Kleine Anfrage des Abg. Dr. Spies (SPD) vom 11.12.2014 betreffend Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz und Antwort des Ministers für Soziales und Integration Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1. Wann wird die Landesregierung dem Landtag den Entwurf eines Psychisch-Kranken-Hilfe- Gesetzes zuleiten? Frage 2. Wie ist der derzeitige Beratungsstand des Gesetzes? Die Fragen 1 und 2 werden wie folgt gemeinsam beantwortet: Die Beratungen zum Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes (PsychKG) dauern aktuell noch an. Bei der Sitzung des Hessischen Fachbeirates Psychiatrie am 7. Oktober 2014 in Wiesbaden wurden Vorüberlegungen des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration vorgestellt. In diesem Zusammenhang erfolgte auch die Zusage einer breiten Beteiligung der Fachöffentlichkeit im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens. Frage 3. Welche wesentlichen Inhalte soll der Gesetzentwurf mit welcher Zielsetzung regeln? Neben der allgemeinen Ausrichtung der psychiatrischen Versorgung, wie z.B. der Verankerung des Grundsatzes "ambulant vor stationär", sind konkrete Regelungen zu folgenden Bereichen vorgesehen: Patientenrechte, Fachbeirat Psychiatrie sowie Besuchskommissionen und Regelungen zum Beschwerdemanagement. Um die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes in Bezug auf Unterbringung und Behandlung zu erfüllen, sollen alle Träger psychiatrischer Krankenhäuser oder Fachabteilungen beliehen und die leitenden Ärzte zur Durchführung der Maßnahmen nach dem PsychKG bestellt werden. Sämtliche Maßnahmen, die öffentlich-rechtliche Unterbringung sowie die Behandlung gegen den natürlichen Willen eines Patienten müssen dokumentiert werden oder der Fachaufsicht, dem für Gesundheit zuständigen Ministerium, gemeldet werden. Dabei gilt, dass Zwang immer das letzte Mittel ist und im Vorfeld entsprechende Maßnahmen, um Zwang zu vermeiden, ergriffen worden sein sollen. Frage 4. Wie viele Haushaltsmittel sind jährlich für die Umsetzung des Gesetzes vorgesehen? Frage 5. Wie verteilen sich die jährlichen Haushaltsmittel auf einzelne Maßnahmen des Gesetzes? Die Fragen 4 und 5 werden wie folgt gemeinsam beantwortet: Im Entwurf des Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Hessen für das Haushaltsjahr 2015 (Haushaltsgesetz 2015) - Drucks. 19/1001 vom 13.10.2014 - sind im Kapitel 08 07 /Buchungskreis 2795 - Besondere Transferleistungen - im Förderprodukt 10 - neu - 2,9 Mio. € eingestellt. Die Verteilung der Haushaltsmittel wird von der Ausgestaltung des Gesetzes abhängig sein. Wiesbaden, 20. Januar 2015 Stefan Grüttner Eingegangen am 30. Januar 2015 · Ausgegeben am 5. Februar 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/1246 30. 01. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG