Kleine Anfrage der Abg. Löber (SPD) vom 10.12.2014 betreffend Vernetzungsstelle Schulverpflegung Hessen und Antwort des Kultusministers Vorbemerkung der Fragestellerin: Ziel der Vernetzungsstelle Schulverpflegung ist es, Schulen in Hessen dabei zu unterstützen, ein gesundes, akzeptiertes und wirtschaftlich tragfähiges Schulverpflegungsangebot zu ermöglichen, das in ein ganzheitliches Konzept der Ernährungsbildung eingebunden ist. Vorbemerkung des Kultusministers: Die Vernetzungsstelle Schulverpflegung basiert auf einer Kooperation zwischen Bund, Hessischem Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und Hessischem Kultusministerium. Die Vernetzungsstelle hat konkret folgende Aufgaben und Ziele:  Erhebung von Beispielen guter Praxis in den Regionen und deren Analyse auf Übertragbarkeit ,  Vernetzung der regionalen Akteure, Schulen, Schulträger, Schulämter, Anbieter und Bildungsträger ,  Aufbau einer Datenbank mit Anbietern, best-practice-Beispielen, Checklisten zur Schulverpflegung , Planung von Mensen und deren Ausstattung und Abrechnungskonzepte,  Entwicklung von Leitfäden zur Unterstützung der schulischen Umsetzung von Schulverpflegungskonzepten für unterschiedliche Akteure,  Aufbau einer Homepage der Vernetzungsstelle Schulverpflegung im Rahmen des Internetauftritts von Schule & Gesundheit,  Öffentlichkeitsarbeit inkl. Erstellung von Flyern und Infobroschüren,  Durchführung von Tagungen, Foren und Aktionen,  Aufbau eines Expertinnen- und Expertenpools Schul-Coaching, um landesweit individuelles Coaching für Schulen zu ermöglichen. Die Vernetzungsstelle leistet damit einen wesentlichen Beitrag zur Schulqualität. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit der Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wie folgt: Frage 1. Wie ist die Vernetzungsstelle Schulverpflegung Hessen derzeit personell ausgestattet? Die Vernetzungsstelle Schulverpflegung ist derzeit mit einer halben Stelle für die Projektleitung ausgestattet. Darüber hinaus stehen Honorarmittel für die Unterstützung des Projekts zur Verfügung (Vorbereitung von Veranstaltungen, Newsletter u.ä.) sowie für die Durchführung von Startberatungen in der Schule. Die Stelle ist im Aufgabengebiet Schule & Gesundheit im Landesschulamt angesiedelt. Frage 2. Gibt es Pläne, die personelle Ausstattung der Vernetzungsstelle Schulverpflegung Hessen in Zu- kunft zu verändern, und wenn ja, wie? Die finanziellen Rahmenbedingungen der Vernetzungsstelle Schulverpflegung sind derzeit bis zum 31.08.2016 festgeschrieben. Bis zu diesem Zeitpunkt hat der Bund per Zuweisungsschrei- Eingegangen am 12. Februar 2015 · Ausgegeben am 13. Februar 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/1227 12. 02. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1227 ben vom 09.12.2014 seine finanzielle Unterstützung zugesichert. Eine weitere Entscheidung über die personelle Ausstattung bzw. über die Fortsetzung der Vernetzungsstelle Schulverpflegung kann erst dann getroffen werden, wenn die bereits avisierte Weiterförderung des Bundes und deren Bedingungen geklärt sind. Frage 3. Welche Haushaltsmittel stehen der Vernetzungsstelle Schulverpflegung jährlich zur Verfügung? Die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für die Jahre 2015 und 2016 stellen sich wie folgt dar. Jan. bis Dez. Jan. bis Aug. 2015 2016 Personalmittel Projektleitung (TVH 13, 50%) 37.452,00 € 24.968,00 € Honorarmittel Projekt-Assistenz 8.500,00 € 6.500,00 € Verbrauchsmaterial, Geschäftsbedarf 1.698,00 € 1.560,00 € Vergabe von Aufträgen 10.420,00 € 18.750,00 € Reisekosten 1.500,00 € 1.400,00 € SUMME 59.570,00 € 53.178,00 € Frage 4. Wie setzt sich das Budget zusammen, d.h. wie hoch ist der Anteil der Förderung durch das Land Hessen, welche anderen Mittel beispielsweise vom Bund gibt es? Die Förderquote des Bundes im Jahr 2015 beträgt 23 % bzw. 13,5 % im Jahr 2016. In beiden Jahren wird der verbleibende Landesanteil hälftig aus Mitteln des Hessischen Kultusministeriums und des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz finanziert: jeweils 23.000 € pro Jahr. Frage 5. In welche Kostenarten schlüsseln sich die Haushaltsmittel auf (Personal, Sachleistungen etc.)? Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. Frage 6. Bis zu welchem Zeitraum ist die Finanzierung der Vernetzungsstelle Schulverpflegung abge- sichert? Korrespondierend mit der Bundesförderung ist die Finanzierung der Vernetzungsstelle derzeit bis zum 31.08.2016 abgesichert. Wiesbaden, 5. Februar 2015 Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz