Kleine Anfrage des Abg. Gremmels (SPD) vom 10.12.2014 betreffend Teilfortschreibung der Regionalpläne und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1. Wie ist der aktuelle Sachstand der Teilfortschreibung des Regionalplans Energie im Regierungs- bezirk Nordhessen? Die Regionalversammlung Nordhessen hat am 17. November 2014 die 2. Offenlage des Entwurfs des Regionalplans Energie Nordhessen beschlossen. Voraussichtlich im 1. Quartal 2015 wird der Planentwurf zwei Monate öffentlich ausgelegt. Frage 2. Wie ist der aktuelle Sachstand der Teilfortschreibung des Regionalplans Energie im Regierungs- bezirk Mittelhessen? Der Beschluss für die 2. Offenlage wird voraussichtlich im Sommer 2015 getroffen werden. Frage 3. Was sind aus Sicht der Landesregierung die Gründe dafür, dass sich der Beschluss zur zweiten Offenlage in Mittelhessen verzögert? Gründe sind die noch laufenden Untersuchungen (erweiterte FFH-Verträglichkeitsprüfung zu den Vogelschutzgebieten "Vogelsberg" und "Hoher Westerwald") sowie behördenintern noch zu klärende Fragen, insbesondere zu naturschutzfachlichen Konflikten einzelner Flächen. Frage 4. Wie ist der aktuelle Sachstand der Teilfortschreibung des Regionalplans Energie im Regierungs- bezirk Südhessen? Die im Rahmen der 1. Offenlage vorgetragenen Sachargumente werden derzeit beim Regierungspräsidium Darmstadt geprüft und bewertet. Frage 5. Trifft es zu, dass das Regierungspräsidium Südhessen erst 2016 mit der zweiten Offenlage der Pläne beginnen will? Wenn ja, was sind die Gründe dafür? Es trifft zu, dass das Regierungspräsidium Südhessen 2016 mit der zweiten Offenlage der Pläne beginnen will. Gründe hierfür sind die im Rahmen der 1. Offenlage eingegangenen zahlreichen und zum Teil sehr umfangreichen Stellungnahmen. Deren Zerlegung in einzelne Sachargumente und Weiterleitung an die Fachdezernate konnte erst Ende 2014 abgeschlossen werden. Frage 6. Sind aus Sicht der Landesregierung jeweils dritte Offenlagen der Teilregionalpläne notwendig? Aussagen, ob eine dritte Offenlage der Entwürfe der Teilregionalpläne notwendig wird, sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Frage 7. Wann rechnet die Landesregierung mit der Genehmigung und dem Inkrafttreten der drei Teil- regionalpläne? Die Landesregierung entscheidet innerhalb von sechs Monaten nach Zugang des von der Regionalversammlung beschlossenen Regionalplans über die Genehmigung des Plans. Der Zeitpunkt, Eingegangen am 30. Januar 2015 · Ausgegeben am 5. Februar 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/1234 30. 01. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1234 zu dem die Regionalversammlungen der hessischen Planungsregionen über den jeweiligen Teilregionalplan Energie entscheiden, ist u.a. abhängig vom Aufwand der Auswertung, Beratung und Abwägung der im Rahmen der 2. Offenlage eingehenden Stellungnahmen. Frage 8. Entspricht die Umsetzung der im Landesentwicklungsplan vorgegebenen 2 % Windvorrangflä- chen dem Zeitplan der Landesregierung? Die Umsetzung entspricht dem Zeitplan der Landesregierung. Wiesbaden, 21. Januar 2015 Tarek Al-Wazir