Kleine Anfrage des Abg. Lotz (SPD) vom 26.11.2014 betreffend Ökopunkte in Hessen und Antwort der Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Vorbemerkung der Fragesteller: Bei Eingriffen in Natur und Landschaft bzw. Waldumwandlungen durch Baumaßnahmen muss geeigneter Ausgleich oder Ersatz geschaffen werden. Laut dem Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wurde durch die Kompensationsverordnung die Möglichkeit geschaffen, Kompensationspflichten an Dienstleister zu übertragen und einen transparenten Markt für Kompensationsleistungen - dem Ökopunktehandel - zu schaffen. Dieser Ökopunktehandel sei u.a. durch ein landesweites Zentralregister aller angebotenen Maßnahmen erreicht. Auf der Internetseite des Umweltministeriums steht, dass die Ökopunkte -Regelung davon ausgeht, "dass erst ein Guthaben auf dem Konto der Natur angelegt wird, das später abgebucht wird. Ökokonto-Maßnahmen haben den Vorteil, dass sie i.d.R. weniger Platz benötigen als nachträglich durchgeführte Maßnahmen. Der Handel mit derartigen Aufwertungsrechten wird "ÖkopunkteHandel " genannt. Das Land Hessen bestärkt alle, die Ökokonto-Maßnahmen herstellen wollen." Vorbemerkung der Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbrau- cherschutz: Die Möglichkeit der Einrichtung von Ökokonten wurde in Hessen erstmals 1996 mit § 6 b Abs. 5 des Hessischen Naturschutzgesetzes den Gemeinden eingeräumt. Zu diesem Zeitpunkt lag der Umfang der Flächeninanspruchnahme auf einem hohen Niveau und es bestand der Bedarf nach flexiblen Möglichkeiten der naturschutzrechtlichen Kompensation. Insbesondere in den Fällen, in denen Eingriffe absehbar waren, sollten deren ungünstigen Wirkungen möglichst frühzeitig kompensiert und die Vollzugskontrolle erleichtert werden. Es war von Anbeginn klargestellt, dass die Anlage von Ökokonten auf eigenes Risiko erfolgt und das Land lediglich einen Rechtsrahmen hierfür bietet. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie viele Ökopunkte stehen aktuell in Hessen zur Verfügung (bitte Maßnahmen nach Landkrei- sen aufteilen)? Der Wert in Wertpunkten im Sinne der Kompensationsverordnung (KV) der aktuell in Hessen bei den Naturschutzbehörden eingebuchten Ökokonten verteilt sich auf die Naturschutzbehörden - getrennt nach Regierungsbezirken - nach den als Anlage 1 beigefügten Darstellungen. Für das Nationalparkamt, das Aufgaben der unteren Naturschutzbehörde wahrnimmt, sind keine Ökokonten anerkannt. Frage 2. Wie hoch ist die finanzielle Werthaltigkeit der aktuell in Hessen zur Verfügung stehenden Punkte (bitte nach Landkreisen aufteilen)? Es gibt keinen staatlich festgelegten Preis für Wertpunkte im Sinne der KV ("Ökopunkte“). Auch die Herstellungskosten und Marktpreise können sich in Abhängigkeit von den örtlichen Umständen sehr stark unterscheiden. Deshalb sind Angaben zur finanziellen Werthaltigkeit nicht möglich. Es gibt Angaben zu Werten über 1 € je Wertpunkt ebenso wie im Bereich von wenigen Cent je Wertpunkt. Es gibt Anbieter, die Ökokonten zum Wertansatz für naturschutzrechtliche Ersatzzahlungen veräußern. In diesem Fall läge der Preisansatz entsprechend § 6 Satz 2 KV bei 0,35 € je Wertpunkt. Je nach Vereinbarung oder Steuerpflichtigkeit kann der Wert eines Ökokontos noch um die Umsatzsteuer erhöht werden. Eingegangen am 7. Januar 2015 · Ausgegeben am 9. Januar 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/1174 07. 01. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1174 Für die Erhebung und Führung spezieller Statistiken in diesem Bereich liegt keine gesetzliche Ermächtigung vor. Damit verfügt das Land über keine landes- oder kreisweisen Angaben. Die weitere Entwicklung des finanziellen Werts der Ökokonten wird einerseits von ihrer ökologischen Entwicklung und andererseits von der Entwicklung der Nachfrage nach Kompensationsmaßnahmen bestimmt. Für eine in bestimmten Bereichen rückläufige Nachfrage sprechen die demografische Entwicklung in bestimmten ländlichen Bereichen, die gegenüber früheren Jahrzehnten verringerte Bautätigkeit, der zunehmende Anteil der ohne Ausgleich möglichen Innenentwicklung und im Ergebnis die Rückläufigkeit der Inanspruchnahme von Flächen für Siedlungs - und Verkehrszwecke. Dem stehen gegenüber Eingriffe durch die Errichtung von Windenergieanlagen oder der zu erwartende Bau von Hochspannungsleitungen. Frage 3. In wie vielen Fällen fanden, seit der Beauftragung der Hessischen Landgesellschaft mit der Be- reitstellung und der Vermittlung von Ersatzmaßnahmen nach § 5 KV und HAGBNatSchG im Januar 2006, ausgleichsbezogener Ausgleich statt oder wurden Ersatzgeldzahlungen gezahlt, statt vorhandene Ökopunkte zu kaufen? Im Hinblick auf eine mögliche Konnexitätspflicht und mangels einer gesetzlichen Ermächtigung wird über die Zahl und den Umfang der in Hessen innerhalb eines bestimmten Zeitraums genehmigten Eingriffe keine Statistik geführt. Auch über Eingriffe aufgrund eines Bebauungsplans , der keiner behördlichen Zulassung bedarf, wird keine zeitbezogene Statistik geführt. Hinsichtlich der Leistung von Ersatzzahlungen können diese in bestimmten Fällen alternativlos sein. Nach § 15 Abs. 6 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) hat der Verursacher Ersatz in Geld zu leisten, wenn ein Eingriff zugelassen oder durchgeführt wird, obwohl die Beeinträchtigungen nicht zu vermeiden oder nicht in angemessener Frist auszugleichen oder zu ersetzen sind. Dies betrifft insbesondere nicht ausgleichbare Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch sehr große mastenartige Eingriffe. In diesen Fällen kommt es vor, dass Beeinträchtigungen des Naturhaushalts durch Ökokonten und Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes ergänzend durch Ersatzzahlungen kompensiert werden. Die Anzahl der Festsetzungen von Ersatzzahlungen je Naturschutzbehörde wird jährlich als Kennzahl im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplans ermittelt. Die Entwicklung je Naturschutzbehörde ist der als Anlage 2 beigefügten Tabelle zu entnehmen: Zu möglichen künftigen Entwicklungen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Frage 4. Zu Frage 3: Wie hoch ist der Wert in Euro des oben genannten Ausgleiches und Ersatzgeldzah- lungen? Da über das allgemeine Eingriffsgeschehen und insbesondere den Wert der je Eingriff durchzuführenden Kompensationsmaßnahmen keine Statistik geführt wird, ist eine Beantwortung nicht möglich. Bezüglich der Höhe der je Naturschutzbehörde erhobenen naturschutzrechtlichen Ersatzzahlungen liegen über den Bezugszeitraum die in der als Anlage 3 beigefügten Grafik dargestellten Informationen vor. Die Werte sind nach dem Gesamtvolumen der in der Periode je Naturschutzbehörde eingenommenen Ersatzzahlungen sortiert. Städtische untere Naturschutzbehörden - besonders kleinerer Städte - haben in der Regel mangels geeigneter Eingriffe kaum Einnahmen. Zudem werden Eingriffe aus der Bauleitplanung über reale Maßnahmen nach dem Baugesetzbuch kompensiert. Relativ hohe Beträge fallen bei den oberen Naturschutzbehörden an. Hierzu gehören z.B. auch immissionsschutzrechtliche Verfahren zur Zulassung von Windenergieanlagen . Negative Beträge können ausnahmsweise im Fall einer Rückerstattung aufgetreten sein. Weitergehende Trends sind nicht erkennbar. Aussagen zu den Ursachen für größere Schwankungen sind ebenfalls nicht möglich. Wiesbaden, 22. Dezember 2014 In Vertretung: Dr. Beatrix Tappeser Anlagen Anlage 1 zu Drs. 19/1174 Landesteil Summe der Wertpunkte i.S.d. Kompensationsverordnung (KV) Anteil Summe Regierungsbezirk Darmstadt 227.487.269 61 v.H. Summe Regierungsbezirk Gießen 132.158.043 35 v.H. Summe Regierungsbezirk Kassel 16.219.536 4 v.H. Summe Meldungen Naturschutzbehörden in Hessen 375.864.848 100 v.H. 1 101.005 27.670 17.659 16.484 14.817 10.840 9.683 8.680 4.149 3.872 3.834 2.266 2.206 1.648 1.282 1.015 377 74.559 23.102 11.935 9.699 6.392 5.127 855 489 5.641 3.651 2.910 1.712 1.009 669 420 207 0 20.000 40.000 60.000 80.000 100.000 120.000 KA Wetteraukreis KA Darmstadt-Dieburg Mag. Hanau KA Bergstraße KA Main-Kinzig-Kreis KA Main-Taunus-Kreis Mag. Darmstadt Mag. Wiesbaden Mag. Rüsselsheim KA Groß-Gerau KA Hochtaunuskreis KA Odenwaldkreis Mag. Bad Homburg Mag. Frankfurt KA Rheingau-Taunus-Kreis KA Offenbach Mag. Offenbach KA Gießen KA Lahn-Dill-Kreis Mag. Gießen KA Vogelsbergkreis KA Marburg-Biedenkopf KA Limburg-Weilburg Mag. Marburg Mag. Wetzlar KA Werra-Meißner- Kreis KA Kassel KA Waldeck-Frankenberg KA Fulda Mag. Fulda KA Schwalm-Eder-Kreis KA Hersfeld-Rotenburg Mag. Kassel Tausende Wert der derzeit vorhandenen Ökokonten in Hessen (Wertpunkte im Sinne der Kompensationsverordnung KV) 2 Anlage 2 zu Drs. 19/1174 Naturschutzbehörde 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 RP Darmstadt (ONB) 13 7 15 19 12 9 4 10 KA Bergstraße 19 21 22 23 13 22 18 11 KA Darmstadt-Dieburg 39 25 22 18 13 19 21 23 KA Groß-Gerau 3 3 5 3 3 4 8 3 KA Hochtaunuskreis 0 6 3 15 6 6 7 2 KA Main-Kinzig-Kreis 13 17 17 27 24 16 17 16 KA Main-Taunus-Kreis 32 21 16 19 27 13 9 3 KA Odenwaldkreis 13 4 8 9 8 4 4 3 KA Offenbach 14 17 16 22 23 8 10 12 KA Rheingau-Taunus-Kreis 8 6 5 11 8 5 5 6 KA Wetteraukreis 30 22 19 29 21 6 10 10 Mag. Bad Homburg 3 3 0 1 3 2 1 0 Mag. Darmstadt 0 0 6 4 0 0 0 0 Mag. Frankfurt 13 7 17 14 1 1 4 8 Mag. Hanau 0 0 1 0 0 0 0 1 Mag. Offenbach 0 0 1 0 0 0 1 2 Mag. Rüsselsheim Mag. Wiesbaden 5 4 3 1 5 1 3 3 RP Gießen (ONB) 14 17 4 6 6 3 7 5 KA Gießen 10 2 2 3 11 4 2 2 KA Lahn-Dill-Kreis 24 25 28 3 16 15 16 15 KA Limburg-Weilburg 7 9 11 25 23 12 4 14 KA Marburg-Biedenkopf 50 47 46 48 42 35 28 35 KA Vogelsbergkreis 10 14 11 5 15 15 12 21 Mag. Gießen 1 1 0 2 2 2 1 0 Mag. Marburg 3 1 0 2 1 1 0 1 Mag. Wetzlar 0 0 0 0 0 4 1 0 RP Kassel (ONB) 19 7 7 14 11 14 6 15 KA Fulda 94 98 118 111 80 117 125 94 KA Hersfeld-Rotenburg 29 23 31 31 19 24 17 28 KA Kassel 27 15 23 22 31 41 46 29 KA Schwalm-Eder-Kreis 64 60 61 73 75 87 78 59 KA Waldeck-Frankenberg 23 49 29 25 34 39 39 73 KA Werra-Meißner- Kreis 27 14 18 23 23 29 14 29 Mag. Fulda 1 2 6 3 2 4 3 9 Mag. Kassel 17 15 17 16 17 14 7 10 Summe Meldungen Naturschutzbehörden 625 562 588 627 575 576 528 552 3 Anlage 3 zu Drs. 19/1174 4