Kleine Anfrage der Abg. Schmitt, Gremmels, Löber, Lotz, Müller (Schwalmstadt) Siebel und Warnecke (SPD) vom 20.11.2014 betreffend schadhafte Atommüllbehälter in Hessen und Antwort der Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1. Wo gibt es in Hessen beschädigte oder möglicherweise schadhafte Fässer mit Atommüll? Frage 3. Um wie viele Fässer handelt es sich? Frage 4. Um wie viele Tonnen/Kubikmeter radioaktiver Abfälle handelt es sich (jeweils bitte Aufteilung nach schwach- und mittelradioaktiven sowie hochradioaktiven Abfällen)? Die Fragen 1, 3 und 4 werden zusammen beantwortet. In Hessen gibt es die drei nachfolgend angegebenen Zwischenlager für nicht wärmeentwickelnde radioaktive Abfälle (schwach- und mittelradioaktiv). Eine Zwischenlagerung von wärmeentwickelnden radioaktiven Abfällen (hochradioaktive Abfälle) erfolgt in speziell für diesen Anwendungsfall konstruierten Behältern (z.B. CASTOR®); nicht jedoch in Abfallfässern. Auf dem Gelände des Kernkraftwerks Biblis befinden sich im LAW (Low Active Waste)- Lager derzeit 24 Abfallfässer mit je 200 Litern Inhalt und 3 Abfallfässer mit je 400 Litern Inhalt, die aufgrund von Schadstellen vorsorglich in Überfässer eingestellt wurden. Diese Fässer bilden somit insgesamt ein Volumen von 6 Kubikmeter nicht wärmentwickelnden radioaktiven Abfalls. Im Gebäude 6 der Nuclear Cargo + Services GmbH (DAHER-NCS) in Hanau sind derzeit keine Abfallfässer in Überfässer eingestellt, da der Zustand der dort zwischengelagerten Fässer dies nicht erfordert. In der vom Hessischen Landesamt für Umwelt und Geologie (HLUG) in seiner Außenstelle betriebenen Landessammelstelle Ebsdorfergrund-Roßberg befinden sich 8 Behälter mit je 200 Liter Inhalt, die wegen Schadstellen vorsorglich in Überfässer eingestellt wurden. Die Abfallfässer bilden somit insgesamt ein Volumen von 1,6 Kubikmeter nicht wärmentwickelnden radioaktiven Abfalls. Aufgrund von Schadstellen (Lackschaden und leichter Rost an Fassoberfläche) werden 4 weitere Abfallfässer mit je 200 Liter Inhalt von Bediensteten der Landessammelstelle des HLUG durch vierteljährliche Inaugenscheinnahmen inspiziert, die zusätzlich zu den in der Antwort zur Frage 7 beschriebenen Überwachungsmaßnahmen durchgeführt werden. Entsprechend der Fotodokumentation dieser Fässer aus dem Jahre 2012 und dem Jahre 2014 sind keine Veränderungen an den Fassoberflächen erkennbar. Bei negativer Veränderung werden auch diese Fässer in Überfässer eingestellt. Frage 2. Was sind die Ursachen für die Beschädigungen? Bei der Handhabung der Fässer können mechanische Beschädigungen oder Lackschäden nicht völlig verhindert werden. Die Fässer bestehen hauptsächlich aus Metall, bei denen je nach Umgebungsbedingungen Korrosionsschäden auftreten können. Frage 5. Seit wann ist der Landesregierung dies bekannt? Die Zwischenlager in Hessen unterliegen seit deren Inbetriebnahme der atomrechtlichen und strahlenschutzrechtlichen Überwachung, die von den jeweils zuständigen Landesbehörden Eingegangen am 8. Januar 2015 · Ausgegeben am 13. Januar 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/1151 08. 01. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1151 wahrgenommenen wird. Somit war und ist die atomrechtliche Aufsichtsbehörde bezüglich der Schäden an den Abfallfässern informiert. Die derzeit dem Umweltressort zugeordnete atomrechtliche Aufsichtsbehörde war seit Beginn der Zwischenlagerung der Abfallfässer über die ergriffenen vorsorglichen Maßnahmen aufgrund von Schäden an Abfallfässern informiert. Die Genehmigung für das LAW-Lager auf dem Gelände des Kernkraftwerkes Biblis wurde im Jahre 1983 erteilt. Die 27 Abfallfässer wurden in den Jahren 2006 bis 2013 in Überbehälter eingestellt . Im Zwischenlager (Gebäude 6) für nicht wärmeentwickelnde radioaktive Abfälle der Nuclear Cargo + Services GmbH (DAHER-NCS) in Hanau sind, wie weiter oben bereits dargelegt wurde, derzeit keine Abfallfässer aufgrund von Korrosionsschäden in Überbehälter gestellt. Die Landessammelstelle Ebsdorfergrund-Roßberg wurde im Jahre 1967 in Betrieb genommen. Bereits im Jahre 1985 waren drei Abfallfässer in Überfässer eingestellt. Im Jahre 1998 wurden fünf weitere Abfallfässer in Überfässer eingestellt. Frage 6. Wann und durch wen wurden der Landtag und/oder die Öffentlichkeit darüber unterrichtet? Eine proaktive Unterrichtung des Landtages und der Öffentlichkeit ist bisher nicht erfolgt, da die Schäden an den Abfallfässern in den Zwischenlagern mit nicht wärmeentwickelndem radioaktivem Abfall in Hessen keine radiologischen Auswirkungen hatten. Frage 7. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung getroffen, damit von den geschädigten Fässern kei- ne Gefahr für Leben, Gesundheit und Sachgüter ausgehen? Im Rahmen von atomrechtlichen bzw. strahlenschutzrechtlichen Genehmigungen wurde für die Zwischenlager in Hessen auch die technische Zulässigkeit der Lagerung der nicht wärmeentwickelnden radioaktiven Abfälle mit positivem Ergebnis geprüft. Der Betrieb dieser Zwischenlager wird mit Betriebsprogrammen überwacht. Diese Betriebsprogramme umfassen kontinuierliche und diskontinuierliche Messungen radiologischer Parameter innerhalb und außerhalb der Zwischenlager. Das LAW-Lager auf dem Gelände des Kernkraftwerks Biblis wird jährlich von der hessischen atomrechtlichen Aufsichtsbehörde, im Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) mit Einbindung einer Sachverständigenorganisation (TÜV Nord) überprüft. Die Prüfergebnisse sind beim HMUKLV dokumentiert. Das Lager (Gebäude 6) für nicht wärmeentwickelnde radioaktive Abfälle in Fässern bei der Nuclear Cargo + Services GmbH (DAHER-NCS) in Hanau wird jährlich zweimal von der hessischen atomrechtlichen Aufsichtsbehörde (HMUKLV) mit Einbindung einer Sachverständigenorganisation (TÜV Nord) überprüft. Die Prüfergebnisse sind beim HMUKLV dokumentiert. Für die Landessammelstelle Ebsdorfergrund ist das Hessische Landesamt für Umwelt und Geologie (HLUG) als Betreiber zuständig. Somit sind die Fässer mit nicht wärmeentwickelnden radioaktiven Abfällen in behördlicher Verwahrung. Der Zustand dieser in der Landessammelstelle zwischengelagerten Fässer ist beim HLUG dokumentiert. Darüber hinaus wird die Landessammelstelle einmal im Jahr vom Regierungspräsidium Gießen überprüft. Aufgrund von Schadstellen (Lackschaden-und leichter Rost an Fassoberfläche) werden vier Fässer von Bediensteten der Landessammelstelle des HLUG durch zusätzliche vierteljährliche Inaugenscheinnahmen inspiziert. Entsprechend der Fotodokumentation dieser Fässer aus dem Jahre 2012 und dem Jahre 2014 sind keine Veränderungen an den Fassoberflächen erkennbar. Bei negativer Veränderung werden auch diese Fässer in Überfässer eingestellt. Aufgrund der technischen Ausstattung der Zwischenlager, der radiologischen Überwachung und den von den Betreibern und den zuständigen Überwachungsbehörden durchgeführten Kontrollen ist davon auszugehen, dass Schäden an Abfallfässern rechtzeitig vor einer radiologischen Relevanz erkannt und entsprechende Abhilfemaßnahmen eingeleitet werden können. Frage 8. Hat die Landesregierung nach dem ersten Bekanntwerden eine systematische Untersuchung über mögliche Beschädigungen von Lagerbehältern eingeleitet? In der Antwort zur Frage 7 wurde bereits dargelegt, dass die Zwischenlager in Hessen in ausreichendem Umfang überwacht werden. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1151 3 Frage 9. Ist damit zu rechnen, dass weitere Behälter mit leicht- oder mittelradioaktivem Material korrodie- ren? Korrosion lässt sich trotz der festgelegten Maßnahmen bei der Abfallbehandlung und den Anforderungen an die Abfallbehälter nicht immer vollständig verhindern. Daher sind die Abfallfässer während der Zwischenlagerung zu überwachen. In diesem Zusammenhang werden neben den Kontrollen der Anlagenbetreiber die in der Antwort zur Frage 7 bereits dargestellten Überwachungstätigkeiten der atomrechtlichen Aufsichtsbehörden durchgeführt. Sollte bei diesen Kontrollen die Abfallfässer relevante Beschädigungen aufweisen, werden diese vorsorglich in Überfässer eingestellt. Wiesbaden, 17. Dezember 2014 Priska Hinz