Kleine Anfrage des Abg. Eckert (SPD) vom 13.11.2014. betreffend Verfahrensdauer zum Planfeststellungsbeschluss bezüglich der B8-Umgehung im Bereich der Stadt Bad Camberg und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Vorbemerkung der Fragesteller: Die geplante Umgehung der Bundesstraße 8 im Bereich ihres Stadtgebiets von Bad Camberg ist eines der wichtigsten Infrastrukturprojekte im Bereich des südlichen Landkreises Limburg-Weilburg. Diese Vorbemerkung vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wann wurden die fachlichen Pläne und Dokumente zum Planfeststellungsverfahren der B 8-Um- gehung im Bereich der Stadt Bad Camberg bei der zuständigen Verwaltungsdienststelle eingereicht ? Die Hessische Straßenbauverwaltung (Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement) hatte mit Datum vom 28.12.2005 einen Antrag auf Einleitung des Planfeststellungsverfahrens zur B 8 Ortsumgehung Bad Camberg bei der zuständigen Anhörungsbehörde beim Regierungspräsidium Gießen gestellt. Mit Schreiben vom 05.12.2007 beantragte Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement eine erste Planänderung bei der Anhörungsbehörde. Am 30.12.2008 erhielt die Planfeststellungsbehörde im Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung die Ergebnisse der Anhörungsbehörde zur Planfeststellung. Frage 2. Wie ist der aktuelle Planungsstand des Vorhabens? Nach Übermittlung der Plan- und Anhörungsunterlagen stellte die Planfeststellungsbehörde fest, dass weiterer Änderungsbedarf an den Planunterlagen zu den Themen Artenschutz, naturschutzfachliche Kompensation, Aktualisierung der Immissionsuntersuchungen erforderlich war. Dementsprechend veranlasste die Planfeststellungsbehörde ein zweites Planänderungsverfahren. Die öffentliche Auslegung der geänderten Unterlagen erfolgte vom 28.10. bis zum 27.11.2013. Der ergänzende Vorlagebericht des Regierungspräsidiums liegt der Planfeststellungsbehörde noch nicht vor. Frage 3. Wann ist mit dem Planfeststellungsbeschluss zu rechnen? Der Planfeststellungsbeschluss wird derzeit vorbereitet. Eine konkrete Aussage über den Zeitpunkt des Beschlusserlasses kann getroffen werden, wenn der Planfeststellungsbehörde die Ergebnisse des zweiten Planänderungsverfahrens durch Übersendung des ergänzenden Vorlageberichts mit allen Stellungnahmen und Einwendungen zugegangen sind. Frage 4. Wie beurteilt die Landesregierung die Verfahrensdauer bei der Planfeststellung für die B 8-Um- gehung im Bereich der Stadt Bad Camberg? a) Handelt es sich um eine in Hessen übliche Dauer des Verfahrens? Die Fragen 4 und 4a werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Dauer eines Planfeststellungsverfahrens wird im Wesentlichen bestimmt von Art und Umfang des konkreten Vorhabens, den örtlichen Gegebenheiten und Betroffenheiten. Ortsumge- Eingegangen am 6. Januar 2015 · Ausgegeben am 8. Januar 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/1094 06. 01. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1094 hungen stellen Neubauvorhaben dar und sind vom Umfang her in der Regel größeren Vorhaben zuzurechnen, die eine Vielzahl an Betroffenheiten auslösen. In derartigen Verfahren ist es nicht unüblich, dass Stellungnahmen und Einwendungen Planänderungen nach sich ziehen, die erneute Verfahrensschritte erfordern. Im Falle der Ortsumgehung Bad Camberg sind zahlreiche Einwendungen und Stellungnahmen eingegangen, ferner wurden Planänderungen erforderlich. Dies bestimmt - wie auch bei anderen Projekten - die Dauer des Planfeststellungsverfahrens. Wiesbaden, 15. Dezember 2014 Tarek Al-Wazir