Kleine Anfrage des Abg. Merz (SPD) vom 19.02.2014 betreffend Landesmittel im Bereich Kinderbetreuung und Antwort des Ministers für Soziales und Integration Vorbemerkung des Fragestellers: Die Landesregierung hat in der Vergangenheit immer wieder behauptet, dass das Land sich mit Haushaltsmitteln in Höhe von 425 Mio. € jährlich an den Kosten für die Betreuung von Kindern beteilige. Diese Behauptung wird auch in der Begründung eines dem Landtag gegenwärtig vorliegenden Antrags der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wiederholt. Demgegenüber hat der Hessische Städtetag wiederholt darauf hingewiesen, dass es sich bei diesem Betrag nur zu einem sehr geringen Teil um originäre Landesmittel handele. Vorbemerkung des Ministers für Soziales und Integration: Die Unterscheidung zwischen Mitteln im Kommunalen Finanzausgleich und sogenannten "originären Landesmitteln" im Landeshaushalt ist nicht sachdienlich. Beide sind gespeist aus den Steuereinnahmen, die dem Land Hessen zufließen. Maßgeblich für die Aufteilung ist der Steuerverbundsatz, der in den Ländern deutlich variiert und in Hessen für einen vergleichsweise hohen Anteil des Kommunalen Finanzausgleichs sorgt. Für eine Beurteilung bedarf es daher tatsächlich einer Gesamtbetrachtung von Aufgabenverteilung und Verteilung der Finanzausstattung . Eine eingeschränkte Betrachtung mit Blick auf einzelne Kapitel des Haushaltes ist in der Sache nicht angemessen. Wichtig ist, welches Mittelvolumen für den Bereich der Kindertagesbetreuung tatsächlich im Haushalt des Landes Hessen bereit gestellt wird. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage, im Einvernehmen mit dem Hessischen Minister der Finanzen wie folgt: Frage 1. Wie hoch war jeweils der Gesamtbetrag der im Landeshaushalt veranschlagten Mittel für Kinderbetreuung in den Haushaltsjahren 2009 bis 2014 und wie hoch soll er jeweils nach den Planungen der Landesregierung in den Jahren 2014 bis 2019 sein? Der Gesamtbetrag der im Landeshaushalt veranschlagten Mittel für Kinderbetreuung belief sich im Jahr 2009 auf 285.990.900 €, davon 4.023.900 € für die Sprachförderung und 28.367.000 € für die U3-Investitionsförderung, im Jahr 2010 auf 319.023.900 €, davon 4.023.900 € für die Sprachförderung und 27.800.000 € für die U3-Investitionsförderung, im Jahr 2011 auf 333.244.000 €, davon 3.500.000 € für die Sprachförderung und 27.244.000 € für die U3- Investitionsförderung, im Jahr 2012 auf 355.799.000 €, davon 3.500.000 € für die Sprachförderung und 26.699.000 € für die U3-Investitionsförderung, im Jahr 2013 auf 522.786.400 €, davon 3.500.000 € für die Sprachförderung und 89.806.400 € für die U3-Investitionsförderung, und im Jahr 2014 auf 468.560.000 €, davon 3.500.000 € für die Sprachförderung und 36.360.000 € für die U3-Investitionsförderung. Nach der Finanzplanung sind die Ansätze im Zusammenhang mit der Förderung der Kindertagesbetreuung nach dem Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch in der durch das Hessische Kinderförderungsgesetz geänderten Fassung für die Jahre 2014 bis 2018 fortgeschrieben, Angaben über das Jahr 2014 hinaus sind nicht möglich, da diese dem Etatrecht des Parlamentes unterliegen. Eingegangen am 31. März 2014 · Ausgegeben am 1. April 2014 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/114 31. 03. 