Kleine Anfrage des Abg. Merz (SPD) vom 09.12.2014 betreffend qualifizierte Schulvorbereitung und Antwort des Ministers für Soziales und Integration Die Kleine Anfrage beantworte ich im Einvernehmen mit dem Kultusminister wie folgt: Frage 1. Wie viele Kinder an jeweils welchen Standorten haben am Programm Qualifizierte Schulvorberei- tung (QSV) teilgenommen? Die genaue Anzahl der an dem Modellprojekt Qualifizierte Schulvorbereitung (QSV) teilnehmenden Kinder an den einzelnen QSV-Standorten ist der Anlage (Spalte Frage 1) zu entnehmen. Insgesamt konnten mit der QSV 1.502 Kinder erreicht werden. Frage 2. Wie viele Kinder an jeweils welchen Standorten sind noch bis August 2015 im Programm QSV? Die Standorte sowie die Anzahl der Kinder, für die noch bis zum Ende des Kindergartenjahres im Sommer 2015 Fördermittel gezahlt werden, ist der Anlage (Spalte 2) zu entnehmen. Insgesamt erhalten noch 723 Kinder bis August 2015 Fördermittel. Frage 3. Wie viele Fachkräfte (bitte nach Erzieherinnen/Erziehern bzw. Lehrerinnen/Lehrern getrennt auf- schlüsseln) haben an den im Rahmen der QSV vorgesehenen Fortbildungen teilgenommen? Jede QSV-Einrichtung hat 1 bis 3 Fachkräfte und jede QSV-Schule 1 Lehrkraft pro Fortbildung entsandt. An der QSV haben 52 Modell-Kitas und 28 Modell-Schulen teilgenommen. Insoweit ist davon auszugehen, dass durchschnittlich etwa 104 Fachkräfte und 28 Lehrkräfte unmittelbar erreicht wurden. Frage 4. Welche Fördersumme an Landesmitteln wurde für die QSV insgesamt aufgewendet? Frage 5. Welche Kitas konnten in welcher Höhe von der Landesförderung profitieren? Frage 6. Welche Leistungen werden in den betroffenen Kitas und Schulen durch den Wegfall der Landes- förderung nicht mehr erfolgen können? Die Fragen 4, 5 und 6 werden wie folgt gemeinsam beantwortet: Es wurden seit Projektstart im Mai 2012 insgesamt 1.803.778 € Fördermittel für die QSV aufgewendet . Aus diesen Mitteln wurde die Durchführung einer Qualifizierten Schulvorbereitung an insgesamt 28 Modellstandorten finanziert. In den zur Verfügung stehenden Mitteln enthalten waren eine einmalige Einschätzungspauschale in Höhe von 100,00 € pro an der QSV teilnehmendem Kind sowie eine jährliche Förderpauschale in Höhe von 300,00 € pro Kind. Bei Förderung der Einrichtung aus dem Förderprodukt 34 "Sprachförderung für Kinder im Kindergartenalter" wurde eine Förderpauschale in Höhe von 200,00 € jährlich an die Träger der beteiligten Kindertagesstätten gezahlt. Die Träger der Modelleinrichtungen erhielten darüber hinaus für jede an der insgesamt 6-tägigen QSV-Fortbildung teilnehmende Fachkraft eine Pauschale für Vertretungsregelungen in Höhe von 140,00 € pro Tag. Es nahmen in der Regel die beteiligte Lehrkraft und die Leitungskraft der Kindertagesstätte sowie eine weitere pädagogische Fachkraft Eingegangen am 9. März 2015 · Ausgegeben am 11. März 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/1226 09. 03. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1226 gemeinsam an den Fortbildungen teil. Die Einbeziehung des Gesamtteams wurde durch weitere vom Land finanzierte Inhouse-Schulungen gewährleistet. Außerdem wurden Mittel für die wissenschaftliche Projektbegleitung, die Erarbeitung des Rahmenkonzepts, für die Durchführung der Fortbildungen und deren Evaluation, für Veranstaltungen und regionale Fach- und Vernetzungstage , für die aktuell erschienene Handreichung, Eltern-Flyer usw. bereitgestellt. Darüber hinaus wurden seitens des Landes pro Standort Lehrkraftstunden in Höhe von 1,25 Wochenstunden pro beteiligter Einrichtung für die Grundschulen an den Modellstandorten zur Verfügung gestellt. Über die endgültige weitere Verfahrensweise wird nach Vorlage des Evaluationsberichtes entschieden . Es wird geprüft werden, inwieweit Leistungen und Strukturen, die sich bewährt haben , fortgeführt oder anderweitig aufgegriffen werden können. Das Land Hessen wird in jedem Fall weiterhin für alle Tandems - für die Teilnehmenden kostenlos - Fortbildungsangebote im Rahmen der Umsetzung und Vertiefung des Hessischen Bildungs - und Erziehungsplans (BEP) anbieten. Die in der Projektphase verwendeten Instrumente wie das Kindersprachscreening (KiSS) und das Einschätzungsinstrument Kompetenzen und Interessen von Kindern (KOMPIK) stehen weiterhin zur Verfügung. Für Tageseinrichtungen, die die Grundsätze und Prinzipien des BEP zur Grundlage ihrer pädagogischen Arbeit machen, gewährt das Land im Rahmen der Landesförderung mit der sog. BEP-Pauschale gesonderte Fördermittel (§ 32 Abs. 3 HKJGB). Ein Teil der im Rahmen der QSV erbrachten Leistungen kann hierüber weiterhin erfolgen, da sie zugleich mit der Umsetzung des BEP einhergehen. Hier sind z.B. eine kindzentrierte Begleitung sowie Beobachtung und Dokumentation zu nennen. Über die Fortführung und Nutzung der im Modellprojekt entwickelten Strukturen, Erfahrungen und Aktivitäten zur Schulvorbereitung in den Kindertageseinrichtungen entscheiden die Träger in eigener Zuständigkeit. Die am Projekt "Qualifizierte Schulvorbereitung" beteiligten Schulen erhalten derzeit je Kindertagesstätte , mit der sie im Projekt kooperieren, eine Zuweisung von 1,25 Stunden. Diese Zuweisung entfällt ab dem 1. August 2015, die Schulen verfügen dann über kein zusätzliches Stundendeputat mehr. Die Kooperationsstunden mit der Kita können Schulen aus der 105 % Lehrerzuweisung entnehmen. Frage 7. Auf welcher Grundlage wird die Evaluation der QSV erfolgen und wann wird sie vorliegen? Die Evaluation zielte auf die Beschreibung und Bewertung der Kompetenzen- und Interessensentwicklungen der Kinder. Darüber hinaus bewertete das beauftragte Institut auch Strukturen und Prozesse der Arbeit im Übergang an den 28 Experimental- sowie zehn KontrollgruppenStandorten . Die Evaluation der QSV wird im ersten Halbjahr 2015 erfolgen. Frage 8. Welchen Tenor haben die vorliegenden Zwischenergebnisse zur Evaluierung der QSV? Das Evaluationsdesign war als prospektive Längsschnittstudie mit drei Erhebungszeitpunkten jeweils im Sommer 2012, 2013 und 2014 konzipiert. Die Entwicklungsbereiche, die in der Evaluation anhand der Einschätzungen der frühpädagogischen Fachkräfte untersucht wurden, sind motorische Kompetenzen, soziale Kompetenzen, emotionale Kompetenzen, motivationale Kompetenzen, Sprache und frühe Literacy, Wohlbefinden und soziale Beziehungen sowie lernmethodische Kompetenzen. Die Zwischenergebnisse zeigen, dass die Entwicklung der Kinder an QSV-Modellstandorten positiver verlaufen ist als die Entwicklung der Kinder in der Kontrollgruppe. Vor allem im ersten QSV-Jahr machten die Kinder in den Modellstandorten einen signifikant größeren Entwicklungssprung als die Kinder in der Kontrollgruppe. Die Entwicklung der einzelnen Kompetenzen verlief äquivalent zur Gesamtentwicklung: In fünf von sieben Kompetenzbereichen verlief die Entwicklung der Kinder in QSV-Standorten signifikant positiver als in der Kontrollgruppe. Ferner zeigen die Ergebnisse, dass von den Risikogruppenkindern vor allem die jüngsten Kinder des Jahrgangs und Kinder aus Familien mit niedrigem Ausbildungsstatus in ihrer Gesamtentwicklung von QSV profitierten. Hier zeigten sich besonders positive Entwicklungen bei den motorischen Kompetenzen. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1226 3 Frage 9. Werden die mit der QSV begonnenen Bildungsprozesse mit anderen Programmen fortgesetzt? Wenn ja, mit welchen? Wenn nein, warum nicht? Die mit der QSV begonnenen Bildungsprozesse können mit den Angeboten zum BEP fortgesetzt werden. Hierfür gibt es von Landesseite unterschiedliche Unterstützungsangebote. Die aktuellen Fortbildungsangebote zum BEP mit 25 Einzelmodulen, Angeboten für die Managementebene sowie einem BEP-Begleitangebot stehen allen Praxiseinrichtungen und damit auch den QSV-Tandems weiterhin zur kostenfreien Nutzung zur Verfügung. Für das Jahr 2015 ist parallel die Neukonzeption der BEP-Fortbildungen geplant, die neben den allgemein für eine Weiterentwicklung anstehenden Themen auch ganz gezielt Erfahrungen und Bedarfe der Praxis und hier insbesondere auch aus dem Modellprojekt QSV aufgreifen und bearbeiten wird. Ab Herbst 2015 werden neue bedarfsgerechte Angebote zur Verfügung stehen, die mehrtägig und prozessbegleitend ausgerichtet sind. Auch den wesentlichen inhaltlichen Schwerpunkten der QSV-Arbeit wird dabei Rechnung getragen werden. Die BEP-Pauschalen gemäß § 32 Abs. 5 HKJGB können zusätzlich unterstützend für die Arbeit vor Ort eingesetzt werden. KiSS und KOMPIK stehen weiterhin zur Verfügung. Das Hessische Kultusministerium führt die begonnene Evaluation des QSV-Projektes in der Schule weiter. Mit Hilfe von Beobachtungs- und Fragebögen für Eltern, Lehrkräfte und Schulleitungen wird die Bewältigung des Übergangs von Schülerinnen und Schülern, die am QSVProjekt teilgenommen haben und im August 2014 eingeschult wurden, durch ein detailliertes Evaluationskonzept wissenschaftlich begleitet. Diese Ergebnisse liegen noch nicht vor. Begonnene Bildungs- und Kooperationsprozesse werden von den Schulen und den Kindertageseinrichtungen in eigener Regie fortgeführt. Wiesbaden, 17. Februar 2015 Stefan Grüttner Anlagen KA 19/1226 KA 19/1226