkreis Waldeck-Frankenberg Stadt Diemelstadt Flurbereinigungsverfahren Diemelstadt-Rhoden B252 Schwalm-Eder-Kreis Gemeinde Malsfeld Flurbereinigungsverfahren Malsfeld-Ostheim-West Schwalm-Eder-Kreis Gemeinde Malsfeld Flurbereinigungsverfahren Malsfeld-K20 Schwalm-Eder-Kreis Gemeinde Neuental Flurbereinigungsverfahren Neuental-A49 Schwalm-Eder-Kreis Stadt Borken Flurbereinigungsverfahren Borken-A49 Schwalm-Eder-Kreis Stadt Schwalmstadt Flurbereinigungsverfahren Schwalmstadt-Wiera A49 Vogelsbergkreis Stadt Alsfeld Flurbereinigungsverfahren Alsfeld-Eifa Vogelsbergkreis Stadt Alsfeld Flurbereinigungsverfahren Alsfeld-Liederbach Vogelsbergkreis Stadt Alsfeld Flurbereinigungsverfahren Alsfeld-Schwalm Werra-Meißner-Kreis Gemeinde Neu-Eichenberg Flurbereinigungsverfahren Neu-Eichenberg A38 Werra-Meißner-Kreis Stadt Bad Sooden-Allendorf Flurbereinigungsverfahren Bad Sooden-Allendorf / Struth Wetteraukreis Stadt Büdingen Flurbereinigungsverfahren Buedingen-Diebach am Haag L3193 Wetteraukreis Stadt Butzbach Flurbereinigungsverfahren Butzbach-Ost-L3134 Wetteraukreis Stadt Friedberg Flurbereinigungsverfahren Friedberg B3a Wetteraukreis Stadt Rosbach Flurbereinigungsverfahren Rosbach vor der Höhe-K11 Wetteraukreis Stadt Reichelsheim Flurbereinigungsverfahren Reichelsheim-Heuchelheim/Weckesheim 1 Anlage 3 zu Drucksache 19/1578 ELER-Projektliste ELER-Schwerpunkte / ELER Maßnahmen-Code Maßnahme Verausgabte öffentliche Mittel insgesamt 2007-2013 (Euro) Schwerpunkt 1: Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft 121 Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe 83.801.075 123 Erhöhung der Wertschöpfung bei land- und forstwirtschaftlichen Erzeugnissen 7.012.296 125 Infrastruktur im Zusammenhang mit der Entwicklung und Anpassung der Landwirtschaft und der Forstwirtschaft 22.530.910 Schwerpunkt 1 Summe 113.344.281 Schwerpunkt 2: Verbesserung der Umwelt und der Landschaft 212 Zahlungen zugunsten von Landwirten in benachteiligten Gebieten, die nicht Berggebiete sind 128.634.474 213 Zahlungen im Rahmen Natura 2000 und Zahlungen im Zusammenhang mit der Richtlinie 2000/60 EG 1.414.193 214 Zahlungen für Agrarumweltmaßnahmen 141.414.570 227 Nichtproduktive Investitionen (naturnahe Waldbewirtschaftung) 12.592.228 Schwerpunkt 2 Summe 284.055.465 2 Schwerpunkt 3: Lebensqualität im ländlichen Raum und Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft 311 Diversifizierung hin zu nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten 1.877.717 312 Unternehmensgründung und - entwicklung 765.258 313 Förderung des Fremdenverkehrs 480.436 321 Dienstleistungseinrichtungen zur Grundversorgung für die ländliche Wirtschaft und Bevölkerung 1.960.606 322 Dorferneuerung und -entwicklung 16.756.258 323 Erhaltung und Verbesserung des ländlichen Erbes 709.296 331 Bildung und Informationsmaßnahmen 14.982 341 Kompetenzentwicklung, Förderveranstaltungen und Durchführung, Umsetzung lokaler Entwicklungsstrategien 209.692 Schwerpunkt 3 Summe 22.774.245 Schwerpunkt 4: LEADER 411 Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategien Wettbewerbsfähigkeit 57.825 413 Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategien Lebensqualität 31.832.996 421 Umsetzung von Projekten der Zusammenarbeit 71.022 431 Arbeit der lokalen Aktionsgruppe sowie Kompetenzentwicklung und Sensibilisierung in dem betreffenden Gebiet gemäß Artikel 59 2.430.040 Schwerpunkt 4 Summe 34.391.883 511 Technische Hilfe zur Umsetzung des EPLR 2007-2013 3.570.877 Gesamtsumme 458.136.752 Anlage 4 zu Drs. 19/1578 Liste der konkret geförderten Projekte der Flurneuordnung mit ELER-Mitteln in der Förderperiode 2007-2013 Kreis / Landkreis Gemeinde/Stadt Projekt Lahn-Dill-Kreis Gemeinde Hohenahr Flurbereinigungsverfahren Hohenahr-Erda Lahn-Dill-Kreis Gemeinde Mittenaar Flurbereinigungsverfahren Mittlere Aar Lahn-Dill-Kreis Stadt Haiger Flurbereinigungsverfahren Haiger-Niederrossbach Lahn-Dill-Kreis Stadt Haiger Flurbereinigungsverfahren Haiger-Obere Dill Lahn-Dill-Kreis Stadt Haiger Flurbereinigungsverfahren Haiger-Oberrossbach Lahn-Dill-Kreis Stadt Herborn Flurbereinigungsverfahren Herborn-Seelbach B255 Lahn-Dill-Kreis Stadt Herborn Flurbereinigungsverfahren Herborn-Uckersdorf Landkreis Bergstraße Gemeinde Birkenau Flurbereinigungsverfahren Birkenau-Hornbach II (08.06.04) Landkreis Bergstraße Gemeinde Birkenau Flurbereinigungsverfahren Birkenau B38a Landkreis Bergstraße Gemeinde Fürth Flurbereinigungsverfahren Fuerth-Alte Ziegelei Landkreis Bergstraße Stadt Bensheim Flurbereinigungsverfahren Bensheim-Auerbach Landkreis Bergstraße Stadt Heppenheim Flurbereinigungsverfahren Heppenheim-Schlossberg Landkreis Bergstraße Stadt Lorsch Flurbereinigungsverfahren Zwingenberg Landkreis Bergstraße Stadt Neckarsteinach Flurbereinigungsverfahren Neckarsteinach-Grein Landkreis Darmstadt-Dieburg Gemeinde Mühltal Flurbereinigungsverfahren Muehltal-Nieder-Ramstadt II Landkreis Darmstadt-Dieburg Stadt Ober-Ramstadt Flurbereinigungsverfahren Ober-Ramstadt-B426 Landkreis Darmstadt-Dieburg Stadt Pfungstadt Flurbereinigungsverfahren Pfungstadt Landkreis Fulda Gemeinde Ebersburg Flurbereinigungsverfahren Ebersburg-Unterstellberg Landkreis Fulda Gemeinde Ehrenberg Flurbereinigungsverfahren Ehrenberg-Grumbach Landkreis Fulda Gemeinde Eiterfeld Flurbereinigungsverfahren Eiterfeld-Grossentaft Landkreis Fulda Gemeinde Großenlüder Flurbereinigungsverfahren Grossenlueder-Uffhausen Landkreis Fulda Gemeinde Poppenhausen Flurbereinigungsverfahren Gersfeld-Fuldaaue Landkreis Fulda Gemeinde Poppenhausen Flurbereinigungsverfahren Poppenhausen-Guckaisee Landkreis Fulda Stadt Hünfeld Flurbereinigungsverfahren Huenfeld-Grossenbach Landkreis Fulda Stadt Hünfeld Flurbereinigungsverfahren Hünfelden B84 Landkreis Gießen Gemeinde Wettenberg Flurbereinigungsverfahren Wettenberg-Krofdorf/Gleiberg Landkreis Gießen Stadt Hungen Flurbereinigungsverfahren Hungen-Utphe Landkreis Gießen Stadt Lich Flurbereinigungsverfahren Lich-Langsdorf Landkreis Gießen Stadt Lich Flurbereinigungsverfahren Lich-Muschenheim/Arnsburg Landkreis Groß-Gerau Gemeinde Riedstadt Flurbereinigungsverfahren Riedstadt-Wolfskehlen B26 Landkreis Hersfeld-Rotenburg Gemeinde Alheim Flurbereinigungsverfahren Oberellenbach Landkreis Hersfeld-Rotenburg Gemeinde Kirchheim Flurbereinigungsverfahren Kirchheim-Reckerode Landkreis Hersfeld-Rotenburg Gemeinde Neuenstein Flurbereinigungsverfahren Neuenstein-Obergeis Landkreis Hersfeld-Rotenburg Gemeinde Niederaula Flurbereinigungsverfahren Niederaula Landkreis Hersfeld-Rotenburg Gemeinde Schenklengsfeld Flurbereinigungsverfahren Schenklengsfeld-Erdmannrode Landkreis Hersfeld-Rotenburg Stadt Rotenburg Flurbereinigungsverfahren Waldflurbereinigung Erkshausen Landkreis Kassel Stadt Wolfhagen Flurbereinigungsverfahren Wolfhagen-Istha Landkreis Limburg-Weilburg Gemeinde Hünfelden Flurbereinigungsverfahren Huenfelden-Dauborn Landkreis Limburg-Weilburg Gemeinde Löhnberg Flurbereinigungsverfahren Loehnberg-Niedershausen Landkreis Limburg-Weilburg Gemeinde Weinbach Flurbereinigungsverfahren Weinbach-Graeveneck Landkreis Limburg-Weilburg Stadt Hadamar Flurbereinigungsverfahren Hadamar-Niederhadamar Landkreis Limburg-Weilburg Stadt Limburg Flurbereinigungsverfahren Limburg-Lindenholzhausen Landkreis Limburg-Weilburg Stadt Runkel Flurbereinigungsverfahren Runkel-Dehrn Landkreis Main-Kinzig Gemeinde Schöneck Flurbereinigungsverfahren Schoeneck-Kilianstaedten L3008 Landkreis Main-Kinzig Stadt Hanau Flurbereinigungsverfahren Bruchkoebel Landkreis Marburg-Biedenkopf Gemeinde Ebsdorfergrund Flurbereinigungsverfahren Ebsdorfergrund L3048 Landkreis Marburg-Biedenkopf Gemeinde Ebsdorfergrund Flurbereinigungsverfahren Ebsdorfergrund-Heskem Landkreis Marburg-Biedenkopf Gemeinde Fronhausen Flurbereinigungsverfahren Fronhausen-Bellnhausen Landkreis Marburg-Biedenkopf Gemeinde Fronhausen Flurbereinigungsverfahren Fronhausen-Sichertshausen Landkreis Marburg-Biedenkopf Gemeinde Lahntal Flurbereinigungsverfahren Lahntal-Caldern Landkreis Marburg-Biedenkopf Gemeinde Lohra Flurbereinigungsverfahren Lohra-Salzboede Landkreis Marburg-Biedenkopf Stadt Kirchhain Flurbereinigungsverfahren Kirchhain I Landkreis Marburg-Biedenkopf Stadt Kirchhain Flurbereinigungsverfahren Kirchhain II Landkreis Waldeck-Frankenberg Stadt Bad Arolsen Flurbereinigungsverfahren Arolsen-Schmillinghausen Landkreis Waldeck-Frankenberg Stadt Bad Arolsen Flurbereinigungsverfahren Bad Arolsen-Helsen Landkreis Waldeck-Frankenberg Stadt Diemelstadt Flurbereinigungsverfahren Diemelstadt-Rhoden B252 Landkreis Waldeck-Frankenberg Stadt Frankenau Flurbereinigungsverfahren Frankenau-Naturpark I Landkreis Waldeck-Frankenberg Stadt Frankenberg Flurbereinigungsverfahren Frankenberg I Landkreis Waldeck-Frankenberg Stadt Frankenberg Flurbereinigungsverfahren Frankenberg II B 253 Landkreis Waldeck-Frankenberg Stadt Hatzfeld Flurbereinigungsverfahren Hatzfeld II Landkreis Waldeck-Frankenberg Stadt Hatzfeld Flurbereinigungsverfahren Hatzfeld-Reddighausen Odenwaldkreis Gemeinde Hesseneck Flurbereinigungsverfahren Hesseneck-Kailbach/Schoellenbach Odenwaldkreis Gemeinde Hesseneck Flurbereinigungsverfahren Hesseneck-Hesselbach Odenwaldkreis Gemeinde Mossautal Flurbereinigungsverfahren Mossautal-Guettersbach Odenwaldkreis Gemeinde Mossautal Flurbereinigungsverfahren Mossautal-Ober-Mossau Odenwaldkreis Gemeinde Reichelsheim Flurbereinigungsverfahren Reichelsheim-Gumpen Odenwaldkreis Gemeinde Reichelsheim Flurbereinigungsverfahren Reichelsheim-Klein-Gumpen Odenwaldkreis Gemeinde Reichelsheim Flurbereinigungsverfahren Reichelsheim-Laudenau Odenwaldkreis Gemeinde Reichelsheim Flurbereinigungsverfahren Reichelsheim-Unter-Ostern Odenwaldkreis Gemeinde Rothenberg Flurbereinigungsverfahren Rothenberg Odenwaldkreis Gemeinde Sensbachtal Flurbereinigungsverfahren Sensbachtal-Unter-Sensbach Odenwaldkreis Stadt Beerfelden Flurbereinigungsverfahren Beerfelden-Falken-Gesaess Odenwaldkreis Stadt Beerfelden Flurbereinigungsverfahren Beerfelden-Hetzbach Odenwaldkreis Stadt Michelstadt Flurbereinigungsverfahren Michelstadt-Steinbuch Rheingau-Taunus-Kreis Gemeinde Hohenstein Flurbereinigungsverfahren Hohenstein-Holzhausen Rheingau-Taunus-Kreis Gemeinde Hohenstein Flurbereinigungsverfahren Hohenstein-Steckenroth Rheingau-Taunus-Kreis Gemeinde Kiedrich Flurbereinigungsverfahren Eltville-Sonnenberg Rheingau-Taunus-Kreis Gemeinde Kiedrich Flurbereinigungsverfahren Kiedrich Rheingau-Taunus-Kreis Stadt Eltville Flurbereinigungsverfahren Eltville-Erbach Rheingau-Taunus-Kreis Stadt Eltville Flurbereinigungsverfahren Eltville-Hattenheim Rheingau-Taunus-Kreis Stadt Eltville Flurbereinigungsverfahren Eltville-Walluf Rheingau-Taunus-Kreis Stadt Eltville Flurbereinigungsverfahren Eltville-Rauenthal Rheingau-Taunus-Kreis Stadt Idstein Flurbereinigungsverfahren Idstein-Walsdorf Rheingau-Taunus-Kreis Stadt Lorch Flurbereinigungsverfahren Lorch Schwalm-Eder-Kreis Gemeinde Malsfeld Flurbereinigungsverfahren Malsfeld-Ostheim-West Schwalm-Eder-Kreis Gemeinde Morschen Flurbereinigungsverfahren Morschen Schwalm-Eder-Kreis Gemeinde Wabern Flurbereinigungsverfahren Wabern-Harle I Schwalm-Eder-Kreis Stadt Borken Flurbereinigungsverfahren Borken-A49 Schwalm-Eder-Kreis Stadt Homberg Flurbereinigungsverfahren Homberg (Efze)-Nordumgehung Vogelsbergkreis Gemeinde Feldatal Flurbereinigungsverfahren Feldatal-Stumpertenrod Vogelsbergkreis Gemeinde Feldatal Flurbereinigungsverfahren Feldatal-Windhausen Vogelsbergkreis Gemeinde Grebenhain Flurbereinigungsverfahren Grebenhain-Crainfeld Vogelsbergkreis Gemeinde Grebenhain Flurbereinigungsverfahren Grebenhain-Grebenhain Vogelsbergkreis Gemeinde Lautertal Flurbereinigungsverfahren Lautertal-Hoergenau Vogelsbergkreis Gemeinde Mücke Flurbereinigungsverfahren Muecke-Atzenhain Vogelsbergkreis Gemeinde Schwalmtal Flurbereinigungsverfahren Schwalmtal-Brauerschwend Vogelsbergkreis Stadt Alsfeld Flurbereinigungsverfahren Alsfeld-Eifa Vogelsbergkreis Stadt Alsfeld Flurbereinigungsverfahren Alsfeld-Liederbach Vogelsbergkreis Stadt Alsfeld Flurbereinigungsverfahren Alsfeld-Schwalm Vogelsbergkreis Stadt Herbstein Flurbereinigungsverfahren Herbstein-Herbstein Vogelsbergkreis Stadt Herbstein Flurbereinigungsverfahren Herbstein-Lanzenhain Vogelsbergkreis Stadt Herbstein Flurbereinigungsverfahren Herbstein-Rixfeld Vogelsbergkreis Stadt Kirtorf Flurbereinigungsverfahren Kirtorf-Lehrbach II Vogelsbergkreis Stadt Lauterbach Flurbereinigungsverfahren Lauterbach-Allmenrod Vogelsbergkreis Stadt Lauterbach Flurbereinigungsverfahren Lauterbach-Frischborn Vogelsbergkreis Stadt Lauterbach Flurbereinigungsverfahren Lauterbach-Wallenrod Vogelsbergkreis Stadt Romrod Flurbereinigungsverfahren Romrod-Zell-Antrift Werra-Meißner-Kreis Gemeinde Neu-Eichenberg Flurbereinigungsverfahren Neu-Eichenberg A38 Werra-Meißner-Kreis Stadt Hessisch Lichtenau Flurbereinigungsverfahren A44-Hessisch Lichtenau/Walburg Wetteraukreis Gemeinde Kefenrod Flurbereinigungsverfahren Buedingen-Vonhausen Wetteraukreis Gemeinde Ober-Mörlen Flurbereinigungsverfahren Bad Nauheim Nord B3a Wetteraukreis Gemeinde Ranstadt Flurbereinigungsverfahren Ranstadt-Bobenhausen Wetteraukreis Stadt Büdingen Flurbereinigungsverfahren Buedingen-Diebach am Haag L3193 Wetteraukreis Stadt Nidda Flurbereinigungsverfahren Nidda-Kohden Wetteraukreis Stadt Ortenberg Flurbereinigungsverfahren Ortenberg-Effolderbach Wetteraukreis Stadt Ortenberg Flurbereinigungsverfahren Ortenberg-Wippenbach Wetteraukreis Stadt Reichelsheim Flurbereinigungsverfahren Reichelsheim-Heuchelheim/Weckesheim Anlage 5 zu Drucksache 19/1578 Stand: 24.11.2014 INTERREG IV B- und INTERREG IV C-Projekte mit hessischer Beteiligung INTERREG IV B-Kooperationsraum Nordwesteuropa: Projekte mit hessischer Beteiligung Priorität 1: Entwicklung der wissensbasierten Wirtschaft durch Aktivierung der Innovationskapazität Nr. Projektname / -zielsetzung Laufzeit Gesamtkosten / EFRE - Mittel Kosten / EFRE hessische Partner Beteiligte Mitgliedstaaten / deutsche Länder1 hessische Projektpartner 1 ENEVATE - European Network on Electric Vehicles and Transferring Expertise Steuerung der erfolgreichen Entwicklung und Einführung von Elektrofahrzeugen 01/2010 bis 01/2015 5.027.754,10 € 2.513.877,05 € 532.202,48 € 266.101,24 € NL, BE, DE, FR, IE, UK BY, HE, NRW Regionalmanag. Nordhessen Empfehlungen für die Politik, Informationsveranstaltungen für Interessenvertreter , Medien-Kampagne 2 IOIT - Inspiring Open Innovation Team Unterstützung des kulturellen und funktionalen Wechsels vom geschlossen zum offenen, vernetzen Innovationsmodel 10/2010 bis 09/2015 10.035.053,00 € 5.017.526,50 € 1.570.504,00 € 785.252,00 € UK, BE, DE, FR, IE HE Universität Kassel Entwicklung, Einführung und Evaluierung einer „Open Innovation- Strategie“ für kleinere und mittlere Unternehmen und Universitäten 3 TESLA - Transnational Ecosystem Laboratory and Actions erfolgreiche internationale Entwicklung von wissensintensiven Unternehmen; Schaffung von Ökosystemen für den Innovationstransfer, Sicherung der Exportmärkte für kleine und mittlere sowie Kleinstunternehmen 04/2012 bis 05/2015 3.832.440,22 € 1.916.220,11 € 290.457,03 € 145.228,51 € IE, BE, DE, FR, NL, UK HE INI Novation GmbH, Darmstadt Innovatives Model einer universitätsgeführten Unternehmensentwicklung, Mentorprogramm für junge wissensintensive Unternehmen 1 das Land, aus dem der Lead-Partner kommt, ist jeweils fett markiert 2 Nr. Projektname / -zielsetzung Laufzeit Gesamtkosten / EFRE - Mittel Kosten / EFRE hessische Partner Beteiligte Mitgliedstaaten / deutsche Länder hessische Projektpartner 4 LILA - Living Labs application for internationalization of start-up companies (Energy & digital economy) Einführung einer Systematik für die Validierung und das Co-Design von Produkten und Dienstleistungen, insbesondere aus den Bereichen Energie und Informations- und Kommunikationstechnologie , um diese den lokalen Märkten anzupassen. 10/2012 bis 09/2015 3.412.182.20 € 1.706.091,10 € 448.969,04 € 224.484,52 € FR, BE, DE, NL, LU, UK HE INI Novation GmbH, Darmstadt Verbesserung der Open-Innovation- Methodik, die auf einer benutzerdefinierten Produktentwicklung basiert, durch Anwendertreffen, gemeinsame Internetplattformen und Expertenanalysen ; Erstellung eines Leitfadens über optimale Vorgehensweisen 5 NANORA - Nano Regions Alliance Erleichterter Markteintritt für kleine und mittlere Unternehmen der Nanotechnologie durch eine transnationale Verknüpfung von regionalen Entwicklungskonzepten , die Entwicklung neuer, transnationaler Unterstützungsstrukturen und den Aufbau eines transnationalen Kompetenzpools 11/2012 bis 09/2015 3.326.355,68 € 1.663.177,84 € 795.665,28 € 397.832,64 € DE, BE, FR, IE, NL, UK HE, SL HMWEVL, Ref. IV 7 Beteiligung an allen Aktivitäten des Projekts 3 INTERREG IV B-Kooperationsraum Nordwesteuropa: Projekte mit hessischer Beteiligung Priorität 2: Nachhaltiges Management natürlicher Ressourcen sowie natürlicher und technischer Risiken Nr. Projektname / -zielsetzung Laufzeit Gesamtkosten / EFRE - Mittel Kosten / EFRE hessische Partner Beteiligte Mitgliedstaaten / deutsche Länder hessische Projektpartner 6 COMBINE - Converting Organic Matters from European urban and natural areas into storable bio- Energy Produktion eines speicherbaren Festbrennstoffes aus Biomasse von ungenutzten städtischen, ländlichen und landwirtschaftlichen Flächen (z.B. Straßenbegleitgrün , Landschaftspflegemaßnahmen , extensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen) 01/2013 bis 06/2015 4.497.965,75 € 2.248.982,88 € Uni Kassel: 917.901,26 € 458.950,63 € BUPNET: 509.702,50 € 254.851,25 € DE, BE, FR, UK HE, BW Universität Kassel Bildung und Projekt Netzwerk GmbH (BUPNET), Hofgeismar Bereitstellen einer mobilen Pilotanlage für das IFBB-Verfahren (Integrierte Festbrennstoff- und Biogasproduktion aus Biomasse), Vorbereitungen für Großinvestitionen in den Partnerregionen, Untersuchungen an Pilotanlage, Demonstrationsveranstaltungen 7 TWECOM - Towards eco-energetic communities Entwicklung von Systemen kurzer Wertschöpfungs - und Nutzungsketten von Biomasse aus Landschaftselementen für Wärme- und Energieproduktion 12/2012 bis 12/2015 2.700.072,53 € 1.350.036,27 € 496.338,02 € 248.169,01 € BE, DE, UK, NL HE Philipps-Universität Marburg Monitoring und Evaluation des Projektes ; „Bioenergiedörfer“ aus dem Landkreis Marburg-Biedenkopf werden bei der Gründung von Bioenergiegenossenschaften und lokalen Bioenergiewertschöpfungsketten als Beispiel dienen - die Koordination erfolgt durch die Uni Marburg 4 INTERREG IV B-Kooperationsraum Nordwesteuropa: Projekte mit hessischer Beteiligung Priorität 3: Intelligente und zukunftsfähige Verkehrs- und Informations- und Kommunikations (IuK)-Technologielösungen Nr. Projektname / -zielsetzung Laufzeit Gesamtkosten / EFRE - Mittel Kosten / EFRE hessische Partner Beteiligte Mitgliedstaaten / deutsche Länder hessische Projektpartner 8 BAPTS - Boosting Advanced Public Transport Systems Leistungs- und Qualitätsverbesserung des ÖPNV in Städten durch Einsatz fortschrittlicher technischer Lösungen und besserer räumlicher Koordinierung 01/2008 bis 04/2012 15.312.604,14 € 7.656.302,07 € 1.712.997,00 € 856.498,50 € DE, BE, FR, LU, NL, UK NRW, HE Rhein-Main-Verkehrsverbund Zielgruppenspezifisches Marketing (Mobility Scouts), innovative integrierte Ticketsysteme (Bereitstellung von Transportinformationen und Fahrscheinen am Handy), Mitarbeiteraustausch 9 ICMA - Bridging Mobility Gaps: Improving Connectivity and Mobility Access Strategien zur besseren Nachfrageorientierung des ÖPNV-Angebots 08/2007 bis 06/2012 7.324.325,40 € 3.566.241,20 € TraffiQ: 1.257.410,00 € 628.705,00 € Offenbach: 766.038,60 € 383.019,80 € UK, BE, CH, DE, IE, NL, HE, RP TraffiQ Lokale Nahverkehrsges. Frankfurt am Main GmbH, Lokale Nahverkehrsorganisation Offenbach GmbH Kostenmodell für flexible Mobilitätsangebote , Preismodell für intermodale Reisen, Reiseplanung und -schulung (z.B. ältere Personen), Willkommenspakete für Zugezogene 10 CODE24 - Corridor 24 Development Rotterdam-Genoa abgestimmte Entwicklungsstrategie für die Regionen entlang des so genannten EU-Korridors 24 von Rotterdam nach Genua in den Bereichen Raumplanung, Verkehr, Wirtschaft und Umwelt 01/2010 bis 03/2015 7.973.367,25 € 3.829.835,88 € RVFRM: 361.082,00 € 180.541,00 € TransCare AG: 170.465,54 € 85.232,77 € VRRN: 1.235.299,80 € 617.649,90 € DE, CH, FR, IT, NL BW, HE, Nds, NRW Regionalverband FrankfurtRhein- Main TransCare AG, Wiesbaden Verband Region Rhein-Neckar Koordination für südhessische Beteiligte durch Planungsverband, Reduzierung der Lärmbelastung durch Güterverkehr und Umschlageinrichtungen , Erarbeitung von Strategien zur Stärkung von regionalen Logistik- Clustern, Online-Frachtbörse, Erhöhung der Erreichbarkeit im regionalen und europäischen Schienennetz 5 Nr. Projektname / -zielsetzung Laufzeit Gesamtkosten / EFRE - Mittel Kosten / EFRE hessische Partner Beteiligte Mitgliedstaaten / deutsche Länder hessische Projektpartner 11 SINTROPHER - Sustainable Integrated Tram-Based Transport Otions for Peripheral European Regions Nachhaltige Lösungen zur Verbesserung der Erreichbarkeit peripher gelegener Regionen: Regionalstraßenbahnen, die auf Straßenbahn- und Eisenbahntrassen (Train Trams) oder auf eigener Trasse verkehren 10/2007 bis 10/2015 24.684.264,48 € 7.910.862,17 € Uni Kassel: 860.677,00 € 430.388,50 € Regionalmanag. 297.960,00 € 148.980,00 € KVG: 382.501,00 € 191.251,00 € NVV: 304.002,00 € / 152.001,00 € UK, BE, DE, FR, NL HE Universität Kassel, Regionalmanag. Nordhessen; Kasseler Verkehrsgesells. (KVG) Nordhess. Verkehrsverb. (NVV) Untersuchungen: z.B. Machbarkeitsstudie der Ausweitung der Regio- Tram zum Flughafen Kassel-Calden; Stadt- und Regionalplanungskonzept zur Optimierung der Haltepunkte; Entwicklung eines vernetzten Informationssystems (Stadtverkehr, Regionalverkehr , Fernverkehr) für unterschiedliche Systeme (Internet, Handy , elektronische Anzeigen) – 2 Probe -Informationseinrichtungen am Hbf Kassel und Bahnhof Wilhelmshöhe 12 NISTO - New Integrated Smart Mobility Options Entwicklung eines „Tool-Kit“ zur einheitlichen , umfassenden Bewertung nachhaltiger Mobilitätskonzepte 04/2013 bis 12/2015 2.928.343,00 € 1.464.171,00 € 822.232,40 € 411.116,20 € DE, BE, FR, NL, UK HE Regionalmanag. Nordhessen Pilotprojekt: Integriertes Tourist- Transport Ticket 6 INTERREG IV B-Kooperationsraum Nordwesteuropa: Projekte mit hessischer Beteiligung Priorität 4: Förderung starker und erfolgreicher Städte und Regionen Nr. Projektname / -zielsetzung Laufzeit Gesamtkosten / EFRE - Mittel Kosten / EFRE hessische Partner Beteiligte Mitgliedstaaten / deutsche Länder hessische Projektpartner 13 MANDIE - Managing District Centres in North West Europe Erhalt der Attraktivität und wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit (Einzelhandel und Dienstleistungsangebote) von Stadtteilzentren durch Stadtteilmanagement (interdisziplinärer Ansatz von Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing) 01/2008 bis 10/2011 2.830.148,00 € 1.415.074,00 € 264.000,00 € 132.000,00 € DE, BE, NL, UK BW, HE, NRW, Berlin Stadtplanungsamt der Stadt Frankfurt am Main, Entwicklung einer Strategie zum Stadtteilmanagement und Umsetzung in einem Modellstadtteil (Höchst), Definition eines Jobprofils „Stadtteilmanager“ und Entwicklung eines Seminarmoduls für europäische Wirtschafts- und Planungsstudiengänge 14 C-Change - Changing Climate, Changing Lives Wechsel in der Reaktion auf den Klimawandel : Vergleich von Raumplanungsstrategien (klimarelevante Raumplanung ), Veränderung der Rolle städtischer Freiräume, neue Formen der Öffentlichkeitsarbeit und des Bürgerengagements 10/2007 bis 12/2012 7.191.615,00 € 3.595.807,55 € 798.628,27 € 399.314,13 € UK, DE, LU, NL, FR HE, SL Regionalverband FrankfurtRhein- Main Öffentlichkeitsarbeit: „Open Air Classroom for Climate Change“, Klimaroute entlang des Mains, Entwicklung einer an den Klimawandel angepassten „Raumplanungsstrategie Rhein-Main“ 15 DEMARRAGE - Developing the economic potential of the territorial assets of the Rhine corridor Entwicklung des gemeinsamen Wirtschaftspotentials im Tourismussektor, insbesondere im Radfernverkehr, entlang des Rheinkorridors (Schweiz -> Süd-Holland) 01/2010 bis 10/2014 2.308.790,21 € 1.154.395,11 € HMWVL: 97.100,00 € 48.550,00 € HA: 83.800,00 € 41.900,00 € DE, BE, CH, FR, NL NRW, BW, HE, RP HMWEVL, Ref. II 7 Hessen Agentur gemeinsam mit allen Partnern Aufbau eines Marketingprogramms und einer dauerhaften länderübergreifenden Managementstruktur für das gemeinsame Marketing; Implementierung weiterer innovativer Produkte /Dienste, um vom Radfernverkehr zu profitieren 7 Nr. Projektname / -zielsetzung Laufzeit Gesamtkosten / EFRE - Mittel Kosten / EFRE hessische Partner Beteiligte Mitgliedstaaten / deutsche Länder hessische Projektpartner 16 Creating PURE Hubs - Supporting Pioneers in Urban-Rural Entrepreneurship to create vital new hubs Erhöhung der städtisch-ländlichen Verbindung auf sozialer, ökonomischer und politischer Ebene; Entwicklung von PURE Hubs, Knotenpunkte in einem städtisch-ländlichen Netzwerk 09/2011 bis 04/2015 6.867.039,40 € 3.433.519,70 € MainÄppelHaus: 310.091,00 € 155.045,50 € SPESSARTreg.: 182.886,00 € 91.443,00 € Bauernverband: 148.227,50 € 74.113,75 € BE, DE, NL, UK HE MainÄppelHaus Lohrberg, Frankf. SPESSARTregional e.V., Jossgrund Hessischer Bauernverband Entwicklung von PURE Hubs als Teil von regionalen Lebensmittelnetzwerken , Gestaltung eines Netzwerks der lokalen Apfelbauern für eine gemeinsame Produktion von Saft und Wein; Erstellen einer Machbarkeitsstudie zur Entwicklung von Direktverkaufsstellen von lokalen Lebensmittel aus dem Spessart in Frankfurt 17 Rural Alliances Aufbau von Allianzen im ländlichen Raum, um den negativen Auswirkungen des demographischen Wandels entgegen zu wirken 09/2011 bis 07/2015 9.964.614,22 € 4.982.307,11 € 356.113,66 € 178.056,83 € UK, BE, DE, FR, IE, NL HE Philipps-Universität Marburg Entwicklung einer gemeinsamen Methode, um den Ansatz der Allianzen zu beobachten und zu evaluieren , wissenschaftliche Veröffentlichungen , Erstellen von Empfehlungen für die Politik Summe der EFRE-Mittel hessischer Partner in Projekten des Kooperationsraums Nordwesteuropa: 7.986.676,18 € 8 INTERREG IV B-Kooperationsraum Alpenraum: Projekte mit hessischer Beteiligung Priorität 3: Umwelt und Risikoprävention Nr. Projektname / -zielsetzung Laufzeit Gesamtkosten / EFRE - Mittel Kosten / EFRE hessische Partner Beteiligte Mitgliedstaaten / deutsche Länder hessische Projektpartner 1 SEAP_Alps - Supporting local authorities in the implementation of Sustainable Energy Action Plans in the Alpine Space Area Förderung nachhaltiger Energieplanung auf kommunaler Ebene durch die Entwicklung einer einheitlichen Methodik 10/2012 bis 05/2015 2.216.840,00 € 1.684.794,00 € 123.240,00 € 93.662,00 € IT, AT, DE, FR, SI BY, HE Klima-Bündnis, Frankfurt Summe der EFRE-Mittel hessischer Partner in Projekten des Kooperationsraums Alpenraum: 93.662,00 € 9 INTERREG IV B-Kooperationsraum Mitteleuropa: Projekte mit hessischer Beteiligung Priorität 3: Verantwortungsbewusste Nutzung unserer Umwelt Nr. Projektname / -zielsetzung Laufzeit Gesamtkosten / EFRE - Mittel Kosten / EFRE hessische Partner Beteiligte Mitgliedstaaten / deutsche Länder hessische Projektpartner 1 DANUBENERGY - Improving ecoefficiency of bio-energy production and supply in riparian areas of the Danube river basin and other floodplains in Central Europe Produktion eines speicherbaren Festbrennstoffes aus Biomasse von Ufergrünland , das weder für Tiernahrung noch für konventionelle Energieumwandlungstechnologie genutzt werden kann 07/2012 bis 12/2014 1.777.824,90 € 1.381.677,37 € 354.272,00 € 265.704,00 € DE, AT, CZ, HU, IT, PL, SI, SK BW, BY, HE Universität Kassel 2 ECOPAPERLOOP - Eco Design for the Enhancement of Central Europe Paper Based Products Recycling Loop Steigerung der Bedeutung des Papierrecyclings in Mitteleuropa und Förderung aus recyceltem Papier hergestellter Produkte durch eine einheitliche Methodik zur Messung der Recylingfähigkeit von Papierprodukten und durch ein Webtool zur Bewertung von geplanten Öko-Design-Verbesserungen 09/2012 bis 12/2014 2.271.176,00 € 1.781.258,00 € 299.770,00 € 224.827,50 € IT, DE, HU, PL, SI BW, HE, SN Technische Universität Darmstadt 10 Nr. Projektname / -zielsetzung Laufzeit Gesamtkosten / EFRE - Mittel Kosten / EFRE hessische Partner Beteiligte Mitgliedstaaten / deutsche Länder hessische Projektpartner 3 ENERGYREGION - Effecitive development of dispersed renewable energy in combination with conventional energy in Regions Entwicklung regionaler Strategien für die effektive Entwicklung verteilter regenerativer Energien in Kombination mit konventionellen Energieformen 08/2011 bis 09/2014 2.617.600,00 € 2.167.360,00 € KEEA: 195.000,00 € 146.250,00 € Niestetal: 130.000,00 € 97.500,00 € Baunatal: 128.000,00 € 96.000,00 € Cölbe: 120.000,00 € 90.000,00 € PL, CZ, DE, SI HE KEEA - Klima und Energieeffizienz Agentur, Kassel Niestetal Baunatal Cölbe 4 REZIPE - Renewable Energies for Zero Emission Transport in Europe Methoden zur Verringerung der Emissionen von Kohlendioxid (CO2), Stickoxiden (NOx) und Feinstaub (PM10) durch die Einführung von emissionsfreien Fahrzeugen (ZEV) im städtischen Umfeld . Dies schließt die Erzeugung und Nutzung von erneuerbarer Energie, die Konzeption betrieblicher Infrastruktur und die Beschaffung von Fahrzeugen für private und betriebliche Flotten ein. 04/2010 bis 03/2013 1.461.307,25 € 1.135.520, 96 € 114.500,00 € 85.875,00 € AT, DE, HU, IT, SI HE Institut für sozial-ökologische Forschung GmbH (ISOE), Frankfurt 11 INTERREG IV B-Kooperationsraum Mitteleuropa: Projekte mit hessischer Beteiligung Priorität 4: Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Anziehungskraft von Städten und Regionen Nr. Projektname / -zielsetzung Laufzeit Gesamtkosten / EFRE - Mittel Kosten / EFRE hessische Partner Beteiligte Mitgliedstaaten / deutsche Länder hessische Projektpartner 1 Danube Limes - UNESCO World Heritage - Nomination of the Central European part of the Roman Danube Limes within the international UNESCO World Heritage Framework “Frontiers of the Roman Empire ” Ziel des Projektes ist die Vorlage eines Antrags zur Anerkennung des Donaulimes - einer Flussgrenzlinie, die von Bayern nach Rumänien verläuft - als Teil der Welterbestätte „Grenzanlagen des Römischen Reichs“ der UNESCO 07/2008 bis 06/2011 2.051.600,00 € 1.681.260,00 € 126.000 € 94.000 € HU, AT, DE, PL, SK HE Deutsche Limes Kommission, Bad Homburg Summe der EFRE-Mittel hessischer Partner in Projekten des Kooperationsraums Mitteleuropa: 1.100.156,50 € 12 INTERREG IV B-Kooperationsraum Nordsee: Projekte mit hessischer Beteiligung Priorität 2: Förderung des zukunftsfähigen Managements der Umwelt Nr. Projektname / -zielsetzung Laufzeit Gesamtkosten / EFRE - Mittel Kosten / EFRE hessische Partner Beteiligte Mitgliedstaaten / deutsche Länder hessische Projektpartner 1 BLAST - Bringing Land and Sea Together Unterstützung des integrierten Küstenzonenmanagements durch Erweiterung und Harmonisierung der GIS - Datenbasis im Übergangsbereich zwischen Land und See 10/2009 bis 09/2012 6.259.100,00 € 2.499.300,00 € 459.500,00 € 229.750,00 € NO, BE, DE, DK, SE, UK, MV, HE Jeppesen GmbH, Neu-Isenburg 2 Ballast Water Opportunity - North Sea Ballast Water Opportunity Förderung von Innovation und Entwicklung zukünftiger Strategien des Ballastwassermanagements 2 , das weitgehend auf den bisher üblichen unkontrollierten Wasseraustausch und damit auch Organismenaustausch verzichtet 01/2009 bis 12/2013 11.944.932,00 € 5.698.719,00 € 450.000,00 € 200.000,00 € DE, BE, DK, NL, SE, UK, HH, HE, SH Evonik Degussa GmbH, Hanau- Wolfgang Summe der EFRE-Mittel hessischer Partner in Projekten des Kooperationsraums Nordsee: 429.750,00 € 2 Ballastwasser dient zur Stabilisierung von Schiffen 13 INTERREG IV C-Projekte mit hessischer Beteiligung Priorität 1: Innovation und wissensbasierte Wirtschaft Nr. Projektname / -zielsetzung Laufzeit Gesamtkosten / EFRE Kosten / EFRE hessische Partner Beteiligte Mitgliedstaaten / deutsche Länder hessische Projektpartner 1 ENTREDI - Entrepreneurial Diversity (Kapitalisierungsprojekt) Vernetzung verschiedener europäischer Regionen zur Förderung von Existenzgründungen 01/2010 bis 12/2011 1.386.650,00 € 1.081.195,50 € 442.720,00 € 332.040,00 € DE, GR, IT, PL, SE, UK, EE, HE Kompass - Zentrum für Existenzgründungen Frankfurt am Main Bereitstellen von guten Beispielen aus Hessen und Umsetzen von guten Beispielen aus den Partnerregionen in Hessen 2 FIN-EN - sharing methodologies on FINancial ENgineering for enterprises Kooperation zwischen regionalen und nationalen Behörden zu Methoden und Instrumenten für die Einführung von revolvierenden Finanzinstrumenten im Rahmen der EU-Strukturfonds 01/2012 bis 12/2014 1.889.010,90 € 1.477.103,26 € 133.425,00 € 100.068,75 € IT, BE, DE, DK, ES, FR, GR, HU, LT, LV, PT, SI, UK HE Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen Erfahrungsaustausch in thematischen Arbeitsgruppen und durch Besuche in Partnerinstitutionen 3 LABOUR PLUS - Innovative Strategies for equal Employment Integrationskonzepte für den Arbeitsmarkt für Migranten im Allgemeinen und Roma im Besonderen 01/2012 bis 12/2014 1.695.884,00 € 1.307.691.40 € 142.720,00 € 107.040,00 € NL, BE,BG, DE, ES, HU, IT, LV, UK HE Mittelhessischer Bildungsverband e. V., Marburg Erstellung eines kommunalen Integrationskonzeptes ; Marburg als Modellstadt 14 INTERREG IV C-Projekte mit hessischer Beteiligung Priorität 2: Risikoprävention und Umwelt Nr. Projektname / -zielsetzung Laufzeit Gesamtkosten / EFRE Kosten / EFRE hessische Partner Beteiligte Mitgliedstaaten / deutsche Länder hessische Projektpartner 4 PIMMS TRANSFER - Transferring Actions in Sustainable Mobility for European regions Förderung nachhaltiger Transportformen durch die Einführung qualitativ hochwertiger Mobilitätsmanagement-Techniken Folgeprojekt (Kapitalisierungsprojekt ): PIMMS Capital - Capitalizing on Partner Initiatives in Mobility Management Services 08/2008 bis 12/2011 10/2010 bis 11/2012 3.017.739,06 € 2.369.476,45 € 1.761.710,23 € 1.381.608,77 € 473.541,45 € 355.156,08 € TraffiQ: 327.825,72 € 245.869,29 € RMV: 39.830,00 € 29.872,50 € UK, AT, BG, CY, DE, EL, IT, LT, NL, PL, PT, RO, SE, SI, SK HE DE, BG, CY, CZ, EL, HU, IE, IT, SE, UK HE TraffiQ Lokale Nahverkehrsges. Frankfurt am Main GmbH Verbreitung bewährter Verfahren des Mobilitätsmanagements mit Hilfe von Veranstaltungen, Konferenzen, Websites , Veröffentlichungen und Pressemitteilungen , DVD; Veranstalten von Studienreisen und Workshops TraffiQ Rhein-Main-Verkehrsverbund 5 WATER CoRe - Water scarcity and droughts; coordinated actions in European regions Verbesserung des nachhaltigen Wassermanagements durch Kooperation bei den Themen Wasserknappheit und Dürre 01/2010 bis 07/2013 2.547.858,98 € 1.997.054,43 € HMUELV: 334007,48 € 250505,61€ HLUG: 178.068,18 € 133.551,13 € DE, ES, FR, HU, IT, NL, RO, HE HMUKLV HLUG Entwicklung von Anpassungsmethoden an durch den Klimawandel verursachte Wasserknappheit und Dürre ; Verbreitung von Verfahren zur technischen und finanziellen Kontrolle des Wasserverbrauchs; Multimedia Kampagnen 15 Nr. Projektname / -zielsetzung Laufzeit Gesamtkosten / EFRE Kosten / EFRE hessische Partner Beteiligte Mitgliedstaaten / deutsche Länder hessische Projektpartner 6 EUROSCAPES - Green management plans for European urban and peri-urban Landscapes Nachhaltiges Management von Stadtlandschaften 01/2010 bis 03/2013 2.113.045,00 € 1.683.440,55 € 157.000,00 € 117.750,00€ FR, BE, DE, ES, GR, HU, IT, LV, PL, PT, RO, SK, UK HE Stadt Wetzlar, (Federführung für die Stadtregion Gießen-Wetzlar) Lahnparkkonzept: interkommunales Freiraumkonzept zur Bewahrung und Inwertsetzung von Natur und Landschaft in der Lahnaue 7 INVOLVE - Involving the private sector in Mobility Management Kooperation zwischen öffentlichen und privatem Sektor, um das betriebliche Mobilitätsmanagement zu fördern 01/2012 bis 12/2014 1.833.064,85 € 1.429.497,11 € 358.923,05 € 269.192,28 € DE, CZ, ES, GR, IT, LT, NL, PL, SI, UK HE TraffiQ Lokale Nahverkehrsges. Frankfurt am Main GmbH Entwicklung einer Schulung zum betrieblichen Mobilitätsberater 8 POSSE - Promotion of Open Specifications and Standards in Europe Förderung von offenen Standards und Spezifikationen für Intelligente Transportsysteme und Verkehrsmanagement 01/2012 bis 12/2014 1.840.281,57 € 1.241.295,03 € 191.800,00 € 143.850,00 € UK, BE, CZ, DE, ES, IT, LT, NO HE Open Traffic Systems City Association e.V (OCA), Frankfurt Wissensaustausch; Verbesserung der derzeitigen offenen Standards um eine erfolgreichere Plattform mit neuen technologischen Möglichkeiten zur Verfügung zu stellen Summe der EFRE-Mittel hessischer Partner in INTERREG IV C-Projekten: 2.084.895,64 € Summe der EFRE-Mittel hessischer Partner in INTERREG IV B-Projekten: 9.610.244,68 € Summe der EFRE-Mittel hessischer Partner in INTERREG IV B und INTERREG IV C-Projekten: 11.695.140,32 € Auszug aus der Datenbank der KS EfBB Stand: 16.01.2015 Die Kontaktstelle Deutschland »Europa für Bürgerinnen und Bürger« bei der Kulturpolitischen Gesellschaft e.V. wird gefördert durch die Europäische Union aus dem Programm »Europa für Bürgerinnen und Bürger« sowie vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Hessische Projektträger im Programm »Europa für Bürgerinnen und Bürger« In den Jahren 2007 bis 2013 sind folgende 56 Projektträger aus Hessen aus dem Programm »Europa für Bürgerinnen und Bürger«* mindestens einmal (bis zu dreimal) gefördert worden: Kommune / Einrichtung / Organisation Ort Gemeinde Alheim Alheim Stadtverwaltung Aßlar Aßlar Magistrat der Stadt Borken Borken Partnerschaftsring Braunfels e.V. Braunfels Stadt Breuberg Breuberg Stadtverwaltung Darmstadt Darmstadt Stadt Dillenburg Dillenburg Förderverein Städtepartnerschaft Egelsbach e.V. Egelsbach Magistrat der Stadt Eltville am Rhein Eltville am Rhein EUROPART Eppstein e.V. Eppstein Magistrat der Stadt Erbach Erbach Stadtverwaltung Florstadt Florstadt Institut für Soziale Infrastruktur (ISIS) Frankfurt am Main Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband Frankfurt am Main Komitee für Europäische Verständigung Freigericht e.V. Freigericht Städtepartnerschaftsverein Friedrichsdorf e.V. Friedrichsdorf Verschwisterungsverein Gedern-Polanow e.V. Gedern Bund der Partnerstädte Szerencs-Geisenheim e.V. Geisenheim Stadt Gladenbach Gladenbach Gemeinde Grasellenbach Grasellenbach Freundeskreis Bédarrides e.V. Grasellenbach Stadt Grebenstein Grebenstein Magistrat der Stadt Griesheim Griesheim Kreisstadt Groß-Gerau Groß-Gerau Magistrat der Stadt Groß-Umstadt Groß-Umstadt Büro des Bürgermeisters Hattersheim am Main Förderkreis Hofheimer Städtepartnerschaften Hofheim DietzS Schreibmaschinentext DietzS Schreibmaschinentext DietzS Schreibmaschinentext DietzS Schreibmaschinentext DietzS Schreibmaschinentext DietzS Schreibmaschinentext DietzS Schreibmaschinentext DietzS Schreibmaschinentext DietzS Schreibmaschinentext Anlage 6 zur Drs. 19/1578 DietzS Schreibmaschinentext 2 Die Kontaktstelle Deutschland »Europa für Bürgerinnen und Bürger« bei der Kulturpolitischen Gesellschaft e.V. wird gefördert durch die Europäische Union aus dem Programm »Europa für Bürgerinnen und Bürger« sowie vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Partnerschaftsverein Hünfeld e.V. Hünfeld Magistrat der Stadt Langen Langen Partnerschaftsverein Langgöns e.V. Langgöns Partnerschaftsverein Limburg e.V. Limburg Magistrat der Stadt Marburg Marburg Gemeinde Mossautal Mossautal Gemeinde Nentershausen Nentershausen Verschwisterungsverein Nidda e.V. Nidda Partnerschaftsverein Niedenstein Niedenstein Gemeinde Nieste Nieste Stadtverwaltung Obertshausen Obertshausen Gemeinde Reichelsheim - Kulturamt Reichelsheim Gemeinde Reichelsheim - Deutsch-Ungarischer Verschwisterungsverein Reichelsheim / Nagymànyok e.V. Reichelsheim Deutsch-polnischer Freundeskreis e.V. Reichelsheim Stadt Reinheim Reinheim Förderverein »Städtepartnerschaft« e.V. Romrod Romrod Gemeinde Roßdorf Roßdorf Freundeskreis Oingt-Presberg e.V. Rüdesheim Partnerschaftsverein Geisenheim e.V. Rüdesheim am Rhein Verschwisterungsverein Schotten e.V. der Europastadt Schotten Schotten Rathaus Schwalbach am Taunus Schwalbach am Taunus Gemeinde Seeheim-Jugenheim Seeheim-Jugenheim Magistrat der Stadt Solms Solms Magistrat Stadt Steinau an der Straße Steinau an der Straße Freundeskreis Caldes de Montbui e.V. Taunusstein Gemeindevorstand der Gemeinde Trebur Trebur Magistrat der Stadt Viernheim Viernheim Gemeinde Wahlsburg Wahlsburg Verein zur Förderung der Städtepartnerschaften e.V. Zierenberg *alle Fördermaßnahmen des Programms wurden bei der Recherche berücksichtigt. Weitere Informationen sind zu finden unter: www.kontaktstelle-efbb.de/auswahlergebnisse Anlage 7 zu Drucksache 19/1578 Mittelaufteilung Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL); Bereich „Maßnahmen zur Verbesserung der Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen für Bienenzuchterzeugnisse“ Projektträger Projektbeschreibung 2013/14 2014/15 2015/16 LHI (Landesverband Hess. Imker) techn. Hilfen - Fortbildungsveranstaltungen wie Lehrgänge, Vorträge, Demonstrationen für Imker und Multiplikatoren (Imkerberater, Vereinsvorsitzende, Lehrbeauftragte). 73.000 73.000 73.000 LHI (Landesverband Hess. Imker) Untersuchung von Honigproben auf physikalischchemische Qualitätsparameter, Rückstände und Krankheitskeime 32.000 32.000 32.000 BI-Kirchhain Forschungsprojekt „Auswirkungen von Neonicotinoiden und Varroaziden“ 64.500 65.000 65.000 BI-Oberursel Forschungsprojekt „PSM- Auswirkungen auf das Brutverhalten“ 34.500 34.000 34.000 Insgesamt 204.000 204.000 204.000 1578_Anlagen.pdf Anlage 1 Unbenannt Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7