Kleine Anfrage des Abg. Eckert (SPD) vom 16.10.2014 betreffend Planungskosten für die Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs an der Bundesstraße 8 bei Niederbrechen und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1. Mit welchen Planungskosten zur Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs an der Bun- desstraße 8 bei Niederbrechen rechnet die Landesregierung? Entsprechend dem Bauherrenkostenbericht des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie , Verkehr und Landesentwicklung liegen die Kosten für Personal und Leistungen externer Ingenieurbüros für ein Projekt bis zur Verkehrsfreigabe bei ca. 16 % bis 19 % der gesamten Bauherrenkosten (Verwaltungskosten plus Baukosten). Bei veranschlagten Baukosten von rund 5,4 Mo. € ist von Planungskosten von rund 1 Mio. € auszugehen. Frage 2. Hat das Land Hessen einen entsprechenden Ansatz für Planungskosten im aktuellen Haushalts- plan 2014 und/oder im Haushaltsplanentwurf 2015 der Landesregierung eingestellt? Die für eine Weiterbearbeitung des Vorhabens zu erbringenden Leistungen sind in der Arbeitsplanung der Straßenbauverwaltung des Landes Hessen - Hessen Mobil - für das Jahr 2015 berücksichtigt . Frage 3. Mit welcher Priorität behandelt die Hessische Landesregierung die Beseitigung des Bahnüber- gangs an der B8? Das Projekt B8 Bahnübergangsbeseitigung Brechen/Niederbrechen weist eine hohe Priorität auf. Wiesbaden, 14. November 2014 Tarek Al-Wazir Eingegangen am 21. November 2014 · Ausgegeben am 26. November 2014 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/1032 21. 11. 2014 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG