Kleine Anfrage des Abg. Eckert (SPD) vom 11.11.2014 betreffend Zustand der Landesstraßen im Landkreis Limburg-Weilburg und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1. Welche Landesstraßen im Kreis Limburg-Weilburg sind dringend sanierungsbedürftig? Frage 2. In welchen Jahren ist deren Sanierung vorgesehen? Frage 3. Mit welcher Priorität behandelt die Hessische Landesregierung diese Maßnahmen? Frage 4. Ist die jeweilige Finanzierung gewährleistet? Die Fragen 1 bis 4 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Im Kreis Limburg-Weilburg befinden sich mehrere Landesstraßen in einem teilweise dringend sanierungsbedürftigen Zustand. Maßgebend für die Sanierung von Landesstraßen ist das Ergebnis der laufenden Überprüfung der Dringlichkeit aller hessenweit wünschenswerten Sanierungsmaßnahmen, das Anfang diesen Jahres vorliegen wird. Voraussetzung für die Aufnahme eines Projektes in das hessische Bauprogramm ist eine hohe Priorität im Vergleich zu den übrigen bewerteten Maßnahmen. Ausschlaggebend ist darüber hinaus die Mittelausstattung des Landesstraßenbauprogramms 2016 und Folgejahre, über die der Hessische Landtag durch Verabschiedung der jeweiligen Haushaltspläne abschließend beschließt. Bis zur baulichen Umsetzung der entsprechenden Sanierungsmaßnahmen wird die Verkehrssicherheit der Strecken im Kreis Limburg-Weilburg durch regelmäßige Kontrollen der zuständigen Straßenmeistereien und Umsetzung ggf. erforderlicher Maßnahmen gewährleistet. Wiesbaden, 5. Januar 2015 Tarek Al-Wazir Eingegangen am 14. Januar 2015 · Ausgegeben am 15. Januar 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/1075 14. 01. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG