Kleine Anfrage des Abg. Merz (SPD) vom 05.12.2015 betreffend Kosten für Integrationshelfer / Teilhabeassistenz an hessischen Schulen II und Antwort des Ministers für Soziales und Integration Vorbemerkung des Fragestellers: In der Beantwortung der Kleinen Anfrage Drucksache 19/739 erläutert der Sozialminister die Rechtsgrundlage für Integrationshelfer bzw. Teilhabeassistenten zur Umsetzung schulischer Inklusion von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung in den §§ 53, 54 und 60 SGB XII sowie § 35a SGB VIII. Ferner erklärt er in der Antwort auf Frage 2, dass im Jahr 2013 in Hessen 3285 Fälle von Teilhabeassistenz in Hessen bewilligt wurden. Vorbemerkung des Ministers für Soziales und Integration: Bei dem vom Landeswohlfahrtsverband Hessen betreuten Personenkreis handelt es sich um Schülerinnen und Schüler, die in stationären Schulinternaten bzw. Wohnheimen leben und parallel eine dem Wohnheimträger angegliederte private oder ggf. öffentliche Förderschule besuchen . Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die einen Bedarf an Teilhabeassistenz haben, hat sich von 2008 bis 2014 mehr als verdoppelt. Die dafür aufgewendeten Sozialhilfemittel von ca. 1,2 Mio. € in 2008 haben sich im Jahr 2014 auf ca. 3,8 Mio. € mehr als verdreifacht. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit dem Hessischen Kultusminister wie folgt: Frage 1. Wie viele Fälle bewilligter Teilhabeassistenz nach SGB XII gab es jeweils in den Jahren 2008 bis 2012, aufgeschlüsselt nach kreisfreien Städten, Landkreisen und Sonderstatusstädten? In den Jahren 2008 bis 2012 wurden vom Landeswohlfahrtsverband Hessen insgesamt 917 Teilhabeassistenzen für Schülerinnen und Schüler, die in stationären Schulinternaten bzw. Wohnheimen leben und parallel eine dem Wohnheimträger angegliederte private oder ggf. öffentliche Förderschule besuchen, finanziert. Dabei ist anzumerken, dass diese Leistung über mehrere Jahre finanziert werden kann und somit in den verschiedenen Haushaltsjahren jeweils in der Berechnung berücksichtigt ist. Die Aufteilung auf die entsprechenden Kommunen ist in der Anlage dargestellt. Der Hessische Landkreistag und der Hessische Städtetag haben in einer gemeinsamen Erklärung darauf hingewiesen, dass sie im Zeitraum 2011 bis 2013 die entsprechenden Zahlen erhoben haben . Eine Erhebung 2008 bis 2010 wäre mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden. Der Hessische Landkreistag berichtet, dass es in den hessischen Landkreisen im Bereich Sozialhilfe im Jahr 2011 insgesamt 1.983 Fälle von Teilhabeassistenz, im Jahr 2012 insgesamt 2.125 Fälle von Teilhabeassistenz und im Jahr 2013 insgesamt 2.391 Fälle von Teilhabeassistenz gegeben hat. Vom Hessischen Städtetag ist aus einer Liste für das Jahr 2011 zu entnehmen, dass in den kreisfreien Städten und Sonderstatusstädten 711 Bewilligungen von Integrationshelfern erteilt worden sind; es wird aber keine Unterscheidung zwischen SGB VIII und SGB XII getroffen. Für das Jahr 2013 liegen ebenfalls Zahlen vor, diese sind auch aufgeschlüsselt nach SGB VIII und SGB XII. Eingegangen am 10. Februar 2015 · Ausgegeben am 13. Februar 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/1216 10. 02. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1216 Fälle bewilligter Teilhabeassistenz nach SGB XII in 2013 Darmstadt ........................................................ 152 Frankfurt am Main ............................................. 560 Kassel ............................................................. 184 Offenbach am Main ............................................ 157 Wiesbaden ........................................................ 80 Bad Homburg v. d. H. ............................................ 0 Fulda ................................................................. 4 Gießen ............................................................... 0 Hanau .............................................................. 62 Marburg ........................................................... 28 Rüsselsheim ......................................................... 0 Wetzlar ............................................................ 55 Frage 2. Wie viele Fälle bewilligter Teilhabeassistenz nach SGB VIII gab es jeweils in den Jahren 2008 bis 2012, aufgeschlüsselt nach kreisfreien Städten, Landkreisen und Sonderstatusstädten? Der Hessische Landkreistag und der Hessische Städtetag haben in einer gemeinsamen Erklärung darauf hingewiesen, dass sie im Zeitraum 2011 bis 2013 die entsprechenden Zahlen erhoben haben. Eine Erhebung 2008 bis 2010 wäre mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden. Der Hessische Landkreistag berichtet, dass es in den hessischen Landkreisen im Bereich Jugendhilfe im Jahr 2011 insgesamt 533 Fälle von Teilhabeassistenz, im Jahr 2012 insgesamt 742 Fälle von Teilhabeassistenz und im Jahr 2013 894 Fälle von Teilhabeassistenz gegeben hat. Vom Hessischen Städtetag sind nur Zahlen aus dem Jahr 2013 bekannt, diese aber sind aufgeschlüsselt nach kreisfreien Städten und Sonderstatusstädten. Auf die Antwort auf Frage 1 wird verwiesen. Fälle bewilligter Teilhabeassistenz nach SGB VIII in 2013 Darmstadt ......................................................... 64 Frankfurt am Main ............................................. 138 Kassel .............................................................. 26 Offenbach am Main ............................................. 16 Wiesbaden .......................................................... 6 Bad Homburg v. d. H. ............................................ 0 Fulda ................................................................. 3 Gießen ............................................................. 20 Hanau .............................................................. 16 Marburg ............................................................. 3 Rüsselsheim ....................................................... 33 Wetzlar ............................................................ 12 Frage 3. Wie verteilen sich die 3.285 Fälle bewilligter Teilhabeassistenz aus dem Jahr 2013 über die hessi- schen Gebietskörperschaften nach SGB VIII und XII? (Bitte jeweils nach kreisfreien Städten, Landkreisen und Sonderstatusstädten und Rechtsgrundlage aufschlüsseln.) Im Jahr 2013 hat der Landeswohlfahrtsverband Hessen in insgesamt 279 Einzelfällen eine Teilhabeassistenz finanziert. Die Aufteilung auf die entsprechenden Kommunen im Bereich des SGB XII ist ebenfalls in der Anlage dargestellt. Rechtsgrundlage in allen Fällen ist § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB XII. Vom hessischen Landkreistag sind nur die Gesamtzahlen bekannt; eine Aufteilung auf die einzelnen Landkreise wurde bei der Erhebung der Zahlen nicht vorgenommen. Hinsichtlich der Verteilung auf die kreisfreien Städte und die Sonderstatusstädte wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1216 3 Frage 4. Wie viele bewilligte Fälle von Teilhabeassistenzen gab es in den ersten elf Monaten des Jahres 2014? (Bitte jeweils nach kreisfreien Städten, Landkreisen und Sonderstatusstädten sowie der Grundlage der Bewilligung gemäß Rechtsbereich SGB XII bzw. SGB VIII aufschlüsseln.) Im Jahr 2014 hat der Landeswohlfahrtsverband Hessen zum Zeitpunkt der Erhebung insgesamt 286 Einzelfälle festgestellt, in denen er auf der gleichen Rechtsgrundlage wie unter Frage 3 die Kosten der Teilhabeassistenz festgestellt. Der Hessische Landkreistag und der Hessische Städtetag weisen darauf hin, dass die Zahlen für 2014 frühestens Ende März 2015 vorliegen. Frage 5. Sieht die Landesregierung die Notwendigkeit, von der einzelfallbezogenen zu einer stärker sys- tembezogenen Zuweisung von Teilhabeassistenzen zu kommen und wenn ja, welche politischen und gesetzgeberischen Initiativen wird sie diesbezüglich ergreifen? Die Hessische Landesregierung führt seit mehreren Jahren intensive Gespräche mit den Kommunalen Spitzenverbänden in Hessen zur Optimierung der Versorgung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf durch sogenannte Teilhabeassistenzen auf der Grundlage von § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB XII und § 35a Abs. 3 SGB VIII i. V. m. § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB XII durch. Auf der Grundlage eines Spitzengespräches vom September 2014 zwischen den Vertreterinnen und Vertretern des Hessischen Landkreistages und den Staatssekretären Herrn Dr. Lösel vom Hessischen Kultusministerium und Herrn Dr. Dippel vom Hessischen Ministerium für Soziales und Integration wurde seitens der Landesregierung die Einrichtung einer diesbezüglichen Arbeitsgruppe angeregt. Dabei sollen insbesondere Aspekte eines besser aufeinander abgestimmten Prozess- und Bewilligungsverfahrens, Möglichkeiten der Poolbildung von Teilhabeassistenten und Schulbegleitern sowie die Frage der Qualifikation der Teilhabeassistenten und sonstige Aspekte erörtert und abgestimmt werden. Die Landesregierung orientiert sich an den Grundlagen der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Sie teilt die Aussagen hinsichtlich der Reform der Eingliederungshilfe , die die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales der Länder bereits auf der ASMK am 25./26. November 2009 und die Amtschefinnen und Amtschefs auf der ACK/ASMK am 20/21. Oktober 2010 getroffen haben. Grundanliegen des Reformvorhabens ist es, Teilhabemöglichkeiten und Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen in Übereinstimmung mit der UN-Behindertenrechtskonvention weiterzuentwickeln und in einem entsprechenden Bundesteilhabegesetz umzusetzen. Das Hessische Kultusministerium weist darauf hin, dass von seiner Seite keine Zuweisung von Eingliederungshelfern erfolgt. Daher sei auch die Art der Zuweisung nicht durch das Land zu bestimmen, sondern Aufgabe der Sozial- und Jugendhilfe. Wiesbaden, 3. Februar 2015 Stefan Grüttner Anlage Anlage zu KA 19/1216 petry Rechteck