Kleine Anfrage des Abg. Greilich (FDP) vom 21.10.2014 betreffend Stellenentwicklung und Aufgabenwahrnehmung des Polizeivollzugsdienstes und kommunaler Polizeibehörden und Antwort des Ministers des Innern und für Sport Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1. Wie stellt sich die Stellenentwicklung bei der Hessischen Polizei, untergliedert nach Polizeivoll- zugsdienst und Verwaltung, im Zeitraum von 2004 bis 2014 dar? Jahr Polizeivollzug* Verwaltung** 2004 13.974 3.284,5 2005 13.972 2.939,0 2006 13.969 2.822,0 2007 13.956 2.734,0 2008 13.947 2.674,5,0 2009 13.588 2.458,5 2010 13.586 2.446,0 2011 13.589 2.448,0 2012 13.585 2.449,0 2013 13.585 2.402,5 2014 13.585*** 2.402,5 * ohne HfPV und Ministerium und ohne Anwärter ** Fach- u. Verwaltungsbeamte sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (ohne Wachpolizei) ***Mit dem Abschluss der Ausbildungsoffensive im gehobenen Polizeivollzugsdienst im August 2014 wurde eine Planstellenstärke von 13.764 Planstellen des Polizeivollzugsdienstes erreicht. Diese wurde über einen Haushaltsvermerk zum Stellenplan des Kapitels 03 81 - Polizeibehörden - abgebildet, wonach Polizeikommissaranwärterinnen und -anwärter nach dem erfolgreich absolvierten Studiengang im Eingangsamt ernannt werden und zunächst die seitherige Anwärterstelle in Anspruch nehmen. Der Stellenplan des Haushaltsentwurfes 2015 sieht hier eine Anpassung dahin gehend vor, dass zukünftig die erreichte Planstellenstärke von 13.764 Planstellen des Polizeivollzugsdienstes dargestellt wird. Frage 2. Wie stellt sich die Stellenentwicklung bei der Hessischen Wachpolizei im Zeitraum von 2004 bis 2014 dar? Jahr Stellen Wachpolizei 2004 123 2005 123 2006 123 2007 123 2008 142 2009 492 2010 534 2011 534 2012 534 2013 544 2014 545 Eingegangen am 5. Januar 2015 · Eilausfertigung am 1. Januar 2015 · Ausgegeben am 7. Januar 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/1043 05. 01. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1043 Frage 3. Wie viele Bürgerinnen und Bürger sind im Rahmen des Freiwilligen Polizeidienstes in Hessischen Kommunen im Zeitraum von 2004 bis 2014 tätig (gewesen)? Jahr Anzahl Helfer (Soll) 2004 257 2005 374 2006 492 2007 682 2008 701 2009 722 2010 725 2011 731 2012 723 2013 670 2014 612 Bei den o.a. Helferzahlen handelt es sich um Angaben nach Abschluss der Koordinationsverträge zum Einsatz des Freiwilligen Polizeidienstes mit den jeweiligen Städten und Gemeinden. Frage 4. Wie haben sich die Personalzahlen bei den Ordnungspolizeibeamtinnen und -beamte (bis zur HSOG-Novelle vom 15. Dezember 2004 Hilfspolizeibeamtinnen und -beamte) bzw. Mitarbeitern im Außendienst der Ordnungsämter in den hessischen Städten und Kommunen im Zeitraum von 2004 bis 2014 entwickelt? Eine Beantwortung dieser Frage ist nicht möglich, da weder bezüglich der aktuellen Personalzahlen der Ordnungspolizeibeamten bei hessischen Kommunen noch hinsichtlich der entsprechenden Entwicklung seit 2004 entsprechende Informationen vorliegen. Frage 5. Wie haben sich die Einführung der Wachpolizei, des freiwilligen Polizeidienstes sowie die Aus- weitung der vollzugsdienstlichen Kompetenzen und der engeren Kooperation von kommunalen Polizeibehörden mit dem Polizeivollzugsdienst auf die Aufgabenwahrnehmung und das Anforderungsprofil des hessischen Polizeivollzugsdienstes ausgewirkt? a) Wachpolizei Die Wachpolizei wird zur Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben eingesetzt, für die der Einsatz von Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten nicht zwingend erforderlich ist. Die Übertragung von Aufgaben an die Wachpolizei erfolgt nur unter dem Aspekt einer möglichen Entlastung des Polizeivollzugsdienstes für qualifiziertere originäre Aufgaben. Beispielhaft für die Tätigkeiten der Wachpolizei seien hier Objektschutzmaßnahmen, Gefangenentransporte, Gewahrsamsdienst und die Verkehrsüberwachung genannt. Die Wachpolizei ist bei den Polizeipräsidien etabliert und deren Einsatz hat sich vielfach bewährt . Die gute Ausbildung und Qualifikation der Angehörigen der Wachpolizei ermöglicht es, eine spürbare Entlastung des Polizeivollzugsdienstes zu erreichen. b) Freiwilliger Polizeidienst Der Freiwillige Polizeidienst existiert in Hessen seit ca. 14 Jahren. Unter dem Leitgedanken "Präsenz zeigen - beobachten - melden" ist der Freiwillige Polizeidienst in Hessen zu einem Erfolgsmodell geworden. Mittlerweile beteiligen sich 95 hessische Städte und Gemeinden mit rund 612 Helferinnen und Helfern (Soll) an diesem Modell. Die Erfahrungen mit dem Freiwilligen Polizeidienst stellen sich überaus positiv dar. Die Tätigkeiten des Freiwilligen Polizeidienstes haben zur Erhöhung der Sicherheit der Bürger beigetragen und die Polizei bei präventiven Aufgaben unterstützt. Der Freiwillige Polizeidienst dient nicht in erster Linie der Entlastung der Polizei, sondern der Präsenzerhöhung in Bereichen, die von der Polizei nicht im gewünschten Ausmaß betreut werden können und ist darüber hinaus zusätzlicher Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger; er ist ausdrücklich kein Ersatz für die hauptberufliche Polizei. Die Resonanz in der Bevölkerung und bei den Polizeidienststellen mit freiwilligen Polizeihelferinnen und Polizeihelfern belegt, dass die Einführung des Freiwilligen Polizeidienstes in Städten und Gemeinden oder auch auf Landkreisebene ein hilfreiches und wirksames Mittel im Sinne eines zusätzlichen Angebots zur Polizeiarbeit ist. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1043 3 Abgesehen von der Schwierigkeit, das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung in bestimmten Regionen zu messen, stellt die uniformierte Präsenz von Helferinnen und Helfern eine wirksame Maßnahme der Kriminalprävention dar. c) Örtliche Ordnungsbehörden Die sachliche Zuständigkeit der Gefahrenabwehrbehörden (Verwaltungsbehörden, Ordnungsbehörden ) ist im Grundsatz seit vielen Jahren unverändert geregelt (vgl. §§ 2, 89 HSOG und § 1 HSOG-DVO vom 12.06.2007 zuletzt geändert durch Verordnung vom 23.10.2012