Kleine Anfrage des Abg. Heinz (CDU) vom 10.11.2014 betreffend Steueraufkommen im Finanzamtsbezirk Hofheim am Taunus und Antwort des Ministers der Finanzen Vorbemerkung des Fragestellers: Das Steueraufkommen des Finanzamtsbezirkes Hofheim lag in den letzten Jahren stets signifikant über dem hessischen Durchschnitt. Der Main-Taunus-Kreis trägt damit seit langer Zeit überdurchschnittlich zum wirtschaftlichen Erfolg Hessens bei. Vorbemerkung des Ministers der Finanzen: Das Finanzamt Hofheim am Taunus hat keine Zuständigkeit für die Veranlagung von Körperschaften (wie z.B. GmbH oder AG), so dass sich das Steueraufkommen insbesondere bei der Körperschaftsteuer und auch bei der Umsatzsteuer im Verhältnis zum Landesergebnis (Kleine Anfrage 19/1073) unterproportional darstellt. Weiterhin sind die zuständigen Finanzämter für die Erbschaftsteuer in Hessen die Finanzämter Fulda, Kassel I und Wetzlar. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie hoch war 2013 das Steueraufkommen im Finanzamtsbezirk Hofheim am Taunus aus a) der Lohnsteuer, b) der veranlagten Einkommensteuer, c) den nicht veranlagten Steuern vom Ertrag, d) der Abgeltungssteuer, e) der Körperschaftsteuer, f) der Umsatzsteuer, g) der Grunderwerbsteuer, h) der Erbschaftsteuer, i) er Kraftfahrzeugsteuer? Das Steueraufkommen 2013 für den Finanzamtsbezirk Hofheim am Taunus ist in der beigefügten Übersicht dargestellt. Steueraufkommen 2013 Finanzkasse Hofheim Lohnsteuer 1.070.725.671 € veranlagte Einkommensteuer 127.044.708 € nicht veranlagten Steuern vom Ertrag 7.850 € Abgeltungssteuer -11.020 € Körperschaftsteuer 35.727 € Umsatzsteuer 211.126.234 € Eingegangen am 9. Dezember 2014 · Ausgegeben am 11. Dezember 2014 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/1074 09. 12. 2014 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1074 Grunderwerbsteuer 35.719.160 € Erbschaftsteuer 0* Kraftfahrzeugsteuer 27.491.347 € * Erbschaftsteuerfinanzämter in Hessen: Fulda, Kassel I, Wetzlar Wiesbaden, 2. Dezember 2014 Dr. Thomas Schäfer