Kleine Anfrage des Abg. Degen (SPD) vom 16.12.2014 betreffend Unterricht für Kinder beruflich Reisender und Antwort des Kultusministers Vorbemerkung des Fragestellers: Für Kinder beruflich Reisender gestaltet sich der Schulalltag oft anders als für ihre Mitschülerinnen und Mitschüler . Durch die Reisetätigkeit wird eine ausreichende Begleitung der schulischen Laufbahn dieser Kinder und Jugendlichen in vielerlei Hinsicht erschwert. Vorbemerkung des Kultusministers: In den Bemühungen um eine qualitativ hochwertige schulische Bildung aller Kinder in Deutschland bilden die Kinder beruflich Reisender eine Gruppe von Schülerinnen und Schülern, die das staatliche Bildungssystem besonders herausfordern. Ihre Lebenslage und die damit verbundenen Schulwechsel - bis zu 30 im Jahr - sind in den letzten Jahren sowohl in Hessen als auch bei der Kultusministerkonferenz (KMK) Schwerpunkt gewesen. Jährlich erscheint zur schulischen Entwicklung des Bildungsangebots für Kinder beruflich Reisender in den Ländern ein Sachstandsbericht (vgl. Anlage 1). In Hessen hat sich in den letzten Jahren ein differenziertes, auf die individuellen Bedürfnisse der Kinder beruflich Reisender zugeschnittenes Schulkonzept entwickelt. Viele Kinder beruflich Reisender besuchen auch in Hessen während der Gastspiele ihrer Eltern Stützpunktschulen in der Nähe der Festplätze. Zu ihrer Unterstützung auf der Reise sind - wie in fast allen anderen Bundesländern - auch Bereichslehrkräfte eingesetzt. Zur weiteren Verbesserung der Bildungssituation der Kinder beruflich Reisender ist für mitreisende Kinder mit Wohnsitz in Hessen seit Sommer 2010 das Pilotprojekt "Schule für Kinder beruflich Reisender Hessen" (SfKbRH) bei EVIM Bildung gemeinnützige GmbH in Wiesbaden installiert worden (vgl. Anlage 2). Kinder, die mit ihren Eltern auf der Reise sind, werden nach dem "Konzept der aufsuchenden Pädagogik" in acht fahrenden Klassenzimmern auf den Festbzw . Zirkusplätzen mobil unterrichtet. Der ständige Schulwechsel auf der Reise soll mit dieser Einrichtung vermieden bzw. minimiert werden. Grundlage für den Unterricht ist das im Jahr 2003 von der KMK bundesweit vereinheitlichte "Schultagebuch für Kinder beruflich Reisender" (vgl. Anlage 3), das am 01.03.2012 aktualisiert wurde. Die Handreichungen "Leben und Lernen auf der Reise" (vgl. Anlage 4) ergänzen das Schultagebuch und sollen die Schulen für die individuellen Bedürfnisse mitreisender Kinder sensibilisieren . Auch diese sind wie das Schultagebuch in allen Ländern eingeführt. Neben Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen gehört Hessen außerdem zu den drei Standorten in Deutschland, an denen Jugendliche aus reisenden Unternehmen während der Winterpause eine berufliche Bildung an der Berufsschule (BeKoSch) in Nidda erhalten. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie viele Kinder beruflich Reisender werden in Hessen jährlich verzeichnet? Die aktuelle Erhebung zu den Zahlen der Kinder beruflich Reisender, die auf Beschluss der KMK in allen Bundesländern in der 3. Januarwoche (Winterpause der Fahrgeschäfte) durchgeführt wird, ergab an hessischen Schulen die Anzahl von 202 Kindern beruflich Reisender bei einer Rückmeldequote von 93,6 %. Hinzu kommen 70 Kinder, die kontinuierlich von der Eingegangen am 20. Februar 2015 · Ausgegeben am 24. Februar 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/1256 20. 02. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1256 "Schule für Kinder beruflich Reisender Hessen" bei EVIM Bildung gemeinnützige GmbH in Wiesbaden (vgl. Anlage 2) unterrichtet werden. Frage 2. Welche schulischen Angebote gibt es für Kinder beruflich Reisender in Hessen? In Hessen besuchen Kinder, die mit den elterlichen Unternehmen mitreisen, Stützpunktschulen. Meist liegen diese in der Nähe der Festplätze. Zu ihrer Unterstützung auf der Reise sind - wie in fast allen anderen Bundesländern - Bereichslehrkräfte regional eingesetzt (vgl. Anlage 5). Zur weiteren Verbesserung der Bildungssituation mitreisender Kinder ist in Hessen seit Sommer 2010 das Pilotprojekt "Schule für Kinder beruflich Reisender Hessen" bei EVIM Bildung gemeinnützige GmbH in Wiesbaden (vgl. Anlage 2) installiert worden, das die hessischen Kinder auf der Reise mit ihren Eltern nach dem "Konzept der aufsuchenden Pädagogik" in acht fahrenden Klassenzimmern auf den Fest- bzw. Zirkusplätzen mobil unterrichtet. Der ständige Schulwechsel auf der Reise soll mit dieser Einrichtung vermieden bzw. minimiert werden. Voraussetzung zur Aufnahme ist ein Wohnsitz der Kinder in Hessen. Die für den Unterricht an der Schule für Kinder beruflich Reisender eingesetzten Bereichslehrkräfte leisten für durchreisende Kinder auch Unterstützung an den Stützpunktschulen oder auf den Festplätzen in der Nähe der Familien. Frage 3. Welche Regelung gibt es für Kinder beruflich Reisender zum Besuch von Stützpunktschulen? Es gibt Richtlinien zum Unterricht für Kinder beruflich Reisender vom 4. Februar 2006 (vgl. Anlage 6), die den Besuch der Stützpunkt- und Stammschulen in Hessen, die Aufgaben der Bereichslehrkräfte und den Einsatz des Schultagebuchs regeln. Diese Richtlinien werden zurzeit fortgeschrieben. Frage 4. Wie wird der Lernstand der Kinder überprüft? Grundlage dafür sind die Eintragungen im bundesweit einheitlichen Schultagebuch (vgl. Anlage 3). Individuelle Unterstützung leisten die Bereichslehrkräfte. Frage 5. Wie wird sichergestellt, dass die Kinder am nächsten Gastspielort weiterlernen können? Die Bereichslehrkräfte nehmen Kontakt zu der Bereichslehrkraft am nächsten Gastspielort - auch länderübergreifend - auf, um das Kommen des Kindes/der Kinder eines reisenden Unternehmens anzukündigen. Die Eintragungen über den individuellen Lernstand des Kindes im Schultagebuch ermöglichen problemlos das Weiterlernen. Frage 6. Wie wird eine kontinuierliche Förderung, gerade insbesondere beim Überschreiten der Landes- grenze, gewährleistet? Im Jahr 2009 wurde auf Fachebene im Rahmen der KMK beschlossen, dass ein bundesweiter Austausch im Rahmen einer Fortbildung für alle in den Ländern eingesetzten Bereichslehrer stattfinden soll. Damit kann eine weitere Verbesserung für die mitreisenden Kinder erreicht werden. Bereichslehrkräfte sind die wichtigsten pädagogischen Unterstützer der Kinder. Sie fangen die Kinder in ihrem Bereich auf, informieren die Schulen über den zu erwartenden Schulbesuch, begleiten sie ggf. in die Schule, unterstützen sie bei der Erledigung von Hausaufgaben , fördern sie auch individuell und melden die Kinder an die nächste Schule weiter. Bereichslehrkräfte in Hessen sind im Pilotprojekt "Schule für Kinder beruflich Reisender" primär für den Unterricht eingesetzt, haben aber auch die Aufgabe, durchreisende Kinder auf der Durchreise zu unterstützen. Die 15. bundesweite Fortbildung fand vom 13. bis 15. November 2014 mit knapp 100 Bereichslehrkräften aus 14 Bundesländern in Hessen statt. Schwerpunkt dieser Konferenz war: "Unser Alltag: Diagnostik - Unterricht - Beratung". Von den jährlich stattfindenden Fortbildungen kennen sich die Bereichslehrkräfte und nehmen beim Überschreiten der Landesgrenzen auch zu den außerhessischen Kollegen Kontakt auf, um den Wechsel der Kinder vorzubereiten bzw. sanfter zu gestalten. Frage 7. Welche Erkenntnisse konnte die Landesregierung bisher durch das Projekt "Schule für Kinder be- ruflich Reisender" gewinnen? Die besondere Lebens- und Schulsituation reisender Kinder erfordert besondere pädagogische und schulorganisatorische Strukturen und Maßnahmen im Sinne einer aufsuchenden Pädagogik. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1256 3 Zentrales Element eines mobilen, flexiblen Schulangebots für Kinder auf der Reise ist ein Schulprogramm, das die besondere Situation dieser Kinder zur Grundlage hat. Dies trifft auf das Projekt "Schule für Kinder beruflich Reisender" zu. Die dort eingesetzten Lehrkräfte sind zu einem flexiblen Einsatz bereit. Sie haben eine hohe Empathie für reisende Kinder und deren Kultur. Sie sind bereit, heterogene Gruppen und alle Fächer zu unterrichten. Dadurch erfolgt eine große Kontinuität durch die Lehrkräfte. Sie unterrichten die Kinder in flexiblen Lernzeiten und Lernorten auch durch die Nutzung von E-Learning. Da im Pilotprojekt "Schule für Kinder beruflich Reisender" dauernde Schulwechsel zugunsten eines kontinuierlichen Angebots mit festen Bezugspersonen aufgegeben werden, bekommen die Kinder eine hohe Stabilität trotz des Schulbesuchs auf der Reise. Erstmalig haben Schülerinnen und Schüler Hauptschulabschlüsse erreicht. Ein Schüler strebt zum Ende des Schuljahres einen Realschulabschluss an, ein weiterer Schüler ist in der Oberstufe angekommen. Da das Projekt an der Schule Campus Klarenthal angebunden ist, können alle Abschlüsse in dieser Organisation erreicht werden. Das auf den Festplätzen postierte mobile Bildungsangebot ist für die Eltern eine enorme Entlastung . Auf dem Festplatz haben sie aber auch eher Zeit, sich mit den für ihre Kinder zuständigen Bereichslehrkräften oder den Lehrkräften der mobilen Schulen über die schulische Situation ihrer Kinder auszutauschen. Dadurch hat sich auch die Zahl der Schulabbrecher verringert. Frage 8. Stehen im Rahmen des Projekts hessenweit ausreichende Kapazitäten zur Verfügung bzw. ist eine Ausweitung des Projekts geplant? Zurzeit stehen 12 Stellen und finanzielle Mittel für den Betrieb der SfKbRH und BeKoSch zur Verfügung. Zur Weiterentwicklung des Projekts und zur Bedarfsklärung liegen nun ganz aktuell die neuesten Zahlen vor und werden derzeit ausgewertet (vgl. Antwort zu Frage 1). Hinzu kommt, dass die KMK eine Arbeitsgruppe zur Entwicklung eines bundesweiten Konzepts mit vergleichbaren Bedingungen eingesetzt hat. Wiesbaden, 11. Februar 2015 Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz Anlage(n): Die komplette Drucksache inklusive der Anlage kann im Landtagsinformationssystem abgerufen werden  www.Hessischer-Landtag.de SEKRETARIAT DER STÄNDIGEN KONFERENZ DER KULTUSMINISTER DER LÄNDER IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND - II B- Zentrale Ansprechstelle für Fragen des Unterrichts für Kinder von beruflich Reisenden Berlin, 07.11.2014 10117, Taubenstraße 10 10833, PF 110342 Tel.: (030) 25418-425 Fax: (030) 25418-450 Andrea.Hermann@kmk.org Sachstandsbericht Unterricht für Kinder von beruflich Reisenden (Stand: 07.11.2014) Anlage 1 - 2 - Inhalt Seite 0. Vorbemerkung 3 1. Der Unterricht in Stamm- und Stützpunktschulen 4 2. Der Unterricht in mobilen Schulen bzw. mobilen außerunterrichtlichen Unterstützungssystemen 6 3. Die Bereichslehrkräfte 8 4. Das Schultagebuch 12 5. Die Handreichung für Lehrkräfte 13 6. Die Lernbausteine/Beschreibungen erwarteter Leistungen 13 7. Frühe Förderung 14 8. Schüleraufnahmeverfahren 15 9. Schuleingangsuntersuchung/Schulärztliche Versorgung 17 10. Die berufsbezogenen Bildungsangebote 18 11. Schulische Bildung für Kinder beruflich Reisender im Ausland 19 12. Online Unterricht 20 13. Die Internetplattform www.schule-unterwegs.de/ Internetpräsenzen der Länder 22 14. Die Regelungen der Länder 25 - 3 - 0. Vorbemerkung Der Sachstandsbericht gibt Auskunft über die Regelungen und Angebote der Länder hin- sichtlich der schulischen Bildung von Kindern und Jugendlichen aus Familien beruflich Rei- sender. Diese Kinder und Jugendlichen begleiten ihre Eltern auf Reisen - dies ist insbesondere bei Schaustellern und Circusunternehmen der Fall - oder sie sind in Heimen und Internaten untergebracht. Einige Länder zahlen den Eltern einen Zuschuss zur Unterbringung. * Die schu- lische Versorgung der Kinder beruflich Reisender ist in den einzelnen Ländern unterschied- lich organisiert. Der Sachstandsbericht zeigt auch diese Unterschiede auf. Die schulische Bildung von Kindern beruflich Reisender gestaltet sich bedingt durch ständig wechselnde Einsatzorte (Festspielplätze, Gastspielorte usw.) der Eltern nach wie vor proble- matisch, so dass die Kinder aufgrund der Reisetätigkeit oft erhebliche Lernrückstände aufwei- sen. Da beruflich Reisende häufig die Ländergrenzen in Deutschland überschreiten, bedürfen ins- besondere schulische Maßnahmen in diesem Bereich in besonderer Weise auch der länder- übergreifenden Abstimmung. Aus diesem Grund treffen sich im Rahmen der Kultusminister- konferenz die zuständigen Referentinnen und Referenten für diese Schülergruppe in einer jährlichen Länderkonferenz. Im Verlauf der Länderkonferenz findet ein Informations- und Erfahrungsaustausch der Länder mit den - Eltern von mitreisenden Kindern - Bildungsbeauftragten der Schaustellerverbände, - Vertretern des Verbandes der schulischen Bildung und Erziehung von Kindern der Angehörigen reisender Berufsgruppen (BERiD) und - Vertretern der Europäischen Ebene für die Erziehung reisender Kinder statt. Der Sachstandsbericht wird jährlich fortgeschrieben. Die hier vorliegende Fassung, Stand 07.11.2014 wurde anhand der (15) Rückmeldungen der Länder BY, BW, BE, BB, HB, HE, MV, NI, NW, RP, SL, SN, ST, SH, TH aktualisiert. * Für den Fall der Heim- bzw. Internatsunterbringung hat die KMK am 30.07.1999 die „Empfehlung für Zu- schüsse für die in Heimen untergebrachten Kinder von Binnenschiffern, Circusangehörigen und Schaustellern“ beschlossen (KMK-Beschluss Nr. 855), in der den Ländern u.a. empfohlen wird, den Familien mindestens einen Zuschuss von 5,11 € (10,- DM) pro Tag und Kind zu gewähren, der unmittelbar an das jeweilige Heim ausgezahlt werden soll. Die Empfehlung wurde bislang von acht Ländern in Landes-Zuschussregelungen umgesetzt. - 4 - 1. Der Unterricht in Stamm- und Stützpunktschulen Außerhalb der Reisesaison (Winterpause) besuchen die Schülerinnen und Schüler aus reisen- den Familien in der Regel die für sie zuständigen Stammschulen in den Heimatgemeinden, an denen sie fest gemeldet sind. In den Stammschulen werden die Schülerakten geführt, die Zeugnisse ausgestellt sowie Lernmaterialien und i. d. R. die Schultagebücher ausgegeben. Familiencircusse (kleine Circusse) schlagen ihre Winterquartiere häufig an wechselnden Orten auf. Einige arbeiten das ganze Jahr durch und organisieren Weihnachtscircusse. Die besuchten Schulen werden auch als Winterschulen bezeichnet. Sie übernehmen im begrenz- ten Umfang die Aufgaben der Stammschulen. Die Schulen, die während der Reisesaison (von April bis Oktober bzw. Dezember) in der Nähe der jeweiligen Stand- bzw. Festplätze besucht werden, tragen die Bezeichnung Stützpunkt- schulen. Sie sind entweder als Stützpunktschulen ausgewiesen oder sind frei wählbar. Übersicht : Anzahl der ausgewie- senen Stützpunkt- schulen Stützpunkt- schulen sind frei wählbar Baden-Württemberg 0 x Bayern jede Sprengelschule bei einem Festplatz x 1 Berlin 38 x 17 Stammschulen Brandenburg 124 x 32 Stammschulen Bremen 3 x 2 Hamburg 2 3 x 4 Hessen 0 x 1 einige Schulen aufgrund jährlich wiederkehrender Volksfeste (z.B. in München auf der Theresienwiese) 2 nur Bremerhaven 3 hauptsächlich für Schaustellerkinder aufgrund des dreimal jährlich stattfindenden vierwöchigen Volksfestes „Hamburger Dom“ 4 für Circuskinder und Schaustellerkinder unabhängig vom „Hamburger Dom“. Diese Schulen werden von den Bereichslehrkräften bei ihrer Arbeit unterstützt. - 5 - Anzahl der ausgewie- senen Stützpunkt- schulen Stützpunkt- schulen sind frei wählbar Mecklenburg-Vorpommern 0 x Niedersachsen 0 x Nordrhein-Westfalen 0 x 1 Rheinland-Pfalz 0 x Saarland 0 x Sachsen 2 2 x 3 Sachsen-Anhalt 0 x Schleswig-Holstein x Thüringen 44 x 4 1 Stützpunktschulen sind jeweils die dem Platz, auf dem das Unternehmen (die Familie) gastiert oder wohnt, nächstgelegenen Schulen. 2 nur für Schaustellerkinder in der Region Leipzig 3 übrige Schulen 4 übrige Schulen - 6 - 2. Der Unterricht in mobilen Schulen bzw. mobilen außerunterrichtlichen Unterstüt- zungssystemen Mobile Schulen bzw. außerschulische Unterstützungssysteme, welche die Schülerinnen und Schüler auf den Stand- bzw. Festplätzen unterrichten bzw. zusätzlich fördern, werden in fünf Ländern angeboten: - Nach der Winterpause im Frühjahr 2010 konnte das Projekt „Schule für Kinder beruflich Reisender“ an der Schule am Geisberg in Trägerschaft von EVIM in Hessen starten. Über 60 Kinder sind in wenigen Monaten an dieser Schule von ihren Eltern angemeldet worden. Bei einigen der aufgenommenen Kinder sind Lernrückstände von mehreren Jah- ren festzustellen. Zum Teil erreichen Kinder mit 12 Lebensjahren die Schule, ohne die Alphabetisierung angefangen zu haben. Ein regelmäßiger Schulbesuch war bis dahin nicht erfolgt. Die Bereichslehrkräfte werden von hier aus nach regionalem Bedarf hessenweit einge- setzt. Die Schule versteht sich als Stamm- und Stützpunktschule und unterrichtet Kinder, wenn diese Stammschüler sind, sowohl auf der Reise durch Hessen als auch über Hessen hinaus. Das Konzept ist inklusiv angelegt. Verfahren zur Feststellung des sonderpädago- gischen Förderbedarfs sind nicht vorgesehen. Bisher kann die Schule in acht mobilen Klassenzimmern Unterricht anbieten. Die Schule verfügt über einen Haushalt speziell für diese Kinder. - Die Niedersächsische Kultusministerin hat eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem Land Niedersachsen und dem Förderverein für Kinder und Jugendliche beruflich reisen- der Eltern zur Nutzung des „Schulwagens“ in Hannover unterzeichnet. Dieser umfunkti- onierte Schaustellerwagen ist Teil des Unterstützungssystems für die Kinder beruflich Reisender. Er wird vom Förderverein für Kinder und Jugendliche beruflich reisender El- tern immer dann auf dem Schützenplatz aufgebaut, wenn große Feste anstehen. Nachmit- tags wird dort sowohl eine zusätzliche Hausaufgabenbetreuung angeboten, als auch für individuelle Unterstützung von Schülerinnen und Schülern auf der Reise gesorgt. Der „Schulwagen“ stellt ein unterrichtsergänzendes Angebot im Ganztagsbereich der Stamm- und Stützpunktschulen in der Stadt Hannover, GS Stammestraße und GHRS Südstadtschule, dar. Eine pädagogische Kraft, die im Rahmen der zur Verfügung stehen- den Ressourcen durch die GS Stammestrasse gestellt wird, betreut die Schülerinnen und - 7 - Schüler in Absprache mit der Ansprechpartnerin oder dem Ansprechpartner der Schule und der zuständigen Bereichslehrkraft an Schultagen nachmittags während der Feste. Das unterrichtsergänzende Angebot im Rahmen der Ganztagsschule umfasst z.B. die Un- terstützung bei der Bearbeitung individueller Arbeitspläne, Hausaufgabenbetreuung oder besondere individuelle Förderangebote. - Die Schule für Circuskinder in Nordrhein-Westfalen der Evangelischen Kirche im Rheinland wird nach Abschluss des Schulversuchs seit Beginn des Schuljahres 2005/06 als genehmigte Ersatzschule fortgeführt. Im Schuljahr 2011/12 (Stand 15.10.2011) unter- richtet die Schule für Circuskinder 173 Schülerinnen und Schüler aus 69 Unternehmen (Primarstufe: 64, Sek. I: 109). Die Lehrer-Schüler-Relation beträgt 1:6. Für 74 Schülerinnen und Schüler aus 30 Unternehmen (Primarstufe: 42, Sekundarstufe I: 32) nimmt sie die Funktion der Stammschule wahr. Die Schüler-Lehrer-Relation beträgt 1:20. Der Unterricht im virtuellen Klassenzimmer wird sowohl von Schülerinnen und Schülern im Fernlernunterricht als auch im Unterricht in mobilen Schulräumen vor Ort genutzt. Im lfd. Schuljahr werden die Kurse von ca. 45 Schülerinnen und Schülern besucht. Im Schul- jahr 2010/11 errechnen sich 37,65 Lehrerstellen. Die Schülerinnen und Schüler erreichen in der Regel einen Schulabschluss. Seit dem Schuljahr 2009/10 haben Kinder beruflich Reisender die Möglichkeit das Abitur online zu erwerben (Näheres s. Ziff.12). - Im Freistaat Sachsen erhalten schulpflichtige Kinder von Schaustellern ab dem Schuljahr 2004/2005 in einem Schulwagen von der mobilen Bereichslehrkraft unterrichtsergänzende Fördermaßnahmen und Hausaufgabenbetreuung im Zusammenhang mit dem Schulbesuch an Stützpunktschulen. Der Schulwagen wird vom Förderverein „Schulbildung von Schau- stellerkindern in Sachsen e.V.“ finanziert und unterhalten und mit Lehr- und Lernmitteln des Landes ausgestattet. - Im Schulmobil in Sachsen-Anhalt erhalten Kinder von Schaustellern während der Rei- sesaison ergänzende außerunterrichtliche Förderung als Ausgleich für Schulausfallzeiten. Das Schulmobil wird von den Landesverbänden der Schausteller und Messereisenden zur Verfügung gestellt. Träger des Schulmobils ist der Förderverein „Mobile Schule e.V.“ Sachsen-Anhalt. Er gewährleistet die Unterhaltung und Instandhaltung des Schulmobils, - 8 - trägt die Versicherungskosten, übernimmt die Organisation und Durchführung techni- scher Überprüfungen und sorgt für den Transport. Das Land gewährt dem Förderverein einen Sachkostenzuschuss und trägt die Personalkosten der Lehrkräfte. - Um Schuldefizite auszugleichen und die Schüler bei der Erledigung der Hausaufgaben zu unterstützen, steht am Nachmittag eine Bereichslehrkraft im „Thüringer Schulmobil“ auf einem Festplatz zur Verfügung. Dieses wurde 1999 mit finanzieller Unterstützung des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom Thüringer Schaustel- lerverband angeschafft. Das „Thüringer Schulmobil“, das in einem Wohnwagen einge- richtet ist, entspricht einem „fahrenden Klassenzimmer“. Die Betreuung erfolgt durch ins- gesamt zwei Bereichslehrkräfte. Engagementcircusse (große länderübergreifend reisende Circusse, mit oft längeren Standzei- ten) verfügen manchmal über eigene Schulwagen. Auch ihre Kinder sind schulpflichtig. Ein von den Ländern noch zu lösendes Problem ist die Versorgung der Kinder mit mitreisenden Lehrkräften und deren Finanzierung, die bisher in der Regel durch die Unternehmen erfolgt (z.B. KRONE, RONCALLI, VOYAGE). - 9 - 3. Die Bereichslehrkräfte In 14 Ländern sind Bereichslehrkräfte mit der Förderung und Beratung der Kinder beruflich Reisender beauftragt, die in durch die Schulaufsicht festgelegten regionalen Bereichen ihre Aufgaben für die schulische Bildung reisender Kinder und Jugendlicher wahrnehmen. Ent- sprechend dem von der Länderkonferenz erarbeiteten und im Schulausschuss am 13.03.2009 zustimmend zur Kenntnis genommenen Aufgabenprofil für Bereichslehrkräfte, dessen Umsetzung noch nicht abgeschlossen ist, unterstützen sie den Schulbesuch reisender Kinder in der Regel insbesondere durch  die Vorbereitung der Stützpunktschulen auf den Schulbesuch der Kinder,  die Erteilung von unterrichtsergänzenden Fördermaßnahmen und Hausaufgabenbe- treuung im Zusammenhang mit dem Schulbesuch der Kinder an Stützpunktschulen und Stammschulen,  Sammlung und Entwicklung geeigneter Unterrichtsmaterialien,  die Beratung von Stammschulen bei der Erstellung der individuellen Lernpläne sowie bei Leistungsbewertung und Schullaufbahngestaltung und –entscheidungen,  die Herstellung von Kontakten zwischen Eltern, Stamm- und Stützpunktschulen sowie ggf. weiteren Schulen und Behörden oder Beratungsstellen,  die geregelte Übergabe von Kindern an andere Schulen/Bereichslehrkräfte,  die Beratung von Eltern, Kindern und Lehrkräften,  Unterstützung der Schülerinnen und Schüler bei der Vorbereitung auf zentrale (Ab- schluss-) Prüfungen,  Kontrolle von Lernstandsberichten/von Schultagebüchern während der Reisezeit,  die Entwicklung von und Mitwirkung an innovativen Unterrichtsverfahren (z.B. Fern- lernen, E-Learning). In zwei Bundesländern (NRW und Hessen) haben Ersatzschulen den Unterricht für Kinder beruflich Reisender übernommen. Die Tätigkeit der Bereichslehrkräfte wird von der zuständigen Schulaufsicht bzw. von ihr Beauftragten koordiniert. Die Dokumentation und Weitergabe von Schülerdaten unterliegt den Rechtsgrundsätzen, die auch für den Umgang mit Schülerdaten in einem Lehrerkollegium einer Schule gelten. Wegen des bereichs- und länderübergreifenden Reiseverhaltens der Familien ist eine Vernet- zung der Bereichslehrkräfte eine wichtige Grundlage ihrer Tätigkeit. - 10 - Eine aktuelle Übersicht der Bereichslehrkräfte der Länder ist im Internet unter der Webseite des jeweiligen Landes einsehbar (Link über www.schule-unterwegs.de). Unter www.bereichslehrer.de ist bei Eingabe des Ortsnamens oder der Postleitzahl die zu- ständige Bereichslehrkraft zu ersehen. Die Anzahl der in den Ländern eingesetzten Lehrkräfte, die jeweiligen Stundenkontingente und die Zuständigkeitsregionen/bzw. Schulen sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Land Anzahl der Lehrkräfte/ WoStd. Zuständigkeitsregionen bzw. Schulen Baden-Württemberg 1/23 Nordwürttemberg, Ludwigs- burg 1/7 Landkreis Rastatt, Stadtkreis Baden-Baden 1/7 Schulamtsbereich Offenburg 1/7 Konstanz, Meßkirch, Donaue- schingen 1/14 Stadt- und Landkreis Karlsru- he 1/7 Pforzheim, Enzkreis, Calw, Freudenstadt, Herrenberg 1/15 Stadt Freiburg, Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald 1/7 Schulamtsbereich Mannheim Bayern 6/insg. 55 Oberbayern 14/insg. 29 Niederbayern 8/insg. 13 Oberpfalz 2/insg. 29 Oberfranken 1/29 Mittelfranken 12/29 Unterfranken 9/insg. 29 Schwaben Brandenburg 1/11 (auch Landesaufgaben) Staatliches Schulamt Bran- denburg an der Havel 8 Stammschulen 21 Stützpunktschulen - 11 - Land Anzahl der Lehrkräfte/ WoStd. Zuständigkeitsregionen bzw. Schulen 1/4 Staatliches Schulamt Cott- bus 11 Stammschulen 26 Stützpunktschulen Staatl. Schulamt Eberswalde 0 Stammschulen 16 Stützpunktschulen 1/4 (auch Staatl. Schulamt Eberswalde) Staatl. Schulamt Perleberg 5 Stammschulen 18 Stützpunktschulen 1/4 Staatl. Schulamt Frank- furt/O 4Stammschulen 26 Stützpunktschulen 1/2 Staatl. Schulamt Wünsdorf 4 Stammschulen 17 Stützpunktschulen Bremen 1/10 Stadtgemeinde Bremen Hamburg 2/insg. eine Stelle Land Hamburg Hessen 11.5 Stellen je Lehrkraft 1 – 2 Regionen, je nach Reiseintensität der Unternehmen über die Schule am Geisberg in Wiesbaden in der Trägerschaft von EVIM 0,5 Stelle Ausbildungsbetreuer für Hes- sen an der Berufsschule Nid- da im Winterhalbjahr Winterhalbjahr (BeKoSch) länderübergreifendes Ange- bot) Niedersachsen 12/insg. 100 (darin auch Landesaufgaben enthalten) Nordrhein-Westfalen 7/insg. 108,75 Reg.-Bez. Arnsberg 5/insg. 76,5 Reg.-Bez. Detmold - 12 - Land Anzahl der Lehrkräfte/ WoStd. Zuständigkeitsregionen bzw. Schulen 7/insg. 126,5 Reg.-Bez. Düsseldorf 9/insg. 124,5 Reg.-Bez. Köln 11/insg. 55 (je 5) Regierungsbezirk Münster 15/insg. 22,5 Berufskolleg für Wirtschaft und Verwaltung und Em- schertal-Berufskolleg der Stadt Herne 7/insg.35 Projekt LAR-S (Lernen auf Reisen-Schule) im Regie- rungsbezirk Detmold Rheinland-Pfalz 1/5 1/5 1/5 1/5 1/5 Region Koblenz Region Trier Region Mainz Region Ludwigshafen Region Kaiserslautern Saarland 1/5 Land Saarland Sachsen 1/eine Stelle Land Sachsen, Lehrkraft im Schulwagen Sachsen-Anhalt 1/11 1/11 1/11 1/11 Region Dessau Region Halle Region Gardelegen Region Magdeburg Schleswig-Holstein 1/27 1/25,5 Land Schleswig-Holstein Thüringen 1/13 Ost- und Westthüringen 1/13 Nord- und Südthüringen In Berlin werden aufgrund der hohen Schuldichte keine Bereichslehrkräfte eingesetzt. Die Betreuung der Kinder und Jugendlichen erfolgt durch die an den Stützpunktschulen tätigen Lehrkräfte im Rahmen der Personalausstattung der Schulen. Ansprechpartner für Aufnahme der Schülerinnen und Schüler ist die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft. In Hamburg erhalten die beiden Stützpunktschulen in der Nähe des Festplatzes „Hamburger Dom“ zusammen Lehrerstunden in Höhe einer ganzen Lehrerstelle zugewiesen. 40% stehen für die unterrichtliche Förderung und 60% für die Tätigkeit als Bereichslehrkraft mit Landes- zuständigkeit zur Verfügung. - 13 - In Mecklenburg-Vorpommern wird ebenfalls keine derartige Betreuungsmaßnahme ange- boten. Die Betreuung der Kinder und Jugendlichen erfolgt über die an den Stamm- bzw. Stützpunktschulen tätigen Lehrkräfte sowie die jeweils zuständigen Staatlichen Schulämter. Im Saarland ist seit November 2013 eine Bereichslehrkraft mit 5 Lehrerwochenstunden kon- stituiert. Sie fungiert als Ansprechpartnerin und Beraterin für reisende Familien und Schulen, die mit reisenden Kindern zu tun haben. Des Weiteren ist sie behilflich bei der geregelten Übergabe von Kindern an andere Stützpunktschulen und kooperiert mit Bereichslehrkräften aus anderen Bundesländern. Darüber hinaus koordiniert sie die schulische Förderung und Be- treuung in Zusammenarbeit mit den Stamm- und Stützpunktschulen und bietet Unterstützung bei der Erstellung von Lern- und Förderplänen. 4. Das Schultagebuch Da Schausteller und Circusbetriebe häufig Ländergrenzen überschreiten, hat die Kultus- ministerkonferenz am 18./19.09.2003 ein vereinheitlichtes „Schultagebuch für Kinder von beruflich Reisenden“ verabschiedet, das mit Beschluss vom 01.03.2012 aktualisiert wurde. Das Schultagebuch ist ein Dokument und seine Verwendung ist in allen Ländern verbindlich. Es ist ein wichtiges Instrument zur Unterstützung des Schulbesuchs reisender Kinder und wird von der Stammschule angelegt und den reisenden Kindern in der Regel zur Einschulung über die Schulen, die zuständigen Schulbehörden oder die Bereichslehrkräfte ausgehändigt. Es dient dem Informationsaustausch zwischen Stammschule, Stützpunktschule und Bereichs- lehrkräften sowie den Eltern und begleitet das Kind während der gesamten Schulzeit. Das Schultagebuch dokumentiert die Lernausgangslage bei Abreise, die behandelten Unterrichts- inhalte und den Lernstand des Kindes. Es enthält einen Schulbesuchskalender sowie individu- elle Lernpläne für das einzelne Kind. Im Einzelnen sind folgende Elemente enthalten: 1. Schülerpersonalbogen 2. Schulbesuchskalender 3. Lernstandsbericht der Stützpunktschule 4. Aufgaben der Stützpunktschule - 14 - 5. Lernausgangslage - Bericht der Stammschule/Winterschule zur Abreise der Schüle- rin/des Schülers 6. Individuelle Lernpläne für die Reise 7. Leerformulare Alle 16 Länder haben die aktualisierte Fassung des Schultagebuchs eingeführt. Von einigen Ländern ist das Schultagebuch um länderspezifische Hinweise und Informations- materialien ergänzt worden. 5. Die Handreichung für Lehrkräfte Das Schultagebuch wird ergänzt durch eine für die Lehrkräfte bestimmte Handreichung „Le- ben und Lernen auf der Reise - Handreichung zum Schultagebuch und zu Fragen der Bildung der Kinder beruflich Reisender“, die der Schulausschuss der KMK zur Kenntnis genommen hat. Im Zusammenhang mit der Aktualisierung des Schultagebuchs (Beschluss der KMK vom 18./19.04.2003 i.d.F. vom 01.03.2012 ) wurde die Handreichung entsprechend angepasst. Alle 16 Länder haben in Ergänzung zum Schultagebuch die Handreichung eingeführt. Die Handreichung soll Schule für die besondere Situation und die speziellen schulischen Inte- ressen der Kinder beruflich Reisender sensibilisieren. Sie soll einen Einblick in die Lebens- welt der Kinder beruflich Reisender vermitteln, um die Unterrichtssituation für die reisenden Schülerinnen und Schüler und auch für Lehrerinnen und Lehrer zu erleichtern und zu verbes- sern. 6. Die Lernbausteine/Beschreibungen erwarteter Leistungen Die Kultusministerkonferenz hat am 17.06.2005 speziell für Kinder von beruflich Reisenden „Lernbausteine/Beschreibungen erwarteter Leistungen (LBS) für die Fächer Deutsch, Mathe- matik und 1. Fremdsprache (Englisch und Französisch)“ verabschiedet. Diese orientieren sich an den Bildungsstandards für die Grund- und Hauptschule sowie an den Standards für den Mittleren Schulabschluss und dienen als Planungsgrundlage für die Erstellung der individuel- - 15 - len Lernpläne. Die LBS wurden 2011 evaluiert. Die LBS sind ebenso wie das Schultagebuch der Handreichung im Anhang beigefügt. Das Land Bayern hat eigene Lernbausteine eingeführt. 7. Frühe Förderung Es kann davon ausgegangen werden, dass 90 % aller mitreisenden Kinder keine vorschuli- sche Einrichtung besuchen. * In einigen Ländern werden alle Kinder der reisenden Unternehmen auf den Festplätzen von den Bereichslehrkräften versorgt, auch die Kinder im Vorschulalter. In Baden-Württemberg unterstützen die Bereichslehrkräfte, wenn möglich, bei der Vorbe- reitung auf den Schulbesuch. Für den Elementarbereich ist in Bremen die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frau- en zuständig. In welchem Umfang Kinder beruflich Reisender Kindertagesstätten besuchen ist unbekannt und wird nicht erhoben. Kinder beruflich Reisender nehmen am Screening zur Feststellung des Sprachstandes des Senats für Bildung und Wissenschaft teil. In Hamburg werden die Kinder beruflich Reisender -wie alle anderen in Hamburg ge- meldeten Kinder- von der Stammschule zur 4 1 /2 jährigen Untersuchung eingeladen und auf allgemeinen Förderbedarf und insbesondere auf Sprachförderbedarf in einem diagnosegestüt- zen Verfahren getestet. Kinder, deren Sprachkenntnisse nicht ausreichen werden, um erfolg- reich am Unterricht teilzunehmen, sind nach § 28a HmbSG verpflichtet, in dem Schuljahr vor Beginn ihrer Schulpflicht eine Vorschulklasse zu besuchen und an zusätzlichen schulischen Sprachfördermaßnahmen teilzunehmen. Angebote werden hierzu auch von den Bereichslehr- kräften gemacht. In Hessen ist aktuell ein gesondertes Konzept zur vorschulischen Förderung von der Evange- lischen Inneren Mission (Pilotprojekt Schule für Kinder beruflich Reisender) vorgelegt wor- * Hierbei handelt es sich um eine globale Einschätzung auf der Grundlage von Berichten von Bereichlehrkräften und Aussagen von Eltern. Eine Evaluation ist anzustreben. - 16 - den, das sich in der Abstimmung mit dem Hessischen Sozialministerium befindet. Über das Pilotprojekt „Schule für Kinder beruflich Reisender“ werden auch jetzt schon immer mehr Vorschulkinder erreicht. Die Feststellung des Sprachstandes für die von der Schule für Circuskinder in Nordrhein- Westfalen der Bezirksregierung Düsseldorf gemeldeten vierjährigen Circuskinder erfolgt seitens der Bereichslehrkräfte im Regierungsbezirk Düsseldorf. Soweit sich die Kinder außerhalb des Regierungsbezirks Düsseldorf aufhalten, ist eine Amts- hilfe und ggf. die Vermittlung einer geeigneten Grundschullehrkraft seitens der örtlich zu- ständigen Bereichslehrkraft erforderlich. Die Bereichslehrkräfte in den anderen Bezirken sind gehalten, im Rahmen ihrer Zeitressourcen entsprechend zu verfahren. In Schleswig-Holstein sieht das Aufgabenprofil der Bereichslehrkräfte vor, dass sie reisende Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, auf den Schulbesuch vorbereiten. 8. Schüleraufnahmeverfahren Die Anmeldezeiten für Schulanfänger liegen in den Ländern zu unterschiedlichen Zeiten von Herbst bis Frühjahr. Sie fallen überwiegend in die Reisesaison, so dass ein Teil der beruflich Reisenden Schwierigkeiten hat, diese Termine wahrzunehmen. In Baden-Württemberg gibt es zum Verfahren der Schulaufnahme von Kindern beruflich Reisender zum allgemein gültigen System keine Unterschiede. Die Kinder werden grundsätz- lich an ihrer zuständigen Grundschule angemeldet. Dort werden auch die erforderlichen Ein- gangsuntersuchungen durchgeführt. Die Schule informiert die Bereichslehrkraft. Sind Kinder, die schulpflichtig werden, zur Zeit der Schulanmeldung auf Reisen, werden individuelle Re- gelungen getroffen. Die Anmeldung zum Schulbesuch wird durch die Gemeinde überwacht. In Bayern gibt es zum Verfahren zur Schuleinschreibung von Kindern beruflich Reisender zum allgemein gültigen System keine Unterschiede. Die Kinder werden grundsätzlich an ihrer Sprengelschule angemeldet, wo auch die erforderlichen Eingangsuntersuchungen durchge- führt werden. Die Schule informiert die Bereichslehrkraft. Sind Kinder, die schulpflichtig - 17 - werden zur Zeit der Schulanmeldung auf Reisen, werden individuelle Regelungen getroffen. Die Anmeldung zum Schulbesuch wird durch die Gemeinden überwacht. In Berlin gibt es keine spezielle Regelung. Besondere Absprachen können ggf. mit der Se- natsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft getroffen werden. Die Eltern werden in Brandenburg auf die Teilnahme an der Sprachstandsfeststellung und einer eventuell notwendigen Sprachförderung hingewiesen. Oftmals ist eine Teilnahme am Verfahren zur Sprachstandsfeststellung nicht möglich, da dieses in der Reisezeit liegt. Auch eine eventuell notwendige Sprachförderung ist in der Regel vor der Einschulung nicht mög- lich. In Bremen gibt es zum Verfahren der Schulaufnahme von Kindern beruflich Reisender zum allgemein gültigen System keine Unterschiede. Die Kinder werden grundsätzlich an ihrer zu- ständigen Grundschule angemeldet. Dort werden auch die erforderlichen Eingangsuntersu- chungen durchgeführt. Die Schule informiert die Bereichslehrkraft. Sind Kinder, die schul- pflichtig werden, zur Zeit der Schulanmeldung auf Reisen, werden individuelle Regelungen getroffen. Die Anmeldung zum Schulbesuch wird durch die Schulaufsicht überwacht. In Hamburg gibt es zum Verfahren der Schulaufnahme von Kindern beruflich Reisender zum allgemein gültigen System keine Unterschiede. Eine Unterstützung durch die Bereichslehr- kräfte ist möglich. In Hessen sind alle Schulträger, Schulärzte, alle Ordnungsämter, die Landestierschutzbeauf- tragte und alle Schulen über das Pilotprojekt informiert worden. Die Pilotschule ist somit bei den betroffenen Eltern bekannt, die ihre Kinder direkt an der Schule anmelden. Für die meis- ten mitreisenden Kinder findet die Schulaufnahme an der SfKbR statt. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine gesonderten Regelungen. In Niedersachsen gibt es keine spezielle Regelung. Die Bereichslehrkräfte können beraten und unterstützen und ggf. Unterstützungsaufgaben übernehmen. In Rheinland-Pfalz gibt es kein besonderes Verfahren der Schulaufnahme von Kindern be- ruflich Reisender. Die Bereichslehrkräfte können beratend mitwirken. - 18 - Im Saarland gibt es keine spezielle Regelung. Eine Unterstützung durch die Bereichslehr- kraft ist möglich. In Sachsen gibt es keine speziellen Regelungen. Eine Unterstützung durch die mobile Be- reichslehrkraft ist möglich. Auch in Sachsen-Anhalt gibt es für Kinder beruflich Reisender keine besonderen Regelun- gen, eine Unterstützung durch die Bereichslehrkräfte ist auch hier möglich. In Schleswig-Holstein gibt es keine besonderen Regelungen. Eine Unterstützung durch die Bereichslehrkräfte ist möglich. In Thüringen gibt es keine besonderen Regelungen. Eine Unterstützung durch die Bereichs- lehrkräfte ist möglich. - 19 - 9. Schuleingangsuntersuchung/Schulärztliche Versorgung Die Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung sowie eine weitere schulärztliche Versor- gung für Kinder beruflich Reisender ist weitgehend nicht gesichert. Die gesetzlichen Grund- lagen sind landesspezifisch; die Termine liegen zu unterschiedlichen Zeiten und werden un- terschiedlich bekanntgemacht. Ebenso wie die Anmeldetermine fallen sie häufig in die Zeit der Reisesaison. * Alle Kinder, die in Baden-Württemberg eingeschult werden, müssen an einer Ein- schulungsuntersuchung teilnehmen. Diese wird in zwei Schritten unter ärztlicher Verantwor- tung durchgeführt. Schritt 1 erfolgt in der Regel im vorletzten Jahr vor der Einschulung. So können Kinder gegebenenfalls frühzeitig gefördert oder gezielt behandelt werden. Schritt 2 findet in den Monaten vor der Einschulung statt. Hier steht die Feststellung eventueller ge- sundheitlicher Einschränkungen im Vordergrund. Alle Kinder, die keine Kindertageseinrich- tung besuchen, werden in Schritt 2 ärztlich untersucht. Bei Kindern, die eine Kindertagesein- richtung besuchen, trifft die Entscheidung über die Notwendigkeit der ärztlichen Untersu- chung der Schularzt. In Berlin gibt es keine spezielle Regelung. Besondere Absprachen können ggf. mit der Se- natsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft getroffen werden. Der Termin der Anmeldung zum Schulbesuch liegt in Brandenburg in der Winterzeit. Die Eltern können ihr Kind in der Stammschule anmelden. Bei der Anmeldung zum Schulbesuch wird der Termin für die ärztliche Schuleingangsuntersuchung mitgeteilt, der verpflichtend ist. In Bremen gibt es keine besonderen Regelungen. Eine Unterstützung durch die Bereichslehr- kräfte ist möglich. In Hamburg findet für alle eine Schuleingangsuntersuchung statt. Die Eltern werden vom zuständigen Bezirksamt angeschrieben und vereinbaren entsprechend einen Termin beim Schulärztlichen Dienst. * Hierbei handelt es sich um eine globale Einschätzung auf der Grundlage von Berichten von Bereichslehrkräften und Aussagen von Eltern. Eine Evaluation ist anzustreben. - 20 - In Hessen wurden bei Einrichtung des Pilotprojekts „Schule für Kinder beruflich Reisender“ die Schulärzte dazu informiert. Seither werden alle Kinder, die in Hessen mit ihren Eltern reisen, auch schulärztlich versorgt. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine besonderen Regelungen. Die von der Stammschule zu veranlassenden schulärztlichen Untersuchungen sollen in Nord- rhein-Westfalen während der Winterpause durchgeführt werden. In Rheinland-Pfalz gibt es keine besonderen Regelungen. Eine Unterstützung durch die Be- reichslehrkräfte ist möglich. In Sachsen gibt es keine speziellen Regelungen. Eine Unterstützung durch die mobile Be- reichslehrkraft ist möglich. Auch in Sachsen-Anhalt gibt es für Kinder beruflich Reisender keine besonderen Regelun- gen, eine Unterstützung durch die Bereichslehrkräfte ist auch hier möglich. In Schleswig-Holstein gibt es keine besonderen Regelungen. Eine Unterstützung durch die Bereichslehrkräfte ist möglich. In Thüringen gibt es keine besonderen Regelungen. Eine Unterstützung durch die Bereichs- lehrkräfte ist möglich. 10. Die berufsbezogenen Bildungsangebote Die 168. Amtschefskonferenz hatte den Schulausschuss/Unterausschuss für Berufliche Bil- dung am 08.11.2001 gebeten, Modalitäten eines berufsbezogenen Bildungsangebots für beruf- lich Reisende zu klären (einschl. der länderübergreifenden Anerkennung). Auf der Grundlage des Beschlusses des 233. Unterausschusses für Berufliche Bildung vom 05./06.09.2002 werden im Rahmen des EU-Projekts BeKoSch (Entwicklung beruflicher Kompetenzen für Schausteller durch blockweisen Unterricht) zurzeit in folgenden Einrich- tungen berufsbildende Maßnahmen angeboten: - 21 - - Berufsschule Nidda (Hessen) - Berufskolleg für Wirtschaft und Verwaltung der Stadt Herne (Nordrhein-Westfalen) - Emschertal-Berufskolleg der Stadt Herne (Nordrhein-Westfalen - Berufsbildende Schulen Neumünster (Schleswig-Holstein). An diesen Maßnahmen können auch Circusangehörige teilnehmen. 11. Schulische Bildung für Kinder beruflich Reisender im Ausland Reisende Unternehmen, wie z. B. Circus- und Schaustellerunternehmen, überqueren mit ih- rem Geschäft nicht nur die innerdeutschen Grenzen sondern reisen auch über die deutschen Grenzen hinaus. Zunehmend wird versucht, die Kinder mit E-Learning auch außerhalb von Deutschland zu erreichen. Das gelingt allerdings nicht bei allen Kindern. In Bayern werden häufig Absprachen mit Bereichslehrkräften getroffen, die die Betreuung und Begleitung per Internet vornehmen. Dies erfordert eine genaue Planung des Vorgehens. Eine generell einheitliche Lösung gibt es hier nicht, ist auch aufgrund der individuellen Vor- haben der Reisenden nicht möglich. In Berlin geben die Stammschulen individuelle Lernpläne für die Reise mit, die das selbst- ständige Lernen im Ausland ermöglichen. In Brandenburg werden die Eltern der reisenden Schülerinnen und Schüler im Ausland auf die schulische Begleitung und auch deren Grenzen hingewiesen. Die Stammschulen geben individuelle Lernpläne für die Reise mit, die das selbstständige Lernen im Ausland ermögli- chen. Nach Möglichkeit sollte auch eine Schule im Ausland besucht werden. Für reisende Schülerinnen und Schüler, die von den Bereichslehrkräften in Schleswig- Holstein unterstützt werden, können auch Mittel des Fernlernens im Ausland eingesetzt wer- den. Seit 2009 besteht in Einzelfällen für Schausteller- und Circusfamilien die Möglichkeit, Schul- besuche für ihre Kinder in deutschen Schulen im Ausland zu vereinbaren (Kontaktaufnahme über das KMK-Sekretariat). Das ist aber nicht immer möglich, da die Dichte der Schulen nicht ausreicht. - 22 - Außer in den Niederlanden finden die Unternehmen für ihre Kinder kein ausreichendes An- gebot. Aber auch ausländische Unternehmen wie der bekannte Cirque de Soleil reisen in Deutsch- land. Das kanadische Unternehmen sowie auch der chinesische Nationalcircus bringen ihre eigene Schule mit. Kleinere Unternehmen gastieren in Deutschland, ohne dass ihre Kinder ein Bildungsangebot erhalten. Die Sprache ist hier nur ein Hindernis. 12. Online-Unterricht In Baden-Württemberg haben Kinder und Jugendliche von beruflich reisenden Familien die Möglichkeit, am computer-gestützten Förderprojekt „Fit unterwegs“ teilzunehmen. Ziel des Projekts ist es, die genannte Schülergruppe ergänzend zum Schulbesuch zu fördern und langfristig auf einen gelingenden Schulabschluss unterstützend vorzubereiten. Die Bereichslehrkraft betreut im Rahmen des Projekts zu einer vorab definierten Uhrzeit Schülerinnen und Schüler, in dem sie online Förderangebote zur Verfügung stellt und zeit- gleich auch visuell mit den Kindern in Kontakt steht. Dies ermöglicht den persönlich geprägten Austausch zu schulischen Lernangeboten; ein kon- tinuierliches Unterrichtsangebot wird auch dann ermöglicht, wenn die Familie ihren Aufent- haltsort wechselt. Um das Projekt gewinnbringend umsetzen zu können, sind internetfähige Computer, die mit einer sog. Webcam und Lernprogrammen ausgestattet sind, erforderlich. Kindern und Jugend- lichen wird so die Möglichkeit eröffnet, mit ihrer zuständigen Bereichslehrkraft in einen effi- zienten und nachhaltigen Lernprozess zu treten. In Berlin wird noch kein Online-Unterricht angeboten. In Brandenburg wird noch kein Online-Unterricht angeboten. Das Land Niedersachsen hat in den letzten Jahren die Lernplattform „LUKI“ entwickelt und erprobt. Diese Plattform steht den Bereichslehrkräften zur Nutzung zur Verfügung und kann im Rahmen ihrer Tätigkeit eingesetzt werden. In Mecklenburg-Vorpommern wird kein Online-Unterricht angeboten. - 23 - Nordrhein-Westfalen:  „Lernen auf Reisen“-Schule kurz LARS Im Regierungsbezirk Detmold (NRW) gibt es seit 2005 für die Kinder beruflich rei- sender ein besonderes Bildungsangebot: die „Lernen auf Reisen“-Schule kurz LARS (www.lar-s.de), durch die ergänzende sowie zum Teil neue Lernangebote für Schüle- rinnen und Schüler auf Reisen bereitgestellt und die Möglichkeiten zu strukturiertem Lernen verbessert werden. Mit individuellen Förderplänen und virtueller Verbindung zu ihren persönlichen Lernbegleitern in LARS üben und vertiefen die Schülerinnen und Schüler auf dem MokoDesk ® (Mobiler kooperativer Schreibtisch) ihre Lernan- gebote.Die Schüler der „Lernen auf Reisen“-Schule lernen an unterschiedlichsten Or- ten, während des Aufenthalts in einer fremden Stadt beispielsweise im Wohnwagen der Familie. Um einen jederzeitigen Zugang zu den für sie individuell bereitgestellten Materialien sicherzustellen und die Kommunikation mit den Lernbegleitern zu ermög- lichen, ist ein Netzwerkzugriff notwendig, in der Regel durch Notebooks mit UMTS - Flatrate.  Schule für Circuskinder NRW Seit 2007 wird an der Schule für Circuskinder in NRW der Unterricht im ‚virtuellen Klassenzimmer’ angeboten. Auf dieser Lernplattform findet man neben dem erwähn- ten Klassenzimmer noch Foren, Chat, Dokumentablage-Systeme (für Schüler und Lehrkräfte – „virtuelle Schreibtische“) und interaktive Übungen. Der Unterricht findet in Echtzeit statt, d.h. Lerngruppe und Lehrkraft können sich zu einer abgesprochenen Zeit im virtuellen Klassenzimmer einloggen und über Headsets miteinander sprechen. Zusätzlich stehen noch ein Chat und andere Kommunikations- tools zur Verfügung, wobei die Lehrkraft in der Lage ist jedem Jugendlichen individu- elle Berechtigungen zur Benutzung der sog. Online-Werkzeuge zu geben. Weiterhin besteht die Möglichkeit, sich außerhalb der Unterrichtszeit unabhängig von der Lehr- kraft in das Klassenzimmer zu begeben, um alleine oder mit Mitschülern die Unter- richtsinhalte nach- bzw. vorzubereiten.  Abi-online Seit dem Schuljahr 2009/2010 besteht für Kinder beruflich Reisender die Möglichkeit die allgemeine Hochschulreife unter den adaptierten Bedingungen des Lehrgangs abi- tur-online.nrw am Westfalen-Kolleg Dortmund zu erwerben. Der Unterricht findet an zwei Tagen im Monat als Präsenzunterricht statt, in der übrigen Zeit erfolgt das Ler- - 24 - nen in Distanz über ein virtuelles Klassenzimmer. Im Jahr 2012 erlangten erstmals in Deutschland zwei Circuskinder auf diesem Weg das Abitur. Seit 2012 bereiten sich 7 Kinder beruflich Reisender auf diesen Abschluss vor.  BEKOSCH Berufsschulpflichtige Jugendliche, die in zwei Herner Berufskollegs an BEKOSCH teilnehmen, werden durch die Lehrkräfte der Kollegs über die Präsenzblöcke hinaus auf der Reise durch online-Unterricht begleitet. In Rheinland-Pfalz wird geprüft, inwieweit das Angebot einer Online-Lernplattform als Er- gänzung zur Anwesenheit in der Schule sinnvoll ist. Diese könnte zu Förderzwecken oder der Erledigung von Hausaufgaben dienen. Sachsen-Anhalt bietet z. Z. keine Möglichkeit des Online-Unterrichts für Kinder beruflich Reisender an. Die Bereichslehrkräfte in Schleswig-Holstein führen auch Fernunterricht durch. Dieser findet ergänzend zum Unterricht in der Schule statt und kann auch online erfolgen. Die Art des Un- terrichts soll an die individuelle Situation der Schülerin/des Schülers angepasst werden 13. Die Internetplattform www.schule-unterwegs.de/Internetpräsenzen der Länder Auf der Internetseite des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport des Landes Baden- Württemberg sind unter dem Stichwort „Informationen für Eltern“ detaillierte Aus- führungen zum Themengebiet eingestellt. Unter anderem ist eine Liste mit den zuständigen Bereichslehrkräften eingestellt; zudem ist es möglich, das Schultagebuch für Kin-der von be- ruflich Reisenden, die Handreichung zum Schultagebuch und den Leitfaden zu Schule unter- wegs - schulische Förderung der Kinder und Jugendlichen von beruflich Reisenden - herun- terzuladen. Eine Verlinkung zur Internetplattform Schule unterwegs (http://www.schule- unterwegs.de/) und zur bundesweiten Bereichslehrersuche (http://www.bereichslehrer.de/blk/frameset/index.html) ist eingerichtet. Auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wis- senschaft und Kunst (www.km.bayern.de) findet man unter den Stichwörtern „Ministerium“, - 25 - „Schule und Ausbildung“, „Kinder beruflich Reisender“ Informationen zu Konzepten zur schulischen Förderung, zu Materialien und zu den Ansprechpartnern. Auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft Berlin (http://www.berlin.de/sen/bjw/) findet man unter den Stichwörtern „Schultagebuch“ oder „Beruflich Reisende“ das Schultagebuch, die Handreichung, die Lernbausteine und das Rund- schreiben Unterricht für Kinder von beruflich Reisenden; direkter Zugang unter http://www.berlin.de/sen/bildung/unterricht/reisende.html. Darüber hinaus gibt es Links zur Internetplattform Schule unterwegs (http://www.schule-unterwegs.de/) und zur bundesweiten Bereichslehrersuche (http://www.bereichslehrer.de/blk/frameset/index.html). Auf der Internetseite des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Branden- burg findet man unter dem Stichwort „Fahrende/Reisende“ (Bildung A-Z, Fahren- de/Reisende) (http://www.mbjs.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb2.c.461361.de) Informa- tionen, Ansprechpartner sowie einen Link zum Bildungsserver, der die Download- Möglichkeit der Materialien (Schultagebuch, Lernbausteine, und Handreichung) ermöglicht. Ebenfalls gibt es einen Link zur bundesweiten Bereichslehrersuche. Auf der Internetseite der Behörde für Schule und Berufsbildung in Hamburg (http://www.hamburg.de/bsb/) findet man unter dem Link Services den Link zur Seite unter- wegs lernen (http://www.hamburg.de/unterwegs-lernen/) mit Liste der Ansprechpartner und Links zu weiteren Informationen wie z.B. der offiziellen Regelung, Lerntagebuch, Schule- unterwegs usw. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern infor- miert auf seiner Internetseite http://www.bildung-mv.de/schueler/schule-und- unterricht/schularten/beschulung-von-kindern-aus-schaustellerfamilien-und-familien-anderer- beruflich-reisender/ über die für Mecklenburg-Vorpommern geltenden Regelungen zur Be- schulung von Kindern aus Schaustellerfamilien und Familien anderer beruflich Reisender und verweist gleichzeitig mit einer Verlinkung auf das Lernportal „Schule unterwegs“. Auf dem Bildungsserver des Landes Niedersachsen findet man unter dem Stichwort „Beruf- lich Reisende“ (Home, Themen, Schwerpunkte, Interkulturelle Bildung, Beruflich Reisende) (http://www.nibis.de/nibis.phtml?menid=1386 ) Ansprechpartner, Informationen, eine Down- - 26 - load-Möglichkeit des Schultagebuchs sowie einen Link auf das bundesweite Informationssys- tem „Schule unterwegs“. Seit dem 01.01.2000 ist in Nordrhein-Westfalen die Internetplattform www.schule-unterwegs.de eingerichtet. Diese Plattform dient der länderübergreifenden Information, Kommunikation und (im begrenzten Umfang) auch der Koordination. Die 168. Amtschefskonferenz hatte Nordrhein- Westfalen am 08.11.2001 gebeten, die Plattform so auszubauen, dass durch sie auch geeignete Fernlehrmaterialien bereitgestellt werden können. Inzwischen hat sich das Konzept von www.schule-unterwegs.de in der Weise weiterentwi- ckelt, dass die Zuständigkeit für die aktuellen Veränderungen von landesspezifischen Rege- lungen sowie die jeweils aktualisierten Kontaktdaten der Bereichslehrkräfte über die Länder- seiten zu erreichen sind und auch von den Ländern gepflegt werden. Diese Informationen werden von www.schule-unterwegs.de nicht mehr zentral eingestellt, sondern verlinkt. Allerdings stellt www.schule-unterwegs.de weiterhin folgende Informationen und Zugänge bereit: - eine Linkliste zu den Web-Seiten der Länder für Kinder beruflich Reisender - grundlegende Materialien für Eltern und Schüler/-innen wie ein Muster- Schultagebuch, die Handreichung, die Lernbausteine (Downloads) - Link zu www.bereichslehrer.de - Links zu Projekten Verbänden und Organisationen (ELVET, EVIS, BEKOSCH, EN- TE, LAR-S, SfC, Nidda, EVIM…) - Stichwörterliste/Lexikon von A-Z - Unterrichtsmaterialien - Weitere Adressen wie Seelsorge, Berufsverbände, EU, - Bildergalerie - Impressum. Die Seite hat inzwischen bei Eltern, Lehrkräften, Schulen, Verbänden einen hohen Bekannt- heitsgrad und monatlich 6000 – 8000 Zugriffe. Die Webseite www.schule-unterwegs.de wird seit dem 1.1.2012 in der Herausgeberschaft von BERiD mit Unterstützung der Bezirksregierung Arnsberg (NRW) geführt. Die Webseite wird durch das als Papierversion in unregelmäßigen Abständen erscheinende Adressenverzeichnis „Schule unterwegs“ (Herausgeber: Bezirksregierung Arnsberg) ergänzt. - 27 - Für das Land Rheinland-Pfalz ist folgende Internetseite für Kinder beruflich Reisender ge- schaltet: http://foerderung.bildung-rp.de/kinder-beruflich-reisender.html. Dort erhalten Sie Informationen zu Ansprechpartnern, Aufgaben der Bereichslehrkräfte, Informationen für El- tern, Schulen und Lehrkräfte sowie Linktipps. Für den Freistaat Sachsen stehen weitere Informationen und Ansprechpartner für den Unter- richt der Kinder beruflich Reisender unter http://www.schule.sachsen.de/kinder-beruflich- reisender. Sachsen-Anhalt stellt auf seinem Landesbildungsserver unter der Rubrik http://www.bildung-lsa.de/themen/schule_unterwegs.html Informationen und Materialien (Handreichung, Schultagebuch, Lernbausteine, Übersicht über Stützpunktschulen, Ansprech- partner sowie weiterführende Links zur Bereichslehrersuche zur Verfügung. Hinweise sind auch im Landesportal unter http://www.sachsen-anhalt.de/index.php?id=schule_unterwegs zu finden. Schleswig-Holstein stellt auf der Internetseite http://www.schleswig- holstein.de/Bildung/DE/Zielgruppen/Eltern/Zirkuskinder/Zirkuskinder_node.html wichtige Informationen für reisende Schülerinnen und Schüler zusammen. U.a. sind die Kontaktdaten der Bereichslehrkräfte und der Zuständigen im Bildungsministerium, spezifische Vorschriften und unterstützende Empfehlungen (Erlass, Schultagebuch, Handreichung) sowie weiterfüh- rende Links enthalten. Das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur bietet auf seiner Internetsei- te unter http://www.thueringen.de/th2/tmbwk/bildung/information/mobil/ Informationen zu Kindern beruflich Reisender an. U.a. sind das Schultagebuch, Ansprechpartner und Adressverzeichnis- se der Stützpunktschulen aufgeführt. Landesspezifische Regelungen werden zu einem späte- ren Zeitpunkt ergänzt. - 28 - 14. Die Regelungen der Länder Folgende Länder haben Regelungen für die Beschulung von Kindern und Jugendlichen aus reisenden Familien erlassen: Baden-Württemberg: Richtlinien des Kultusministeriums über die Gewährung einer Zuwendung für in Heimen un- tergebrachte Kinder von Binnenschiffern, Schaustellern und Zirkusangehörigen vom 25.11.1993 Bayern: Schulische Betreuung von Kindern aus Schaustellerfamilien, von Circusangehörigen und von fahrenden Personen - Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 07.02.1996 Berlin: Rundschreiben Nr. 70/2005v. 04.08.2005 über Unterricht für Kinder von beruflich Reisenden, http://www.berlin.de/sen/bildung/unterricht/reisende.html Brandenburg: Gesetz über die Schulen im Land Brandenburg (BbgSchulG) vom 02.08.2002 zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 08. Januar 2007 (GVBl. I S.2)  § 19, Der Bildungsgang der Grundschule ,(5) 4. Ergänzende Bildungsangebote für Kinder von Fahrenden  §23 Nähere Ausgestaltung der Sekundarstufe I, 4. Ergänzende Bildungsangebote für Kinder von Fahrenden Verordnung über den Bildungsgang der Grundschule vom 02.August.2007 (GVBl. II S. 190)  § 13 Kinder von Fahrenden Verwaltungsvorschriften zur Grundschulverordnung (VV-GV) vom 02. August 2007  24 – Zu § 13 Abs. 2 GV- Kinder von Fahrenden Verordnung über die Bildungsgänge in der Sekundarstufe I vom 02. August 2007 (GVBl. II/07, (Nr. 16), S.200)  Abschnitt 5 Kinder von Fahrenden, § 17 - § 20 Bremen: - Unterricht für Kinder beruflich Reisender - Rundverfügung des Senators für Bildung, Wissenschaft, Kunst und Sport Nr. 64/98 vom 07.09.1998. - Unterricht für Kinder beruflich Reisender, hier: Schultagebuch für die Jahrgangsstufen 1-9 -Verfügung des Senators für Bildung und Wissenschaft Nr. 9/2000 vom 03.02.2000 - 29 - Hamburg Hamburg hat im Januar 2010 mit einem Rundbrief die Schulen über Vorgaben zur schuli- schen Förderung der Kinder beruflich Reisender informiert. (Veröffentlicht unter „Informationen über die Förderung der Kinder beruflich Reisender“ auf der Internetseite „unterwegs lernen“ der Behörde für Schule und Berufsbildung: http://www.hamburg.de/unterwegs-lernen/) Hessen: Richtlinien zum Unterricht für Kinder von beruflich Reisenden“, Erlass vom 04. Februar 2006, II OE – 170.000.074 - 1 - Mecklenburg-Vorpommern: Schulische Bildung von Kindern aus Familien beruflich Reisender an allgemeinbildenden Schulen Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern vom 2. Dezember 2007 (Mttl.-bl. Des Ministeriums Nr. 12/2007, S. 586-588)12/07). Niedersachsen: In Niedersachsen gilt eine gesonderte Regelung für die Teilnahme an den zentralen Ab- schlussarbeiten für die Kinder beruflich Reisender. Diese beschreibt Bedingungen, unter de- nen die Möglichkeit der Befreiung der Teilnahme an den zentralen Abschlussprüfungen be- steht. Niedersachsen wird voraussichtlich für die 2. Hälfte des Jahres 2014 einen neuen Erlass für die Beschulung von Kindern und Jugendlichen beruflich Reisender veröffentlichen. Nordrhein-Westfalen: Neben den allgemeinen rechtlichen Bestimmungen im schulischen Bereich gilt für die schuli- sche Bildung von Kindern aus Familien beruflich Reisender in Grundschulen und Schulen der Sekundarstufe I der Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 14.10.2005 in der Fassung des Runderlasses vom 23.09.2009 (BASS 15 - 05 Nr. 21) Rheinland-Pfalz: Unterricht von Kindern beruflich Reisender in der Primarstufe und der Sekundarstufe I – Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Frauen und Jugend vom 22.03.2002 Saarland: Rundschreiben an alle allgemeinbildenden Schulen im Saarland bezüglich des Umgang mit Kindern von beruflich Reisenden vom 18.10.2011 - 30 - Sachsen: Unterrichtung von Kindern beruflich Reisender und Umgang mit dem Schultagebuch, Erlass des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und Sport vom 5. April 2011 Sachsen-Anhalt: Bildung von Kindern beruflich Reisender an allgemein bildenden Schulen des Landes Sach- sen-Anhalt - RdErl. des MK vom 21.07.2005 (SVBl. LSA S. 309), geändert am 25.05.2010 (SVBl. LSA S.169). Internetveröffentlichung: http://www.sachsen-anhalt.de/index.php?id=schule_unterwegs Schleswig-Holstein: Reisende Schülerinnen und Schüler, Erlass des Ministeriums für Bildung und Kultur des Lan- des Schleswig-Holstein vom 20.08.2010. Thüringen: Beschulung der Kinder von beruflich Reisenden, Verwaltungsvorschrift vom 10.02.1997, Amtsblatt des Thüringer Kultusministeriums und des Thüringer Ministeriums für Wissen- schaft, Forschung und Kultur Nr. 4/1997 Für Thüringen wird derzeit eine Fachliche Empfehlung für die Beschulung von Kindern be- ruflich Reisender erarbeitet. Das ist die EVIM Bildung Die EVIM Bildung gemeinnützige GmbH unterstützt mit drei unterschiedlichen Angeboten Kinder und Jugendliche darin, ihr Leben selbstständig zu gestalten und aktiv an unserer Gesellschaft mitzuwirken. Die Schule für Kinder beruflich Reisender (SfKbR) begleitet Schüler, die mit ihren Eltern einen großen Teil des Jahres auf Reisen sind. Campus Klarenthal ist eine Bildungsein rich - tung für alle Kinder und Jugendlichen von der Grundschule bis zum Abitur. Die Schule am Geisberg ist eine staatlich anerkannte Förderschule. Die EVIM Bildung gGmbH gehört zu EVIM, dem Evangelischen Verein für Innere Mission in Nassau. Seit über 160 Jahren hilft, entlastet und unterstützt EVIM ältere und beeinträchtigte Menschen, Kinder, Jugendliche und Schüler. Möchten Sie uns kennen lernen? Wir sind für Sie da und beraten Sie gerne individuell und vertraulich. Möchten Sie mehr über unsere Schule wissen, dann rufen Sie uns an oder mailen Sie uns. Ihre Ansprechpartnerin Christiane Desbuleux, Schulleiterin „Wir sind für jedes einzelne Kind zuverlässig da. In Zusammen- arbeit mit den Eltern planen und begleiten wir den Bildungsgang des Kindes so, dass es den ihm möglichen Abschluss erreicht.“ Wir sind gern für Sie da Fotos: Lisa Farkas, fotolia, pixelio EVIM Bildung | Schule für Kinder beruflich ReisenderLernen unterwegswww.evim-bildung.de und www.facebook.com/evim.wiesbadenEVIM Bildung gemeinnützige GmbHSchule für Kinder beruflich ReisenderJonas-Schmidt-Str. 265193 WiesbadenTel.: 0611 589911 Mail: info@sfkbr.de Anlage 2 Kinder beruflich reisender Eltern werden in der Schule besonders gefordert: Häufiger Schul wech sel, unbekannter Lehrstoff, neue Lehrer, immer wechselnde Klassenkameraden. An Mathe und Deutsch dranzubleiben zwischen Manege, Fahrge schäft und vielem mehr - das ist eine echte Herausforderung für Eltern und Kinder. Hier unterstützen wir, um mit einer guten Schulbildung Kinder von beruflich Reisen - den fit zu machen für die Zukunft: zum Beispiel für die Übernahme des Familien betriebes oder um eigene neue Wege zu gehen. Das Schultagebuch für unterwegs Beruflich reisende Eltern melden ihr Kind in einer Stammschule an. Von dort wird es auf Antrag der Eltern freigestellt, um mit ihnen zu reisen und die Schule an dem jeweiligen Gastspielort zu besuchen. Das Schultage - buch, das das Kind für die Reisezeit von seiner Stammschule bekommt, ist enorm wichtig und eine große Hilfe. Es beinhaltet den von der Stammschule erstellten, individuellen Lernplan und wird für die Zeit, in der das Kind unterwegs unterrichtet wird, der jeweiligen Schule am Gastspielort übergeben . Die Lehrer tragen in das Schultage - buch den Leistungsstand des Kindes, seine Lernfortschritte in allen Fächern sowie seine besonderen Fähigkeiten und Begabungen ein. So wissen die Lehrer der Schule im nächsten Gastspielort direkt Bescheid. „Ohne die Schule für Kinder beruflich Reisender hätte ich nie den Haupt - schu labschluss geschafft.“ Oksana, 16 Jahre Zugangsvoraussetzungen Eltern, die überwiegend beruflich reisen, haben jederzeit die Möglichkeit, in Absprache mit der Stammschule einen Aufnahmeantrag an die SfKbR zu stellen. Das Formular schickt die SfKbR den Eltern auf Anfrage zu. Die Lehrkräfte der SfKbR beraten die Eltern dabei gerne. Die SfKbR prüft die Anzahl der Plätze, die zur Verfügung stehen, und klärt in Absprache mit der Stammschule die Übernahme des Kindes. „Jetzt muss ich nicht mehr dauernd in eine andere Schule gehen. Da war ich oft der Fremde.“ Jeremy, 8 Jahre Lernen am Computer Zusätzlich zum Unterricht im Lernmobil bieten wir Schülerinnen und Schülern durch OpenDistance -Learning (Fernlernangebot in Kombi - nation mit Lernen am Computer) an Aufent - haltsorten in Hessen, die schwer erreichbar sind, oder in anderen Bundesländern sowie bei Auslandsaufenthalten einen kontinuierlichen und zuverlässigen Unterricht an. Wir statten dafür das Zuhause des Kindes mit Laptop und bei Bedarf mit UMTS-Karte aus – für den Unterricht am Bildschirm sind die Lehrkräfte verantwortlich. So kann das Kind kontinuierlich und lückenlos den Lehrstoff bearbeiten und sein Wissen konsequent erweitern. „Es ist gut für das Selbstbewusstsein, wenn man einen Schulabschluss hat. Ich will deshalb unbedingt meine Mittlere Reife machen.“ Marcello, 17 Jahre Stammschule Das ist die Schule am Wohnsitz der Eltern, an der das Kind angemeldet ist. Hessische Schüler können auch die „Schule für Kinder beruflich Reisender“ (SfKbR) als Stammschule auswählen. Stützpunktschulen Das sind die Schulen, in denen das Kind in den verschiedenen Gastspielorten unterrichtet wird. Service für Durchreisende Wenn Eltern in Hessen auf der Durchreise sind, können die Lehrkräfte der SfKbR den Schulbe - such in den Stützpunktschulen im jeweiligen Gastspielort unterstützen. Sie beraten Eltern und begleiten die Kinder im Rahmen ihrer zeitlichen Möglichkeiten. In dieser Tätigkeit als Bereichslehrer sind sie dabei ein wichtiges Bindeglied zwischen der Stammschule, der jeweiligen Stützpunktschule und den Eltern. Service für Stammschüler Beruflich reisende Eltern, die in Hessen wohnen , haben die Möglichkeit, für ihr Kind die SfKbR als Stammschule zu wählen. Unsere Lehrer unterrichten in zu vollwertigen Klassen - zimmern ausgebauten Fahrzeugen (Lernmo - bilen) bis zu sieben Schülerinnen und Schüler unterschiedlichen Alters. Die Kinder gehen nicht mehr jede Woche in eine andere Schule, sondern die Schule kommt zu ihnen. So wird ein ständiger Schulwechsel vermieden. Jedes Kind wird je nach Leistungsstand und Lebensbedin - gun gen individuell gefordert und gefördert, wobei der Unterricht auf die regulären Lehr - pläne abgestimmt ist. Fürs Leben lernen Kinder beruflich reisender Eltern werden in der Schule besonders gefordert: Häufiger Schul wech sel, unbekannter Lehrstoff, neue Lehrer, immer wechselnde Klassenkameraden. An Mathe und Deutsch dranzubleiben zwischen Manege, Fahrge schäft und vielem mehr - das ist eine echte Herausforderung für Eltern und Kinder. Hier unterstützen wir, um mit einer guten Schulbildung Kinder von beruflich Reisen - den fit zu machen für die Zukunft: zum Beispiel für die Übernahme des Familien betriebes oder um eigene neue Wege zu gehen. Das Schultagebuch für unterwegs Beruflich reisende Eltern melden ihr Kind in einer Stammschule an. Von dort wird es auf Antrag der Eltern freigestellt, um mit ihnen zu reisen und die Schule an dem jeweiligen Gastspielort zu besuchen. Das Schultage - buch, das das Kind für die Reisezeit von seiner Stammschule bekommt, ist enorm wichtig und eine große Hilfe. Es beinhaltet den von der Stammschule erstellten, individuellen Lernplan und wird für die Zeit, in der das Kind unterwegs unterrichtet wird, der jeweiligen Schule am Gastspielort übergeben . Die Lehrer tragen in das Schultage - buch den Leistungsstand des Kindes, seine Lernfortschritte in allen Fächern sowie seine besonderen Fähigkeiten und Begabungen ein. So wissen die Lehrer der Schule im nächsten Gastspielort direkt Bescheid. „Ohne die Schule für Kinder beruflich Reisender hätte ich nie den Haupt - schu labschluss geschafft.“ Oksana, 16 Jahre Zugangsvoraussetzungen Eltern, die überwiegend beruflich reisen, haben jederzeit die Möglichkeit, in Absprache mit der Stammschule einen Aufnahmeantrag an die SfKbR zu stellen. Das Formular schickt die SfKbR den Eltern auf Anfrage zu. Die Lehrkräfte der SfKbR beraten die Eltern dabei gerne. Die SfKbR prüft die Anzahl der Plätze, die zur Verfügung stehen, und klärt in Absprache mit der Stammschule die Übernahme des Kindes. „Jetzt muss ich nicht mehr dauernd in eine andere Schule gehen. Da war ich oft der Fremde.“ Jeremy, 8 Jahre Lernen am Computer Zusätzlich zum Unterricht im Lernmobil bieten wir Schülerinnen und Schülern durch OpenDistance -Learning (Fernlernangebot in Kombi - nation mit Lernen am Computer) an Aufent - haltsorten in Hessen, die schwer erreichbar sind, oder in anderen Bundesländern sowie bei Auslandsaufenthalten einen kontinuierlichen und zuverlässigen Unterricht an. Wir statten dafür das Zuhause des Kindes mit Laptop und bei Bedarf mit UMTS-Karte aus – für den Unterricht am Bildschirm sind die Lehrkräfte verantwortlich. So kann das Kind kontinuierlich und lückenlos den Lehrstoff bearbeiten und sein Wissen konsequent erweitern. „Es ist gut für das Selbstbewusstsein, wenn man einen Schulabschluss hat. Ich will deshalb unbedingt meine Mittlere Reife machen.“ Marcello, 17 Jahre Stammschule Das ist die Schule am Wohnsitz der Eltern, an der das Kind angemeldet ist. Hessische Schüler können auch die „Schule für Kinder beruflich Reisender“ (SfKbR) als Stammschule auswählen. Stützpunktschulen Das sind die Schulen, in denen das Kind in den verschiedenen Gastspielorten unterrichtet wird. Service für Durchreisende Wenn Eltern in Hessen auf der Durchreise sind, können die Lehrkräfte der SfKbR den Schulbe - such in den Stützpunktschulen im jeweiligen Gastspielort unterstützen. Sie beraten Eltern und begleiten die Kinder im Rahmen ihrer zeitlichen Möglichkeiten. In dieser Tätigkeit als Bereichslehrer sind sie dabei ein wichtiges Bindeglied zwischen der Stammschule, der jeweiligen Stützpunktschule und den Eltern. Service für Stammschüler Beruflich reisende Eltern, die in Hessen wohnen , haben die Möglichkeit, für ihr Kind die SfKbR als Stammschule zu wählen. Unsere Lehrer unterrichten in zu vollwertigen Klassen - zimmern ausgebauten Fahrzeugen (Lernmo - bilen) bis zu sieben Schülerinnen und Schüler unterschiedlichen Alters. Die Kinder gehen nicht mehr jede Woche in eine andere Schule, sondern die Schule kommt zu ihnen. So wird ein ständiger Schulwechsel vermieden. Jedes Kind wird je nach Leistungsstand und Lebensbedin - gun gen individuell gefordert und gefördert, wobei der Unterricht auf die regulären Lehr - pläne abgestimmt ist. Fürs Leben lernen Das ist die EVIM Bildung Die EVIM Bildung gemeinnützige GmbH unterstützt mit drei unterschiedlichen Angeboten Kinder und Jugendliche darin, ihr Leben selbstständig zu gestalten und aktiv an unserer Gesellschaft mitzuwirken. Die Schule für Kinder beruflich Reisender (SfKbR) begleitet Schüler, die mit ihren Eltern einen großen Teil des Jahres auf Reisen sind. Campus Klarenthal ist eine Bildungsein rich - tung für alle Kinder und Jugendlichen von der Grundschule bis zum Abitur. Die Schule am Geisberg ist eine staatlich anerkannte Förderschule. Die EVIM Bildung gGmbH gehört zu EVIM, dem Evangelischen Verein für Innere Mission in Nassau. Seit über 160 Jahren hilft, entlastet und unterstützt EVIM ältere und beeinträchtigte Menschen, Kinder, Jugendliche und Schüler. Möchten Sie uns kennen lernen? Wir sind für Sie da und beraten Sie gerne individuell und vertraulich. Möchten Sie mehr über unsere Schule wissen, dann rufen Sie uns an oder mailen Sie uns. Ihre Ansprechpartnerin Christiane Desbuleux, Schulleiterin „Wir sind für jedes einzelne Kind zuverlässig da. In Zusammen- arbeit mit den Eltern planen und begleiten wir den Bildungsgang des Kindes so, dass es den ihm möglichen Abschluss erreicht.“ Wir sind gern für Sie da Fotos: Lisa Farkas, fotolia, pixelio EVIM Bildung | Schule für Kinder beruflich ReisenderLernen unterwegswww.evim-bildung.de und www.facebook.com/evim.wiesbadenEVIM Bildung gemeinnützige GmbHSchule für Kinder beruflich ReisenderJonas-Schmidt-Str. 265193 WiesbadenTel.: 0611 589911 Mail: info@sfkbr.de Schultagebuch für Kinder beruflich Reisender für: Anlage 3 2 Sehr geehrte Damen und Herren, vor Ihnen liegt das mit Beschluss der Kultusministerkonferenz der Länder vom 18./19. September 2003 eingeführte Schultagebuch für Kinder beruflich Reisender (überarbeitete Fassung vom 01. März 2012). Es ist ein Dokument und seine Verwendung ist in allen Ländern verbindlich. • Die Schulen unterrichten die Kinder dieser Zielgruppe auf der Basis ihres individuellen Lernstands. • Das Dokument ist zum Nachweis des Lernfortschritts und Kompetenzerwerbs sowie der Erfüllung der Schulpflicht von den unterwegs besuchten Schulen sorgfältig auszufüllen. • Zur Unterstützung im Prozess gelingender Bildung kann die Schule auf das in den meisten Ländern eingerichtete Bereichslehrersystem (www.bereichslehrer.de) zurückgreifen. • Das Schultagebuch ist von den Eltern sorgfältig aufzubewahren und bei jedem Schulbesuch vorzulegen. Das Schultagebuch wird über die Schulen, die zuständigen Schulbehörden oder die Bereichslehrkräfte ausgehändigt. Es begleitet das Kind während der gesamten Schulzeit. Weitergehende Informationen erhalten Sie über die zuständigen Schulbehörden oder das Sekretariat der Kultusministerkonferenz, Tel. 030-25418 499 sowie unter der Internetadresse www.schule-unterwegs.de. ********* Impressum: Hessisches Kultusministerium Schule für Kinder beruflich Reisender Luisenplatz 10 Jonas-Schmidt-Str. 2 65185 Wiesbaden 65193 Wiesbaden Ansprechpartnerin: Frau Oertel Ansprechpartnerin: Frau Desbuleux Tel.: 0611 - 368 2219 Tel.: 0611 - 58 99 11 E-Mail: birgid.oertel@hkm.hessen.de E-Mail: c.desbuleux@sfkbr.de http://www.kultusministerium.hessen.de http://www.schule-fuer-reisende-kinder.de 3 Inhalt Seite Schülerpersonalbogen „Das bin ich“ 4 Schulbesuchskalender 5 Lernstandsbericht der Stützpunktschule* 6 Aufgaben der Stützpunktschulen 7 Lernausgangslage – Bericht der Stammschule / Winterschule 8 Individuelle Lernpläne für die Reise 10 Leerformulare zum Kopieren 14 Liebe Kolleginnen und Kollegen, um den Umgang mit diesem Schultagebuch zu erleichtern, wurden einige Seiten markiert. Besucht die Schülerin / der Schüler Ihre Schule während der Reisezeit (Stützpunktschule), füllen Sie bitte die so markierten Seiten aus: Für die im Winter besuchte Schule / Stammschule gelten die so markierten Seiten: Die unmarkierten Seiten enthalten wesentliche Inhalte für alle. * während der Reise besuchte Schule 4 Das bin ich Ich heiße ........................................................................................... Ich bin am ......................in...................................................geboren. Meine Muttersprache ist.................................................................... Ich spreche auch................................................................................ Meine Eltern / Erziehungsberechtigten heißen: ...................................................................................................................................................... Unsere Anschrift lautet: .............................................................................................................. Straße Hausnummer .................................................................................................................................................................................... PLZ Ort .................................................................................................................................................................................... Telefon Mobiltelefon .................................................................................................................................................................................... Fax* E-Mail* .................................................................................................................................................................................... Raum für Änderungen (z.B. Telefonnummern) ...................................................................................................................................................... Ich reise mit dem Unternehmen*: .......................................................................................................... Ich bin Schwimmer(in)*: Ja/Nein *Angaben freiwillig Meine Stammschule/Winterschule hat folgende Anschrift: (Stempel/Telefon/E-Mail) FAX-Nr.: Zuständige Bereichslehrkraft : Meine Klassenlehrerin /mein Klassenlehrer dort heißt (Name, Telefon): ............................................................................................................................................... Im Schuljahr 20__/__ besuche ich den Unterricht in Klasse............................ Im Schuljahr 20__/__ besuche ich den Unterricht in Klasse............................ Im Schuljahr 20__/__ besuche ich den Unterricht in Klasse............................ Im Schuljahr 20__/__ besuche ich den Unterricht in Klasse............................ Im Schuljahr 20__/__ besuche ich den Unterricht in Klasse............................ Zur Kenntnis genommen: ........................................................................................ Datum, Unterschrift der Eltern/Erziehungsberechtigten Hier kann ein Foto eingeklebt werden. 5 Schulbesuchskalender der Reisesaison - Von den Stützpunktschulen mit Lehrerkürzel (kein Schulstempel) abzuzeichnen.* Hinweis für die Stammschule: Bitte für die Monate bis zur Abreise ausfüllen; Wochenenden und Zeugniskonferenztermine* eintragen. Den ausgefüllten Kalender am Jahresende in die Schülerakte übernehmen und ein neues Blatt einlegen. Jahr:________ Name:_____________________________________ Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 2. 2. 2. 2. 2. 2. 2. 2. 2. 2. 2. 2. 3. 3. 3. 3. 3. 3. 3. 3. 3. 3. 3. 3. 4. 4. 4. 4. 4. 4. 4. 4. 4. 4. 4. 4. 5. 5. 5. 5. 5. 5. 5. 5. 5. 5. 5. 5. 6. 6. 6. 6. 6. 6. 6. 6. 6. 6. 6. 6. 7. 7. 7. 7. 7. 7. 7. 7. 7. 7. 7. 7. 8. 8. 8. 8. 8. 8. 8. 8. 8. 8. 8. 8. 9. 9. 9. 9. 9. 9. 9. 9. 9. 9. 9. 9. 10. 10. 10. 10. 10. 10. 10. 10. 10. 10. 10. 10. 11. 11. 11. 11. 11. 11. 11. 11. 11. 11. 11. 11. 12. 12. 12. 12. 12. 12. 12. 12. 12. 12. 12. 12. 13. 13. 13. 13. 13. 13. 13. 13. 13. 13. 13. 13. 14. 14. 14. 14. 14. 14. 14. 14. 14. 14. 14. 14. 15. 15. 15. 15. 15. 15. 15. 15. 15. 15. 15. 15. 16. 16. 16. 16. 16. 16. 16. 16. 16. 16. 16. 16. 17. 17. 17. 17. 17. 17. 17. 17. 17. 17. 17. 17. 18. 18. 18. 18. 18. 18. 18. 18. 18. 18. 18. 18. 19. 19. 19. 19. 19. 19. 19. 19. 19. 19. 19. 19. 20. 20. 20. 20. 20. 20. 20. 20. 20. 20. 20. 20. 21. 21. 21. 21. 21. 21. 21. 21. 21. 21. 21. 21. 22. 22. 22. 22. 22. 22. 22. 22. 22. 22. 22. 22. 23. 23. 23. 23. 23. 23. 23. 23. 23. 23. 23. 23. 24. 24. 24. 24. 24. 24. 24. 24. 24. 24. 24. 24. 25. 25. 25. 25. 25. 25. 25. 25. 25. 25. 25. 25. 26. 26. 26. 26. 26. 26. 26. 26. 26. 26. 26. 26. 27. 27. 27. 27. 27. 27. 27. 27. 27. 27. 27. 27. 28. 28. 28. 28. 28. 28. 28. 28. 28. 28. 28. 28. 29. 29. 29. 29. 29. 29. 29. 29. 29. 29. 29. 29. 30. 30. 30. 30. 30. 30. 30. 30. 30. 30. 30. 31. 31. 31. 31. 31. 31. 31. *) Fehltage bitte erläutern: R=Reisetage; k=krank; F=Ferien; WE=Wochenende /ZK=Zeugniskonferenz Bitte dieser Seite immer ein Leerformular beifügen! 6 Bei der Abreise bitte senden an_______________________________ FAX: _____________ Lernstandsbericht der Stützpunktschule Auf der Reise von der Stützpunktschule auszufüllen. Name:......................................................................................nahm in unserer Schule in der Zeit vom ................... bis zum ..................... an ...............Unterrichtstagen am Unterricht der Klasse........... teil. Sozialkompetenzen: (Hinweise zum Arbeits- und Sozialverhalten bitte für eine positive Verstärkung des Kindes nutzen. S. Handreichung) Deutsch: Themen, Materialien, Aufgaben Kompetenz erreicht Geringer Großer Übungsbedarf Hinweis zur Weiterarbeit: Mathematik: Themen, Materialien, Aufgaben Hinweis zur Weiterarbeit: Englisch/Französisch/1. Fremdsprache: Themen, Materialien, Aufgaben Hinweis zur Weiterarbeit: Förderunterricht Ja/Nein. Hinweis zur Weiterarbeit: Sonstige Fächer Schulname:___________________________________ Schulstempel und Unterschrift: .........................................., den ................................................. Voraussichtliches nächstes Reiseziel/nächste Schule: Bitte weitere Kopien dieses Leerformulars einlegen. 7 Aufgaben der Stützpunktschulen*) Mit der Betreuung eines reisenden Kindes an Ihrer Schule verbinden sich für Ihre Schule als Stützpunktschule folgende Aufgaben : 1. Das reisende Kind soll in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch bzw. erste Fremdsprache auf der Grundlage seines im Schultagebuch enthaltenen individuellen Lernplans weiterarbeiten. Bitte prüfen Sie, ob das Kind von seiner Stammschule dafür mit entsprechenden Lernmaterialien ausgestattet worden ist, und sorgen Sie dafür, falls dies nicht geschehen sein sollte. 