Kleine Anfrage des Abg. Greilich (FDP) vom 18.11.2014 betreffend Inklusion und Antwort des Kultusministers Vorbemerkung des Kultusministers: Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf eine sonderpädagogische Unterstützung , die in der allgemeinen Schule unterrichtet werden, und die Anzahl der Lehrerstellen, die zur sonderpädagogischen Unterstützung der allgemeinen Schule zur Verfügung gestellt werden, steigen kontinuierlich an. Dabei kann Hessen auf langjährige Erfahrungen mit präventiven, ambulanten und integrativen sonderpädagogischen Unterstützungssystemen an allgemeinen Schulen aufbauen und deshalb qualitativ hochwertige Angebote vorhalten. Diese Vorbemerkung vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Für wie viele Schülerinnen und Schüler bestand in dem Schuljahr 2013/2014 - aufgeschlüsselt nach Schulamtsbezirken - ein sonderpädagogischer Förderbedarf oder mehrere sonderpädagogische Förderbedarfe? Bitte gliedern Sie nach Förderschwerpunkten, geben Sie jeweils den Anteil der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarfen an der Gesamtschülerzahl an. Im Schuljahr 2013/14 befanden sich 31.595 Schülerinnen und Schüler mit einem festgestellten Anspruch auf sonderpädagogische Förderung an hessischen Schulen. Davon besuchten 24.924 Schülerinnen und Schüler Förderschulen. 6.671 Schülerinnen und Schüler befanden sich im gemeinsamen Unterricht bzw. in der inklusiven Beschulung in der allgemeinen Schule. Die Gliederung nach Förderschwerpunkten sieht für die 24.924 Schülerinnen und Schüler an Förderschulen hessenweit wie folgt aus: Schule mit Förderschwerpunkt Anzahl Schülerinnen und Schüler Lernen 10.447 geistige Entwicklung 5.049 emotionale und soziale Entwicklung 1.953 körperliche und motorische Entwicklung 1.237 Sehen / Blind 298 Hören 745 Sprachheilförderung 2.581 kranke Schülerinnen und Schüler 2.109 Vorklassen 505 Summe 24.924 Die 6.671 Schülerinnen und Schüler im gemeinsamen Unterricht bzw. in der inklusiven Beschulung verteilen sich hessenweit wie folgt auf die Förderschwerpunkte: Eingegangen am 3. Februar 2015 · Ausgegeben am 6. Februar 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/1129 03. 02. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1129 Festgestellter Anspruch auf sonderpäd. Förderung im Sinne einer Schule mit Förderschwerpunkt Anzahl Schülerinnen und Schüler Lernen 2.803 geistige Entwicklung 298 emotionale und soziale Entwicklung 1.909 körperliche und motorische Entwicklung 457 Sehen / Blind 81 Hören 180 Sprachheilförderung 835 kranke Schülerinnen und Schüler 108 Summe 6.671 Die Verteilung der 24.924 Förderschülerinnen und Förderschüler nach Förderschwerpunkten aufgeschlüsselt nach Schulamtsbezirken ist der Anlage 1 zu entnehmen. Die Verteilung der 6.671 Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem Anspruch auf sonderpädagogische Förderung im gemeinsamen Unterricht bzw. in der inklusiven Beschulung nach Förderschwerpunkten aufgeschlüsselt nach Schulamtsbezirken wird in der Anlage 2 dargestellt. Der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit einem festgestellten Anspruch auf sonderpädagogische Förderung an hessischen Schulen an der Gesamtschülerzahl ist der folgenden Aufstellung zu entnehmen. Danach ergibt sich eine durchschnittliche Förderquote von 5,01 % Staatliches Schulamt für Anzahl Schüler Allgemeinbildende Schulen Anzahl Schüler mit sonderpädagogischer Förderung Anteil Schüler mit sonderpädagogischer Förderung in % Lk. Bergstraße u. Odenwaldkreis 36.947 1.669 4,52 Lk. Darmstadt-Dieburg Stadt. Darmstadt 47.467 2.453 5,17 Stadt Frankfurt am Main 64.718 3.498 5,40 Lk. Fulda 24.106 1.041 4,32 Lk. Groß-Gerau u. Main-Taunus-Kreis 51.174 2.203 4,30 Lk. Gießen u. d. Vogelsbergkreis 36.733 2.469 6,72 Lk. Hersfeld-Rotenburg u. Werra-Meißner-Kreis 21.381 961 4,49 Hochtaunus- u. Wetteraukreis 60.599 2.467 4,07 Lk. u. d. Stadt Kassel 41.294 2.378 5,76 Lahn-Dill-Kreis Lk. Limburg-Weilburg 44.998 2.170 4,82 Main-Kinzig-Kreis 42.546 1.989 4,67 Lk. Marburg-Biedenkopf 25.024 1.357 5,42 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1129 3 Lk. Offenbach u. Stadt Offenbach /Main 48.467 2.133 4,40 Rheingau-Taunus-Kreis u. Stadt Wiesbaden 48.414 2.362 4,88 Schwalm-Eder-Kr. Lk. WaldeckFrankenberg 36.534 2.445 6,69 GESAMT 630.402 31.595 Durchschnitt: 5,01 % Frage 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler werden inklusiv beschult? Bitte gliedern Sie nach Förder- schwerpunkten und differenzieren Sie nach Schulamtsbezirken. Es wird auf die Antwort zur Frage 1 und die Darstellung der Anlage 2 verwiesen. Frage 3. In welchen Schulformen und wenn möglich in welchen Bildungsgängen werden die Schülerinnen und Schüler unterrichtet? Diese Angaben für sämtliche 31.595 Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem Anspruch (Förderschule plus gemeinsamen Unterricht bzw. inklusive Beschulung) sind der Anlage 3 zu entnehmen. Anlage 4 stellt als Teilmenge von Anlage 3 den gemeinsamen Unterricht bzw. die inklusive Beschulung gesondert dar. Die folgenden Abbildungen (Tabelle und Grafik) zeigen die hessenweite Verteilung der 6.671 Schülerinnen und Schüler im gemeinsamen Unterricht bzw. in der inklusiven Beschulung auf die einzelnen Schulformen im Schuljahr 2013/14. Grundschule 3.733 Förderstufe 356 Hauptschule 702 Mittelstufenschule 105 Realschule 280 IGS 1.303 Gym Sek I 134 Gym. Sek II 58 GESAMT 6.671 Frage 4. Lassen sich darüber hinaus Aussagen über die Verteilung der lernzieldifferenten oder zielgleichen Beschulung treffen? Von den 24.419 Förderschülerinnen und Förderschülern (ohne Vorklassen) wurden 10.774 Schülerinnen und Schüler im Förderschwerpunkt Lernen und 5.049 Schülerinnen und Schüler im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung unterrichtet. Dies entspricht einem Anteil von 64,8 % lernzieldifferent unterrichteter Kinder und Jugendlicher in den Förderschulen. Von den 6.671 Schülerinnen und Schülern im gemeinsamen Unterricht bzw. in der inklusiven Beschulung wurden 2.803 im Förderschwerpunkt Lernen und 298 im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung unterrichtet. Dies entspricht einem Anteil von lernzieldifferent unterrichteter Kinder und Jugendlicher im gemeinsamen Unterricht bzw. in der inklusiven Beschulung von 46,5 % Frage 5. Wie viele Förderausschüsse wurden differenziert nach Schulamtsbezirken gebildet? Im Schuljahr 2013/14 wurden für das Schuljahr 2014/15 insgesamt 3.205 Förderausschüsse einberufen und durchgeführt. Die Verteilung auf die Staatlichen Schulämter gestaltet sich wie folgt: 4 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1129 Staatliches Schulamt für Förderausschüsse Monitoring 14/15 Lk. Bergstraße u. Odenwaldkreis 172 Lk. Darmstadt-Dieburg u. Stadt. Darmstadt 437 Stadt Frankfurt am Main 315 Lk. Fulda 125 Lk. Groß-Gerau u. Main-Taunus-Kreis 150 Lk. Gießen u. d. Vogelsbergkreis 330 Lk. Hersfeld-Rotenburg u. Werra-Meißner-Kreis 141 Hochtaunus- u. Wetteraukreis 350 Lk. u. d. Stadt Kassel 148 Lahn-Dill-Kreis Lk. Limburg-Weilburg 147 Main-Kinzig-Kreis 119 Lk. Marburg-Biedenkopf 117 Lk. Offenbach u. Stadt Offenbach/Main 389 Rheingau-Taunus-Kreis u. Stadt Wiesbaden 84 Schwalm-Eder-Kr. Lk. Waldeck-Frankenberg 181 GESAMT 3.205 Frage 6. In wie vielen Fällen wurde die inklusive Beschulung abgelehnt? Bitte gliedern Sie nach Förder- schwerpunkten und differenzieren Sie nach Schulamtsbezirken. Im Schuljahr 2013/14 haben die Staatlichen Schulämter für das Schuljahr 2014/15 insgesamt für 51 Schülerinnen und Schüler eine inklusive Beschulung abgelehnt. Die Aufgliederung nach Förderschwerpunkten und Schulamtsbezirken sieht wie folgt aus: 1 LER EMS SPR GE SEH HÖR KÖR KRA  BOW 2 2 4 DADI 4 1 5 F 12 2 1 4 19 FD 0 GGMT 0 GIVB 3 1 4 HRWM 2 2 HTW 0 KS 0 LDW 1 1 MKK 0 MR 3 3 OF 5 1 1 3 1 11 RTWI 0 SEWF 1 1 2 Hessen 32 4 4 10 0 0 1 0 51 1 Legende: LER = Lernen, EMS = emotionale u. soziale Entwicklung, SPR = Sprachheilförderung, GE = geistige Entwicklung, SEH = Sehen/Blind, HÖR = Hören, KÖR = körperliche und motorische Entwicklung, KRA = kranke Schülerinnen und Schüler Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1129 5 Frage 7. In wie vielen Fällen plädierten die Förderausschüsse einstimmig für den Besuch einer Förderschule ? Bitte gliedern Sie nach Förderschwerpunkten und differenzieren Sie nach Schulamtsbezirken. Im Schuljahr 2013/14 haben die Staatlichen Schulämter für das Schuljahr 2014/15 insgesamt 332 Förderausschüsse gemeldet, in denen eine einstimmige Empfehlung für den Besuch einer Förderschule ausgesprochen wurde. Die Aufgliederung nach Förderschwerpunkten und Schulamtsbezirken ist der folgenden Tabelle zu entnehmen: 2 LER EMS SPR GE SEH HÖR KÖR KRA  BOW 20 7 1 28 DADI 59 21 1 81 F 12 3 1 1 1 18 FD 6 1 7 GGMT 20 7 1 1 29 GIVB 7 1 1 2 11 HRWM 9 1 2 2 14 HTW 12 2 2 11 2 29 KS 10 1 1 1 13 LDW 8 4 12 MKK 7 3 1 6 17 MR 7 2 2 11 OF 26 7 1 3 1 38 RTWI 0 SEWF 17 3 2 1 1 24 Hessen 220 61 10 32 1 1 7 0 332 Frage 8. Wie hat sich die Anzahl der Lehrerstellen zur sonderpädagogischen Unterstützung an den allge- meinen Schulen in den Schulamtsbezirken in den letzten zwei Jahren entwickelt? Die Beantwortung ist der Anlage 5 zu entnehmen. Um die Gesamtentwicklung zu zeigen, ist die Ausgangslage vor dem Start in die Inklusion im Schuljahr 2011/12 in einer Bestandsaufnahme zu sehen (grün unterlegte Zeile). Im Schuljahr 2012/13 begann der auf fünf Jahre angelegte Umstellungsprozess der sonderpädagogischen Personalressourcen, der dann aufgrund hessenweit gleicher Voraussetzungen erfolgt. Die Verteilung der Stellen für den Inklusiven Unterricht weist zukünftig einen rechnerischen Proporz in Bezug auf die Gesamtschülerzahl (Jg. 1 bis 10) des jeweiligen Staatlichen Schulamts auf. Darüber hinaus sind die Stellen aus den Förderschwerpunkten emotionale und soziale Entwicklung sowie kranke Schülerinnen und Schüler unabhängig vom Förderort festgesetzt. Ihre Verwendung steht den Schulämtern offen für die Beschulung in der Förderschule oder in der inklusiven Beschulung. Ein Anstieg der Schülerzahlen in diesen Bereichen führt also nicht zu einer Erhöhung der Grundunterrichtsversorgung. Hier haben die Schulämter die zusätzliche Möglichkeit , Ressourcen zwischen Förderschule und inklusiver Beschulung jährlich zu verschieben. Schulträger, die sich auf den Weg machen, inklusive Strukturen in einer "Modellregion Inklusive Bildung" weiterzuentwickeln, schließen Kooperationsvereinbarungen mit dem Land, so dass die freiwerdenden Stellen aus dem Abbau stationärer Systeme, trotz des Rückgangs der Förderschülerzahl , in der Region verbleiben. Seit Beginn der Umsteuerung hat sich die Anzahl der Lehrerstellen, die zur sonderpädagogischen Unterstützung von Schülerinnen und Schülern im inklusiven Unterricht der allgemeinen Schule eingesetzt sind, von 1.526,13 Stellen um 289,38 Stellen auf 1.815,51 Stellen erhöht. Wiesbaden, 27. Januar 2015 Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz Anlagen 2 Verweis auf Fußnote 1 DS 19/1129 AZ 450.000.005-001796 - Anlage 1 Schuljahr 2013/2014 Förderschüler nach Förderschwerpunkten inkl. Vorklassen Sehen / Bli emot. u. soz. Entw. Hör körperl. u. motor. Entw. Kranke Lernen Geistige Entw. Sprachheil Schüler mit Förderschwerp . BOW 0 71 4 0 17 686 263 150 1.191 DADI 0 144 34 80 0 1.005 337 388 1.988 F 94 206 185 151 398 1.072 341 379 2.826 FD 0 16 0 0 79 533 223 34 885 GGMT 0 34 0 46 156 737 365 256 1.594 GIVB 0 81 0 42 404 591 293 236 1.647 HRWM 0 0 0 0 0 439 213 23 675 HTW 171 47 170 74 0 908 430 210 2.010 KS 5 441 18 221 66 698 396 236 2.081 LDLM 0 28 234 44 121 628 366 0 1.421 MKK 0 47 0 0 174 722 403 288 1.634 MR 0 79 0 62 202 382 303 60 1.088 OF 0 195 0 116 0 707 315 342 1.675 RTWI 0 338 0 151 274 641 493 174 2.071 SEWF 32 227 173 264 224 744 320 154 2.138 302 1.954 818 1.251 2.115 10.493 5.061 2.930 24.924 DS 19/1129 AZ 450.000.005‐001796 ‐ Anlage 2 Schuljahr 2013/2014 Gemeinsamer Unterricht/Inklusive Beschulung Sehen / Bli emot. u. soz. EHör körperl. u. moKranke Lernen Geistige Entw Sprach‐ heil Schüler mit  Förder‐ schwerp. BOW 8 221 16 28 20 132 14 39 478 DADI 3 291 6 35 1 97 25 7 465 F 4 38 13 40 7 449 55 66 672 FD 2 37 15 10 11 56 3 22 156 GGMT 8 139 10 37 12 303 22 78 609 GIVB 9 228 17 70 27 271 45 155 822 HRWM 3 26 16 30 1 103 3 104 286 HTW 4 111 3 21 13 237 14 54 457 KS 11 45 11 19 0 149 16 46 297 LDLM 8 389 35 81 1 114 9 112 749 MKK 6 119 3 27 1 130 22 47 355 MR 4 34 6 4 0 173 9 39 269 OF 1 159 6 6 3 226 23 34 458 RTWI 6 13 7 16 2 203 34 10 291 SEWF 4 59 16 33 9 160 4 22 307 81 1.909 180 457 108 2.803 298 835 6.671 BOW DADI F FD GGMT GIVB HRWM HTW KS LDLM MKK MR OF RTWI SEWF Σ* 11/12 68,77 84,62 183,56 56,20 141,03 119,84 69,97 100,75 90,67 132,39 60,49 104,95 94,19 120,31 98,15 1526,13 12/13 74,28 93,31 191,05 60,51 142,31 119,96 67,76 114,90 103,43 138,98 71,83 102,39 103,34 123,40 99,75 1607,19 13/14 74,76 100,69 195,52 64,77 145,61 117,70 66,03 137,63 111,29 140,58 82,22 101,68 124,71 130,01 98,77 1691,83 14/15 78,20 110,37 206,49 68,25 154,93 117,32 65,36 171,38 120,56 147,06 97,57 98,99 140,86 139,37 98,80 1815,51 * Bei der Summenbildung kommt es im Nachkommabereich zu Rundungsdifferenzen, da bei den Stellenzuweisung pro Staatlichem Schulamt mehrere Nachkommastellen mitgerechnet werden. Anlage 5 zur Kl. Anfrage 19/1129 Staatliches Schulamt S ch ul ja hr Umsetzung der UN-Konvention: Die sonderpädagogischen Ressourcen (Beratung und ambulante Arbeit der Beratungs- und Förderzentren, Gemeinsamer Unterricht, Sprachheilmaßnahmen, Dezentrale Erziehungshilfe/Kleinklassen, Unterricht für kranke Schüler/innen ) werden gebündelt und optimiert. Dies geht einher mit einer - über 5 Jahre sukzessiv erfolgenden - Angleichung von unterschiedlichen Lehrerzuweisungs-Anteilen aus dem bisherigen Gemeinsamen Unterricht. Die Verteilung der Stellen für den Inklusiven Unterricht weist zukünftig einen rechnerischen Proporz in Bezug auf die Gesamtschülerzahl des jeweiligen Staatlichen Schulamts auf. Gewachsene Strukturen aus dem Gemeinsamen Unterricht und die ungleiche demographische Entwicklung der einzelnen Schulamtsbezirke sind u.a. Gründe für die nicht stringenten Veränderungen gegenüber der Vorjahreszuweisung. Darüber hinaus sind die Stellen aus den Förderschwerpunkten emotionale und soziale Entwicklung sowie kranke Schüler/innen unabhängig vom Förderort "gedeckelt" und deren Verwendung steht den Schulämtern offen für die Beschulung in der Förderschule oder in der inklusiven Beschulung. Ein Anstieg der Schülerzahlen in diesen Bereichen führt also nicht zu einer Erhöhung der Grundunterrichtsversorgung. Hier haben die Schulämter die zusätzliche Möglichkeit, Ressourcen zwischen Förderschule und inklusiver Beschulung jährlich zu verschieben. Schulträger, die sich auf den Weg machen, inklusive Strukturen in einer "Modellregion Inklusive Bildung" weiterzuentwickeln, schließen Kooperationsvereinbarungen mit dem Land, so dass die freiwerdenden Stellen aus dem Abbau stationärer Systeme, trotz des Rückgangs der Förderschülerzahl, in der Region verbleiben. Die Zuweisung der Förderschullehrkräfte im inklusiven Unterricht (vorbeugende Maßnahmen und inklusive Beschulung) erfolgt dann vor Ort auf der Grundlage eines Verteilungsplans gemäß § 27 der Verordnung (VOSB) auf die einzelnen allgemeinen Schulen im Rahmen der vorhandenen Lehrerstellen unter den Gesichtspunkten "Entwicklungsstand der Schule" (Förderkonzept) und "Bedarfslage" (Vorbeugende Maßnahmen und inklusive Beschulung). Lehrerstellen zur sonderpädagogischen Unterstützung der allgemeinen Schule in Hessen Zuweisung Schuljahr 2011/2012 - Erlass: 9.12.2011 Zuweisung Schuljahr 2012/2013 - Erlass: 6.12.2012 Zuweisung Schuljahr 2013/2014 - Erlass: 5.12.2013 Zuweisung Schuljahr 2014/2015 - Erlass: 3.12.2014 2. Nachsteuerung 1129_Anlagen.pdf Anlage1 Tabelle1 Anlage2 Anlage3 Anlage4 Anlage5 Tabelle1