Kleine Anfrage des Abg. Eckert (SPD) vom 24.11.2014 betreffend Sachstand WLAN Hotspots in Hessen und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Vorbemerkung des Fragestellers: Freies WLAN an öffentlichen Plätzen und Orten, in zahlreichen Ländern ein selbstverständlicher Service, ist in Deutschland eher selten. Während in London im Rahmen der Olympischen Spiele 2012 das größte freie WLAN Netz Europas geschaffen wurde oder in Estland fast jede Stadt mit einem öffentlichen Hotspot versorgt ist, sind hingegen weite Teile Deutschlands in diesem Bereich unterentwickelt. Die Vorbemerkung des Fragestellers vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und für Sport wie folgt: Frage 1. Wie viele öffentliche, für die Allgemeinheit offene und frei zugängliche, WLAN Hotspots gibt es in Hessen? (Bitte in die jeweiligen Landkreise, deren Gemeinden, und kreisfreie Städte aufschlüsseln ) Frage 2. Wie viele, für die Allgemeinheit offene und frei zugängliche, WLAN Hotspots Dritter gibt es in Hessen? (Bitte in die jeweiligen Landkreise, deren Gemeinden, und kreisfreie Städte aufschlüsseln ) Die Fragen 1 und 2 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. In Hessen ist eine Vielzahl von offenen und frei zugänglichen WLAN Hotspots installiert, beispielsweise am Frankfurter Flughafen, an Bahnhöfen, in Bürogebäuden, in Cafés und Restaurants sowie an öffentlichen Plätzen und in Wohngebieten. Diese Angebote sind in der Regel auf den Internet-Portalen der Betreiber bzw. auf WLAN-Informationsportalen veröffentlicht. Eine Übersicht aller für die Allgemeinheit offener und frei zugänglicher WLAN Hotspots liegt dem Land Hessen nicht vor. Diese Informationen werden auch nicht im Bundesbreitbandatlas und im Infrastrukturatlas des Bundes geführt. Frage 3. Mit welchen technischen Mitteln werden diese jeweils vor möglichen Verstößen gegen die gesetz- lichen Vorschriften zum Jugendschutzrecht, zum Urheberrecht und zum Strafrecht seitens der Nutzer geschützt? Eine Übersicht aller für die Allgemeinheit frei zugänglichen WLAN-Hotspots liegt dem Land Hessen nicht vor (auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 wird verwiesen). Daher können keine Aussagen zu deren technischen Sicherungsmaßnahmen im Einzelnen getroffen werden. Die Realisierung der WLAN-Sicherheitstechnik liegt grundsätzlich in der Verantwortung der Betreiber der WLAN Hotspots. Kommerzielle Hotspot Betreiber verwenden zum Schutz vor unautorisierter Nutzung und zum Schutz der Nutzerdaten beispielsweise folgende Maßnahmen: Passwortschutz, Verschlüsselung, Verwendung geeigneter Hardwarekomponenten, regelmäßige Aktualisierung sicherheitsrelevanter Software sowie Trennung von öffentlichen und privaten Bereichen. Dem gegenüber werden Nutzer der Hotspots durch geeignete Maßnahmen von ungewollter Nutzung abgehalten, wie z.B. Einsatz von Kinder- und Jugendschutzfiltern, Verwendung sogenannter Websperren und restriktive Browserkonfiguration. Eingegangen am 11. März 2015 · Ausgegeben am 12. März 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/1157 11. 03. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1157 Die Gefährdungslagen und die Maßnahmenempfehlungen sind darüber hinaus z.B. im ITGrundschutzkatalog des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) aufgeführt . Frage 4. Gibt es für das Anbieten der öffentlichen WLAN Hotspots Kooperationen oder zumindest Ge- spräche mit Unternehmen, und wenn ja, wie sind diese ausgestaltet und mit welchen Unternehmen finden diese statt? Das Land Hessen setzt im Rahmen des Breitband-Ausbaus auf den bewährten Stakeholderorientierten Ansatz. Das Land Hessen hat deshalb mit relevanten Akteuren (z.B. Deutsche Telekom , Unitymedia, KabelBW, Vodafone) Gespräche geführt. Hierbei ging es um das Ziel, den marktorientierten Ausbau von WLAN Hotspots allgemein voranzutreiben. Frage 5. Wie viel Geld investierte das Land Hessen und die hessischen Kommunen für den Ausbau von öffentlichen WLAN Hotspots in den Jahren 2009 bis 2013? Voraussetzung für den Betrieb und für den Datentransport von WLAN-Hotspots ist ein leistungsfähiges Festnetz, für dessen Aufbau umfangreiche Fördermittel zur Verfügung gestellt werden. Der Aufbau von WLAN Hotspots wurde vom Land nicht speziell gefördert. Über die von den Kommunen investierten Mittel liegen dem Land Hessen keine Informationen vor. Frage 6. Welche rechtlichen Hürden behindern nach Meinung der Landesregierung den Ausbau von offe- nen und frei zugänglichen WLAN Hotspots? Die Förderung der freien Nutzung von WLAN-Netzen könnte durch Beschränkung des Haftungsrisikos für WLAN Betreiber erfolgen, indem die Haftungsbeschränkung für AccessProvider nach § 8 Telemediengesetz (TMG) auf andere Betreiber erweitert wird. Hierdurch würde mehr Schutz vor Haftungs- und Abmahnrisiken gewährt, die oftmals die Bereitschaft behindern , öffentliche WLAN Netze beispielsweise in Cafés oder Hotels zu betreiben. Frage 7. Wie sehen die Lösungsansätze der Landesregierung aus, um die rechtlichen Hürden abzubauen? Auf Bundesebene setzt sich die Landesregierung dafür ein, die Öffnung öffentlicher WLANNetzwerke rechtssicher zu gewährleisten, z.B. durch die Novellierung des Telemediengesetzes. Grundsätzlich sind technische Schutzvorkehrungen und Internetsperren zur Verhinderung von Rechtsverstößen und Gefahren (Kinder-und Jugendschutz) nur eingeschränkt wirksam, da sie umgangen werden können und erst mit weiteren Maßnahmen Wirkung entfalten. Als Maßnahmen sind hier beispielsweise denkbar: - die allgemeine Erhöhung der Medienkompetenz, - Kontrolle durch Erziehungsberechtigte, - die Authentifizierung der Nutzer, - die digitale Sicherung urheberrechtlich geschützter Werke. Wiesbaden, 27. Februar 2015 Tarek Al-Wazir