Kleine Anfrage der Abg. Merz und Roth (SPD) vom 05.12.14 betreffend Aufnahme syrischer Bürgerkriegsflüchtlinge in Hessen und Antwort des Ministers des Innern und für Sport Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1. Welche Aufnahmeprogramme - sei es des Landes, sei es des Bundes - für die Aufnahme von syri- schen Bürgerkriegsflüchtlingen sind im Jahr 2014 in Hessen zur Anwendung gekommen und wie viele Personen können von diesen Programmen in Hessen insgesamt profitieren? Im Jahr 2014 sind folgende Programme zur Anwendung gekommen: a) Hessisches Aufnahmeprogramm Hessische Aufnahmeanordnung vom 19. September 2013 Die ursprüngliche Aufnahmeanordnung ist auf in Syrien lebende Verwandte 1. (Eltern und Kinder ) und 2. Grades (Großeltern, Enkel, Geschwister) von in Hessen am 1. Januar 2013 gemeldeten Bürgern beschränkt. Voraussetzung ist die Abgabe einer vollumfänglichen Verpflichtungserklärung , die auch die Krankenversicherungskosten umfasst. Die Anordnung war bis zum 28. Februar 2014 befristet. 1. Änderung der Hessischen Aufnahmeanordnung vom 24. Februar 2014 Die erste Änderung der Aufnahmeanordnung betraf die Übernahme der Krankenkosten für 365 in Syrien lebende Verwandte 1. und 2. Grades von in Hessen am 1. Januar 2013 gemeldeten Bürgern durch das Land. Nachdem das Kontingent ausgeschöpft war, konnten weiterhin Anträge nach der ursprünglichen Aufnahmeanordnung eingereicht werden. Die Anordnung wurde bis zum 31. Mai 2014 verlängert. 2. Änderung der Hessischen Aufnahmeanordnung vom 31. Mai 2014 Die zweite Änderung der Aufnahmeanordnung betraf die Verlängerung der ursprünglichen Aufnahmeanordnung . Die Anordnung wurde bis zum 30. November 2014 verlängert. 3. Änderung der Hessischen Aufnahmeanordnung vom 5. November 2014 Die dritte Änderung der Aufnahmeanordnung beginnend vom 5. November 2014 betraf die Übernahme der Krankenkosten für in Syrien lebende Verwandte 1. und 2. Grades von in Hessen am 1. Januar 2013 gemeldeten Bürgern durch das Land ohne eine zahlenmäßige Begrenzung . Das Landesaufnahmeprogramm war nicht begrenzt. b) Bundesaufnahmeprogramme 2. Humanitäres Aufnahmeprogramm des Bundes vom 23. Dezember 2013 Aufgrund dieses Programmes betrug das für Hessen nach dem Königsteiner Schlüssel (Verteilungsschlüssel für Hessen 7,30187 %) vorgesehene Kontingent 256 syrische Flüchtlinge. Eingegangen am 19. Januar 2015 · Ausgegeben am 28. Januar 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/1211 19. 01. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1211 3. Humanitäres Aufnahmeprogramm des Bundes vom 18. Juli 2014 Nach dem 3. Humanitären Aufnahmeprogramm (Aufnahme von 10.000 Flüchtlingen) konnten die Länder für 7.000 Flüchtlinge eine Auswahl treffen. Aufgrund dieses Programmes betrug das für Hessen nach dem Königsteiner Schlüssel (Verteilungsschlüssel für Hessen 7,30187 %) vorgesehene Kontingent 511 syrische Flüchtlinge. Von den Bundesaufnahmeprogrammen konnten insgesamt 767 Personen profitieren. Frage 2. Welche dieser Aufnahmeprogramme können in Hessen nach dem 1. Dezember 2014 noch weiter genutzt werden? Das 3. Humanitäre Aufnahmeprogramm des Bundes ist ausgelaufen. Das Hessische Aufnahmeprogramm, welches am 30. November 2014 ausgelaufen war, wurde mit Erlass vom 29. Dezember 2014 um ein halbes Jahr vom 5. Januar 2015 bis 5. Juli 2015 verlängert . Das Land übernimmt ohne eine zahlenmäßige Begrenzung wiederum die Krankenkosten für in Syrien lebende Verwandte 1. und 2. Grades von in Hessen am 1. Januar 2013 gemeldeten Bürgern. Frage 3. Wer entscheidet über die Aufnahme von Flüchtlingen, die im Rahmen der bestehenden Aufnah- meprogramme des Bundes nach Hessen kommen? Die Entscheidung trifft das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Frage 4. Wie viele syrische Bürgerkriegsflüchtlinge sind aufgrund der bestehenden Aufnahmeprogramme des Bundes nach Hessen gekommen? Es sind bisher 599 syrische Bürgerkriegsflüchtlinge aufgrund der Aufnahmeprogramme des Bundes nach Hessen gekommen (Stichtag: 8. Dezember 2014). Frage 5. Im Zusammenhang mit dem Landesprogramm zum Familiennachzug syrischer Bürgerkriegs- flüchtlinge nach Hessen wurden in 2014 a) wie viele Anträge gestellt? b) wie viele Anträge berücksichtigt? c) diese Anträge nach welchen Kriterien berücksichtigt bzw. konnten keine Berücksichtigung finden? Da es nur eine Gesamtstatistik seit September 2013 gibt sind die letzten Monate des vergangenen Jahres mit einbezogen. Die Angaben beziehen sich auf den Stichtag 31. Oktober 2014. Neuere Zahlen liegen noch nicht vor. zu a) Es wurden 1.191 Anträge gestellt. zu b) Es wurden bisher 978 Vorabzustimmungen durch die Ausländerbehörden ausgestellt und 470 Aufenthaltserlaubnisse erteilt. zu c) 66 Anträge wurden abgelehnt. Die Kriterien ergeben sich aus dem Aufnahmeprogramm des Landes Hessen vom 19. September 2013. Frage 6. Wann wurden die Ausländerbehörden darüber informiert, dass die geänderte Aufnahmeanordnung vorsieht, dass das Land die Kosten für Gesundheitsleistungen erstattet? Die 3. Änderung der Aufnahmeanordnung, mit der das Land die Kosten für Gesundheitsleistungen erstattet, datiert vom 5. November 2014. Die Ausländerbehörden erhielten diese 3. Änderung am 6. November 2014 per Mail zugesandt. Frage 7. Wenn die Übernahme der Kosten für Gesundheitsleistungen durch das Land den Ausländerbehör- den der Städte und Landkreise erst deutlich nach der letzten Änderung der Aufnahmeanordnung mitgeteilt wurde, wurden dann die Fristen für die Antragstellung entsprechend verlängert? Die Mitteilung an die Ausländerbehörden der Städte und Landkreise, dass das Land die Gesundheitskosten übernimmt, erfolgte ein Tag nach der entsprechenden Änderung der Aufnahmeanordnung . Eine Fristverlängerung für die Antragstellung war daher nicht erforderlich. Wiesbaden, 5. Januar 2015 Peter Beuth / Kleine Anfrage der Abg. Merz und Roth (SPD) vom 05.12.14 betreffend Aufnahme syrischer Bürgerkriegsflüchtlinge in Hessen und Antwort des Ministers des Innern und für Sport HESSISCHER LANDTAG