Kleine Anfrage des Abg. Dr. Wilken (DIE LINKE) vom 11.11.2014 betreffend Einpflegung personenbezogener Hinweise in die Datensammlung des Systems INPOL im Zusammenhang mit der Blockupy-Demonstration vom 1. Juni 2013 und Antwort des Ministers des Innern und für Sport Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1. Wie viele personengebundene Hinweise bezüglich der am 01.06.2013 eingekesselten Personen wurden in die Datenbank INPOL eingepflegt? Das Polizeipräsidium Frankfurt am Main berichtet, dass 603 personengebundene Hinweise in INPOL eingepflegt wurden. Frage 2. Um Hinweise welcher Art handelte es sich dabei? Nach den Erfassungsrichtlinien handelt es sich um den personengebundenen Hinweis (PHW) linksmotiviert. Frage 3. Gegen wie viele Personen wurde im Zusammenhang mit der Demonstration ein Strafverfahren eingeleitet? Frage 4. Wie viele dieser Strafverfahren sind mittlerweile eingestellt worden? Frage 5. Wie viele sind noch nicht abgeschlossen? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 3 bis 5 gemeinsam wie folgt beantwortet: Im Zusammenhang mit den Protesten des Blockupy-Bündnisses vom 01.06.2013 wurden insgesamt 1.125 Strafverfahren eingeleitet. Nach Erkenntnissens des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main sind davon 605 Strafverfahren aus den unterschiedlichsten Gründen eingestellt und 506 Strafverfahren noch nicht abgeschlossen. Darüber hinaus endeten 13 Verfahren mit Verurteilungen zu Geldstrafen und ein Verfahren mit einem Freispruch. Wiesbaden, 16. Dezember 2014 Peter Beuth Eingegangen am 29. Dezember 2014 · Ausgegeben am 5. Januar 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/1076 29. 12. 2014 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG