Kleine Anfrage des Abg. Eckert (SPD) vom 26.11.2014 betreffend Förderung von Start-up-Unternehmen und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Vorbemerkung der Fragesteller: Sogenannte Start-up-Unternehmen (Definition im Sinne des Deutschen Startup Monitors (DSM) 2013) unterscheiden sich von "klassischen" Gründungen durch ihre besondere Innovationsfähigkeit und deutliches Wirtschaftswachstum. Sie spielen für die Gesellschaft eine zunehmend wichtige Rolle und geben entscheidende Impulse in den Wirtschafts- und Beschäftigungsmarkt. Nach Schätzungen des deutschen Startup Monitors gibt es in Deutschland insgesamt 4.000 und 5.000 Start-ups. Doch fehlt den jungen Unternehmen an vielen Stellen die Unterstützung. Vorbemerkung des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung: Hessen ist ein ausgesprochen gründerfreundliches Land. Die Hessische Landesregierung bietet gerade im Hinblick auf die vielfältigen Unternehmensideen der potenziellen Existenzgründerinnen und -gründer eine Vielzahl von Förderprogrammen. Diese umfassen neben finanziellen Hilfen insbesondere auch Beratungsangebote, die den Weg in die Selbstständigkeit unterstützen und gegebenenfalls eine Zeit lang begleiten. Wer als Existenzgründerin oder Existenzgründer mit einer guten Idee, der notwendigen fachlichen Grundlage, vor allem aber mit Mut, Fleiß und Durchhaltevermögen den Schritt in die Selbstständigkeit wagt, findet also in Hessen die richtigen Rahmenbedingungen, Beratung und Hilfe. Im Hinblick auf die vom Fragesteller herangezogene Definition von Start-up-Unternehmen des Deutschen Start-up Monitors ist festzustellen, dass ein speziell auf derart definierte Start-upUnternehmen abzielendes Monitoring bei der Erfassung der Gründungsberatungen bzw. der Unternehmensgründungen in Hessen nicht erfolgt. Potenziellen Gründern von Start-up-Unternehmen stehen aber alle geeigneten Förderprogramme zur Verfügung. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit dem Minister für Wissenschaft und Kunst wie folgt: Frage 1. Wie viele sogenannte Start-up-Unternehmen sind in Hessen im Zeitraum von 2009 bis heute entstanden und wie viele Arbeitsplätze bieten diese Firmen an (Aufstellung bitte getrennt nach Jahren)? Trotz der Vielzahl der genannten Aktivitäten zur Gründerförderung existiert keine landesweite Statistik über den Erfolg der getroffenen Maßnahmen, welche auch die Anzahl von Ausgründungen bzw. die damit verbundenen Arbeitsplatzeffekte umfasst. Der Grund hierfür liegt darin, dass von Hochschulseite keine langjährige Verfolgung der Erwerbs- und Gründungsbiografien ihrer Absolventen durchgeführt wird, da ein solches Monitoring mit einem erheblichen Aufwand verbunden wäre. Frage 2. Wie viele Ausgründungen von hessischen Universitäten sind in Hessen von 2009 bis heute ent- standen und wie viele Arbeitsplätze bieten diese Firmen an (Aufstellung bitte getrennt nach Jahren)? Das Land Hessen und die hessischen Hochschulen unterstützen durch zahlreiche Maßnahmen die Gründung von Unternehmen durch Studierende, Absolventen und andere Hochschulangehörige . Dazu wurden in den letzten Jahren an den Hochschulen verstärkt Sensibilisierungs-, Beratungs - und Betreuungsangebote für potenzielle Gründer sowie curriculare und außercurriculare Lehr-und Qualifizierungsangebote im Bereich Entrepreneurship aufgebaut. Eingegangen am 20. Februar 2015 · Ausgegeben am 24. Februar 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/1175 20. 02. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1175 Besonders überzeugende und weitreichende Konzepte zur Erschließung ihres Gründerpotentials haben die Universität Kassel und die TU Darmstadt vorgelegt, die hierfür vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) ausgezeichnet wurden und wettbewerbliche Förderungen im Rahmen des EXIST IV -Wettbewerbs des BMWi erhalten haben. Die hessischen Hochschulen verfolgen im Bereich der Unterstützung ihrer Absolventen bei der Existenzgründung unterschiedliche Zielsetzungen und Schwerpunkte. Der Erfolg der Gründungsförderung an den Hochschulen kann entsprechend anhand unterschiedlicher Kriterien, wie z.B. der Anzahl und Überlebensfähigkeit von betreuten Gründungen, von erfolgreichen EXISTAnträgen , von Beratungsleistungen oder der Anzahl der qualifizierten Studenten gemessen werden . Eine Ausnahme stellt die Universität Kassel dar, die über eine Übersicht zu den aus der Hochschule entstandenen Gründungen verfügt, die im Rahmen eines eigenständigen wissenschaftlichen Forschungsprojekts erstellt wurde. Seit der Gründung der Universität Kassel vor 40 Jahren wurden etwa 380 Unternehmen aus der Hochschule heraus gegründet. Rund 10.000 Arbeitsplätze in der Region werden direkt oder indirekt durch Ausgründungen bereitgestellt. Frage 3. Unterscheidet sich die Arbeitsplatzentwicklung innerhalb der Start-up-Unternehmen zu "klassi- schen" Gründungen und dem Arbeitsmarkt im Allgemeinen in Hessen? Wenn ja, inwiefern? Aufgrund des Fehlens eines landesweiten Monitorings kann diese Frage nicht hinreichend beantwortet werden. Die Erhebungen der Universität Kassel erlauben allerdings im Rahmen des erwähnten wissenschaftlichen Forschungsprojektes einen Blick auf die Arbeitseffekte durch die aus der Hochschule entstandenen Gründungen. Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. Frage 4. Welche Förderprogramme zur Gründung neuer Unternehmen gibt es in Hessen und in welchem Maße werden diese genutzt? Welche sind hierfür speziell auf sogenannte Start-up-Unternehmen zugeschnitten? Speziell auf Unternehmensgründungen in Hessen zugeschnitten sind die Programme "Gründungs - und Wachstumsfinanzierung Hessen - GuW Hessen" (Programmteil "Gründung"), "Hessen -Mikrodarlehen" und Bürgschaften der Bürgschaftsbank Hessen. Für Existenzgründungen, insbesondere innovative Gründungen aus Hochschulen, stehen grundsätzlich auch die Beteiligungsprogramme des Landes unterstützend zur Verfügung. Von diesen Förderprogrammen administriert die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) für das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (HMWEVL) folgende Programme, welche von Unternehmen auch oder speziell in der "Gründungsphase" genutzt werden können: a) Beteiligungsprogramme (durch die Beteiligungs-Managementgesellschaft Hessen mbH (BMH) administriert):  Beteiligungen der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Hessen (MBG H),  Hessen Kapital I,  Mittelhessenfonds,  Mikromezzanine (Programm des Bundes, in Hessen durch die BMH administriert). b) Darlehensprogramme:  Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Hessen - GuW Hessen (Programmteil "Gründung"),  Hessen-Mikrodarlehen,  Kapital für Kleinunternehmen Innovation Plus (per 30.06.2014 ausgelaufen). Zum Ausmaß der Nutzung wird auf die Antwort zur Frage 5 verwiesen. Bezüglich der Fragestellung zu Programmen, die speziell auf sogenannte Start-up-Unternehmen zugeschnitten sind, hier die in der Anfrage erwähnte Definition von Start-ups des Deutschen Start-up Monitors (DSM) 2013: "Start-ups sind junge, wachstumsorientierte Unternehmen auf der Suche nach einem nachhaltigen und skalierbaren Geschäftsmodell (Blank/Dorf, 2012, S. xvii). Sie unterscheiden sich von klassischen Gründungen im Hinblick auf ihre Innovationsfähigkeit und Beschäftigtenzahl (zu den "klassischen Gründungen" vgl. KfW Gründungsmonitor, 2012, S. 5) und werden in dieser Studie in Anlehnung der Kriterien des Bundesverbands Deutscher Start-ups (BVDS) wie folgt definiert: Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1175 3  jünger als zehn Jahre,  deutliches Mitarbeiterwachstum und/oder deutliches Wachstum anderer zentraler Kennzahlen (z.B. Umsatz, Kunden, …),  hohe Innovationsfähigkeit". Diese Definition ist per se nicht geeignet, den Kreis von Fördermittelempfängern objektiv und nachvollziehbar einzugrenzen. Speziell auf Unternehmensgründer zugeschnitten sind die Programme "Gründungs- und Wachstumsfinanzierung, Programmteil Gründung" (bis drei Jahre nach Gründungsdatum, ab 01.12.2014 bis fünf Jahre nach Gründungsdatum), "Hessen-Mikrodarlehen " (bis drei Jahre nach Gründungsdatum) und "Mikromezzanine" (steht grundsätzlich auch Unternehmen > fünf Jahren zur Verfügung, junge Unternehmen sind aber die Hauptzielgruppe ). Frage 5. Wie viele Mittel stellte die Landesregierung zwischen 2009 und 2014 zur Förderung von Unternehmensgründungen und im speziellen für Start-up-Unternehmensgründungen in Hessen zur Verfügung? (Aufstellung bitte getrennt nach Jahren) Das Land Hessen fördert Existenzgründungen aller Art (nicht nur von Start-ups) durch Zuschüsse zur Gründungsberatung, Bürgschaften der Bürgschaftsbank Hessen und über zinsgünstige Darlehen der WIBank. Haushaltsmittel zur Förderung von Existenzgründungen werden im Wesentlichen im Bereich der Beratungsförderung eingesetzt. Ansonsten erfolgt eine haushaltsschonende Förderung über Bürgschaften und Darlehen, nicht durch Zuschüsse. Für die Gründungsberatung und Gründungsförderung wurden seitens der Landesregierung in den Jahren 2009-2014 Landes- und EFRE-Mittel in Höhe von insgesamt 9.503.784 € zur Verfügung gestellt. Jahr: 2009 2010 2011 2012 2013 2014 € 1.830.779 2.052.215 1.425.586 1.338.873 1.350.860 1.505.471 Berzüglich der Inanspruchnahme von Bürgschaften der Bürgschaftsbank stellt sich die Förderung von Gründungen folgendermaßen dar: Jahr 2009 2010 2011 Programm Fallzahl Bürgschafts - obligo in € Darlehens - summ in € Fallzahl Bürgschafts - obligo in € Darlehens - summe in € Fallzahl Bürgschafts - obligo in € Darlehens - summe in € Bürgschaft 106 18,5 Mio. 25,5 Mio. 124 23,4 Mio. 31,9 Mio. 127 21,0 Mio. 29,0 Mio Jahr 2012 2013 2014 Programm Fallzahl Bürgschafts - obligo in € Darlehens - summe in € Fallzahl Bürgschafts - obligo in € Darlehens - summe in € Fallzahl Bürgschafts - obligo in € Darlehens - summe in € Bürgschaft 145 25,0 Mio. 34,0 Mio. 140 27,0 Mio. 36,0 Mio. 121 25,0 Mio. 33,0 Mio. Der Anteil von Start-ups an allen Gründungen kann nicht quantifiziert werden. Für die von der WIBank administrierten Programme wird die Frage anhand des Bewilligungsvolumens der jeweiligen Jahrgänge beantwortet. Insofern wird an dieser Stelle auch die Beantwortung des Frageteils nach dem "Maß der Nutzung" der Förderprogramme in der Antwort zur Frage 4 vorgenommen. Bezüglich der Fragestellung nach den geförderten "Start-up-Unternehmensgründungen " lässt sich die o.g. Definition von Start-ups nicht im Datenbestand der WIBank auswerten. Teilweise ist zwar das Unternehmensalter auswertbar, das Mitarbeiterwachstum oder das Wachstum anderer zentraler Kennzahlen wird jedoch nicht auswertbar erhoben . Dies gilt auch für den recht vieldeutigen Begriff der "Innovation". An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass - selbst wenn entsprechende Daten vorliegen würden - sich die Attribute "deutlich" und "hohe" einer Operationalisierbarkeit entziehen würden. Hilfsweise sind deshalb nachfolgend Einschätzungen - wenn möglich - zum "Frühphasen-" bzw. zum innovativen Anteil in den jeweiligen Förderprogrammen getroffen worden: 4 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1175 Anzahl und Bewilligungsvolumen im Programm GuW Hessen vom 01.01.2009 bis 30.11.2014 (Programmteil Gründung) Jahr 2009 2010 Programmteil Fallzahl Bewilligungsvolumen in € Fallzahl Bewilligungsvolumen in € GuW Gründung 302 44.507.418 281 44.449.528 2011 2012 2013 2014 Fallzahl Bewilligungsvolumen in € Fallzahl Bewilligungsvolumen in € Fallzahl Bewilligungsvolumen in € Fallzahl Bewilligungsvolumen in € davon "innovativ" nach Branchen in % 155 30.668.020 504 75.434.001 646 111.815.011 482 75.865.715 3,6 Auf Basis einer einmaligen Untersuchung der Jahrgänge 2011 bis Mitte 2014 konnte über die Branchen dort in diesem Programmteil insgesamt ein Anteil von 3,6 % von "innovativen" Unternehmen ermittelt werden. Unterstellt man also weiterhin, dass "junge Unternehmen" (hier bis 3 Jahre nach Gründungsdatum) typischerweise schnell wachsen, kann so im gesamten Zeitraum gesagt werden, dass in diesem ca. 109 Unternehmen unter den Start-up-Begriff fallen könnten. Anzahl und Bewilligungsvolumen im Programm Kapital für Kleinunternehmen Innovation Plus vom 01.01.2009 bis 30.11.2014 Jahr 2013 2014 Programmteil Fallzahl Bewilligungsvolumen in € Fallzahl Bewilligungsvolumen in € KfK Inno Plus 5 785.000 2 300.000 In diesem Programm konnten lediglich in den Jahren 2013 und 2014 Bewilligungen ausgesprochen werden. Von den 7 Förderfällen waren 3 Unternehmen jünger als 10 Jahre. Da dieses Programm nur für innovative Projekte zur Verfügung stand, kann bei diesen 3 Förderfällen stark vermutet werden, dass es sich dabei um Start-ups nach der genannten Definition handelt. Anzahl und Bewilligungsvolumen im Programm Hessen-Mikrodarlehen vom 01.01.2009 bis 30.11.2014 Jahr 2013 2014 Programmteil Fallzahl Bewilligungsvolumen in € Fallzahl Bewilligungsvolumen in € Davon "innovativ" KfK Inno Plus 1 13.000 52 663.700 10 Die Hessen-Mikrodarlehen richten sich - bei einem maximalen Förderbetrag von TEUR 15 - eher an Kleinstgründungen in einer sehr frühen Phase. Da sie erst ab Ende November 2013 gestartet sind, liegt auch noch keine Einschätzung dazu vor, inwiefern die dort geförderten Unternehmungen auch ein entsprechendes Wachstumspotenzial aufweisen. Anhand einer groben Einschätzung nach den bislang bewilligten Projekten können dort von den bislang insgesamt 53 Bewilligungen zehn Fälle als einer innovativen Branche zugehörig benannt werden. Insofern handelt es sich dabei um "potenzielle" Start-ups. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1175 5 Anzahl und Bewilligungsvolumen in den Fonds-/Förderprodukten der BMH vom 01.01.2009 bis 30.11.2014 Jahr 2009 2010 2011 2012 Fallzahl Bewilligungs - volumen in € Fallzahl Bewilligungs - volumen in € Fallzahl Bewilligungs - volumen in € Fallzahl Bewilligungs - volumen in € MBG H 7 2.650.000 19 5.315.000 15 4.037.000 21 8.740.000 Hessen Kapital 11 6.930.000 7 6.400.000 18 10.015.000 14 13.800.000 Mittelhessenfonds 2 979.000 9 4.100.000 4 2.650.000 2 750.000 Micromezzanine Jahr 2013 2014 Fallzahl Bewilligungsvolumen in € Fallzahl Bewilligungsvolumen in € geschätzter Anteil Gründungen in % MBG H 12 4.127.000 17 5.837.000 26 Hessen Kapital 12 6.000.000 6 3.350.000 30 Mittelhessenfonds 4 2.150.000 1 850.000 20 Micromezzanine 1 50.000 24 1.120.000 100 Auf Basis einer aktuellen Einschätzung konnten diesen Programmen, die sowohl für Unternehmensgründungen als auch für länger bestehende Unternehmen zur Verfügung stehen, jeweils Anteile für die frühen Unternehmensphasen zugeordnet werden. Daraus ergibt sich über den vollen Zeitraum von 2009 bis 2011, dass ca. 74 Förderfälle den unterschiedlichen "Frühphasen" zugeordnet werden können (also im weiteren Sinne als Unternehmensgründungen angesehen werden können). Bei den Beteiligungsprogrammen der BMH lässt sich weiterhin ein hoher Anteil von "innovativen" Unternehmen und damit auch potenziell ein relevanter Anteil von "Startups " vermuten. Genauer eingrenzen lässt sich dies aber derzeit nicht. Bei der Förderung der technologieorientierten Gründerzentren Anwendungszentrum Medizintechnik Gießen (in den Jahren 2009 bis 2012) und Science Park Center Kassel (in den Jahren 2011 bis 2015) wurden/werden insgesamt 12.006.406 € aus Landes- und EFRE-Mittel eingesetzt . Diese beiden Maßnahmen zielen auf das gründungswillige Potenzial im Hochschulumfeld in Mittel- und Nordhessen ab. Förderung Anwendungszentrum Medizintechnik Gießen Jahr 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Landesmittel In € 42.700 243.600 55.511,61 0,00 0,00 0,00 EFRE in € 183.700 1.101.800 1.775.158,32 956.541,68 0,00 0,00 Förderung Science Park Center Kassel Jahr 2011 2012 2013 2014 2015 EFRE in € 61.182 384.922 2.309.475 4.092.875 798.941 Frage 6. Welche Initiativen plant die Landesregierung zur Förderung von Start-ups? Die oben beschriebenen erfolgreichen Maßnahmen zur Förderung von Gründerinnen und Gründern werden fortgeführt. Darüber hinaus wurde im Bereich der Frühphasenfinanzierung ein Pilotprojekt für innovative Gründungen aus Hochschulen bei der Universität Kassel gestartet. Im Zusammenspiel mit den regionalen Akteuren Universität Kassel und Kasseler Sparkasse soll Gründerinnen und Gründern geholfen werden, dass ihre guten Ideen den Weg in den Markt finden können. Mit Landeshilfe wird die Finanzierung der kritischen frühen Phase für technologiegetriebene Gründungen erleichtert. 6 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1175 Wenn sich dieses innovative Finanzierungsinstrument für die Gründerförderung bewährt, soll es mit regionaler Unterstützung auf ganz Hessen ausgeweitet werden. Mit der TU Darmstadt werden bereits Gespräche über ein ähnliches Projekt geführt. Voraussetzung für ein hessenweites Angebot sind die inhaltliche Begleitung durch die jeweilige Hochschule und ein Finanzierungsbeitrag aus der Region. Frage 7. Wie beurteilt die Landesregierung die Situation des Landes Hessen im Vergleich zu den übri- gen Bundesländern im Bezug auf die Anzahl der Unternehmensgründungen, die Anzahl von Start-up-Gründungen und in Bezug auf die Anzahl von Ausgründungen von hessischen Universitäten in den letzten 5 Jahren? Die wichtigsten Ressourcen einer dynamischen Volkswirtschaft sind Unternehmergeist und Engagement , Kreativität und Wissen. Gerade Existenzgründerinnen und -gründer tragen dazu bei, den Markt mit neuen Ideen und Innovationen zu bereichern und damit den Erneuerungsprozess der Wirtschaft zu forcieren. Das vorrangige Ziel der Hessischen Landesregierung ist es, potenzielle Gründerinnen und Gründer zu mobilisieren, sie zum Schritt in die Selbstständigkeit zu ermutigen und sie auf dem Weg dorthin mit vielfältigen Förder- und Beratungsinstrumenten zu unterstützen. Dass dieses Angebot angenommen wird und das herrschende gründerfreundliche Klima in Hessen Früchte trägt, zeigt ein Blick auf den Anteil von Gründern an der Bevölkerung im Alter von 18 bis 64 Jahren, der jeweils im KfW-Gründungsmonitor ermittelt wird. Im Vergleich mit den anderen Bundesländern ist Hessen innerhalb von fünf Jahren (2008 bis 2013) der Sprung von Rang 9 auf Rang 4 gelungen. Dabei hat Hessen u.a. Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen hinter sich gelassen. Besonders erfreulich ist, dass sich in dieser Zeit die Quote der Vollerwerbsgründungen um rund 63 % erhöht hat. Die Hessische Landesregierung wird auch weiterhin konsequent alles daran setzen, dass Gründungswillige mit ihrem Ideenreichtum und dem Mut zur Selbstständigkeit ein gründerfreundliches Klima in unserem Land vorfinden. Im Hinblick auf die nachgefragte Zahl von Start-up-Gründungen sowie die Anzahl von Ausgründungen im Bereich der hessischen Universitäten wird auf die Antworten zu den Fragen 4 und 5 bzw. zu Frage 2 verwiesen. Wiesbaden, 11. Februar 2015 Tarek Al-Wazir