Kleine Anfrage des Abg. Lenders (FDP) vom 11.12.2014 betreffend Zustand der Landesstraßen und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Vorbemerkung des Fragestellers: Die schwarz-grüne Landesregierung in Hessen hat die Verkehrspolitik in Hessen ideologisch geprägt, statt nach der Notwendigkeit der Projekte zu gehen. Seit langem versprochene Maßnahmen werden auf die lange Bank geschoben. Betroffenen sind sehr viele, dringend notwendige Maßnahmen in Hessen, die nun auf unbestimmte Zeit verschoben werden. Rund jedes dritte Straßenbauprojekt in Hessen ist hiervon betroffen. Was viele Menschen immer befürchtet haben, nämlich dass die Grünen zum Kahlschlag bei den Landesstraßen ansetzen, tritt nun ein. Darunter leiden gerade ländliche Regionen. Hessenweit geht es um 65 Mio. €. Vorbemerkung des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung: Direkt zu Beginn der 19. Legislaturperiode wurde im Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung die finanzielle Situation im hessischen Straßenbau aufbereitet und der Hausleitung dargestellt. Die Ergebnisse einer umfänglichen Analyse der Fachabteilung zeigten, dass für insgesamt 63 Projekte des Landesstraßenbauprogramms 2013/ 2014 nicht genügend Mittel zur Verfügung standen. Diese Situation sowie die strukturellen Defizite in der Planung waren dem damaligen Wirtschafts- und Verkehrsminister bereits Anfang 2013 bekannt, ohne dass die notwendigen Konsequenzen gezogen wurden. Stattdessen hat die frühere Hausspitze des Wirtschaftsministeriums den Hessischen Landtag und die Öffentlichkeit über die tatsächliche Situation im Unklaren gelassen und weiter an den bisherigen Versprechungen festgehalten. Innerhalb der aktuellen finanziellen Rahmenbedingungen des Doppelhaushalts 2013/2014 war es aufgrund der fehlenden finanziellen Voraussetzungen nicht möglich, alle in der 18. Legislaturperiode versprochenen Projekte im Landesstraßenbau umzusetzen. So konnten 63 Projekte mit einem Kostenvolumen von 42 Mio. € in den Landesstraßenbauprogrammen 2013/2014 nicht begonnen werden, da u.a. unberücksichtigten Verpflichtungen im Landesstraßenbau durch  zusätzliche (weil unvorhersehbare) Verkehrssicherungmaßnahmen zur Beseitigung von Verkehrsdefiziten im rund 7.000 km umfassenden Landesstraßennetz und die  Notwendigkeit der Verstärkung von Planungsmitteln aus dem Landesstraßenbauhaushalt zur Sicherstellung der Umsetzung aller Investitionsmittel des Bundes in den Bundesfernstraßenbau nachzukommen war. Um den dadurch herbeigeführten Vertrauensverlust zu begrenzen, wurde im April 2014 entschieden, diese 63 Vorhaben, die nach objektiven fachlichen Kriterien festgelegt wurden, im Landesstraßenbauprogramm 2015 mit Priorität zu berücksichtigen. Soweit nicht andere Gründe entgegenstanden, finden sich diese Vorhaben im aktuellen Entwurf des Landesstraßenbauprogramms 2015 wieder. Die Hessische Landesregierung hat die Situation, die sie Anfang 2014 im Landesstraßenbau vorgefunden hat, systematisch aufbereitet und die Ursachen und Schlussfolgerungen mit der größtmöglichen Transparenz kommuniziert. Eine konsequente Prioritätensetzung sowie die Konzentration auf die wichtigsten Aufgaben waren unvermeidbar. Die Landesregierung hat die Landesstraßenbauprogramme der Folgejahre wieder auf eine solide Grundlage gestellt. So sind im Haushaltsentwurf 2015 die Eckwerte für die mittelfristige Planung und realistische Ansätze für die Leistungen enthalten, die das Land Hessen überwiegend für die Planung und Durchführung von Bundesfernstraßenprojekten im Rahmen der Auftragsverwaltung aus dem Landeshaushalt finanzieren muss. Eine anderweitige Verwendung von Gel- Eingegangen am 13. Februar 2015 · Ausgegeben am 18. Februar 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/1243 13. 02. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1243 dern für die Erhaltung der Landesstraßen, wie sie die vorherige Hausspitze zu verantworten hatte , wird damit vermieden. Die Behauptung, dass versprochene Maßnahmen auf die lange Bank geschoben bzw. auf unbestimmte Zeit verschoben würden, stellt eine völlige Verzerrung der realen Verhältnisse und einen untauglichen Versuch dar, Verantwortung für Missstände abzuwälzen. Die Grundlage zur Auswahl der Vorhaben des jährlichen Landesstraßenbauprogramms sowie auch in der mittelfristigen Programmplanung im Landesstraßenbau bildet eine fachliche Dringlichkeitsbewertung. Dabei werden alle Projekte und Streckenabschnitte, für welche die Landesstraßenbauverwaltung einen Handlungsbedarf festgestellt hat, auf der Basis objektiver fachlicher Kriterien bewertet. Die methodischen Grundlagen der Dringlichkeitsbewertung finden seit rd. 15 Jahren Anwendung und somit auch in der vergangenen Legislaturperiode. Daher ist die Kritik an Planungen, die in der vergangenen Legislaturperiode aufgestellt wurden, nicht nachvollziehbar. Die Landesregierung hat hingegen mit der Aufstellung des Landesstraßenbauprogramms 2015 die größtmögliche Transparenz und Planungssicherheit sowie eine solide Basis für den Landesstraßenbau geschaffen. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie viele Straßenbauprojekte unter Beteiligung des Landes (Bundes-, Landes-, Kreis- und Ge- meindestraßen) gibt es in Hessen, die für die Jahre 2014 bis 2019 geplant wurden (Aufzählung nach Art, Ort, Länge und Investition, Planungskosten sowie Jahren)? Im Landesstraßenbauprogramm 2015 sind 53 laufende Einzelmaßnahmen, 81 Neubeginne und 50 von Kommunen vorfinanzierte Projekte des Kommunalen Interessenmodells (KIM II) enthalten . Für die Folgejahre 2016 bis 2019 befindet sich das Programm noch in der Aufstellung. Frage 2. Wie viele der o.g. Projekte wurden im Jahr 2014 begonnen, umgesetzt bzw. abgeschlossen (Auf- zählung nach Art, Ort, Länge und Investition, Planungskosten sowie Jahren)? Es handelt sich um folgende Maßnahmen: Straße Projektbezeichnung Projekt- länge [km] Baukosten [Tsd €] gerundet L3009 UF Fallbach bei Ronneburg/Hüttengesäß 0,0 300 L3016 Kreisel östlicher Ortseingang Liederbach 0,6 800 L3017 Hangrutsch bei Wiesbaden/Breckenheim 0,0 200 L3020 Straßenstützwand in Ennerich 0,0 200 L3028 KP Finkenhof L3028/L3039 und UF Wickerbach 0,2 1.500 L3033 Felssicherung Heidenrod L 3035 - L 3374 (Riesenmühle) 0,4 300 L3035 Kiedrich - Schlangenbad/Hausen 5,4 7.100 L3040 BÜ Ginsheim-Gustavsburg / Gustavsburg (Hausabriss und Leitungsverlegung ) 0,1 16.400 L3045 UF Bieberbach bei Heuchelheim/Kinzenbach 0,1 400 L3048 KVP Ebsdorfergrund/Heskem 0,1 400 L3052 UF DB und Lahn bei Leun 0,1 300 L3053 Hohenahr/ Erda (Erdarer Kreuz) - Hohenahr/ Hohensolms 2,2 1.200 L3063 Grundhafte Erneuerung zwischen Villmar und Villmar/Aumenau 0,5 200 L3068 Verkehrslenkung Gersfeld/Wasserkuppe 0,8 1.800 L3073 Kirchhain/ Amöneburg, KP B62/L3073 0,1 300 L3076 von Lichtenfels/Sachsenberg nach Lichtenfels/Dalwigksthal 2,0 500 L3079 Hosenfeld - Neuhof/Giesel (Sieberzmühle - Kuppe) 2,2 700 L3089 OD Allendorf/Nordeck (Hausabriss) 1,5 1.100 L3089 L 3089 / L3125 Umbau Knoten in Marburg Beltershäuser Straße/ Marburger Straße 0,1 2.900 L3099 UF Mühlgraben in Lindenfels/Glattbach 0,0 600 L3102 Niedernhausen, Rist-Wag 0,7 1.100 L3103 OD Seeheim-Jugenheim/Jugenheim 0,6 1.800 L3120 OD Mörlenbach/Bonsweiher 1,0 3.000 L3129 OD Reiskirchen 0,5 600 L3140 UF Ellersbach in der OD Herbstein/Lanzenhain 0,1 300 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1243 3 L3140 Knöppsack - Lauterbach 2,0 300 L3141 OD Sinntal/Oberzell 1,2 1.900 L3141 UF Schlitz bei Schlitz-Ützhausen 0,3 100 L3144 OD Schwalmtal/Hergersdorf 0,3 300 L3162 OD Schwalmtal/Storndorf 3,4 2.600 L3162 Schwalmtal/Vadenrod - Schwalmtal/Ober-Sorg einschl. OD Schwalmtal /Vadenrod 2,7 1.000 L3170 Eiterfeld/Leibolz - Eiterfeld/Großentaft 2,4 3.000 L3176 Hünfeld/Mackenzell - Nüsttal/Morles 0,1 100 L3181 Westspange Neuhof 1,5 4.500 L3184 Nidda/Wallernhausen - Ranstadt/Bobenhausen (Hochwassermaßnahme ) 0,3 300 L3188 OD Hungen/Steinheim (KP) 0,6 500 L3211 Verkehrsnotstand (Hangrutsch) zwischen Liebenau/Niedermeiser und Liebenau/Zwergen 0,0 100 L3234 in Obervellmar UF DB 0,1 3.000 L3249 Spangenberg/ Herlefeld - Spangenberg/ Nausis 1,2 1.300 L3249 Notinstandsetzung OD Nentershausen 0,2 100 L3251 OD Wildeck/ Obersuhl 1,4 1.100 L3309 UF Werkbahn bei Großkrotzenburg 0,0 900 L3326 OD Feldatal/Köddingen 1,6 2.400 L3327 Beseitigung von Hochwasserschäden zw. Königstein u. Schwalbach 0,5 200 L3362 Inst. Hohlbrücke (Ertüchtigung Umleitungsstrecke) 0,2 3.700 L3374 Felssicherung bei Bad Schwalbach/Langenseifen 1,8 700 L3376 UF Bechlinger Bach 0,0 200 L3384 Zwischen Ropperhain und Freudenthal 1,1 200 L3410 Rothenberg - Beerfelden 9,2 1.500 L3429 Ausbau zw. Petersberg/ Steinau und B 27 0,7 3.000 L3431 Haunetal/Neukirchen, Haunebrücke 0,3 1.700 L3431 Anschluß L3432 bis Asbach, incl OD Asbach, incl. UF Fulda bei Kohlhausen 2,3 600 L3453 UF Vöhlerbach in Löhnberg 0,0 400 L3459 Sontra/Thurnhosbach - Sontra/Stadthosbach 1,0 700 BÜ: Beseitigung eines Bahnübergangs | KP: Umbau eines Knotenpunkts | OD: Umbau der Ortsdurchfahrt |UF: Unterführungsbauwerk | KVP: Bau eines Kreisverkehrsplatzes Frage 3. Wie viele und welche Straßenbauprojekte unter Beteiligung des Landes (Bundes-, Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen) sind planfestgestellt und könnten begonnen werden (Aufzählung nach Art, Ort, Länge und Investition, Planungskosten sowie Jahren)? Es handelt sich um folgende Maßnahmen: Straße Projektbezeichnung Baukosten [Tsd €] gerundet L3009 Marköbel - Hüttengesäß 1.100 L3092 Ausbau zwischen Warzenbach - Oberndorf 1.600 L3091 OD Wetter/Treisbach 1.000 L3008 Radweg Mittelbuchen - Wilhelmsbad 450 L3195 Ausbau/Bau eines Radwegs Langen-Bergheim - Eckhartshausen 2.520 Frage 4. Wie viele der geplanten Straßenbauprojekte unter Beteiligung des Landes (Bundes-, Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen) aus 2014 wurden nach 2015 verschoben (Aufzählung nach Art, Ort, Länge und Investition, Planungskosten sowie Datum der Verschiebung sowie des nun neuen Beginn Datums)? Aus den in der Vorbemerkung konnten 63 Landesstraßenbauprojekte des Programms 2013/2014 in der 18. Legislaturperiode nicht finanziert und mussten auf Folgejahre verschoben werden. 4 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1243 Davon werden die nachstehenden 54 Maßnahmen in 2015 umgesetzt. Der Realisierung der restlichen Vorhaben stehen u.a. fehlende baurechtliche Voraussetzungen oder kommunale Beschlusslagen entgegen. L-Nr. Projektbezeichnung Baulänge Baukosten [Tsd €] gerundet L 553 Ausbau Hatzfeld (Eder) - Hatzfeld (Eder)/Eifa 2,2 2150 L 763 Grundhafte Erneuerung Oberweser/Heisebeck - Landesgrenze Niedersachsen 1,6 2500 L3006 Ausbau Knotenpunkt zum Kreisverkehrsplatz in Frankfurt am Main/Sindlingen 0,6 610 L3008 Grundhafte Erneuerung Hanau/Mittelbuchen - Hanau/Wilhelmsbad 2,5 2510 L3008 Rad- und Gehweg Hanau/Mittelbuchen - Hanau/Wilhelmsbad 1,0 450 L3011 Grundhafte Erneuerung Ortsdurchfahrt Einhausen (westlicher Abzweig K 31) 1,0 650 L3026 Deckenerneuerung Eppstein/Niederjosbach - Niedernhausen 1,3 920 L3028 Ausbau zwischen Wiesbaden/Nordenstadt und der L3039 (Finkenhof) 1,7 800 L3032 Felssicherung bei Hohenstein/Hennethal 0,1 70 L3033 Grundhafte Erneuerung Lorch am Rhein - Heidenrod/Geroldstein (Abschnitt L 3272 - L 3031) 9,2 2700 L3035 Felssicherung Schlangenbad/Niedergladbach - L 3033 2,7 370 L3044 Grundhafte Erneuerung Dietzhölztal - Dietzhölztal/Ewersbach 1,1 720 L3048 Ausbau Knotenpunkt Fronhausen 0,2 430 L3071 Ausbau Ortsdurchfahrt Rauschenberg/Ernsthausen 1,1 700 L3073 Ausbau Ortsdurchfahrt Gemünden (Felda)/Elpenrod 0,7 530 L3073 Deckenerneuerung Abzweig b 253 alt bei Frankenberg – Abzweig K 125 Röddenau 3,3 1000 L3073 Deckenerneuerung Ulrichstein - Ulrichstein/Seibertenrod 5,0 1030 L3073 Grundhafte Erneuerung Ortsdurchfahrt Gemünden (Wohra) 1,4 500 L3076 Ausbau Lichtenfels/Goddelsheim - Korbach/Nordenbeck (3. BA.) 3,2 1700 L3076 Deckenerneuerung Flechtdorfer Straße in Korbach 1,2 810 L3076 Deckenerneuerung Ortsdurchfahrt Lichtenfels/Rhadern 0,7 300 L3081 Ausbau Diemelstadt/Ammenhausen - Diemelstadt/Rhoden 2,4 1370 L3085 Ausbau Frankenau - Frankenau/Altenlotheim 4,7 1380 L3089 Kreisverkehrsplatz Kirchhain/Stausebach 0,2 550 L3103 Erneuerung der Unterführung der Depotbahn bei Seeheim 0,1 1000 L3105 Deckenerneuerung bei Reichelsheim/Unter-Ostern (von K 52 bis K 51) 1,0 580 L3108 Erneuerung einer Sandsteinmauer bei Hesseneck/Schöllenbach 0,2 1010 L3115 Rad- und Gehweg Roßdorf/Gundernhausen - Groß-Zimmern einschließlich Bauwerk Erbsenbach 2,4 1110 L3133 Deckenerneuerung Pohlheim/Holzheim - Pohlheim/Dorfgüll 2,3 440 L3137 Erneuerung Unterführungsbauwerk Ratsgraben bei Hungen 0,1 250 L3140 Ausbau Knotenpunkt "Knöppsack" bei Lauterbach (Hessen) 0,4 520 L3140 Deckenerneuerung Herbstein/Lanzenhain - Abzweig L 3305 2,5 680 L3146 Deckenerneuerung Staufenberg/Daubringen - Staufenberg/Mainzlar 1,2 300 L3159 Grundhafte Erneuerung Friedloser Straße in Bad Hersfeld 1,9 650 L3161 Ausbau Ortsdurchfahrt Grebenau/Bieben 0,8 610 L3171 Ausbau der Ortsdurchfahrt Hünfeld/Roßbach einschließlich Sanierung Uferstützmauer 0,4 1210 L3175 Instandsetzung der Fulda-Unterführung bei Schlitz/Hutzdorf 0,3 600 L3178 Erneuerung von Stützwänden in Bad Soden-Salmünster/Bad Soden 0,1 510 L3195 3010, Ausbau Ortsdurchfahrt Kefenrod 0,9 1060 L3206 Deckenerneuerung Kalbach/Niederkalbach - Neuhof 3,2 990 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1243 5 L3209 Grundhafte Erneuerung bei Maintal/Bischofsheim (Kochberg) 0,3 1280 L3221 Grundhafte Erneuerung Edermünde/Besse - Edermünde/Holzhausen 2,0 1300 L3225 Instandsetzung des Eubach-Durchlasses in Morschen/Altmorschen 0,9 3690 L3227 Ausbau Spangenberg/Bischofferode - Kreisgrenze 1,8 3010 L3241 Ausbau Hessisch Lichtenau/Schwalbenthal - Hessisch Lichtenau/Hausen 2,0 1460 L3249 Ausbau Ortsdurchfahrt Hessisch Lichtenau/Hausen und freie Strecke 1,8 830 L3250 Grundhafte Erneuerung Bebra/Iba (Abzweig L 3249) – Nentershausen/ Bauhaus (Kupferstraße) 5,6 1910 L3253 Deckenerneuerung Alheim/Sterkelshausen - Alheim/Baumbach 3,8 1760 L3285 Deckenerneuerung Lahnau/Waldgirmes - Lahnau/Dorlar 1,4 600 L3386 Grundhafte Erneuerung Espenau/Hohenkirchen - Immenhausen 1,9 1200 L3393 Deckenerneuerung Willingen (Upland) - Landesgrenze NRW 6,8 1640 L3397 Felssicherung Lorch am Rhein/Ranselberg - Lorch am Rhein/Ransel 0,2 340 L3398 Instandsetzung der Unterführung Weschnitz bei Lamperteim/ Hüttenfeld 0,1 400 L3464 Grundhafte Erneuerung Witzenhausen - Witzenhausen/Wendershausen mit DB-Unterführung 2,0 1000 Frage 5. Seit wann wurde die Verschiebung geplant und bis wann werden welche Straßenbauprojekte unter Beteiligung des Landes (Bundes-, Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen) wieder in die Planung aufgenommen und in die Umsetzung gebracht (Aufzählung nach Art, Ort, Länge und Investition, Planungskosten sowie Jahren)? Auf die Vorbemerkung und die Antworten zu den Fragen 1 und 2 wird verwiesen. Frage 6. Wann ist der Abschluss der unter 5.) genannten Straßenbauprojekte unter Beteiligung des Landes (Bundes-, Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen) vorgesehen (Aufzählung nach Art, Ort, Länge und Investition, Planungskosten sowie Jahren)? Die im Jahr 2015 beginnenden Projekte werden überwiegend im Jahre 2015 fertiggestellt. Die restlichen Ausführungen erfolgen 2016 oder später. Frage 7. Wie wird mit den für 2015, 2016, 2017, 2018, 2019 geplanten Straßenbauprojekten unter Beteili- gung des Landes (Bundes-, Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen) verfahren und wann werden diese zur Umsetzung gebracht (Aufzählung nach Art, Ort, Länge und Investition, Planungskosten sowie Jahren)? Die Straßenbauverwaltung des Landes Hessen wird die für die Realisierung der einzelnen Vorhaben notwendigen Planungen durchführen und Baurechte schaffen. Mit der sog. Ausführungsplanung wird die Planung weiter detailliert, um die einzelnen technischen Bauleistungen ermitteln und die Ausschreibungsunterlagen erarbeiten zu können. Sobald die für ein Ausschreibungsverfahren notwendigen Unterlagen vorliegen und das einzelne Vorhaben in das Landesstraßenbauprogramm als Anlage II des jeweiligen Haushaltsgesetzes aufgenommen und somit die Finanzierbarkeit des Projekts gesichert ist, führt die Straßenbauverwaltung das gemäß Verdingungsordnung erforderliche Vergabeverfahren durch und beauftragt die Bauleistung an ein Bauunternehmen. Die Bauleistungen sind wiederum im Zuge ihrer Durchführung zu überwachen , um die vertraglich vereinbarte Qualität zu sichern und die Leistungen abzurechnen zu können. Frage 8. Mit welchen Kosten für die Planung sind für die Straßenbauprojekte unter Beteiligung des Landes (Bundes-, Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen) in Hessen für die Jahre 2014 bis 2019 zu rechnen (Aufzählung nach Art, Ort, Länge und Investition, Planungskosten sowie Jahren)? Auf die Vorbemerkung und die Antworten zur Frage 1 und 2 wird verwiesen. Die Planungskosten der einzelnen Projekte liegen gemäß den Auswertungen der Bauherrenkostenberichte des Landes Hessen für den Straßenbau in der Größenordnung von ca. 15 bis 20 % der Baukosten. Frage 9. Welche Kosten werden von Seiten des Landes Hessen für die gesamten Straßenbauprojekte unter Beteiligung des Landes (Bundes-, Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen) vorgesehen und welche werden durch Fördermittel aus anderer Quelle in welcher Höhe gedeckt (Aufzählung nach Art, Ort, Länge und Investition, Planungskosten sowie Jahren)? 6 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1243 Für Landes- und Bundesfernstraßenmaßnahmen sind für die Jahre 2015 bis 2018 folgende Investitionen geplant: Jahr 2015 2016 2017 2018 Bund 730 Mio. € 730 Mio. € 730 Mio. € k. A. Land 90 Mio. € 84 Mio. € 84 Mio. € 84 Mio. € Straßenbauvorhaben der Landkreise sowie der Städte und Gemeinden fördert das Land Hessen aus Mitteln des Bundes gemäß Entflechtungsgesetz/Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz. Frage 10. Wird es durch die Verschiebung der Projekte von Seiten der Hessischen Landesregierung zu einer verzögerten Fertigstellung von Straßenbauprojekte unter Beteiligung des Landes (Bundes-, Landes -, Kreis- und Gemeindestraßen) von kommen und welchen Umfang wird die Verzögerung haben (Aufzählung nach Art, Ort, Länge und Investition, Planungskosten sowie Jahren)? Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Aufgrund der Erkenntnisse zu Beginn der 19. Legislaturperiode über die fehlenden Voraussetzungen für die Umsetzung des Landesstraßenbauprogramms 2013/2014 waren 63 Projekte entgegen zuvor verlauteten Versprechungen nicht finanzierbar und mussten zeitlich verschoben werden. Die Verschiebung dieser Projekte führt - aufgrund der in ihrer Höhe jeweils begrenzten jährlichen Haushalte - zwangsläufig zu einer verzögerten zeitlichen Umsetzung anderer Investitionen in den Folgejahren. Wiesbaden, 2. Februar 2015 Tarek Al-Wazir