Kleine Anfrage der Abg. Löber (SPD) vom 11.12.2014 betreffend Gentechnik-Soja fördert Ausbreitung von Schädlingen und Antwort der Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Vorbemerkung der Fragestellerin: Das Unternehmen Monsanto warnt vor negativen Auswirkungen beim Anbau seiner Gentechnik-Soja. Laut Monsanto könnte der Anbau von gentechnisch veränderten Soja Intacta (MON 8771 x Mon 89788) die Ausbreitung bestimmter Schädlinge fördern, die durch ungewollte Effekte der gentechnischen Veränderung verursacht wird. Die Soja Intacta ist in den Ländern der Europäischen Union zum Import und zur Verarbeitung in Futter- und Lebensmitteln zugelassen. Diese Vorbemerkung der Fragestellerin vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie bewertet die Landesregierung die Tatsache, dass Gentechnik-Soja die Ausbreitung von Schädlingen fördert und somit auch zur Gefahr für Verbraucherinnen und Verbraucher in Hessen wird? In einer wissenschaftlichen Publikation, an der auch Mitarbeiter von Monsanto als Autoren beteiligt waren, wurde die Entwicklung und Reproduktion des auf Sojabohnen vorkommenden Schadschmetterlings Spodoptera eridania (Southern Armyworm) auf der gentechnisch veränderten Sojalinie MON87701 x MON89788 (Soja Intacta) untersucht. Ziel der Studie war die Untersuchung von Effekten von Soja Intacta auf Nichtzielorganismen wie S. eridania. Zwar handelt es sich bei S. eridania ebenfalls um einen Schädling der Sojapflanze; dieser ist gegenüber dem in Soja Intacta enthaltenen Bacillus thuringiensis (Bt)-Toxin Cry1Ac aber weitgehend unempfindlich und gilt deshalb in diesem Zusammenhang nicht als Zielorganismus. Ergebnis der Untersuchung war, dass sich S. eridania auf Soja Intacta besser entwickelt als auf der isogenen, nicht gentechnisch veränderten Vergleichslinie. Dies wurde nicht direkt auf den Gehalt an BtToxin zurückgeführt, sondern indirekt auf Veränderungen in charakteristischen Eigenschaften der Pflanze aufgrund der Einführung des Transgens. Insofern kann nicht ausgeschlossen werden , dass die Population von S. eridania in Soja Intacta-Beständen tatsächlich zunimmt, da sich der Schädling auf diesen Pflanzen offenbar nicht nur besser entwickeln kann, sondern durch die Bekämpfung anderer Sojaschädlinge, die die eigentlichen Zielorganismen von Bt-Soja Intacta sind, noch einen zusätzlichen Konkurrenzvorteil erhält. Aufgrund seiner Temperaturansprüche stellt S. eridania u.a. im Sojaanbau in Nord- und Südamerika ein Problem dar. In Europa wäre eine Etablierung höchstens in südlichen Ländern oder Gewächshäusern denkbar, ist bisher aber nicht beobachtet worden. Soja Intacta ist in Europa nicht zum Anbau zugelassen. Auch ist S. eridania bisher ausschließlich als Pflanzenschädling bekannt. Eine Gefährdung hessischer Verbraucherinnen und Verbraucher erscheint insofern unwahrscheinlich. Unabhängig davon ist es das erklärte Ziel der Hessischen Landesregierung, die Landwirtschaft in Hessen gentechnikfrei zu erhalten, wie sie im Jahr 2014 mit dem Beitritt zum Europäischen Netzwerk gentechnikfreier Regionen und durch den Kabinettbeschluss zur Gentechnikfreiheit auf landeseigenen Flächen deutlich gemacht hat. Auch sollen z.B. durch eine eigene Eiweißstrategie weiterhin Landwirte unterstützt werden, die gentechnikfreies Futter erzeugen oder beziehen wollen. Eingegangen am 21. Januar 2015 · Ausgegeben am 29. Januar 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/1245 21. 01. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1245 Frage 2. Welche Möglichkeit sieht die Landesregierung, den Import von Soja Intacta nach Hessen zu untersagen bzw. die Verarbeitung in Futter- und Lebensmitteln in Hessen zu verhindern? Soja Intacta ist seit dem 28. Juni 2012 zum Import und zur Verarbeitung sowie als Lebens- und Futtermittel durch Beschluss der Europäischen Kommission (EU-Kommission) zugelassen. Weder der Import noch die Verarbeitung in Futter- und Lebensmitteln eines in der Europäischen Union (EU) zugelassenen gentechnisch veränderten Erzeugnisses kann - bei korrekter Kenntlichmachung - aus lebensmittelrechtlicher oder futtermittelrechtlicher Sicht verhindert werden. Frage 3. Welche Möglichkeiten gibt es, die Verbreitung der durch Soja Intacta belasteten Produkte speziell in Hessen zu stoppen? Sofern Erzeugnisse, die ein in der EU zugelassenes gentechnisch verändertes Konstrukt enthalten , korrekt gekennzeichnet sind, gibt es aus lebensmittelrechtlicher Sicht keine Möglichkeit, deren Verbreitung bzw. deren Inverkehrbringen zu verbieten. Frage 4. Das Unternehmen Testbiotech hat bereits Klage gegen die Zulassung der Soja Intacta beim Euro- päischen Gerichtshof eingelegt. Wie schätzt die Landesregierung den Ausgang dieses Verfahrens in Hinblick auf die EU-Regularien wie die Richtlinie 2001/18 und die Verordnung 1829/2003 ein? Gegen die Zulassung von Soja Intacta hatten mehrere Umweltorganisationen im August 2012 Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht. Im Januar 2013 hatte Kommissar Borg die Beschwerde mit der Begründung zurückgewiesen, die European Food Safety Authority (EFSA) habe Soja Intacta entsprechend der geltenden Regeln geprüft. Gleichzeitig wurde drei Organisationen aber die Möglichkeit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof eingeräumt. Diese wurde im März 2013 eingereicht. Eine erste Reaktion der EU-Kommission auf die Klage vom Juli 2013 ist nicht öffentlich zugänglich. Über den aktuellen Stand des Verfahrens liegen der Hessischen Landesregierung keine Informationen vor. Wiesbaden, 10. Januar 2015 Priska Hinz / Kleine Anfrage der Abg. Löber (SPD) vom 11.12.2014 betreffend Gentechnik-Soja fördert Ausbreitung von Schädlingen und Antwort der Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Vorbemerkung der Fragestellerin: HESSISCHER LANDTAG