2. Geben Sie dem reisenden Kind Hilfestellungen, wie es außerhalb des Unterrichts gemäß seinem individuellen Lernplan weiterarbeiten kann. 3. Sorgen Sie entsprechend dem im Schultagebuch ausgewiesenen Lernstand für die Zuweisung zu einer Klasse und zum Förderangebot für die Fächer Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache. 4. Geben Sie dem Kind am ersten Schulbesuchstag einen Stundenplan mit. 5. Informieren Sie bitte sofort - soweit vorhanden - die zuständige Bereichslehrkraft (ggf. bei der Schulbehörde erfragen), damit sie zusätzliche Hilfestellung geben kann. 6. Aufgrund seiner mobilen Lebensweise und der damit verbundenen besonderen Lernumstände ist es wichtig, dass das Kind am Förderunterricht Ihrer Schule teilnehmen kann. Falls organisatorisch möglich, richten Sie bitte während der Verweildauer der Kinder an Ihrer Schule zusätzlichen Förderunterricht ein. 7. Bitte stellen Sie sicher, dass die Lehrkräfte die Lernstandsberichte sorgfältig ausfüllen. 8. Senden Sie eine Kopie der ausgefüllten Berichtsseiten am Abreisetag des Kindes an die Stammschule. Das Original verbleibt im Schultagebuch, das das Kind auf seiner Reise begleitet. *) Siehe Handreichung Kap. 6 *) Schulen auf der Reise 8 Lernausgangslage Bericht der Stammschule / Winterschule* zur Abreise der Schülerin / des Schülers ............................................................... hat unsere Schule in der Winterpause Name der Schülerin/des Schülers vom ................... bis zum .................. besucht. Sie / Er nahm am Unterricht der Klasse ........ teil und erhielt ....... Std. Förderunterricht. Deutsch Sie / Er kann Geübt werden muss noch Englisch bzw. Französisch / 1. Fremdsprache: Sie / Er kann Geübt werden muss noch Mathematik Sie / Er kann Geübt werden muss noch *Siehe Handreichung Kap. 3 Bitte eine weitere Kopie dieses Leerformulars einlegen. ���� 9 Name der Schülerin / des Schülers:..................................................... Sonstige Fächer Sie / Er kann Geübt werden muss noch Außerdem hat die Schülerin / der Schüler im schulischen / außerschulischen Bereich folgende Stärken bzw. Interessen: Wichtig ist auf der Reise, dass Zeugnistermin ist am:........................................................ ..................................................................... .................................................................. Datum, Unterschrift der Schulleitung Unterschrift der Klassenlehrkraft Bitte eine weitere Kopie dieses Leerformulars einlegen. Schulstempel 10 Individueller Lernplan für die Reise Erstellung durch die Stammschule in Absprache mit der Bereichslehrkraft. Bausteine Deutsch*, Blatt ... Stammschule Stützpunktschule Nr., Bezeichnung der Bausteine/ Konkretisierung der Inhalte Lernmaterialien, Aufgaben K om p et en z er re ic h t G er in ge r Ü b u n gs b ed ar f G ro ß er Ü b u n gs b ed ar f * Lernplanbeispiel siehe www.schule-unterwegs.de 11 Individueller Lernplan für die Reise Erstellung durch die Stammschule in Absprache mit der Bereichslehrkraft. Bausteine Mathematik*, Blatt ... Stammschule Stützpunktschule Nr., Bezeichnung der Bausteine/ Konkretisierung der Inhalte Lernmaterialien, Aufgaben K om p et en z er re ic h t G er in ge r Ü b u n gs b ed ar f G ro ß er Ü b u n gs b ed ar f *Lernplanbeispiel siehe Handreichung Kap. 5.2 12 Individueller Lernplan für die Reise Erstellung durch die Stammschule in Absprache mit der Bereichslehrkraft. Bausteine 1. Fremdspr. (Englisch bzw. Französisch), Blatt ... Stammschule Stützpunktschule Nr., Bezeichnung der Bausteine/ Konkretisierung der Inhalte Lernmaterialien, Aufgaben K om p et en z er re ic h t G er in ge r Ü b u n gs b ed ar f G ro ß er Ü b u n gs b ed ar f 13 Individueller Lernplan für die Reise Erstellung durch die Stammschule in Absprache mit der Bereichslehrkraft. Bausteine Fach: ................................, Blatt ... Stammschule Stützpunktschule Nr., Bezeichnung der Bausteine/ Konkretisierung der Inhalte Lernmaterialien, Aufgaben K om p et en z er re ic h t G er in ge r Ü b u n gs b ed ar f G ro ß er Ü b u n gs b ed ar f 14 Leerformulare zum Kopieren Nur zum Kopieren, bitte nicht ausfüllen! 5 Schulbesuchskalender 6 Lernstandsbericht der Stützpunktschule 8, 9 Lernausgangslage –Bericht der Stammschule/ Winterschule zur Abreise der Schülerin/ des Schülers 10 Individueller Lernplan für die Reise – Deutsch 11 Individueller Lernplan für die Reise – Mathematik 12 Individueller Lernplan für die Reise – Englisch bzw. Französisch / 1. Fremdsprache 13 Individueller Lernplan für die Reise – Fach........ 5 Schulbesuchskalender der Reisesaison - Von den Stützpunktschulen mit Lehrerkürzel (kein Schulstempel) abzuzeichnen.* Hinweis für die Stammschule: Bitte für die Monate bis zur Abreise ausfüllen; Wochenenden und Zeugniskonferenztermine* eintragen. Den ausgefüllten Kalender am Jahresende in die Schülerakte übernehmen und ein neues Blatt einlegen. Jahr:________ Name:_____________________________________ Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 2. 2. 2. 2. 2. 2. 2. 2. 2. 2. 2. 2. 3. 3. 3. 3. 3. 3. 3. 3. 3. 3. 3. 3. 4. 4. 4. 4. 4. 4. 4. 4. 4. 4. 4. 4. 5. 5. 5. 5. 5. 5. 5. 5. 5. 5. 5. 5. 6. 6. 6. 6. 6. 6. 6. 6. 6. 6. 6. 6. 7. 7. 7. 7. 7. 7. 7. 7. 7. 7. 7. 7. 8. 8. 8. 8. 8. 8. 8. 8. 8. 8. 8. 8. 9. 9. 9. 9. 9. 9. 9. 9. 9. 9. 9. 9. 10. 10. 10. 10. 10. 10. 10. 10. 10. 10. 10. 10. 11. 11. 11. 11. 11. 11. 11. 11. 11. 11. 11. 11. 12. 12. 12. 12. 12. 12. 12. 12. 12. 12. 12. 12. 13. 13. 13. 13. 13. 13. 13. 13. 13. 13. 13. 13. 14. 14. 14. 14. 14. 14. 14. 14. 14. 14. 14. 14. 15. 15. 15. 15. 15. 15. 15. 15. 15. 15. 15. 15. 16. 16. 16. 16. 16. 16. 16. 16. 16. 16. 16. 16. 17. 17. 17. 17. 17. 17. 17. 17. 17. 17. 17. 17. 18. 18. 18. 18. 18. 18. 18. 18. 18. 18. 18. 18. 19. 19. 19. 19. 19. 19. 19. 19. 19. 19. 19. 19. 20. 20. 20. 20. 20. 20. 20. 20. 20. 20. 20. 20. 21. 21. 21. 21. 21. 21. 21. 21. 21. 21. 21. 21. 22. 22. 22. 22. 22. 22. 22. 22. 22. 22. 22. 22. 23. 23. 23. 23. 23. 23. 23. 23. 23. 23. 23. 23. 24. 24. 24. 24. 24. 24. 24. 24. 24. 24. 24. 24. 25. 25. 25. 25. 25. 25. 25. 25. 25. 25. 25. 25. 26. 26. 26. 26. 26. 26. 26. 26. 26. 26. 26. 26. 27. 27. 27. 27. 27. 27. 27. 27. 27. 27. 27. 27. 28. 28. 28. 28. 28. 28. 28. 28. 28. 28. 28. 28. 29. 29. 29. 29. 29. 29. 29. 29. 29. 29. 29. 29. 30. 30. 30. 30. 30. 30. 30. 30. 30. 30. 30. 31. 31. 31. 31. 31. 31. 31. *) Fehltage bitte erläutern: R=Reisetage; k=krank; F=Ferien; WE=Wochenende /ZK=Zeugniskonferenz Bitte dieser Seite immer ein Leerformular beifügen! 6 Bei der Abreise bitte senden an_______________________________ FAX: _____________ Lernstandsbericht der Stützpunktschule Auf der Reise von der Stützpunktschule auszufüllen. Name:......................................................................................nahm in unserer Schule in der Zeit vom ................... bis zum ..................... an ...............Unterrichtstagen am Unterricht der Klasse........... teil. Sozialkompetenzen: (Hinweise zum Arbeits- und Sozialverhalten bitte für eine positive Verstärkung des Kindes nutzen. S. Handreichung S.) Deutsch: Themen, Materialien, Aufgaben Kompetenz erreicht Geringer Großer Übungsbedarf Hinweis zur Weiterarbeit: Mathematik: Themen, Materialien, Aufgaben Hinweis zur Weiterarbeit: Englisch/Französisch/1. Fremdsprache: Themen, Materialien, Aufgaben Hinweis zur Weiterarbeit: Förderunterricht Ja/Nein. Hinweis zur Weiterarbeit: Sonstige Fächer Schulname:___________________________________ Schulstempel und Unterschrift: .........................................., den ................................................. Voraussichtliches nächstes Reiseziel/nächste Schule: Bitte weitere Kopien dieses Leerformulars einlegen. 8 Lernausgangslage Bericht der Stammschule / Winterschule* zur Abreise der Schülerin / des Schülers ............................................................... hat unsere Schule in der Winterpause Name der Schülerin/des Schülers vom ................... bis zum .................. besucht. Sie / Er nahm am Unterricht der Klasse ........ teil und erhielt ....... Std. Förderunterricht. Deutsch Sie / Er kann Geübt werden muss noch Englisch bzw. Französisch / 1. Fremdsprache: Sie / Er kann Geübt werden muss noch Mathematik Sie / Er kann Geübt werden muss noch *Siehe Handreichung Kap. 3 Bitte eine weitere Kopie dieses Leerformulars einlegen. ���� 9 Name der Schülerin / des Schülers:..................................................... Sonstige Fächer Sie / Er kann Geübt werden muss noch Außerdem hat die Schülerin / der Schüler im schulischen / außerschulischen Bereich folgende Stärken bzw. Interessen: Wichtig ist auf der Reise, dass Zeugnistermin ist am:........................................................ ..................................................................... .................................................................. Datum, Unterschrift der Schulleitung Unterschrift der Klassenlehrkraft *Siehe Handreichung Kap. 3 Bitte eine weitere Kopie dieses Leerformulars einlegen. Schulstempel 10 Individueller Lernplan für die Reise Erstellung durch die Stammschule in Absprache mit der Bereichslehrkraft. Bausteine Deutsch*, Blatt ... Stammschule Stützpunktschule Nr., Bezeichnung der Bausteine/ Konkretisierung der Inhalte Lernmaterialien, Aufgaben K om p et en z er re ic h t G er in ge r Ü b u n gs b ed ar f G ro ß er Ü b u n gs b ed ar f * Lernplanbeispiel siehe Handreichung Kap. 5.2 11 Individueller Lernplan für die Reise Erstellung durch die Stammschule in Absprache mit der Bereichslehrkraft. Bausteine Mathematik*, Blatt ... Stammschule Stützpunktschule Nr., Bezeichnung der Bausteine/ Konkretisierung der Inhalte Lernmaterialien, Aufgaben K om p et en z er re ic h t G er in ge r Ü b u n gs b ed ar f G ro ß er Ü b u n gs b ed ar f *Lernplanbeispiel siehe Handreichung Kap. 5.2 12 Individueller Lernplan für die Reise Erstellung durch die Stammschule in Absprache mit der Bereichslehrkraft. Bausteine 1. Fremdspr. (Englisch bzw. Französisch), Blatt ... Stammschule Stützpunktschule Nr., Bezeichnung der Bausteine/ Konkretisierung der Inhalte Lernmaterialien, Aufgaben K om p et en z er re ic h t G er in ge r Ü b u n gs b ed ar f G ro ß er Ü b u n gs b ed ar f 13 Individueller Lernplan für die Reise Erstellung durch die Stammschule in Absprache mit der Bereichslehrkraft. Bausteine Fach: ................................, Blatt ... Stammschule Stützpunktschule Nr., Bezeichnung der Bausteine/ Konkretisierung der Inhalte Lernmaterialien, Aufgaben K om p et en z er re ic h t G er in ge r Ü b u n gs b ed ar f G ro ß er Ü b u n gs b ed ar f Leben und Lernen auf der Reise Handreichung zum Schultagebuch und zu Fragen der schulischen Bildung der Kinder beruflich Reisender Anlage 4 Impressum Diese Handreichung wurde im Auftrag der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder der Bundesrepublik Deutschland erarbeitet. Sie ist in allen Ländern über die Internetseite des jeweiligen Schulministeriums sowie über die Internetadresse der Kultusministerkon- ferenz und über www.schule-unterwegs.de erhältlich. Alle Seiten dürfen für schulische Zwecke kopiert und verwendet werden. Redaktion: Marion Schostek, Baden-Württemberg Helmut Krück, Bayern Christine Marienfeld-Klamt, Brandenburg Birgid Oertel, Hessen Martin L. Treichel, Nordrhein-Westfalen (Leitung) Annette Schwer, Schule für Circuskinder in NRW der Ev. Kirche im Rheinland Helga Sinner, Schule im Circus e.V. „Leben und Lernen auf der Reise“ Handreichung zum Schultagebuch und zu Fragen der schulischen Bildung der Kinder beruflich Reisender Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland Berliner Büro 10117 Berlin Taubenstraße. 10 Berlin 2012 - 3 - Inhaltsverzeichnis Vorwort ..................................................................................................................................... 4 1. Lernen auf der Reise – eine Herausforderung für Kinder, Eltern und Lehrkräfte............ 5 2. Das Konzept „Lernen auf der Reise“ ...................................................................................... 6 3. Die Stammschule ....................................................................................................................... 8 3.1 Bedeutung und Aufgaben...................................................................................................... 8 3.2 Die Klassenlehrerin / der Klassenlehrer an der Stammschule .............................................. 8 3.3 Aufgaben der Stammschule .................................................................................................. 9 4. Das Schultagebuch für Kinder beruflich Reisender ............................................................ 10 4.1 Aufgaben und Handhabung des Schultagebuchs ................................................................ 10 4.2 Schultagebuch und Datenschutzfragen ............................................................................... 11 5. Die individuellen Lernpläne ................................................................................................... 11 5.1 Zur Arbeit mit den Lernplänen ........................................................................................... 11 5.2 Lernplanbeispiel.................................................................................................................. 13 5.3 Die Lernbausteine – Erläuterungen - .................................................................................. 14 6. Die Stützpunktschule .............................................................................................................. 14 6.1 Bedeutung und Aufgaben.................................................................................................... 14 6.2 Aufgaben der Stützpunktschule .......................................................................................... 15 7. Die Bereichslehrkräfte ............................................................................................................ 16 8. Zeugnisse / Leistungsbewertung ............................................................................................ 17 9. Schulische Bildung reisender Kinder bei Auslandsaufenthalten ........................................ 18 10. Von A bis Z – Lexikon ........................................................................................................ 19 Anhang Anhang 1: Schultagebuch für Kinder beruflich Reisender Anhang 2: Lernbausteine Anhang 3: Weitere Dokumentationshilfen - 4 - Vorwort Die vorliegende Handreichung soll sowohl einen Einblick in die Lebenswelt der Kinder beruflich Reisender geben, – das sind vor allem Kinder aus Schaustellerfamilien, von Circusangehörigen , von ambulanten Händlern und von Puppenspielern - , als auch bei der schulischen Bildung der reisenden Kinder unterstützen und damit die Unterrichtssituation für die reisenden Schülerinnen und Schüler wie auch für Lehrerinnen und Lehrer erleichtern und verbessern . Einen wichtigen Schwerpunkt der Handreichung bildet das bundesweit vereinheitlichte Schultagebuch für reisende Kinder als Kopiervorlage. Damit sind künftig alle Schulen in der Lage, jedem reisenden Kind kostengünstig und zeitnah ein Schultagebuch zur Verfügung zu stellen. Der Umgang von Schulen mit dem Schultagebuch ist eingebettet in das Konzept „Lernen auf der Reise“, dessen Elemente miteinander vernetzt sind, und erfordert deren Kenntnis. Deshalb erläutert diese Handreichung nicht nur das Schultagebuch sondern auch seine Verflechtung mit den weiteren Elementen des Konzepts. Das Konzept „Lernen auf der Reise“ berücksichtigt die Lebensumstände der reisenden Berufsgruppen . Die Handreichung beginnt mit einem länderübergreifenden Teil. Im Anhang finden Sie das Schultagebuch für Kinder von beruflich Reisenden (Anhang 1), die Lernbausteine (Anhang 2) und weitere Dokumentationshilfen (Anhang 3). Dem Anlagenteil kann sich ein landesspezifischer Teil anschließen, in dem die Länder die Möglichkeit haben, Konzepte und Angebote des Landes sowie der Regionen darzustellen und Regelungen beizufügen. Die Kultusministerkonferenz der Länder hat durch die Genehmigung des Schultagebuchs und die Auftragserteilung für die Erstellung dieser Handreichung deutlich gemacht, dass die Schul- und Bildungsfragen auch von Minderheiten ihre Aufmerksamkeit finden. Mit dem länderübergreifend vereinheitlichten Schultagebuch und dieser Handreichung soll versucht werden, den Schülerinnen und Schülern „von der Reise“ das Leben und Lernen in wechselnden Schulen zu erleichtern und ihnen mehr Chancen auf eine gleichwertige Bildung zu ermöglichen . Die Redaktion - 5 - 1. Lernen auf der Reise – eine Herausforderung für Kinder, Eltern und Lehrkräfte Das Leben von Kindern beruflich Reisender ist geprägt von häufigem Ortswechsel. Die Familie bildet gleichzeitig eine Wirtschafts- und Erwerbseinheit, in der die Kinder schon relativ früh in den Arbeitsprozess einbezogen werden. Insbesondere Kinder in kleineren Familienunternehmen helfen als mitarbeitende Familienangehörige bei der Gestaltung des Programms, beim Auf- und Abbau, beim Karten- oder Warenverkauf oder der Versorgung der Tiere. Das Leben auf der Reise bedingt ständige Schulwechsel, neue Lehrkräfte, Mitschülerinnen und Mitschüler, Konfrontation mit unterschiedlichen pädagogischen Konzepten, Unterrichtsmethoden und Unterrichtsinhalten sowie einer Vielfalt von Schulbüchern. Hinzu kommt eine erhebliche Verkürzung der zur Verfügung stehenden Unterrichtszeit durch die Reisetage (Abbau , Umsetzen und Aufbau am nächsten Standort). Kontinuierliches Lernen ist dabei schwierig . Auf der anderen Seite besitzen reisende Kinder hohe Kompetenzen. Seit frühester Kindheit übernehmen sie in den Familienunternehmen zuverlässig und verantwortlich „ihre“ Bereiche. Auftritte, Tierversorgung, Kartenverkauf, Reklame, Süßwarenverkauf, Auf - und Abbauarbeiten , Kinderbetreuung, Ton und Lichttechnik, Wagenreparaturen und vieles mehr erledigen sie mit Liebe und Hingabe für „ihr“ Familienunternehmen. Was in der Regelschule manchmal mühsam eingeübt werden muss, beherrschen diese Kinder ganz selbstverständlich. Ihr „alltags - und anwendungsbezogenes“ Wissen ist wesentlich größer als das gleichaltriger Mitschülerinnen und Mitschüler in der Regelschule. Einige tausend Kinder wechseln so in Deutschland in jeder Woche die Schule, weil ihre Eltern als beruflich Reisende unterwegs sind. Diese Kinder besuchen durchschnittlich über dreißig verschiedene Schulen pro Jahr. Wie für alle Kinder und Jugendlichen besteht auch für reisende Kinder Schulpflicht, und wie alle Kinder und Jugendlichen haben sie ein Recht auf Erziehung und Bildung. Ihre besonderen Lebensbedingungen und individuellen Lernvoraussetzungen sind dabei zu berücksichtigen. Das Hauptproblem des Schulbesuchs auf der Reise war und ist für sie die Diskontinuität der Lernprozesse. Deshalb ist es nötig, dass ihre Lernsituation erkannt wird, dass die Lehrkräfte an den unterwegs besuchten Schulen ihren Lernstand kennen, dass die Kinder ermutigende Hilfe und Förderung erhalten und aufeinander abgestimmte Lernprozesse erfahren. Es mussten und müssen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die kontinuierliches Lernen ermöglichen und stabile Schüler-Lehrer-Beziehungen fördern. Netzwerk Deutschland Seit 1989 unterstützen die Länder zunehmend diese Kinder und Jugendlichen. Wegen der länderübergreifenden und grenzüberschreitenden Reisetätigkeit der Erziehungsberechtigten kooperieren sie untereinander, ggf. auch mit Schulverwaltungen anderer Staaten der Europäischen Union. Insbesondere die Kirchen haben durch ihr Engagement mitgeholfen, die schulische Situation reisender Kinder und Jugendlicher zu verbessern. Inzwischen gibt es in Deutschland in allen Kultusministerien beauftragte Verantwortliche für die Schulfragen der Kinder beruflich Reisender und in den meisten Ländern auch Verant- - 6 - wortlichkeiten auf der Ebene der Schulverwaltungen/Schulämter mit Unterstützung einzelner Landesinstitute. Hinzu kommen Mitwirkungsmöglichkeiten von Erziehungsberechtigten und Verbänden. Die schulischen Aufgaben werden von Stammschulen, Stützpunktschulen und – in den meisten Ländern – von Bereichslehrkräften (mobile Lehrkräfte in festgelegten Regionen) übernommen . 2. Das Konzept „Lernen auf der Reise“ 1. Um Überschaubarkeit und Kontinuität der Lernprozesse reisender Kinder zu ermöglichen, haben die Länder das Schultagebuch entwickelt (Anhang 1). In ihm werden die behandelten Unterrichtsinhalte und die Schulbesuchstage dokumentiert. Jedes Schultagebuch enthält individuelle Lernpläne für die Fächer Deutsch, Mathematik und für die erste Fremdsprache . Das Schultagebuch ist ein zentrales Kommunikations- und Dokumentationsinstrument , das für reisende Kinder zur Verfügung steht. Seine Verwendung ist in allen Ländern verpflichtend. 2. Um Verantwortlichkeit und Zuständigkeit zu gewährleisten, gibt es in allen Ländern für die reisenden Kinder Stammschulen und Stützpunktschulen. Stammschulen sind die Schulen, die die Schülerakte des Kindes oder Jugendlichen führen; Stützpunktschulen sind die Schulen, die während der Reise besucht werden. Für viele Kinder von Circusangehörigen ist allerdings die Festlegung von Stammschulen problematisch, da diese Familien über keinen dauerhaften Winterstandort verfügen, an den sie regelmäßig zurückkehren. Stammschulen und Stützpunktschulen werden in einigen Ländern in ihrer Arbeit zusätzlich unterstützt durch - bundesweite und landesbezogene Lehrerfortbildungsmaßnahmen, - aktuelle Information der Kollegien z. B. durch die Bildungsserver der Länder und der KMK‚ www.schule-unterwegs.de und www.bereichslehrer.de, - Herausgabe von Handreichungen, - den Einsatz von Bereichslehrkräften, - E-Learning und Fernlernen, - Zusammenarbeit mit mobilen Schulen (z.B. Schule für Circuskinder (SfC), Schule für Kinder beruflich Reisender (SfKbR)). 3. Die Kinder beruflich Reisender bekommen an ihrer Stammschule eine Klassenlehrerin /Tutorin bzw. einen Klassenlehrer/Tutor fest zugeordnet, die/der ihre Schullaufbahn begleitet und auch während der Reisesaison Ansprechpartner/-in für das Kind und die Erziehungsberechtigten ist. 4. Jedes Kind bekommt von der Stammschule eigene Schulbücher und Lernmaterialien entsprechend den jeweiligen Lernmittelgesetzen sowie individuelle Lernpläne mit auf die Reise. 5. In den meisten Ländern sind Bereichslehrkräfte beauftragt, die in festgelegten Regionen die Begleitung der Kinder übernehmen, Förderunterricht erteilen und Hausaufgabenbetreuung übernehmen. - 7 - 6. Im Rahmen des Konzepts „Lernen auf der Reise“ werden in einzelnen Ländern besondere pädagogische bzw. schulorganisatorische Projekte entwickelt und erprobt, z. B. „Lernen auf Reisen-Schule“ (LaR-S), Bereichslehrkräfte als Co-Klassenlehrer, Lernen im virtuellen Klassenzimmer, „Fit unterwegs“. Die Sorge für die Bildung der reisenden Kinder gilt nicht nur für diejenigen Kinder, die im eigenen Land ihren Hauptwohnsitz haben, sondern für alle reisenden Kinder, gerade auch für die durch mehrere Länder reisenden. Schule für Circuskinder Nordrhein-Westfalen Neben den Schaustellerkindern sind es vor allem die Circuskinder, die der besonderen Fürsorge bedürfen. Bundesweit gibt es etwa 400 Circusse mit ca. 1500 Kindern. Es handelt sich dabei überwiegend um kleine Familiencircusse, in denen die Kinder in den Arbeitsalltag eng eingebunden sind. Auf Anregung des Kultusministeriums NRW erklärte sich die Evangelische Kirche im Rheinland 1994 bereit, die „Schule für Circuskinder NRW“ (SfC) zu installieren. Heute werden in „mobilen Klassenzimmern“ vor Ort, d.h. am Circusplatz, und „online“ über Fernlernkonzepte mehr als 230 Circuskinder aus ca. 80 Unternehmen kontinuierlich mit Bildung versorgt. Die erfolgreiche Arbeit der Schule für Circuskinder basiert auf einem binnendifferenzierten Unterricht , in dem unter Berücksichtigung des Eingebundenseins in das Familienunternehmen jedes Kind in seinem individuellen Lernprofil nach seinen individuellen Möglichkeiten arbeitet . Nach bereits vier Jahren wurden die ersten Schulabschlüsse des Sekundarbereichs I an Circuskinder vergeben. Erfolgreich nehmen inzwischen Jugendliche aus Familiencircussen am Abi-Online-Kurs des Westfalen Kollegs der Stadt Dortmund teil (www.schulefuercircuskinder-nrw.de). Schule für Kinder beruflich Reisender in Hessen Zur weiteren Verbesserung der schulischen Situation der Kinder beruflich Reisender hat das Hessische Kultusministerium mit Beginn des Schuljahres 2010/11 den Evangelischen Verein für Innere Mission in Nassau (EVIM) mit dem Aufbau und Betrieb einer Schule speziell für Kinder beruflich Reisender beauftragt. Die Schule für Kinder beruflich Reisender (SfKbR) ist Stamm- und Stützpunktschule. Sie nimmt außerdem übergreifende koordinierende Aufgaben wahr, berät und begleitet und bietet unterrichtsergänzende Fördermaßnahmen an. Das Angebot der Schule umfasst explizit die Vorschularbeit und bietet Unterricht für Schülerinnen und Schüler aller Schulformen. Die Schule vereinigt konzeptionell sowohl den Anspruch der Inklusion - also des gemeinsamen Unterrichtens der großen Vielfalt von Schülerinnen und Schülern - als auch den der aufsuchenden Pädagogik und soll in Hessen mehr Kontinuität in das Bildungsangebot dieser Kinder bringen (www.schule-fuer-reisende-kinder.de) - 8 - 3. Die Stammschule 3.1 Bedeutung und Aufgaben Eine Stammschule ist die Schule, die die Kinder während der reisefreien Zeit über einen längeren Zeitraum besuchen. In der Regel ist dies eine Schule am Winterstandort oder am Hauptwohnsitz beruflich Reisender. Halten sich Kinder beruflich reisender Eltern im Winter nicht längere Zeit an einem Ort auf oder haben sie aus anderen Gründen keine Stammschule, wendet sich die Schulleitung der Stützpunktschule zwecks Klärung der Zugehörigkeit des Kindes zu einer Stammschule an die zuständige Bereichslehrkraft. In den Ländern, in denen es keine Bereichslehrkräfte gibt, wendet sich die Schulleitung an die zuständige Schulaufsichtsbehörde (Schulamt). Die Stammschulen bzw. ihre Lehrkräfte haben in Verantwortung der Schulleitung folgende Aufgaben: • Sie führen die Schülerdatei. • Sie führen die Kinder in der Schulstatistik. • Sie statten die Schülerin/den Schüler mit den erforderlichen Schulbüchern, weiteren Lernmaterialien und dem Schultagebuch aus. • Sie bieten zielgerichtete Fördermaßnahmen an. • Sie erstellen individuelle Lernpläne für die Fächer Deutsch, Mathematik und die Fremdsprache/n, geben sie als Bestandteil des Schultagebuchs mit auf die Reise und erstellen ggf. einen Förderplan. • Sie füllen das Schultagebuch aus, übergeben es der Schülerin/dem Schüler und beraten die Eltern vor Beginn der Reisesaison. • Sie halten während der Reisezeit Kontakt zu den Schülerinnen und Schülern, den Erziehungsberechtigten , den Stützpunktschulen und Bereichslehrkräften. • Sie erstellen Zeugnisse, beraten über die weitere Schullaufbahn und entscheiden über Abschlüsse, ggf. in Abstimmung mit den Bereichslehrkräften. • Bei einem Wechsel der Stammschule setzt sich die neue Schule mit der bisherigen Stammschule in Verbindung. 3.2 Die Klassenlehrerin / der Klassenlehrer an der Stammschule Wichtigste Ansprechperson in der Stammschule ist für das reisende Kind die Klassenlehrerin /der Klassenlehrer. An sie/ihn kann sich das Kind bzw. können sich die Eltern auch während der Reisezeit in allen schulischen Fragen wenden. Die Klassenlehrerin/der Klassenlehrer setzt sich bei Schwierigkeiten mit der Stützpunktschule in Verbindung. Weitere Aufgaben: • Sie/er bereitet rechtzeitig vor Beginn der Reisesaison die Unterlagen – insbesondere das Schultagebuch - für die Schülerin/den Schüler vor. • Sie/er koordiniert die Erstellung der Lernpläne für die Reisezeit in Kooperation mit den Fach- und ggf. Bereichslehrkräften, erstellt einen Förderplan. • Sie/er beschreibt im Schultagebuch die Lernausgangslage der Schülerin/des Schülers. • Sie/er wertet die rücklaufenden Berichte der Stützpunktschulen aus (siehe Dokumenta- tionshilfe im Anhang). • Sie/er übernimmt in Kooperation mit der Bereichslehrkraft alle notwendigen Aufga- ben, die die Stammschule erfüllen muss. - 9 - Die Klassenlehrkräfte halten auch während der Reisezeit Kontakt zu den Schülerinnen und Schülern und den Eltern (z.B. Einladungen zu Klassenfahrten und Wandertagen, Patenschaften , Briefwechsel, E-Mails, Besuche). 3.3 Aufgaben der Stammschule Checkliste Stammschule Generell zu erledigen Die Stammschule nimmt die Aufgabe der schulischen Versorgung reisender Kinder und Jugendlicher in ihr Schulprogramm auf. Behandlung des Themas "Reisende Kinder an unserer Schule" in der Lehrerkonferenz , Benennung einer Betreuungslehrkraft, Bekanntgabe der Bereichslehrkraft Bei / nach der Ankunft Die Schülerakte anlegen / einrichten Das Kind mit dem Schultagebuch ausstatten Zur Bereichslehrkraft Kontakt aufnehmen Die Klassenlehrerin / der Klassenlehrer ist über ihre / seine Aufgaben informiert und darauf vorbereitet Stundenplangestaltung: Einbeziehen des Kindes in den Förderunterricht Einrichtung eines individuellen Förderangebotes (soweit vorhanden anhand des Förderplans) Vor der Abreise Gewährleistung der Vorbereitung für den Schulbesuch während der kommenden Reisesaison: Bereitstellung der Lernmaterialien Erstellung der individuellen Lernpläne insbesondere für die Fächer Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache Dokumentation im Schultagebuch vervollständigen (Beschreibung der Lernausgangslage ) Schulbesuchskalender ausfüllen Eltern nach nächstem Standort befragen Nächste Schule informieren (ggf. Hilfe durch Bereichslehrkraft) Während der Reise Kontakt halten zu den Schülerinnen / Schülern, den Erziehungsberechtigten und den Bereichslehrkräften Auswertung der Stützpunktschulberichte - 10 - Hinweis: Die Liste kann von der Schule entsprechend den aktuellen Gegebenheiten weiter ergänzt werden. 4. Das Schultagebuch für Kinder beruflich Reisender 4.1 Aufgaben und Handhabung des Schultagebuchs � Das Schultagebuch ist ein besonders wichtiges Instrument zur Unterstützung des Schulbesuchs reisender Kinder und Jugendlicher (Anhang 1). Es wird von der Stammschule angelegt und den reisenden Schülerinnen und Schülern in der Regel bei der Einschulung ausgehändigt. Bei Verlust sind die Eltern verpflichtet, Ersatz zu beschaffen. • Das Schultagebuch dient dem unverzichtbaren Informationsaustausch zwischen Stammschule , Stützpunktschulen und Bereichslehrkräften; es gibt Erziehungsberechtigten und Lehrkräften Informationen und Hinweise zum Lernprozess des reisenden Kindes. • Die Seite „Das bin ich“ soll gemeinsam von den Eltern, von der Schülerin/dem Schüler und der Klassenlehrerin bzw. dem Klassenlehrer der Stammschule ausgefüllt werden. • Das Schultagebuch enthält einen Schulbesuchskalender. Dieser wird von der Stammschule während der Winterpause angelegt und von jeder Stützpunktschule weitergeführt. Er soll den Lehrkräften auf der Reise sowie den Klassenlehrkräften an der Stammschule einen Überblick über den zeitlichen Umfang des Schulbesuchs der reisenden Kinder ermöglichen , der z.B. durch Reisetage und unterschiedliche Ferienzeiten und Feiertage der Länder beeinflusst wird. Diese Übersicht gibt der Stammschule Aufschluss darüber, in welchem Maße reisebedingte Kürzungen der Unterrichtszeit möglichst durch Fördermaßnahmen ausgeglichen werden sollten; sie ist bei der Beurteilung des individuellen Lernfortschritts und der Würdigung der Leistungen des Kindes zu berücksichtigen. • Das Schultagebuch dokumentiert die Lernausgangslage bei der Abreise von der Stammschule . Diese Seite, in der die Stammschule zum Abreisetermin den Lernstand des Kindes in den einzelnen Fächern bezogen auf die Vorgaben der Lernbausteine beschreibt, sollte mit den Eltern und dem Kind vor der Abreise durchgesprochen werden. Sie gibt den Stützpunktschulen Hinweise, welche Bereiche noch besonders geübt werden sollen. • Zur Absicherung eines kontinuierlichen Lernprozesses in den Fächern Deutsch, Mathematik und 1. Fremdsprache enthält das Schultagebuch individuelle Lernpläne für das einzelne Kind, anhand derer es möglichst selbstständig lernen kann. Die Stammschule soll die Erfüllung der Lernpläne durch Formen von Fernbetreuung begleiten und unterstützen. • Zusammen mit dem Schultagebuch und den darin enthaltenen Lernplänen gibt die Stammschule dem Kind den Lernplänen zugeordnete Lernmaterialien mit auf die Reise. • Das Schultagebuch dokumentiert die jeweils behandelten Unterrichtsinhalte, den Lernstand und den Kompetenzerwerb des Kindes während der Reise. Jede Stützpunktschule vermerkt vor der Weiterreise des Kindes die bearbeiteten Inhalte sowie Aussagen zum Lernfortschritt im Formular „Lernstandsbericht“. Insbesondere die noch zu übenden - 11 - Elemente sollen hier eingetragen und mit den Eltern besprochen werden. Damit erhalten die weiteren Stützpunktschulen Informationen, was die Kinder bereits gelernt haben und was sie noch üben müssen. Das Schultagebuch ist eine wichtige Grundlage zur Leistungsbewertung und zur Zeugniserstellung . Die Lehrkräfte an den Stützpunktschulen sind gehalten, aussagekräftige Hinweise zur Leistungsbewertung zu geben - ggf. mit Unterstützung der Bereichslehrkräfte, damit die Stammschule ein Zeugnis schreiben kann. 4.2 Schultagebuch und Datenschutzfragen Das Schultagebuch stellt das zentrale Informations- und Kommunikationsinstrument für Eltern , Kind und Lehrkräfte zur Förderung und Dokumentation der Schullaufbahn dar. Es gibt Lehrkräften und Eltern Informationen über den Lernstand des Kindes und übernimmt somit die Klassenbuchfunktion. Aufgrund der Reisetage der Kinder und der differierenden Ferientermine ist es wichtig, die Fehlzeiten reisender Kinder zu ihrem eigenen Schutz im Schultagebuch zu vermerken (Schulbesuchskalender ). Da das Schultagebuch nur von den Eltern, den Kindern und von den Lehrkräften, die der Verschwiegenheitspflicht unterliegen, eingesehen werden kann, bestehen datenschutzrechtliche Bedenken weder im Hinblick auf die Eintragungen der Fehlzeiten noch bezüglich der Dokumentation von Lernleistungen. Das Versenden von personenbezogenen Daten im E-Mailverkehr ist nur unter Einhaltung von datenschutzrechtlichen Bestimmungen zulässig. 5. Die individuellen Lernpläne 5.1 Zur Arbeit mit den Lernplänen Die Kinder arbeiten auf der Reise in den Fächern Deutsch, Mathematik und 1. Fremdsprache anhand ihrer individuellen Lernpläne, die sie im Schultagebuch mit sich führen. Für die Lernkontinuität hat dieses individuelle, binnendifferenzierte Lernen Vorrang vor dem Mitlernen in der Klasse. Nur auf diese Weise ist es möglich, den Lernprozess in diesen Fächern kontinuierlich aufbauend zu gestalten. Darauf sind die Kinder dringend angewiesen. Es ist Aufgabe der Stammschule, vor der Abreise des reisenden Kindes seine individuellen Lernpläne für die Fächer Deutsch, Mathematik und 1. Fremdsprache zu erstellen und sie ihm auf die Reise mitzugeben. Besondere Förderbedarfe sind selbstverständlicher Bestandteil der Lernpläne. Die Lernpläne berücksichtigen die dem Kind während der Reise faktisch zur Verfügung stehende Lernzeit. Das Lernen anhand der Pläne ist in der Regel Individualarbeit. (Es wäre Zufall, wenn ein Kind beim Besuch einer Stützpunktschule nahtlos in den laufenden Unterricht dieser Fächer integriert werden könnte.) Umso wichtiger ist, dass das Kind bei seiner Individualarbeit Unterstützung und Ermutigung durch die Lehrerinnen und Lehrer der Stützpunktschule erfährt. - 12 - Der Kompetenzerwerb in den anderen Fächern erfolgt nach Möglichkeit, indem das Kind in den Unterricht der Klasse/Lerngruppe integriert wird. Die Klassenlehrerin/der Klassenlehrer der Stammschule koordiniert die Lernplanerstellung. Die Bereichslehrkräfte können daran mitwirken. Die Formulierung des jeweiligen Fachlernplans obliegt der Fachlehrerin/dem Fachlehrer. Grundlagen für die Lernplanerstellung sind die Lernbausteine (siehe Anlage 2), die schulinternen Currricula sowie die individuellen Lernvoraussetzungen des Kindes zum Zeitpunkt seiner Abreise (Lernausgangslage, Leistungsfähigkeit, räumliche und zeitliche Lernmöglichkeiten ). Die Lernpläne sollten auf der Basis von Kompetenzbeschreibungen kursartig als Kombination von Inhalten, Lernmaterialien und Aufgabenstellungen aufgebaut sein, sodass in möglichst großem Umfang selbstständiges Lernen möglich wird. Sie sollen sich auf von der Schule festgelegte, dem Kind mitgegebene Lern- und Übungsmaterialien (Schulbücher, Arbeitshefte oder digitalisierte Materialien etc.) beziehen. Die einzelnen Lernplanabschnitte sollten dem Kind auch eine zeitliche Orientierung für die Erledigung der Aufgaben geben. Sie sollen so angelegt sein, dass Lehrerinnen und Lehrer von Stützpunktschulen sich rasch ein Bild über die vorgesehenen Inhalte machen können. Die Klassenlehrerin/der Klassenlehrer bespricht vor der Abreise die Lernpläne mit den Erziehungsberechtigten /Eltern und der Schülerin/dem Schüler und vereinbart auch Rückmeldemöglichkeiten während der Reise zum Stand der Arbeit an den Lernplänen. - 13 - 5.2 Lernplanbeispiel Individueller Lernplan für die Reise Erstellung durch die Stammschule in Absprache mit der Bereichslehrkraft Bausteine Mathematik, Blatt B 13 Stammschule Stützpunktschule Nr., Bezeichnung der Bausteine/ Konkretisierung der Inhalte Lernmaterialien, Aufgaben K om p et en z er re ic h t G er in ge r Ü b u n gs b ed ar f G ro ß er Ü b u n gs b ed ar f 1.3 � Große Zahlen und ihre Bedeutung im Umfeld der Kinder - Besucher- und Zuschauerzahlen - Entfernungen - Stückzahlen (Eintrittskarten, Sitzgelegenheiten, Gläser....) vergleichen und bewerten � große Zahlen lesen, schreiben und ordnen � Visualisierung am Zahlenstrahl � Arbeit mit der Stellenwerttabelle Buch S. 88 Aufg. .... Zahlenstrahl Zahlenkärtchen PC Lernprogramm 1.3 Addition/Subtraktion - Wiederholung � Kopfrechenstrategien entwickeln, anwenden und festigen � Lösungswege erläutern � Geldbeträge addieren und subtrahieren � Einführung der schriftlichen Addition mit mehr- stelligen Summanden � Schülerinnen/Schüler erfinden Aufgaben aus ihrem Umfeld, tragen sie vor und bewerten die Lösungswege Buch S. 89, Aufg.x , Buch S. 90, Aufg.x , Buch S. 91, Aufg. X Buch S. 92 Aufg.x Eintrittskarten Spielgeld Zahlenketten PC Lernprogramm 1.3 Multiplikation - Wiederholung � Wiederholen und Festigen des kleinen 1 x 1 � Herleiten des großen 1x1 � Halbschriftliche und schriftliche Rechenverfah- ren herleiten, anwenden und festigen � Anwendungsaufgaben aus der Erfahrungswelt der Kinder; Erstellen einer Aufgabenkartei Buch S. 92 1x1 Tafel PC Lernprogramm 1x1 Olympiade Spiele z. B. Trio 1.3 Division - Einführung � Umkehrungen des kleinen 1x1 � Zahlzerlegungen; Strategien finden fürs Kopf- rechnen � schriftliches Rechenverfahren mit einstelligem (zweistelligem) Divisor � Anwendungsaufgaben (z.B. ∅ Zuschauerzahlen bei mehreren Veranstaltungen) Buch S. 94, Aufg.x Buch S. 94, Aufg.x Buch S. 94 Aufg. X Buch S. 94 Aufg. PC Software Weitere Beispiele unter www.schule-unterwegs.de - 14 - 5.3 Die Lernbausteine – Erläuterungen - Lernbausteine stellen eine Planungsgrundlage für die Gestaltung der Lernprozesse reisender Kinder und Jugendlicher und für die Entwicklung individueller Lernpläne dar. Sie basieren auf den in der KMK vereinbarten Bildungsstandards für die Fächer Deutsch, Mathematik und 1. Fremdsprache für den Primarbereich, den Hauptschulabschluss und den mittleren Bildungsabschluss (Jahrgänge 1-10). Auf einer mittleren Planungsebene nehmen die Lernbausteine die durch die Bildungsstandards definierten Kompetenzen auf, die kumulativ erworben werden müssen, konkretisieren sie und beschreiben mögliche Bearbeitungsrichtungen. Sie können auch die Verständigung der Lehrerkollegien über Rahmenbedingungen, Anforderungen und Lernwege anregen sowie einen förderdiagnostischen, differenzierten Blick auf Stärken und Schwächen der Schülerinnen und Schüler ermöglichen. Insbesondere dort, wo die besondere Situation der Zielgruppe dies erfordert, können besondere methodische und materialbezogene Anregungen hinzugezogen werden. Auf der Basis der Lernbausteine entwickeln die Lehrkräfte der Stammschulen (Winterschulen ), ggf. in Zusammenarbeit mit der Bereichslehrkraft, individuelle Lernpläne für die Fächer Deutsch, Mathematik und 1. Fremdsprache, die jedes reisende Kind, jeder reisende Jugendliche von seiner Klassenlehrerin/seinem Klassenlehrer der Stammschule bei der Abreise erhält. Dabei passen die Lehrkräfte Umfang und Bearbeitungstiefe der den Lernplänen zugrunde zu legenden Lernbausteine den zeitlichen Bedingungen der reisenden Kinder an. Lernbausteine sind darauf ausgerichtet, die Personal-, Sozial- und Methodenkompetenz der Kinder und Jugendlichen ebenso zu fördern wie die fachlichen Kompetenzen. Die Intensität und Dauer der Bearbeitung eines Lernbausteins werden durch den Lernplan, den Lernstand und das Leistungsvermögen des Kindes bestimmt. Deshalb sind Lernbausteine nicht an Klassenstufen gebunden. Jede Schülerin und jeder Schüler kann unabhängig von einer Jahrgangsstufe entsprechend ihres/seines Lernstandes ihr/sein individuelles Lernprogramm zusammenstellen. So kommt es wegen des stark individualisierten Lernprozesses bei reisenden Kindern nicht selten vor, dass Schülerinnen und Schüler in Deutsch z. B. den Baustein 2 und im Fach Mathematik den Baustein 4 bearbeiten. Lernbausteine beinhalten fächerübergreifende und fächerverbindende Aspekte. Sie sind außerdem eine bedeutsame Grundlage für die Leistungsüberprüfung und -bewertung. 6. Die Stützpunktschule 6.1 Bedeutung und Aufgaben Stützpunktschulen sind die Schulen, die die Schülerinnen und Schüler während der Reisezeit besuchen. Sie liegen in der Regel in der Nähe des Festplatzes bzw. Wohnstandortes der reisenden Familie und stellen sich in besonderer Weise auf die Betreuung von Kindern beruflich Reisender ein. An den Stützpunktschulen werden die Schülerinnen und Schüler während ihres Aufenthaltes in Abstimmung mit den Bereichslehrkräften unterrichtet und gefördert. Hier vor allem nehmen sie ihr Recht auf Bildung wahr und erfüllen ihre Schulpflicht. Von daher ist ein Informationsaustausch zwischen Stützpunktschulen und Stammschule insbesondere über die Lernfortschritte der Kinder erforderlich, der durch das Schultagebuch erleichtert wird. - 15 - 6.2 Aufgaben der Stützpunktschule CHECKLISTE Stützpunktschule Generell zu erledigen Im Jahresarbeitsplan die wiederkehrenden Feste vormerken bzw. Aufgabe „Unterricht für reisende Kinder und Jugendliche“ in das Schulprogramm aufnehmen Ansprechpartner der Schule informieren Lehrerkonferenz über die Termine informieren Bereichslehrkraft informieren, dass eine Veranstaltung stattfindet Bei der Aufnahme Im Aufnahmegespräch den Abreisetermin abfragen Klassenlehrer und Fachlehrer der aufnehmenden Klasse informieren Schülerdaten in die Schuldatenbank einpflegen (Daten siehe Anmeldeformular) Bereichslehrkraft informieren Falls keine Informationen zum Lernstand der vorherigen Schule vorliegen, Kontakt aufnehmen (Bereichslehrer hilft) Vor der Abreise Dokumentation im Schultagebuch auf Vollständigkeit überprüfen und ggf. vervollständigen • Angaben zum Lernstand im Schultagebuch • Hinweise zum Arbeits- und Sozialverhalten Daten und Leistungsnachweise an Stammschule faxen (Fax siehe Anmeldeformular) Schulbesuchskalender ausfüllen Eltern nach nächstem Standort befragen Nächste Schule informieren (ggf. Hilfe durch Bereichslehrkraft) Das Schultagebuch an die Eltern aushändigen Die Schülerin / den Schüler in der Schuldatenbank als Abgang vermerken. - 16 - 7. Die Bereichslehrkräfte In nahezu allen Ländern sind Bereichslehrkräfte mit der Förderung und Beratung der Kinder beruflich Reisender beauftragt, die in durch die Schulaufsicht festgelegten regionalen Bereichen ihre Aufgaben für die schulische Bildung reisender Kinder und Jugendlicher wahrnehmen . Entsprechend dem von der Länderkonferenz erarbeiteten und im Schulausschuss am 13.03.2009 zustimmend zur Kenntnis genommenen Aufgabenprofil für Bereichslehrkräfte unterstützen sie den Schulbesuch reisender Kinder insbesondere durch • die Vorbereitung der Stützpunktschulen auf den Schulbesuch der Kinder • die Erteilung von unterrichtsergänzenden Fördermaßnahmen und Hausaufgaben- betreuung im Zusammenhang mit dem Schulbesuch der Kinder an Stützpunktschulen und Stammschulen • Sammlung und Entwicklung geeigneter Unterrichtsmaterialien • die Beratung von Stammschulen bei der Erstellung der individuellen Lernpläne sowie bei Leistungsbewertung und Schullaufbahngestaltung und -entscheidungen • die Herstellung von Kontakten zwischen Eltern, Stammschulen und Stützpunktschulen sowie ggf. weiteren Schulen und Behörden oder Beratungsstellen • die geregelte Übergabe von Kindern an andere Schulen/Bereichslehrkräfte • die Beratung von Eltern, Kindern und Lehrkräften • Unterstützung der Schülerinnen und Schüler bei der Vorbereitung auf zentrale (Ab- schluss-) Prüfungen • Kontrolle von Lernstandsberichten/von Schultagebüchern während der Reisezeit • die Entwicklung von und Mitwirkung an innovativen Unterrichtsverfahren (z.B. Fern- lernen, E-Learning). Der Einbezug der frühen Förderung ist situativ zu gestalten. Die Tätigkeit der Bereichslehrkräfte wird von der zuständigen Schulaufsicht bzw. von ihr Beauftragten koordiniert und als Lehrertätigkeit in einem „virtuellen Lehrerkollegium der Bereichslehrkräfte“ definiert. Die Dokumentation und Weitergabe von Schülerdaten unterliegt den Rechtsgrundsätzen, die auch für den Umgang mit Schülerdaten in einem Lehrerkollegium einer Schule gelten. Wegen des bereichs- und länderübergreifenden Reiseverhaltens der Familien ist eine Vernetzung der Bereichslehrkräfte eine wichtige Grundlage ihrer Tätigkeit. Eine aktuelle Übersicht der Bereichslehrkräfte der Länder ist im Internet unter der Webseite des jeweiligen Landes einsehbar (Link über www.schule-unterwegs.de). Unter www.bereichslehrer.de findet man bei Eingabe des Ortsnamens oder der Postleitzahl die zuständige Bereichslehrkraft. - 17 - 8. Zeugnisse/Leistungsbewertung Die Beurteilung von Leistungen reisender Kinder ist schwierig und verlangt ein hohes Maß an Sensibilität und Verantwortung von allen am Bildungsprozess Beteiligten. Sie soll nicht vorrangig Defizite aufzeigen, sondern muss in Zeugnissen gerade auch ihre Stärken und Kompetenzen bescheinigen, wenn sie Perspektiven zur Motivation und Ermutigung für reisende Kinder eröffnen will. Die Basis von Leistungsmessung und -bewertung kann nur das Gelehrte und Gelernte sein, d. h., dass bei Erstellung der individuellen Lernpläne flexible Möglichkeiten der Lernkontrolle gezielt eingeplant werden. Nur so sind die kindgerechte Fortschreibung des Lernplans und eine gezielte Förderung möglich. Die Formen der Lern- und Leistungskontrolle müssen so angelegt sein, dass sie ein hohes Maß an Selbstkontrolle, Selbstständigkeit und damit auch Selbstverantwortung beinhalten. Um dieses Ziel zu erreichen, sind für die Schüler und Schülerinnen mit den Lernplänen nachvollziehbare Zeitplanungen und Zielvereinbarungen zu formulieren. Eine Möglichkeit sind z.B. Lernprogramme (auch elektronische) mit Selbstkontrolle, die den individuellen Lernstand und das Lerntempo berücksichtigen. Die Dokumentation solcher Lernkontrollen bietet sich in Form eines Portfolios an; sie ermöglicht zu den festgelegten Zeitpunkten der Zeugnisausgabe eine Leistungsbeschreibung und - bewertung sowohl in Verbalgutachten als auch in Ziffernnoten. Zeugnisse haben vor allem die Funktion, die Fortschritte des Kindes zu dokumentieren, zum Lernen zu ermutigen und die Motivation der Kinder zu stärken. Dies legt die Kombination von Wortgutachten und Ziffernnoten bei der Erstellung von Zeugnissen nahe. Auch reisende Kinder haben ein Recht auf Würdigung ihrer während des Schuljahres erbrachten Leistungen in Form von Zeugnissen. Das Winterzeugnis hat aufgrund des längeren Beobachtungszeitraumes an der Stammschule ein größeres pädagogisches Gewicht. Zum Zeugnis sollten ergänzende Hinweise für den weiteren Lernprozess auf der Reise mitgegeben werden. Es hat sich auch bewährt, nach dem Aufenthalt an der Stammschule im Winter ein Zeugnis und im Sommer einen Halbjahresbericht/ eine Halbjahresinformation zu erstellen. Aufgrund der generellen Verantwortung der Stammschule für die Schullaufbahn des reisenden Kindes ist diese auch für die Erstellung der Zeugnisse verantwortlich. Grundlage dafür sind die im Schultagebuch formulierten Beurteilungen der Lehrkräfte aller von dem Kind besuchten Schulen und die im individuellen Lernplan des Kindes vorgenommenen Eintragungen der am Lern- und Entwicklungsprozess des Kindes Beteiligten. Es ist erforderlich, die Bereichslehrkraft in die Beratungen einzubeziehen. Die Stammschule entscheidet und vermerkt auf dem Zeugnis, in welcher Jahrgangsstufe das Kind auf der Reise unter Berücksichtigung des individuellen Lernplans unterrichtet werden soll. Bei Kindern, denen reisebedingt eine so geringe Unterrichtsteilnahme bescheinigt wurde, dass eine Zeugnisausstellung zum üblichen Zeugnisausgabetermin nicht erfolgen kann, empfiehlt sich, das Zeugnis erst kurz vor Reisebeginn auszustellen; damit erhöht man den Beobachtungszeitraum . - 18 - Auch reisende Kinder sollen alle Schulabschlüsse erreichen können. Die Abschlüsse werden von den Stammschulen vergeben. Möglich ist auch das Ablegen von Externenprüfungen (Nichtschülerprüfungen/Schulfremdenprüfungen) gemäß Länderrecht. Eine Projektprüfung zum Schulabschluss bietet besonders für reisende Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, neben Fachkompetenzen auch personale und methodische Sachkompetenz zu zeigen. Zentrale Prüfungen Die Beteiligung an den zentralen Prüfungen/Abschlussprüfungen soll auch den reisenden Kindern ermöglicht werden. Die Regelungen der Länder findet man auf der jeweiligen Internetseite des zuständigen Schulministeriums. (Link über www.schule-unterwegs.de) 9. Schulische Bildung reisender Kinder bei Auslandsaufenthalten Für im Ausland reisende Kinder ist der Besuch von Stützpunktschulen in vielen Fällen nicht realisierbar. Nur ausnahmsweise – wie in den Niederlanden – lässt sich im Ausland ein Schulbesuch in deutscher Sprache organisieren, wenn es im Besuchsland eine geeignete Infrastruktur für den Schulbesuch reisender Kinder gibt. Der Besuch einer Schule im Ausland kann auch in Frage kommen, wenn die Kinder die fremde Sprache verstehen. Die Stammschule unterstützt das Recht auf Bildung bei Auslandsaufenthalten durch Fernunterricht , um den Ausfall des Schulbesuchs zu kompensieren. Wichtige Kontaktpersonen für solche Bildungsangebote sind die Bereichslehrkräfte, die den Schulbesuch im Ausland mit vorbereiten und – im Rahmen ihrer Möglichkeiten – begleiten sollen. Ein solcher durch Fernunterricht getragener Unterricht kann sich stützen auf Lernpakete, Telefonkontakte, E-Mail- Korrespondenz, mittels der Unterrichtsmaterialien und bearbeitete Aufgaben ausgetauscht werden können, sowie interaktiven, internetgestützten Unterricht . Hilfestellung dabei kann durch die Bezirksregierung Detmold (LAR-S) sowie durch die Schule für Circuskinder NRW geleistet werden. Soweit Behörden- oder Schulkontakte ins Ausland nötig sind, kann ENTE helfen (www.ente.nu/martin.treichel@ente.nu). - 19 - 10. Von A bis Z – Lexikon Adressen Alle wichtigen Adressen (Ministerien, Schulämter, Schulen, Bereichslehrkräfte, Verbände, Kirchen...) finden Sie in der bundesweiten Adressenbroschüre „Schule unterwegs“. Man kann die aktuellste Fassung aus dem Internet herunterladen (www.schule-unterwegs.de). Bereichslehrersuche kann unter www.bereichslehrer.de erfolgen; bei Eingabe von Ortsnamen oder Postleitzahl erfährt man Telefonnummer und Mailadresse der zuständigen Bereichslehrkraft. Ansprechpartner Ansprechpartner für das reisende Kind ist vor allem die Stammschule und dort die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer in Zusammenarbeit mit der jeweiligen Bereichslehrkraft. Die Klassenlehrkräfte halten auch während der Reise Kontakt zu den reisenden Kindern und ihren Eltern. Erforderlich ist eigentlich, dass jede Lehrkraft, die mit einem reisenden Kind in Kontakt kommt, auch als Ansprechpartner zur Verfügung steht. Während der Reisezeit übernehmen Bereichslehrkräfte diese Funktion für durchreisende Kinder. Vor allem dann, wenn sie feststellen, dass diese (noch) keine Anbindung an eine Stammschule haben, ist Handlungsbedarf gegeben. Aufnahme Da reisende Kinder wie alle Kinder der Schulpflicht unterliegen, haben sie ein Recht auf Aufnahme in die Schule. Dies gilt insbesondere auch für während der Reise aufgesuchte Schulen. Bei der Aufnahme sieht die Schulleiterin oder der Schulleiter der Stützpunktschule das Schultagebuch ein und entscheidet entsprechend den dort enthaltenen Angaben, ggf. in Zusammenarbeit mit der zuständigen Bereichslehrkraft, in welche Klasse das reisende Kind kommt. Ausland siehe Kap. 9 BeKoSch Das Angebot BeKoSch (Entwicklung beruflicher Kompetenzen für Schausteller und Circusangehörige ) beinhaltet Angebote für Block- und Fernunterricht im kaufmännischen, gewerblich -technischen und allgemeinbildenden Bereich. Diese Kompaktkurse werden bisher an drei Standorten, und zwar in Nidda (Hessen), Neumünster (Schleswig-Holstein) und Herne (Nordrhein -Westfalen) angeboten. Durch den erfolgreichen Besuch der Präsenzlehrgänge im Januar /Februar und die Bearbeitung von Fernlernaufgaben während der Reisezeit im Sommer kann die Berufsschulpflicht erfüllt werden. Bei Erfüllung der Voraussetzungen kann im Rahmen dieses Angebotes auch der Hauptschulabschluss nachgeholt werden. Informationen über http://www.schule-unterwegs.de. Bereichslehrkräfte In nahezu allen Ländern sind Bereichslehrkräfte beauftragt, die in ihren jeweiligen Regionen bzw. Bereichen die schulische Begleitung der Kinder übernehmen. Sie nehmen Beratungsund Informationsaufgaben wahr und bieten in den meisten Ländern auch Hausaufgabenbetreuung und Förderunterricht an. Sie beraten die Eltern sowie auch Stamm- und Stützpunktschulen und kooperieren bei ihrer Arbeit mit den Bereichslehrkräften anderer Regionen und auch Länder (siehe auch Kap. 7). BERiD BERiD (Verband zur Förderung der schulischen Bildung und Erziehung von Kindern der Angehörigen reisender Berufsgruppen in Deutschland e.V.) hat die Zielsetzung, die Rahmenbe- - 20 - dingungen für die schulische Bildung und Erziehung von Kindern der Angehörigen reisender Berufsgruppen in Deutschland zu verbessern. Der Verband will vordringlich erreichen, dass die zuständigen Institutionen die rechtlichen, pädagogischen, sozialen, wirtschaftlichen und steuerlichen Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Kinder beruflich Reisender eine schulische Bildung und Erziehung empfangen können, die der anderer Kinder in der Gesellschaft gleichwertig ist. Die Mitglieder sind in der Regel Vereine, Organisationen und andere Einrichtungen , die für zumindest eine der reisenden Berufsgruppen tätig sind (www.berid.de). Berufsbildende Angebote siehe BeKoSch Berufsschulpflicht Die Berufsschulpflicht gilt in den meisten Ländern ebenso wie die Schulpflicht auch für die Kinder beruflich Reisender; örtliche Angebote sind allerdings aufgrund der Reise kaum wahrnehmbar . Die Klassenlehrerinnen oder Klassenlehrer der Stammschulen sind gebeten, berufsschulpflichtig werdende reisende Jugendliche und ihre Eltern über die vorhandenen speziell für beruflich Reisende geschaffenen Angebote zu informieren und nach Möglichkeit bei der Anmeldung zu unterstützen. Auch Bereichslehrkräfte und ggf. Betreuungslehrkräfte an den Stützpunktschulen beraten Eltern entsprechend (siehe BeKoSch). Betriebspraktika Sofern von den Stammschulen Betriebspraktika angeboten werden, sollten die beruflich reisenden Familien mit der Möglichkeit der Teilnahme vertraut gemacht werden. Da die reisenden Jugendlichen der achten, neunten und zehnten Klassen aufgrund ihrer Lebensumstände die von den Schulen angebotenen Termine der Praktika häufig nicht wahrnehmen können, sind Schulen und Bereichslehrkräfte gehalten, sie bei der Beschaffung eines Praktikumsplatzes auch zu einem anderen Termin am Ort der Stammschule oder in dem Ort, an dem sich der reisende Jugendliche gerade aufhält, zu unterstützen und während des Praktikums entsprechend zu betreuen. Auch ein Praktikum in einem anderen Schaustellerbetrieb oder Circusunternehmen ist möglich. Circus- und Schaustellerseelsorge Die Evangelische und die Katholische Kirche unterstützen in Deutschland die schulische Bildung und die Verbesserung der sozialen Situation der Kinder beruflich Reisender (www.kathschaustellerseelsorge .de/www.ekd/Seelsorge/Circus/index.html). Elternarbeit Während der Reisezeit, verbunden mit mindestens wöchentlichem Schulwechsel, kann sich kaum Kontakt zwischen Eltern und einzelnen Schulen aufbauen. Zusammenarbeit zwischen Lehrkräften und Eltern ist aber sinnvoll und vor allem während der Winterpause auch zu verwirklichen . Kontakte sollten von der Schule, den Lehrerinnen und Lehrern ausgehen. Eine wichtige Rolle spielt hier die Bereichslehrkraft als Bezugsperson zwischen verschiedenen Schulen und Familie. Wenn die Familien spüren, dass man sie ernst nimmt, gehen sie auf Gesprächsangebote ein. Sie erwarten allerdings Verständnis für ihre besondere Situation. Erforderlich ist, dass Schule sie als Gleichberechtigte akzeptiert. Das beinhaltet als erstes Verständnis für die Tatsache, dass die reisende Lebensweise nicht gleichbedeutend ist mit mangelnder Anpassungsfähigkeit an das (stationäre) Schulsystem. ENTE ENTE (European Network for Traveller Education) ist ein Netzwerk mit der Zielsetzung, eine Struktur für die europaweite Zusammenarbeit im Bildungsbereich Reisender zu entwickeln, Bildungsmöglichkeiten zu fördern, die den besonderen Bedürfnissen der beruflich Reisenden - 21 - entsprechen, und als Ansprechpartner für Eltern, Schulen, Verbände, Kirchen und Öffentlichkeit zu dienen, wenn es um Fragen des Schulbesuchs im europäischen Ausland geht (www.ente.nu). Familie Die Sozialisation der reisenden Kinder findet in einem Umfeld statt, das sich wesentlich von dem nicht reisender Kinder unterscheidet. Die Tatsache, dass die Familie gleichzeitig Erwerbsgemeinschaft und Lebensgemeinschaft ist, bedingt starke familiäre Bindungen, aus denen die Kinder psychische, emotionale und soziale Stabilität beziehen. Aufgrund ihrer Mobilität sind für die Reisenden engere Beziehungen zur „stationären“ Gesellschaft oft nur schwer möglich. Die Unterbringung der Kinder z. B. im Internat wird von den Familien häufig abgelehnt , da die Trennung von den Eltern und dem Schausteller- bzw. Circusmilieu Probleme mit sich bringen würde. Familienurlaub siehe Urlaub Ferien (siehe auch Urlaub) Reisende Kinder tragen durch die gestaffelten Ferien der Länder das Risiko, bis zu 20 Wochen schulfreie Zeit im Jahr zu bekommen. In einigen Ländern werden Angebote für Unterricht in den Ferien gemacht. Die während der Reise anfallenden Ferienzeiten und Feiertage in den Ländern sollen im Schulbesuchskalender ausgewiesen werden, damit das Ausmaß der dadurch erforderlichen Fördermaßnahmen eingeschätzt werden kann. Langfristige Sommerferienregelung der KMK 2011 bis 2017: http://www.kmk.org/fileadmin/pdf/Ferienkalender/Sommerferienregelung_2011-2017.pdf Bundesweiter Ferienkalender: www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=280#deutsch. Fernlernen/E-Learning Fernlernen ermöglicht, den Mangel an dauerhaften Bezugspersonen während der Reise durch besonders engen Kontakt mit der Bereichslehrkraft und/oder den Lehrkräften der Stammschule teilweise auszugleichen und zusätzliche Lernzeit zu gewinnen. Damit die Fernbetreuung der reisenden Kinder optimal verläuft, ist die Vorbereitung des Materials für die Reise durch die Lehrkräfte der Stammschule ebenso wichtig wie die enge Zusammenarbeit zwischen Stützpunktschulen und Stammschule während der Reise. Anhand des vor der Reise an der Stammschule durch die Klassenlehrerin bzw. den Klassenlehrer in Kooperation mit den Fachlehrkräften vorbereiteten individuellen Lernplans und des darauf abgestimmten Lernmaterials wird während der Reise an den Stützpunktschulen Parallelität des Lernens mit der Stammschulklasse angestrebt. Dies setzt regelmäßige Rückmeldungen (Lernstandsberichte) voraus, aufgrund derer die Klassenlehrerin/der Klassenlehrer Korrekturen oder Ergänzungen zum Lernplan vornehmen kann. Nach der Reise unterstützen die Lernstandsberichte die Sicherung des Anschlusses an das Lernen in der eigenen Stammschulklasse. Der Einbezug der neuen Medien und des elektronischen Lernens erweitert die Möglichkeiten des Fernlernens. Deshalb