Kleine Anfrage des Abg. Lenders (FDP) vom 11.11.2014 betreffend Fusionsabsichten der Kliniken Fulda, Vogelsbergkreis und Bad Hersfeld und Antwort des Ministers für Soziales und Integration Vorbemerkung des Fragestellers: In der nord- und osthessischen Presse wird seit geraumer Zeit über Fusionsabsichten der Kliniken in Fulda, Vogelsbergkreis und Bad Hersfeld berichtet. Alternativ sind Kooperationsmodelle innerhalb des Landkreises Hersfeld-Rotenburg im Gespräch. Vorbemerkung des Ministers für Soziales und Integration: Die regelmäßige Veröffentlichung der Zahlen über die wirtschaftliche Lage deutscher Krankenhäuser verdeutlicht mehr denn je die Notwendigkeit, dass insbesondere benachbarte Krankenhäuser nicht nur Kooperationen bilden, sondern darüber hinaus Fusionen anstreben und umsetzen müssen. Mit einem starken Verbund miteinander vernetzter bzw. zusammengeschlossener Krankenhäuser könnte sich die Region des Versorgungsgebiets Fulda- Bad Hersfeld insgesamt deutlich besser im weiterhin hart umkämpften Krankenhausmarkt positionieren. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Sind der Landesregierung diese Gespräche und Verhandlungen bekannt und wie beurteilt sie diese? Die Landesregierung hat Kenntnis von diesen Gesprächen und Verhandlungen. Die Fachabteilung des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration (HMSI) hat zum Teil an diesen Gesprächen beratend teilgenommen. Das HMSI begrüßt diese Gespräche und Verhandlungen; die Gespräche stehen im Einklang mit dem vom HMSI in Auftrag gegebenen "Konzept für den Erhalt öffentlicher Klinikträgerschaften in Hessen"; die Gespräche unterstützen dieses Konzept. Frage 2. Ist der Landesregierung bekannt, wie die Landkreise Hersfeld-Rotenburg, Vogelsbergkreis, Fulda zu den genannten Alternativen stehen bzw. wie beurteilt sie diese? Kooperationsvereinbarungen zwischen den Kliniken in Fulda, im Vogelsbergkreis sowie im Landkreis Hersfeld-Rotenburg, die zum Erhalt der Kliniken in öffentlicher Trägerschaft beitragen , begrüßt die Landesregierung ebenfalls. Ebenso positiv ist eine Teilnahme von Krankenhäusern in freigemeinnütziger und privater Trägerschaft an derartigen Kooperationen zu beurteilen . Das HMSI geht davon aus, dass im Vergleich zu Kooperationsmodellen nur ein Verbund, d.h. eine gesellschaftsrechtliche Verbindung der Kliniken geeignet ist, dauerhaft den Fortbestand der jeweiligen Krankenhausstandorte zu erhalten. Frage 3. Hat die Landesregierung ihrerseits Vorstellungen über die "Neuordnung der Kliniklandschaft" in diesem Raum? In Betracht kommt ein regionaler Verbund der Kliniken in Fulda, im Vogelsbergkreis sowie in Bad Hersfeld. Langfristig betrachtet sollte die Einbindung der Kliniken in eine überregionale und übergeordnete Verbundstruktur erfolgen. Eingegangen am 9. Dezember 2014 · Ausgegeben am 12. Dezember 2014 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/1078 15. 12. 2014 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1078 Frage 4. Ist es richtig, dass die Landesregierung einzelne der genannten Kliniken bei Investitionsvorha- ben finanziell unterstützt, wenn ja, welche Kliniken erhalten in welchem Umfang finanzielle Unterstützung, pauschal bzw. für Einzelprojekte? Das HMSI hat einen Entwurf zum Krankenhausbauprogramm 2015 und zum Sonderbauprogramm 2015 vorgelegt. Nach dem Entwurf des Krankenhausbauprogramms 2015 soll der geplante Ersatzneubau des Kreiskrankenhauses Alsfeld mit 10 Mio. € gefördert werden. Nach dem Entwurf des Sonderbauprogramms 2015 ist die Baumaßnahme des Klinikums Fulda "Neubau Notfallzentrum mit Zentral-OP und Aufstockung Mutter-Kind-Zentrum, Sanierung Bettenhaus" mit einem Fördervolumen von 40 Mio. € vorgesehen; die Baumaßnahme des Klinikums Bad Hersfeld "Erweiterung des Funktionstrakts" mit 20 Mio. €. Frage 5. Berücksichtigt die finanzielle Unterstützung die jeweiligen Modelle der Kooperationsabsichten? Die im Entwurf zum Krankenhausbauprogramm 2015 sowie im Entwurf zum Sonderbauprogramm 2015 genannten Fördermaßnahmen stehen nicht in Abhängigkeit zu Verbund- bzw. Kooperationsmodellen . Frage 6. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass eine finanzielle Unterstützung, insbesondere für Investitionen, von den Neuordnung bzw. dem jeweiligen Kooperationsmodell abhängig gemacht werden sollte, um Fehlinvestitionen zu vermeiden? Die Landesregierung teilt die Auffassung, dass die Zukunftsfähigkeit eines Krankenhauses eine gewichtige Rolle spielen muss bei der Entscheidung über die Frage, wo öffentliche Fördermittel hinfließen. Bei der Zukunftsfähigkeit eines Krankenhauses ist auch zu berücksichtigen, welche Kooperationen oder gesellschaftsrechtliche Verbindungen seitens des Krankenhauses in Betracht gezogen werden. Derzeit wird geprüft, inwieweit eine strukturverbessernde Verbundbildung im Rahmen der ab dem Jahr 2016 geltenden Pauschalierung der Fördermittel unterstützt werden kann. Wiesbaden, 8. Dezember 2014 Stefan Grüttner