Kleine Anfrage der Abg. Hofmeyer (SPD) vom 04.11.2014 betreffend Baurecht, Baubeginn und Fertigstellung der B7/Ortsumgehung Calden (Landkreis Kassel) und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Vorbemerkung der Fragestellerin: Laut aktuellen Veröffentlichungen in der lokalen Presse ist z.B. nach Aussage des Caldener Bürgermeisters nicht eine gegen das Projekt gerichtete Klage die Ursache für das weiterhin ausstehende Baurecht für die Ortsumgehung Calden, sondern vielmehr aus seiner Sicht lösbare Fragen eines Flächentauschs von ca. 15 Hektar Land. Vorbemerkung des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung: Bei dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof ist eine Klage anhängig, die sich gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Neubau der B 7, der K 47 und der L 3214 und damit gegen das Projekt insgesamt richtet. Mit dem Kläger wurden außergerichtliche Vergleichsverhandlungen mit dem Ziel einer einvernehmlichen Lösung geführt. Das Land Hessen bemühte sich unter Einbeziehung von Vertretern der Hessischen Landgesellschaft, dem Amt für Bodenmanagement und der Domänenverwaltung dem Kläger geeignete Ersatzflächen zur Verfügung zu stellen. Mangels Flächenverfügbarkeit scheiterte der außergerichtliche Einigungsversuch. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Teilt die Landesregierung die o.g. Einschätzung des Caldener Bürgermeisters? Nein, die Einschätzung des Caldeners Bürgermeisters wird von der Hessischen Landesregierung nicht geteilt. Frage 2. Falls ja: a) Wie lange wird es nach aktueller Einschätzung der Landesregierung dauern, bis der o.g. Flä- chentausch erfolgreich abgeschlossen sein wird? b) Wie begründet die Landesregierung das in diesem Fall extrem zeitintensive Landtauschver- fahren, und welche Hauptursachen gibt es für die lange Dauer? Frage 3. Falls nein: a) Welches sind nach Auffassung der Landesregierung die Gründe für das noch immer ausste- hende Baurecht? b) Warum wurden den unter a) genannten Gründen noch nicht abgeholfen bzw. wann wird den unter a) genannten Gründen abgeholfen? c) Wann rechnet die Landesregierung mit dem Vorliegen des Baurechts, dem Baubeginn und der Fertigstellung der Ortsumgehung Calden? Ursächlich für das noch ausstehende Baurecht ist nach wie vor die bei dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel anhängige Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss vom 01.12.2012. Erforderlich ist, dass der Verwaltungsgerichtshof in Kassel über die Klage entscheidet. Auf die Verfahrensdauer bzw. auf den Ablauf des Gerichtsverfahrens hat die Hessische Landesregierung keinen Einfluss, allerdings hat das Gericht in Aussicht gestellt, dass die mündliche Verhandlung im 1. Halbjahr 2015 terminiert werden könnte. Eingegangen am 7. Januar 2015 · Ausgegeben am 9. Januar 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/1064 07. 01. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1064 Eine belastbare Aussage zu der Frage, wann das ausstehende Baurecht vorliegt, kann aus den o.g. Gründen nicht erfolgen. Der Baubeginn hängt maßgeblich vom Ausgang des Klageverfahrens und dem Zeitpunkt der Baumittelbereitstellung durch den Bund als Straßenbaulastträger ab. Wiesbaden, 4. Dezember 2014 Tarek Al-Wazir