Kleine Anfrage der Abg. Degen und Geis (SPD) vom 18.02.2014 betreffend Renovierung von Klassenräumen und Antwort des Kultusministers Vorbemerkung der Fragesteller: In immer mehr Schulen renovieren offenbar Eltern die Klassenzimmer ihrer Kinder. In der Landeshauptstadt Wiesbaden können Eltern nun sogar beim Städtischen Schulamt einen Ratgeber zur Gestaltung von Schulräumen sowie zusätzlich 150 Euro für Material für diese Arbeiten erhalten. Vorbemerkung des Kultusministers: Nach § 155 Absatz 3 Nr. 2 des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) obliegen die Sachkosten, zu denen auch die Kosten für Verwaltung und Unterhaltung der Schulgebäude, Schulanlagen und Schuleinrichtungen gehören, den Schulträgern. Die Kommunalaufsicht prüft die Haushaltssatzung der Kommune; eine Aussage dahin gehend, wie viel Geld für die einzelnen Aufgaben des eigenen Wirkungskreises erfolgt, ist nicht möglich . An öffentlichen Schulen wird kein Schulgeld erhoben (§ 3 Absatz 11 HSchG "Unterricht ist unentgeltlich"). Daher kann auch der Schulträger weder Mittel noch Arbeitsleistung von Eltern erwarten. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie beurteilt die Landesregierung die Entwicklung, dass an immer mehr Schulen Eltern Klassenräume reno- vieren und wie stark ausgeprägt ist dieser Trend in Hessen? Die Behauptung, dass immer mehr Eltern an Renovierungsarbeiten beteiligt sind, lässt sich nicht verifizieren. Der Landesregierung ist jedoch bekannt, dass Renovierungsarbeiten mit der Schulgemeinde durchgeführt werden. Dies betrifft nicht nur Eltern, sondern auch Schülerinnen und Schüler. Dabei geht es nicht immer nur darum, Kosten einzusparen, sondern die gemeinsamen Arbeiten haben teilweise auch zum Ziel, die Identifikation zu stärken, einen sorgsamen Umgang mit den Räumlichkeiten zu erreichen und die Schüler im Sinne einer Partizipation schon im Vorfeld einzubinden. In diesem Sinne verweisen teilweise auch die Unfallkassen auf die Chancen durch gemeinsame Renovierungen, s. z.B http://www.sichere-schule.de/klassenraum/ docs/gesundheits_lernfoerderndes_klassenzimmer.pdf. Der Klassenraum als sog. "dritter Pädagoge" hat dabei die Bedeutung, mehr als ein Aufenthaltsort zu sein. Er soll eine Lernatmosphäre schaffen, in der sich Kinder so wohl wie möglich fühlen können. Frage 2. Wie viele Fälle sind der Landesregierung in den einzelnen Schulamtsbezirken bekannt? Aussagen hierzu sind dem Hessischen Kultusministerium nicht möglich. Überdies verweise ich auf meine Vorbemerkung. Frage 3. Welche Rolle spielen bei den Renovierungsaktionen der Eltern die Instandhaltung und die Gestaltung der Klassenräume als Lernumfeld? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Eingegangen am 25. März 2014 · Ausgegeben am 31. März 2014 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/108 25. 03. 2014 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/108 Frage 4. Wie beurteilt die Landesregierung die Initiative des Wiesbadener Schulamts, einen Ratgeber zur Gestaltung und Geld für Material zur Verfügung zu stellen? Dem Hessischen Kultusministerium ist die genannte Initiative nicht bekannt, insofern kann auch eine Beurteilung nicht vorgenommen werden. Frage 5. Welche Anforderungen an moderne Unterrichtsräume stellt die Landesregierung? Wie bereits in meiner Vorbemerkung ausgeführt, liegt die ausschließliche Zuständigkeit zur Raumgestaltung beim Schulträger (vgl. hierzu auch §158 Absatz 1 und 2 HSchG). Frage 6. Wie hoch schätzt die Landesregierung den Renovierungs- und Sanierungsbedarf an hessischen Schulen und wie unterstützt das Land die Schulträger bei dieser Aufgabe? Dem Hessischen Kultusministerium liegen bezüglich der Höhe des Kostenaufwands der Schulträger keine Informationen vor. Wiesbaden, 11. März 2014 Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz