Kleine Anfrage des Abg. Hahn (FDP) vom 23.10.2014 betreffend politische Nutzung von Verhaltenspsychologie "Nudging" und Antwort des Chefs der Staatskanzlei Vorbemerkung des Fragestellers: Laut Informationen des Magazins "Spiegel" (Artikel vom 1. September 2014 "Alchemie im Kanzleramt",) tagt im Bundeskanzleramt eine Projektgruppe "Wirksam Regieren", die - dem Vernehmen nach - unter Zuhilfenahme von Psychologen und Verhaltensforschern zur Aufgabe hat, herauszufinden, ob und wie ohne die Schaffung neuer oder Verschärfung bestehender gesetzlicher Regelungen das Verhalten der Bürgerinnen und Bürger gesteuert werden kann. Vorbild sei das "Behavioural Insights Team" - eine Beratereinheit der britischen Regierung. Ziel ist es, den Bürger durch "sanften Paternalismus ("Nudging") in Richtung einer bestimmten Entscheidung zu bewegen. Im März dieses Jahres war der Psychologe David Halpern, Chef der britischen "Nudge-Unit", im Kanzleramt zu Gast, um über die Erfahrungen in Großbritannien zu berichten. Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1. Ist der Landesregierung das Prinzip des sogenannten "Nudging" bekannt? Der Landesregierung ist das Prinzip des "Nudging" aus der Presse bekannt. Frage 2. Ist das Land Hessen in die Überlegungen des Bundeskanzleramtes, das Verhalten der Bürgerin- nen und Bürger durch verhaltenspsychologische Methoden in einer bestimmten Art und Weise zu beeinflussen, statt mit gesetzlichen Regelungen zu agieren, involviert? Nein. Frage 3: Hat die Landesregierung eine vergleichbare Arbeitsgruppe wie die des Bundeskanzleramtes, in der die Möglichkeiten der "sanften" Verhaltenssteuerung als Alternative zur Änderung oder Verschärfung gesetzlicher Regeln eruiert wird? Nein. Frage 4: Wie beurteilt die Landesregierung die Verhaltenssteuerung der Bürgerinnen und Bürger durch das sogenannte "Nudging"? Eine Meinungsbildung hat nicht stattgefunden, da die Ergebnisse der Tätigkeit der vom Fragesteller erwähnten Arbeitsgruppe nicht bekannt sind. Wiesbaden, 18. November 2014 Axel Wintermeyer Eingegangen am 18. November 2014 · Ausgegeben am 21. November 2014 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/1045 18. 11. 2014 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG