Kleine Anfrage des Abg. Eckert (SPD) vom 20.11.2014 betreffend Genehmigung von Ständen politischer Parteien im Rahmen des Hessentages (Teil II) und Antwort des Chefs der Staatskanzlei Vorbemerkung des Fragestellers: Im Rahmen der Fragestunde der 17. Sitzung des hessischen Landtages der 19. Wahlperiode wurde auf die mündliche Frage Nummer 75 geantwortet, dass die Junge Union nicht Bestandteil einer Partei sei und somit die Genehmigung zum Stand auf der Hessentagsstraße in Bensheim erfolgt sei. Hier sei zwischen Partei und der eigenständigen Organisation der Jungen Union zu unterscheiden. Vorbemerkung des Chefs der Staatskanzlei: Im Rahmen der Fragestunde am 15. Juli 2014 habe ich zur mündlichen Frage Nummer 75 ausgeführt , dass es sich bei der Jungen Union um eine nach Satzung und Mitgliederschaft von der Partei der CDU Deutschlands unabhängige Organisation handelt. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Was hat die Landesregierung veranlasst, Ihre in der Vorbemerkung geschilderte Rechtsauffassung zu ändern und in der Antwort auf die Kleine Anfrage - Drs. 19/792 unter Ziffer 2 zu antworten, dass die Junge Union als Bestandteil einer politischen Partei gewertet wird? In der Beantwortung der Kleinen Anfrage 19/792 zu Frage 2 wurde dargestellt, dass seitens der Städte Stadtallendorf in 2010 und Bensheim in 2014 die Junge Union hinsichtlich der Zulassung von Ständen politischer Parteien auf der Hessentagsstraße vergleichbar einer politischen Partei behandelt wurde. Eine Rechtsauffassung der Landesregierung wurde nicht geäußert. Frage 2. Stimmt die Landesregierung der Auffassung zu, dass es sich bei der Jungen Union folglich um eine politische Organisation handelt, die im Sinne der Gleichbehandlung mit übrigen Parteiorganisationen gleichgestellt sein müsste? Die Frage der Zulassung von Ständen auf der Hessentagsstraße entscheidet die ausrichtende Stadt. Auf die Vorbemerkung wird Bezug genommen.. Frage 3. Wie beurteilt die Landesregierung die Tatsache, dass Stände der im Landtag vertretenen Parteien auf der Hessentagsmeile versagt wurden (siehe Antwort auf Ziff. 3 der kleinen Anfrage 19/792), der Jungen Union jedoch nicht, obwohl die Landesregierung selbst diese in ihrer Antwort auf die kleine Anfrage 19/792 unter politische Parteien subsumiert? Siehe Antwort auf Fragen 1 und 2. Axel Wintermeyer Eingegangen am 28. April 2015 · Ausgegeben am 30. April 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/1141 28. 04. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG