Kleine Anfrage der Abg. Rudolph und Decker (SPD) vom 13.11.2014 betreffend Stellenbesetzung des Vizepräsidenten im Regierungspräsidium Kassel und Antwort des Ministers des Innern und für Sport Vorbemerkung der Fragesteller: Seit Februar 2012 ist die Stelle der Vizepräsidentin bzw. des Vizepräsidenten im Regierungspräsidium Kassel nicht besetzt. In der Stellenausschreibung für die Vizepräsidentenstelle wurde es für zwingend erforderlich angesehen, dass der Bewerber Kenntnisse auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien haben muss. Im Rahmen des Auswahlverfahrens wurde der Abteilungsleiter, der für erneuerbare Energien beim RP zuständig ist, als der geeignete Kandidat ausgewählt. Daneben hatte sich noch ein Richter, der aus dem hessischen Justizdienst kommt, beworben. Diese Vorbemerkung der Fragesteller vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Ist der HNA-Bericht in der Ausgabe Kassel vom 4. November 2014 zutreffend, wonach die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Kassel entschieden hat, dass die Stelle des Regierungsvizepräsidenten zunächst nicht mit einem Bewerber aus dem Regierungspräsidium Kassel besetzt werden darf? Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts hat entschieden, dass die Stelle des Regierungsvizepräsidenten im Regierungspräsidium Kassel vorläufig nicht mit dem beigeladenen Bewerber aus dem Regierungspräsidium Kassel besetzt werden darf. Frage 2. Ist es zutreffend, dass das Verwaltungsgericht eine Begründung dafür vermisste, warum ausge- rechnet der Vizepräsident über Spezialkenntnisse im Bereich erneuerbare Energien verfügen muss? Das Verwaltungsgericht hat ausgeführt, dass nach seinem Dafürhalten nicht ausreichend nachgewiesen werden konnte, dass die in der Stellenausschreibung geforderten Kenntnisse auf dem Gebiet der regenerativen Energien zwingend erforderlich seien für die Ausübung des Amtes des Regierungsvizepräsidenten. Frage 3. Warum wurde bei der Ausschreibung, so wie es bei solchen Stellen üblich ist, das 2. juristische Staatsexamen, die Befähigung zum Richteramt, nicht verlangt? Für die Stelle wurde eine Verwaltungsbeamtin/ein Verwaltungsbeamter des höheren Verwaltungsdienstes mit ausgeprägter Personalführungs-, Leitungs- und Entscheidungskompetenz, langjähriger Verwaltungserfahrung sowie Fachkenntnissen gesucht. Unter dieses Anforderungsprofil fällt auch ein Volljurist mit der Befähigung zum Richteramt. Es wurde ein weites Anforderungsprofil gewählt, um eine kompetente Bewerberin/einen kompetenten Bewerber für die ausgeschriebene Stelle zu gewinnen. Frage 4. Ist es zutreffend, dass das Land Hessen Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof in Kassel gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Kassel eingelegt hat? Falls dies der Fall sein sollte, mit welcher Begründung wurde die Beschwerde eingelegt? Die Beschwerde wurde zunächst fristwahrend eingelegt. Von der Begründung der Beschwerde wurde jedoch nach sorgfältiger Prüfung der Entscheidungsgründe des Verwaltungsgerichts Kassel abgesehen und die Beschwerde zurückgenommen. Wiesbaden, 8. Dezember 2014 Peter Beuth Eingegangen am 22. Dezember 2014 · Ausgegeben am 23. Dezember 2014 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/1095 22. 12. 2014 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG