Kleine Anfrage des Abg. Warnecke (SPD) vom 30.10.2014 betreffend Verlagerung der Abteilung "Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik" des Regierungspräsidiums Kassel und Antwort des Ministers des Innern und für Sport Vorbemerkung des Fragestellers: Die Abteilung "Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik" des Regierungspräsidiums Kassel (Nordhessen) soll, ausweislich presseöffentlicher Verlautbarungen, von Bad Hersfeld nach Hünfeld umziehen. Die Schließung der Abteilung soll in Bad Hersfeld zu Beginn des kommenden Jahres erfolgen. Daraus ergeben sich einige Fragen. Die Vorbemerkung des Fragestellers vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen wie folgt: Frage 1. Spielt für die Schließung der Abteilung "Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik" des Regierungs- präsidiums in Bad Hersfeld und die Verlagerung nach Hünfeld die verkehrliche Angebundenheit und Lage eine Rolle? Bei der innerorganisatorischen Entscheidung des Regierungspräsidiums Kassel, das aus 13 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bestehende Dezernat "Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik" von Bad Hersfeld nach Hünfeld zu verlagern, spielt die verkehrliche Anbindung und Lage der Liegenschaft in Hünfeld keine Rolle. Die Entscheidung basiert vielmehr auf der Überlegung, einzelne kleine Liegenschaften mit größeren Einheiten zusammen zu führen mit dem Ziel, hausinterne Arbeitsabläufe effizienter gestalten zu können. Frage 2. Spielt für die Schließung der Abteilung "Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik" des Regierungs- präsidiums Kassel in Bad Hersfeld und die Verlagerung nach Hünfeld die Höhe des Mietzinses eine Rolle? Frage 3. Wie hoch ist der jeweilige Mietzins(Warm- und Kaltmiete) in Bad Hersfeld und in Hünfeld ange- setzt? Frage 4. Welche auf die Mietobjekte bezogenen jeweils spezifischen Standortargumente wurden abge- wogen? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 2 bis 4 gemeinsam beantwortet. Die Betrachtung von Wirtschaftlichkeitsaspekten, also auch eines etwaig anfallenden Mietzinses, ist ein wichtiger Bestandteil aller Standortüberlegungen. In Bad Hersfeld beträgt die Kaltmiete 7,02 €/m² und die Warmmiete 11,11 €/m², in Hünfeld beträgt die Kaltmiete 6,05 €/m² und die Warmmiete 9,43 €/m². Darüber hinaus ergeben sich durch die Zusammenlegung der beiden genannten Standorte flächenwirtschaftliche Synergieeffekte (s. Frage 1). Frage 5. Wie sieht die unmittelbare Parkraumsituation für die beiden Mietobjekte konkret aus? Für das Mietobjekt Max-Becker-Str. 1b in Bad Hersfeld stehen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre privaten PKW Parkplätze unmittelbar vor der Liegenschaft zur Verfügung. Die Dienstkraftwagen werden bei der Liegenschaft Hubertusweg 19 (Entfernung ca. 5 Minuten Fußweg) abgestellt. Das Mietobjekt Niedertor 13 in Hünfeld verfügt über unmittelbare Abstellmöglichkeiten für die Dienstkraftwagen. Die privaten PKW der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können kostenfrei Eingegangen am 23. Dezember 2014 · Ausgegeben am 8. Januar 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/1052 23. 12. 2014 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1052 auf einem Parkplatz am Bahnhof (Fußweg ca. 5 Minuten entlang der Hasel und 15 Minuten durch die Stadt) abgestellt werden. Frage 6. Gab es angesichts der Abwägung der Vor- und Nachteile der beiden Mietobjekte Kontaktaufnah- men zu den jeweils in den Städten und Landkreisen kommunalpolitisch Verantwortlichen? Seitens des Regierungspräsidiums sowie des Hessischen Immobilienmanagements hat diesbezüglich keine Kontaktaufnahme stattgefunden. Frage 7. Welche raumklimatischen Aspekte sprechen in Abwägung für den Standort Hünfeld, der als ehe- maliger, auszubauender "Scheunen-Dachboden" beschrieben wird? Als Nutzer kann das Regierungspräsidium hierzu keine Aussage treffen. Das Hessische Immobilienmanagement hat mitgeteilt, dass raumklimatische Aspekte in der Standortabwägung keine Rolle gespielt haben. Frage 8. Ist es richtig, dass die derzeitigen Zuständigkeiten für den Bereich "Arbeitsschutz und Sicherheits- technik" in Bad Hersfeld auf den Internetseiten des Regierungspräsidiums Kassel mit den Landkreisen Hersfeld-Rotenburg und Fulda-Hünfeld sowie der Stadt Fulda beschrieben werden? Diese Aussage ist zutreffend. Wiesbaden, 16. Dezember 2014 Peter Beuth