Kleine Anfrage der Abg. Quanz (SPD) vom 24.11.2014 betreffend Straßenbaumaßnahmen im Wahlkreis 9 Eschwege-Witzhausen und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Vorbemerkung der Fragesteller: Das Investitionsprogramm des Landes Hessen für Neubau, Ausbau und Unterhalt von Landes- und Kreisstraßen , sowie von kommunalen Straßen reicht offensichtlich bei weitem nicht aus, um die dringenden Bedarfe zu erfüllen. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig zu erfahren, welche konkreten Maßnahmen für die nächsten fünf Jahre im Wahlkreis 9 Eschwege-Witzenhausen vorgesehen sind. Vorbemerkung des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung: Die Hessische Landesregierung ist sich der Verantwortung, das Landesstraßennetz in gutem Zustand zu erhalten, bewusst. Daher werden die im Straßenbau zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel schwerpunktmäßig zur Erhaltung der bestehenden Landesstraßeninfrastruktur eingesetzt . Aufgrund der Notwendigkeit, die Neuverschuldung des Landes zu begrenzen bzw. ab dem Jahre 2020 gänzlich zu vermeiden, sind Erhöhungen der Mittelansätze im Landesstraßenbau in absehbarer Zeit nicht zu erwarten. Um die zur Verfügung stehenden Landesstraßenbaumittel auf die vordringlichsten Maßnahmen zu konzentrieren, werden daher alle ins Auge gefassten Straßenbaumaßnahmen regelmäßig einer Dringlichkeitsbewertung unterzogen. Voraussetzung für die Aufnahme eines Projektes in das hessische Landesstraßenbauprogramm ist eine hohe Priorität im Vergleich zu den übrigen bewerteten Maßnahmen. Damit ist eine konsequente Prioritätensetzung und Konzentration auf die wichtigsten Projekte gewährleistet. Von dem Landesstraßenbauprogramm zu unterscheiden ist das Förderprogramm des Landes für den kommunalen Straßenbau. Das Land stellt als Bewilligungsbehörde den Kreisen, Städten und Gemeinden nach Maßgabe des jährlichen Förderprogramms Finanzmittel als Zuwendung für den kommunalen Straßenbau zur Verfügung. Ziel ist es, durch eine maßnahmenbezogene Förderung die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse von verkehrswichtigen Straßen der Städte, Gemeinden und Landkreise zu erreichen. Die beantragten Fördermaßnahmen werden einer Dringlichkeitsbewertung unterzogen, um vor dem Hintergrund begrenzter Finanzmittel ein sachgerechtes, jährliches Förderprogramm aufzustellen. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Welche Landesstraßenbaumaßnahmen (Neu- und Ausbau, Verkehrsberuhigung, Radwegebau, Lärmschutz, Ortsumgehungen, Straßenrückbau) werden im Laufe des Jahres 2015 im Wahlkreis 9 begonnen oder vorbereitet? Für das Jahr 2015 sind Baumaßnahmen an folgenden Landesstraßen vorgesehen: - L 3241, Ausbau zwischen Hessisch-Lichtenau/Schwalbenthal und Hessisch-Lichtenau/Hausen, - L 3249, Ausbau in der Ortsdurchfahrt Hausen inklusive freier Strecke, - L 3422, Erneuerung des Bauwerks in der Ortsdurchfahrt Berkatal/Frankershausen, - L 3464, Grundhafte Erneuerung zwischen Witzenhausen und Witzenhausen/Wendershausen inklusive Unterführung Deutsche Bahn bei Witzenhausen. Eingegangen am 6. Januar 2015 · Ausgegeben am 8. Januar 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/1158 06. 01. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1158 Frage 2. Welche Kreisstraßen Baumaßnahmen (Sanierung, Ausbau und Unterhaltung) werden im Laufe des Jahres 2015 im Wahlkreis 9 begonnen oder vorbereitet? Frage 3. Welche kommunalen Straßenbauprojekte werden im Laufe des Jahres 2015 im Wahlkreis 9 fi- nanziell bezuschusst? (Bitte aufgeschlüsselt nach den einzelnen Kommunen) Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 2 und 3 gemeinsam beantwortet. Das Förderprogramm für den kommunalen Straßenbau befindet sich noch in der Abstimmung. Das konkrete, im Jahr 2015 finanzierbare Förderprogramm wird zu Beginn des Jahres 2015 festgelegt werden. Frage 4. Welche Maßnahmen für Sanierung, Ausbau und Unterhaltung im Bereich der Landes- und Kreisstraßen und aller kommunalen Straßen werden in den Jahren 2016 – 2019 vorbereitet und sind in der mittelfristigen Finanzplanung berücksichtigt? Für das Landesstraßenbauprogramm ist die Fortschreibung der o.g. Dringlichkeitsbewertung maßgebend, welche sich zurzeit in Bearbeitung befindet. Eine verbindliche Aussage über mittelfristig geplante Bauprojekte für den Zeitraum 2016 bis 2019 kann daher erst nach Abschluss der aktuell noch laufenden Bearbeitung getroffen werden. Dies wird voraussichtlich Anfang 2015 der Fall sein. Da das Förderprogramm des Landes für den kommunalen Straßenbau jährlich aufgestellt wird und den Zeitraum eines Haushaltsjahres umfasst, kann eine Aussage über das finanzierbare Programm des kommunalen Straßenbaus für die Jahre 2016 bis 2019 jeweils erst zu Beginn des Haushaltsjahres getroffen werden. Wiesbaden, 15. Dezember 2014 Tarek Al-Wazir