2014 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/114 Frage 2. Wie hoch war jeweils der Betrag der zweckgebundenen Mittel im Kommunalen Finanzausgleich (KFA) bzw. wie hoch wird dieser Betrag in der Zukunft sein? (Ebenfalls aufgeschlüsselt für die Jahre 2009 bis 2014 bzw. 2014 bis 2019) Der Gesamtbetrag der für diesen Bereich zweckgebundenen Mittel im Kommunalen Finanzausgleich belief sich in den Jahren 2009 und 2010 jeweils auf 230.000.000 €, im Jahr 2011 auf 239.000.000 €, im Jahr 2012 auf 259.400.000 €, im Jahr 2013 auf 344.040.000 € und im Jahr 2014 auf 450.060.000 €. Nach der Finanzplanung sind die Ansätze im Zusammenhang mit der Förderung der Kindertagesbetreuung nach dem Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch in der durch das Hessische Kinderförderungsgesetz geänderten Fassung für die Jahre 2014 bis 2018 fortgeschrieben. Angaben über das Jahr 2014 hinaus sind nicht möglich, da diese dem Etatrecht des Parlamentes unterliegen. Frage 3. Wie hoch war jeweils der Betrag der für das beitragsfreie 3.Kindergartenjahr im KFA zweckge- bundenen Mittel bzw. wie hoch wird dieser Betrag in der Zukunft sein? (Aufgeschlüsselt für die Jahre 2009 bis 2014 bzw. 2014 bis 2019) Der Gesamtbetrag der zweckgebundenen Mittel im Kommunalen Finanzausgleich für das beitragsfreie letzte Kindergartenjahr belief sich in den Jahren 2009 und 2010 jeweils auf 65.000.000 €, im Jahr 2011 auf 64.000.000 €, im Jahr 2012 auf 63.000.000 €, im Jahr 2013 auf 62.700.000 € und im Jahr 2014 auf 61.300.000 €. Nach der Finanzplanung sind die Ansätze im Zusammenhang mit der Förderung der Kindertagesbetreuung nach dem Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch in der durch das Hessische Kinderförderungsgesetz geänderten Fassung für die Jahre 2014 bis 2018 fortgeschrieben. Angaben über das Jahr 2014 hinaus sind nicht möglich, da diese dem Etatrecht des Parlamentes unterliegen. Frage 4. Wie hoch war jeweils der Betrag der dem Land durch den Bund zur Verfügung gestellten Mittel aus Umsatzsteueranteilen für Zwecke der U3-Betriebskostenfinanzierung bzw. wie hoch wird dieser Betrag in der Zukunft sein? (Aufgeschlüsselt für die Jahre 2009 bis 2014 bzw. 2014 bis 2019) Der Umsatzsteuerbetrag, der dem Land Hessen nach dem Länderfinanzausgleich zugeflossen ist, belief sich im Jahr 2009 auf 7.300.000 €, im Jahr 2010 auf 14.500.000 €, im Jahr 2011 auf 25.400.000 €, im Jahr 2012 auf 36.300.000 €, im Jahr 2013 auf 56.900.000 € und im Jahr 2014 auf 62.100.000 €. Von diesen Mitteln sind aufgrund des kommunalen Steuerverbundsatzes von 23 % an den Kommunalen Finanzausgleich die folgende Beträge geflossen: 1.900.000 € im Jahr 2009, 3.700.000 € im Jahr 2010, 6.500.000 € im Jahr 2011, 9.200.000 € im Jahr 2012, 13.070.000 € im Jahr 2013 und 14.270.000 € im Jahr 2014. Frage 5. Wie hoch war jeweils der Betrag der Mittel, die vom Land aufgrund der Vereinbarung mit den Kommunalen Spitzenverbänden zum Ausgleich der aus der Mindestverordnung resultierenden Mehrkosten im Gefolge des Urteils des Staatsgerichtshof zur MVO zur Verfügung gestellt werden mussten, bzw. wie hoch wird dieser Betrag in der Zukunft sein? (Aufgeschlüsselt für die Jahre 2009 bis 2014 bzw. 2014 bis 2019) Für die Jahre 2009 bis einschließlich 2013 wurden im Rahmen der Förderung der Verbesserung der Qualitätsstandards in Kindertageseinrichtungen insgesamt 155.450.000 € veranschlagt, die hieraus nicht verausgabten Mittel werden in der ersten Jahreshälfte des Jahres 2014 an die hessischen Gemeinden ausgezahlt werden. Hinzu kommt eine sogenannte Ausgleichszahlung in Höhe von 70.000.000 €, welche im Jahr 2013 im Rahmen der Einigung zwischen dem Land Hessen und den kommunalen Spitzenverbänden über den konnexitätsbedingten Ausgleich für die Verordnung über die Mindestvoraussetzungen in Tageseinrichtungen für Kinder vom 17.12.2008 an die hessischen Gemeinden ausgezahlt worden ist. In den Jahren 2014 bis einschließlich 2018 ist es vorbehaltlich der Zustimmung des Haushaltsgesetzgebers für die noch zu beschließenden Haushalte geplant, einen Betrag von 117.500.000 € pro Jahr zur Verfügung zu stellen. Im Jahr 2019 ist es vorbehaltlich der Zustimmung des Haushaltsgesetzgebers für den noch zu beschließenden Haushalt geplant, einen Betrag von 62.750.000 € zur Verfügung zu stellen. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/114 3 Frage 6. Wie hoch ist der jeweils verbleibende Betrag an originären Landesmitteln, wenn man von den Mitteln nach Frage 1 die Mittel aus den Fragen 2, 4 und 5 abzieht? (Aaufgeschlüsselt für die Jahre 2009 bis 2014 bzw. 2014 bis 2019) Bei den zu Frage 2 genannten Beträgen handelt es sich um die Summe der Ansätze in Kap. 17 32, Produkte Nr. 26, 30 und 31 für die Jahre 2009 bis einschließlich 2013 und Produkte Nr. 25, 30 und 33 im Jahr 2014. Diese Ansätze enthalten Zuführungen aus dem Staatshaushalt, die in den Angaben zu Frage 1 saldiert sind. Wenn man von den insgesamt für Kinderbetreuung veranschlagten Mitteln gemäß Frage 1 die Ansätze im KFA gemäß Frage 2 (bereinigt um die Zuführung aus dem Staatshaushalt sowie um den Umsatzsteuerfestbetrag, der dem Land Hessen ohne Anteil des Kommunalen Finanzausgleichs zugeflossen ist, gemäß Frage 4) und die Investitionsfördermittel des Bundes aus dem Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 bis 2013 und dem Investitionsprogramm zur Schaffung von U3-Betreuungsplätzen abzieht, ergeben sich folgende Beträge: Im Jahr 2009 54.723.900 €, im Jahr 2010 82.923.900 €, im Jahr 2011 82.400.000 €, im Jahr 2012 85.100.000 €, im Jahr 2013 207.346.400 € und im Jahr 2014 177.100.000 €. Die Reduzierung der Mittel im Jahr 2014 gegenüber dem Jahr 2013 steht im Zusammenhang mit den unterschiedlichen Jahrestranchen des Landes, welche in das Investitionsprogramm zur Schaffung von U3-Betreuungsplätzen geflossen sind. Frage 7. Wie hoch waren landesweit die Kosten für die Kinderbetreuung jeweils in den Jahren 2009 bis 2013? Die landesweiten Kosten für die Kinderbetreuung in den Jahren 2009-2013 sind dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration nicht bekannt. Die Öffentlichen Ausgaben für Kindertagesbetreuung, welche im Bildungsfinanzbericht 2013 des Statistischen Bundesamtes in Tabelle 4.1.1-1 veröffentlicht worden sind, liegen für Hessen im Jahr 2009 bei 1.117.690.000 € und im Jahr 2010 bei 1.299.740.000 €. Das vorläufige Ist für das Jahr 2011 beträgt 1.373.641.000 €. Für die weiteren Jahre liegen noch keine Ist-Werte vor. Frage 8. Wie hoch waren landesweit die Kosten für die Kinderbetreuung in Einrichtungen jeweils in den Jahren 2009 bis 2013? Die landesweiten Kosten für die Kinderbetreuung in Einrichtungen in den Jahren 2009 bis 2013 sind dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration nicht bekannt. Wiesbaden, 21. März 2013 Stefan Grüttner