Kleine Anfrage der Abg. Cárdenas (DIE LINKE) vom 02.12.2014 betreffend "Selbstständige Schulen" in Hessen und Antwort des Kultusministers Vorbemerkung der Fragesteller: Inzwischen gibt es in Hessen 61 allgemeinbildende und 36 berufsbildende Schulen, die ein sogenanntes Großes Schulbudget bewirtschaften. Stellen, die auf Grund eines Mangels an fachlich qualifizierten Personen nicht besetzt werden können und zum Zweck der Umwandlung von Stellen in Geld gezielt nicht besetzt werden, werden vier mal im Jahr bilanziert und einem Teilbudget "Freie Personalmittel" zugewiesen. Dabei werden für jede unbesetzte Lehrerstunde 1.440 € angesetzt. Von der Schule nicht verausgabte Mittel des Großen Schulbudgets können zum Haushaltsjahresende in Höhe von 100 % einer Rücklage zugeführt werden, die maximal jeweils innerhalb von drei Jahren nach ihrer Bildung von der Schule zusätzlich verwendet werden darf. Nach Ablauf von drei Kalenderjahren fließen die nicht verwendeten Rücklagen an den Landeshaushalt zurück. Vorbemerkung des Kultusministers: Die Stärkung der Selbstständigkeit von Schulen ist ein wesentliches Anliegen des Hessischen Kultusministeriums. Die Umwandlung in eine selbstständige Schule dient der Schulentwicklung mit dem Ziel einer Qualitätsentwicklung der schulischen Bildung im Sinne der Schülerinnen und Schüler. Eine selbstständige Schule fühlt sich der Unterrichtsentwicklung als zentralem Handlungsfeld und der Verbesserung der von ihren Schülerinnen und Schülern erzielten Ergebnisse in besonderem Maße verpflichtet. Im Sinne dieser Zielsetzung erhalten die selbstständigen Schulen erweiterte Handlungsspielräume, zu denen die Bewirtschaftung des Großen Schulbudgets als elementarer Bestandteil zählt. Die Schulen nutzen zudem die erweiterten Entscheidungsbefugnisse der Schulleiterin oder des Schulleiters in der Personalgewinnung und -entwicklung sowie im Bereich der Unterrichtsorganisation und -gestaltung. Zur Erleichterung der Budgetsteuerung und Überbrückung der Divergenz von Schuljahr und Haushaltsjahr wurde den Schulen die Möglichkeit geschaffen, kamerale Rücklagen zu bilden. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie hoch sind die von den Schulen am Ende des Haushaltsjahres 2013 gebildeten Rücklagen? Im Jahr 2013 wurden für die 75 selbstständigen Schulen Rücklagen von 13.411.569,44 € gebildet . Frage 2. Wie beurteilt die Landesregierung die von den Schulen gebildeten Rücklagen auf dem Hinter- grund der Haushaltslage des Landes? Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Schulen in jedem einzelnen Haushaltsjahr entsprechend ihrem tatsächlichen Bedarf finanziell ausgestattet werden sollen. Dabei sind die Rücklagen für die Schulen ein wesentliches Element der Planungssicherheit. Sie ermöglichen ihnen, Mittel für größere Ausgaben anzusparen bzw. sich auf nicht exakt planbare finanzielle Belastungen einzustellen . Die überjährige Verfügbarkeit motiviert die Schulen nachweislich dazu, Ausgaben permanent auf ihre Notwendigkeit hin zu überprüfen, um nicht nur im laufenden Haushaltsjahr Eingegangen am 24. Februar 2015 · Ausgegeben am 26. Februar 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/1212 24. 02. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1212 Mittel umschichten zu können, sondern auch im Folgejahr finanzielle Möglichkeiten zu eröffnen . Dem Hessischen Kultusministerium ist es wichtig, auf diese Weise den Schülerinnen und Schülern, den Eltern und den Schulen sowohl Planungssicherheit als auch ein hohes Maß an Flexibilität zu geben. Auch vor dem Hintergrund der Haushaltslage des Landes Hessen ist die Möglichkeit der Rücklagenbildung ein geeignetes Instrument, den Schulen mehr Flexibilität in der Bewirtschaftung ihrer Budgets zu geben. Frage 3. Welche Schlussfolgerungen zieht die Landesregierung für die Fortführung der Möglichkeit zur Kapitalisierung nicht besetzter Lehrerstellen? Da die Kapitalisierung von Stellen den Schulen ein hohes Maß an Flexibilität bietet, beabsichtigt die hessische Landesregierung dieses Angebot fortzuführen. Wiesbaden, 13. Februar 2015 Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz