Kleine Anfrage der Abg. Geis (SPD) vom 03.12.2014 betreffend Vollsperrung der Brücke K 201 zwischen Bischofsheim und Ginsheim-Gustavsburg und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Vorbemerkung der Fragestellerin: Die Verkehrsbehörde "Hessen Mobil" hat eine Komplettsperrung angeordnet, weil das Brückenbauwerk über die A 60 erhebliche Tragfähigkeitsdefizite auswies. Das hat eine statische Untersuchung bereits am 24. Oktober 2014 ergeben. Am 27. Oktober 2014 wurde die Sperrung der Brücke durch die Bischofsheimer Verkehrsbehörde , durch Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste, Busbetriebe, Straßenmeisterei, den Kreis GroßGerau die Darmstädter Behörde durchgeführt. Dem Bischofsheimer Ordnungsamt wurde mitgeteilt, dass noch 15 % Tragfähigkeit vorhanden sei. Aufgrund der kurzfristigen Vollsperrung war eine ausreichende Beschilderung der Umleitung nicht möglich. Diese Vorbemerkung der Fragestellerin vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wurde die mangelhafte Tragfähigkeit im Rahmen einer Routinekontrolle festgestellt? Im Rahmen der kontinuierlichen Bauwerksprüfung zeigte das Brückenbauwerk einen der bisherigen Nutzung entsprechenden Zustand. Zurzeit werden in Hessen in einem Sonderprogramm ein Großteil älterer Straßenbrücken einer Nachrechnung unterzogen. Ziel ist es, die vorhandene Tragfähigkeit des Brückenbauwerks gemessen an heutigen Anforderungen zu ermitteln. Im Rahmen dieser Bearbeitung zeigten sich statische Defizite des Brückenbauwerks, die zum sofortigen Handeln zwangen. Frage 2. Welcher konkrete Befund wurde im Rahmen der Kontrolle des Brückenbauwerks festgestellt? Die statische Nachrechnung zeigte Defizite in der Querkrafttragfähigkeit des Brückenbauwerks. Dies bedeutet, dass die vorhandene Bügelbewehrung der drei Hohlkastenstege in den pfeilernahen Bereichen nicht ausreicht, um eine normgemäße Sicherheit zu gewährleisten. Frage 3. Welche konkreten Aktivitäten wurden im Rahmen der Sperrung durch Hessen Mobil ausgeführt? Nach Vorlage der notwendigen Ausführungsplanung für die Tragfähigkeitserhöhung des Brückenbauwerks wurde durch Hessen Mobil eine Baufirma mit der Durchführung der Verstärkungsmaßnahmen beauftragt, um kurzfristig eine ausreichende Tragfähigkeit zu erlangen und daran anschließend die Vollsperrung wieder aufheben zu können. Frage 4. Wie lange liegt bei Hessen Mobil die Information vor, dass aufgrund des baulichen Zustands des Brückenbauwerks eine Instandsetzung bzw. ein Neubau erforderlich ist? Aufgrund des Alters, der Bauart und des altersbedingten Zustands des Brückenbauwerks hat Hessen Mobil bereits im Jahr 2012 mit dem Projekt "Ersatzneubau der Überführung der K 201 über die A 60" begonnen. Eingegangen am 4. Februar 2015 · Ausgegeben am 12. Februar 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/1199 04. 02. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1199 Frage 5. Wann und wie wurden, auch in den vergangenen Jahren, die Gemeinde Bischofsheim und die Stadt Ginsheim-Gustavsburg über Sachstand und erforderliche Maßnahmen hinsichtlich Instandhaltung bzw. Neubau informiert? Im Zuge der Voruntersuchungen zum geplanten Projekt hat Hessen Mobil am 28. Juni 2013 den Landkreis Groß-Gerau, die Stadt Ginsheim-Gustavsburg, die Polizei sowie die Fachabteilung für das Rettungswesen beim Regierungspräsidium Darmstadt eingeladen und das Projekt sowie verschiedene Varianten für den Ersatzneubau des Brückenbauwerks vorgestellt. Frage 6. Wann und wie wurde, auch in den vergangenen Jahren, der Kreis Groß-Gerau über Sachstand und erforderliche Maßnahmen hinsichtlich Instandhaltung bzw. Neubau und Kosten informiert? Auf die Antwort zur Frage 5 wird verwiesen. Frage 7. Welche Maßnahmen werden nach der nun vorzunehmenden Notinstandsetzung vorgenommen und in welchem Zeitraum? Die Planungen für das Projekt "Ersatzneubau der Überführung der K 201 über die A 60" werden fortgeführt, um mittelfristig das Brückenbauwerk zu ersetzen. Frage 8. Wann wird das Brückenbauwerk K 201 uneingeschränkt dem Verkehr, auch dem Schwerlastver- kehr, zur Verfügung stehen? Die Arbeiten haben sich witterungsbedingt um zwei Wochen verzögert, sodass sie spätestens am 30. Januar 2015 abgeschlossen sein werden und das Brückenbauwerk wieder uneingeschränkt dem Verkehr, auch dem Schwerverkehr, zur Verfügung stehen wird. Frage 9. Wann wird der Neubau des Brückenbauwerks K 201 erfolgen? Für den Neubau des Brückenbauwerkes K 201 ist ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen. Aufgrund des erforderlichen Zeitbedarfs wird die bauliche Umsetzung ab 2020/2021 möglich sein. Bestimmend für den konkreten Zeitraum der Baudurchführung ist die Investitionsplanung des Landkreises Groß-Gerau. Wiesbaden, 22. Januar 2015 Tarek Al-Wazir