sollen Stammschulen und Bereichslehrkräfte reisende Kinder zunehmend im Umgang mit Computer und den damit verbundenen Lernmöglichkeiten vertraut machen. Durch inzwischen sehr kostengünstige Lösungen (UMTS) und eine wachsende Ausstattungsdichte mit Rechnern bei vielen Reisenden gewinnt die Online-Betreuung stark an Bedeutung. So ist für die nächsten Jahre vorstellbar, durch elektronische Fernbetreuung (Lerntutorien, virtuelles Klassenzimmer, Chat Rooms) neue Formen des Unterrichts für reisende Kinder anzubieten. In den einzelnen Bundesländern wurden vielfältige webgestützte Lernumgebungen entwickelt. Für weitere Informationen: www.schule-unterwegs.de - 22 - Förderunterricht An den Stützpunktschulen sollten die reisenden Kinder unbedingt in Fördermaßnahmen der Klasse einbezogen werden, oder es sollten in Absprache mit der Bereichslehrkraft je nach Bedarf für die Dauer ihres Aufenthaltes besondere Fördermaßnahmen eingerichtet werden. Die individuellen Lernpläne im Schultagebuch und die Eintragungen zum Lernstand geben hierfür Hinweise. Dabei sollte die Einbindung der Kinder in den Arbeitszusammenhang der Familien berücksichtigt werden. Damit die Fördermaßnahmen wahrgenommen werden können , sollten sie zeitlich nicht (z. B. mit der Nachmittagsvorstellung bei Circusunternehmen) kollidieren. Der Förderunterricht ist auch eine zentrale Aufgabe der Stammschule, um die von der Reise kommenden Kinder an den Lernstand der Klasse heranzuführen. Die Kinder Reisender sind nicht Gäste sondern ordentliche Schüler der Stammschule (zum Thema Sonderpädagogische Förderung/Inklusion siehe dort). Ganztagsschule Der Alltag reisender Kinder ist geprägt von den Anforderungen, die sich aus dem Beruf ihrer Eltern und aus dem Schulbesuch ergeben. Der vermehrt eingeführte Ganztagsunterricht führt oftmals zu Problemen. Die reisenden Schülerinnen und Schüler können manchmal nicht am Nachmittagsunterricht teilnehmen, da sie als Hilfen im elterlichen Geschäft tätig sind. Schulen sollen Verständnis zeigen, wenn die Kinder und Jugendlichen bei zeitlichen Überschneidungen die Nachmittagsangebote der Schule nicht immer wahrnehmen können. In strittigen Fällen wird eine Beratung mit der zuständigen Bereichslehrkraft und den Eltern / Erziehungsberechtigten empfohlen. Im Winter sollten Eltern die Chance wahrnehmen, dass ihre Kinder im Rahmen einer ganztägigen Betreuung unterstützt werden können. GCD Die GCD (Gesellschaft der Circusfreunde e.V.) bezweckt die Förderung und Erhaltung der Circus- Varieté- und Artistenkunst in all ihren unterschiedlichen Erscheinungsformen (www.circusfreunde-gcd.de). Sie gibt die monatlich erscheinende ‚Circuszeitung’ heraus (www.circus-verlag.de) und unterhält örtliche Zusammenschlüsse von Mitgliedern (Sektionen ), die Veranstaltungen im Sinne der Satzung durchführen und Kontakte zu Circusunternehmen pflegen. Sie unterhält außerdem einen Informationsdienst über Circusgastspiele (www.circus-gastspiele.de oder 05158/626). Sie kann Kontakte zu Circusfamilien und -unternehmen erleichtern. Hausaufgaben Hausaufgaben machen nur dann Sinn, wenn sie selbstständig erledigt werden können und wenn ihre Kontrolle gewährleistet werden kann, was bei Kurzaufenthalten oft nicht möglich ist. Vor allem an Reisetagen ist Nachsicht bei der Stellung von Hausaufgaben geboten. Lehrkräfte müssen bedenken, wann sie gemacht werden sollen und wer sie überprüfen kann. Sinnvoll ist deshalb die Entwicklung von Aufgaben, die Selbstkontrolle ermöglichen, oder auch von Langzeitaufgaben (z. B. Reisetagebuch, Fotodokumentation, eine Interviewreihe) durch die Stammschule oder eine Stützpunktschule, an der die Verweildauer länger ist. Die reisenden Kinder sollen ermutigt werden, in unterrichtsfreier Zeit an ihren individuellen Lernplänen weiter zu arbeiten. Hausaufgabenbetreuung Die Wohnsituation von Kindern auf der Reise (Wohnwagen auf dem Festplatz während der Dauer des Circusgastspiels bzw. der Kirmes) sowie die Tatsache, dass reisebedingt Unterrichtstage entfallen, legen nahe, den reisenden Kindern an den Stützpunktschulen Hausaufga- - 23 - benbetreuung anzubieten, um notwendige Hilfestellungen und eine störungsfreie Arbeitsumgebung zu gewährleisten. Informationen Eltern und Schulen können Informationen zur schulischen Bildung reisender Kinder sowie Adressen der Bereichslehrkräfte erhalten unter - www.schule-unterwegs.de - www.bereichslehrer.de Kindergarten/frühe Förderung Es wird den Eltern empfohlen, ihren Kindern insbesondere während der Winterpause den Kindergartenbesuch zu ermöglichen. Die Bereichslehrkräfte werden dabei um Hilfestellung gebeten. Klassenlehrerin/Klassenlehrer Die Klassenlehrerin/der Klassenlehrer der Stammschule muss sich für das reisende Kind auch während der Saison verantwortlich fühlen; insbesondere soll durch ihre oder seine Unterstützung der Kontakt zu dem Kind und den Eltern aufrecht erhalten bleiben. Dies wird um so eher möglich sein, je stabiler das Vertrauensverhältnis zwischen der Familie und der Klassenlehrerin / dem Klassenlehrer ist. LAR-S LAR-S „Lernen auf Reisen“-Schule ist ein Projekt der Bezirksregierung Detmold in Kooperation mit dem DSB, der Universität Paderborn, dem Heinz Nixdorf-Forum und weiteren Partnern . Es ergänzt den Unterricht in den Stamm- und Stützpunktschulen. Durch die virtuelle Ergänzungsschule werden neue Lernangebote für Schülerinnen und Schüler von der Reise bereitgestellt und die Möglichkeit zu strukturiertem Lernen verbessert. Weitere Informationen : www.lar-s.de Lehrbücher und Lernmaterialien Die reisenden Schülerinnen und Schüler arbeiten in den Fächern Deutsch, Mathematik und 1. Fremdsprache während der Reisezeit mit den Lehrbüchern und Materialien, die sie zusammen mit dem Schultagebuch in den darin enthaltenen individuellen Lernplänen bei sich führen und an der Stammschule erhalten haben. Zunehmend werden auch digitalisierte Materialien eingesetzt. In den sonstigen Fächern ist es in der Regel sinnvoller, die Kinder in den jeweiligen Unterricht der Stützpunktschule einzubeziehen und nach den dort verwendeten Materialien arbeiten zu lassen. Leistungsbewertung siehe Zeugnisse Lernbausteine siehe Kap. 5.3 Lernkontinuität Eine erfolgreiche Schullaufbahn setzt dauerhaften und regelmäßigen Schulbesuch voraus und ist um so eher dann zu verwirklichen, wenn ein Kind langfristig an einer Schule verweilt. Jährlich mehr als 30 Schulwechsel mit ständigem Wechsel von Lehrkräften, Methoden, Unterrichtsmaterialien , Mitschülerinnen und Mitschülern verhindern Kontinuität, die eine unerlässliche Voraussetzung für erfolgreiche Lernprozesse ist. Das mit der Schulpflicht einhergehende Recht auf angemessene schulische Bildung ist für reisende Kinder nur dann zu gewährleisten , wenn die schulischen Angebote die tatsächliche Lebens- und Berufssituation der rei- - 24 - senden Familien berücksichtigen. Ein kontinuierliches Lernen wird teilweise schon jetzt durch Fernlernen unterstützt; dieses soll weiter ausgebaut werden. Die konsequente und kontinuierliche Nutzung des Schultagebuchs und der in ihm enthaltenen individuellen Lernpläne bleibt weiterhin unverzichtbar. Lernpläne, individuelle siehe Kap. 5.1 Projektcircusse Kinder aus Projektcircussen unterliegen auch während der Durchführung des Projekts in Schulen der Schulpflicht, und ihr Unterricht während dieser Zeit muss sichergestellt werden. Reise, Reiseverhalten Reise ist weder gleichzusetzen mit „Verreisen“ noch mit „Nichtsesshaftigkeit“. „Auf der Reise “ sein heißt, vor allem während der wärmeren Monate des Jahres, der Saison, beruflich unterwegs sein. Berufsbedingt ergeben sich für die Menschen „von der Reise“ zwei Jahreszeiten : die Saison und die Winterpause. Die europäische Öffnung, wachsender Konkurrenzdruck, wärmere Winter wie auch das Problem, dass es schwer ist, Winterquartiere zu finden, bedingen , dass die Winterpause immer kürzer wird und manche Unternehmen sogar dazu übergehen , im Winter weitgehend durchzureisen und während der Sommerferien zu pausieren. Reisetage Reisetage sind die Tage, die für Abbau, Umsetzen und Aufbau gebraucht werden, wenn das Unternehmen von einem zum nächsten Ort wechselt. An diesen Tagen ist für die reisenden Kinder und Jugendlichen der Schulbesuch nicht oder nur eingeschränkt möglich. Reisetage gelten als entschuldigte Fehltage. und vor allem ist an Reisetagen Nachsicht bei der Stellung von Hausaufgaben geboten. Lehrkräfte müssen bedenken, wann sie gemacht werden sollen und wer sie überprüfen soll. Schülerunfallversicherung Schülerinnen und Schüler allgemeinbildender und beruflicher Schulen genießen gesetzlichen Unfallversicherungsschutz (Sozialgesetzbuch – SGB- VII; RVO § 539, Abs.1, Nr. 14 b)). Dies betrifft auch Schülerinnen und Schüler, die auf der Reise wechselnde Schulen besuchen. Der Unfallversicherungsschutz erstreckt sich auf alle Tätigkeiten innerhalb des rechtlichen und organisatorischen Verantwortungsbereichs der Schule sowie auf den Schulweg. Die Unfallmeldung muss an der Schule erfolgen, an welcher der Unfall geschehen ist. Schulanfang Der erste Schultag ist auch für Kinder beruflich Reisender ein ganz besonderer Tag. Wenn es den Eltern möglich ist, sollte das Kind in dem Jahr vor dem Eintritt in die Schule Gelegenheit erhalten, schon einmal Schulluft schnuppern - auch auf der Reise. Die meisten Grundschulen ermöglichen „Schnuppertermine“, oder ein „Tag der offenen Tür“ oder ein Sommerfest kann wahrgenommen werden. Es wird zwar nicht immer die Schule sein, in der die Einschulung stattfindet, aber die Gelegenheit, mit Schule Kontakt aufzunehmen, ist für die Vorfreude des Kindes auf den Schulanfang sehr fördernd. Die Anmeldung zum Schulbesuch des Kindes erfolgt in der Regel an der zuständigen Grundschule des Wohnsitzes bzw. ständigen Winterquartiers (Stammschule). Die Anmeldezeiten liegen in den meisten Ländern im Herbst des Jahres vor der Einschulung; einige Wochen vorher wird per Brief über die Anmeldetermine informiert. Da dies meistens vor der Winterpause geschieht, müssen die Eltern Vorsorge treffen, dass die Information sie erreicht und sie den Anmeldetermin wahrnehmen können. Lehrkräfte der Stammschule und Bereichslehrkräfte, - 25 - die wissen, dass ein Kind einer Familie eingeschult wird, werden gebeten, vor Reisebeginn das Thema Einschulung mit den Eltern und ggf. mit der Stammschule der Geschwister zu besprechen, um gute Lösungen für das Kind zu finden. Bei der Anmeldung muss das einzuschulende Kind persönlich vorgestellt werden. Der Termin für die Schuleingangsuntersuchung wird meistens vom zuständigen Gesundheitsamt oder bereits bei der Anmeldung in der Stammschule mitgeteilt. Eine Teilnahme an der Sprachstandsfeststellung mit einer eventuell notwendigen Sprachförderung ist sinnvoll. Da der erste Schultag in die Reisesaison fällt, muss bereits bei der Anmeldung mit der Stammschule geklärt werden, wann und wie das Schultagebuch und die Materialien zur Verfügung gestellt werden. Nähere Auskünfte erteilt die Schulleitung oder die zuständige Bereichslehrkraft (www.bereichslehrer.de). Stellt sich bei der Ersteinschulung eines Kindes an einer Stützpunktschule (d.h. während der Reise) heraus, dass keine Materialien vorliegen und noch keine Stammschule existiert, stattet diese Schule das Kind aus. Die Bereichslehrkraft ist dabei behilflich, zusammen mit Schulleitung und ggf. Schulaufsicht festzustellen, welche Schule als Stammschule zuständig ist (s. auch: Stammschule für Kinder beruflich Reisender mit wechselnden Winterquartieren). Schulbesuchskalender Der Schulbesuchskalender im Schultagebuch ermöglicht Lehrkräften auf der Reise sowie an der Stammschule einen Überblick über den zeitlichen Umfang des Schulbesuchs der reisenden Kinder und darüber, in welchem Maße reisebedingte Kürzungen der Unterrichtszeit nach Möglichkeit durch Fördermaßnahmen ausgeglichen werden sollten (Siehe Kap. 4.1). Schule für Circuskinder in NRW Für die Kinder von Circusangehörigen gibt es in Nordrhein-Westfalen seit 1994 eine eigene Schule mit Schulmobilen und reisenden Lehrkräften. Nähere Informationen: www.schulefuercircuskinder-nrw.de. Schule für Kinder beruflich Reisender in Hessen In Hessen wurde mit Beginn des Schuljahres 2010/11 der Evangelische Verein für Innere Mission in Nassau (EVIM) mit dem Aufbau und Betrieb einer Schule speziell für Kinder beruflich Reisender beauftragt. Nähere Informationen: www.schule-fuer-reisende-kinder.de. Schule im Circus e.V. Der gemeinnützige Verein bezweckt die Förderung der Bildung und Erziehung der Kinder von Circusangehörigen, ggf. auch als Träger geeigneter Einrichtungen. Er arbeitet mit anderen Organisationen ähnlicher Zielsetzung, mit der Circus- und Schaustellerseelsorge und Schulministerien und der Schule für Circuskinder in NRW zusammen und steht als Ansprechpartner für Eltern, Lehrkräfte und Behörden zur Verfügung. Er berät und hilft Unternehmen bei der Lehrersuche, fördert Projekte und veranstaltet bundesweite Lehrerfortbildungen zum Thema (www.schule-im-circus.de). Schulpflicht Kinder beruflich Reisender unterliegen, wie alle anderen Kinder in Deutschland auch, der allgemeinen Schulpflicht und in fast allen Ländern der Berufsschulpflicht. Die entsprechenden Regelungen in den Ländern sind unterschiedlich. Die Erfüllung der Schulpflicht dient primär den Interessen des einzelnen Kindes bzw. Jugendlichen. Beruhen Probleme bei der Erfüllung der Schulpflicht auf Umständen, die weder von dem Kind bzw. Jugendlichen noch von seinen Eltern zu vertreten sind, kommen Zwangsmaßnahmen nicht in Frage. Dies gilt insbesondere dann, wenn es auf die besondere berufliche Situation der Eltern (z.B. Reisende) - 26 - zurückzuführen ist. Die diesbezüglichen schulrechtlichen Bestimmungen gehen auf die besondere Lebenssituation von Reisenden nicht ausreichend ein, bieten aber bei einer an den Interessen des Kindes ausgerichteten Auslegung genügend Freiräume für Schulaufsicht, Schulen und Lehrkräfte, um durch geeignete schulische Maßnahmen die besondere Situation der Reisenden zu berücksichtigen. Der Schulpflicht steht die Beschulungspflicht des Staates gegenüber. Schultagebuch Das einheitliche, länderübergreifend abgestimmte Schultagebuch ist Grundlage für den unverzichtbaren Informationsaustausch zwischen Stammschule, Stützpunktschulen, Bereichslehrkräften und Eltern; es gibt Informationen und Hinweise zum Lernprozess des reisenden Kindes oder Jugendlichen. Jedes Schultagebuch enthält von der Stammschule erstellte individuelle Lernpläne für die Fächer Deutsch, Mathematik und 1. Fremdsprache. In ihm werden die behandelten Inhalte und die Schulbesuchstage dokumentiert. Seine Verwendung ist in allen Ländern verpflichtend. Eine digitalisierte Fassung des Schultagebuchs ist beabsichtigt. Sonderpädagogische Förderung/Inklusion Dank der in den vergangenen Jahren ergriffenen Initiativen der Bildungsverantwortlichen in den Ländern hat sich die schulische Situation vieler Kinder beruflich Reisender merklich verbessert . Dennoch sind die Rahmenbedingungen für Bildung und die Möglichkeiten zum Nachkommen ihrer Schulpflicht für reisende Kinder so schwierig, dass ein völliger Ausgleich der entstehenden Nachteile in einem Schuljahr auf absehbare Zeit nicht geschaffen werden kann. Da die bei reisenden Kindern festzustellenden Lerndefizite in hohem Maße in den durch die Reise ausgelösten Belastungen begründet sind, soll auf die Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs verzichtet werden. Stattdessen sollen die von den Kindern erworbenen Stärken und Kompetenzen von den Schulen wahrgenommen, weiterentwickelt, dokumentiert und zum Ausgangspunkt von individueller Förderung gemacht werden. Das Schultagebuch, das die individuelle Lernbiographie der mitreisenden Kinder berücksichtigt , ist die wichtigste Grundlage einer individuellen Lern- und Förderplanung für das reisende Kind. Es wird ergänzt durch die bislang in den schulischen Angeboten für reisende Kinder in Deutschland entwickelten Instrumente, Methoden und inklusiven Unterstützungen: individuelle Lernpläne, E-Learning, Einsatz von Bereichslehrkräften, mobile Lehrkräfte und Schulen, kompetenzorientiertes Lernen, Förderunterricht. Das Wiederholen von Klassen oder gar das Feststellen eines sonderpädagogischen Förderbedarfs ist nicht vorgesehen. Stammschule Die Stammschule ist die Schule, die die Kinder reisender Familien während der reisefreien Zeit über einen längeren Zeitraum besuchen. In der Regel ist dies eine Schule am Hauptwohnsitz oder am Winterstandort der beruflich reisenden Familie. Sie führt die Schülerakte und stellt die Zeugnisse aus. Stammschule für Kinder beruflich Reisender mit wechselnden Winterquartieren Für manche reisenden Kinder ist die Festlegung von Stammschulen wegen der von Jahr zu Jahr wechselnden Winterquartiere ungeklärt. Wenn eine Schule bei der Aufnahme eines Kindes zu Beginn der Winterpause feststellt, dass keine Materialien vorliegen und noch keine Anbindung an eine Stammschule existiert, wird sie selbst Stammschule. Wenn während der Reisezeit Kinder ohne Stammschule an einer Stützpunktschule aufgenommen werden, entscheidet die Schulleitung bzw. in Zweifelsfällen die Schulaufsicht bezüglich der Übernahme der Stammschulfunktion. - 27 - Folgende Alternativen sind dabei denkbar: a. Übernahme der Stammschulaufgaben durch die Schule einer Bereichslehrkraft. Durch die Anwesenheit der Bereichslehrkraft ist diese Schule mit dem Thema „Schule für reisende Kinder“ besonders vertraut. Die Schulleitung unterstützt die Bereichs- lehrkraft entsprechend. b. Übernahme der Stammschulaufgaben durch die Stützpunktschule (Grundschule), die das Kind erstmalig beschult. Ein gewichtiges Problem kann sein, dass das reisende Kind diese Schule nie wieder anreist. Erforderlich ist die Bereitschaft von Eltern und Schule, in ständigem Kontakt zu bleiben. c. Eine engagierte Stützpunktschule im Sekundarbereich I übernimmt die Aufgaben. Die Anmerkungen zu b. gelten analog. d. Die Schule für Circuskinder in NRW (private Ersatzschule) übernimmt für Circuskinder Stammschulfunktion/Tutorat; die Schule entscheidet über die Aufnahme des Kindes gemäß ihren Aufnahmekriterien, soweit Platzkapazitäten frei sind und das Kind sich mindestens die Hälfte des Jahres in NRW aufhält. Die Entscheidung über das Angebot einer der obigen Stammschulzuordnungen für ein reisendes Kind sollte für den jeweiligen Einzelfall aufgrund der individuellen Rahmenbedingungen getroffen werden. Wenn unklar ist, ob das reisende Kind eine Stammschule hat, wird die zuständige Bereichslehrkraft gebeten, ggf. durch länderübergreifende Rückfragen die Zuordnung zu klären. Stützpunktschulen (siehe Kap. 6) Stützpunktschulen sind Schulen, die während der Reise besucht werden und in der Regel in der Nähe von Festplätzen liegen. Unterrichtsthema ‚Circus oder Kirmes’ Insbesondere an Stützpunktschulen sollte man vermeiden, den Schulbesuch von reisenden Kindern zum Anlass zu nehmen, das Thema ‚Circus oder Kirmes’ spontan „mal eben aufzugreifen “. Das Einbeziehen dieser Kinder gelingt dadurch nicht besser. Für die Kinder von der Reise ist diese an vielen Schulen geübte Praxis allerdings bestenfalls lästig; vor allem aber machen sie keine Lernfortschritte. Die ohnehin knappe Unterrichtszeit wird vertan. Zu empfehlen sind Unterrichtseinheiten an der Stammschule, die geeignet sind, das gegenseitige Verständnis zwischen reisenden und nicht reisenden Kindern zu erhöhen. Urlaub Beruflich reisende Familien haben hohe Tagesarbeitszeiten und müssen auch an Wochenenden und Feiertagen ihren Geschäften nachgehen. Die Winterpause ist für sie häufig auch die einzige Zeit für den Jahresurlaub, der oft im Anschluss an die Weihnachtsmärkte und -circusse genommen wird. Während der Reisesaison können sie - und damit auch ihre Kinder - nun einmal keinen Urlaub machen. Generelle Regelungen zu Fragen des Familienurlaubs liegen in den Ländern schon in Anbetracht der unterschiedlichen Länge der Weihnachtsferien nicht vor. Falls der geplante Urlaub Schulzeiten berührt, sollten die Stammschulen den eingeschränkten Urlaubsmöglichkeiten für beruflich Reisende möglichst verständnisvoll begegnen und ggf. den Familien im Rahmen von Einzelfallberatung Empfehlungen im Hinblick auf Zeitpunkt und Dauer des Urlaubs geben. Ein „lückenlos“ geführtes Schultagebuch, dazu gehört auch der Jahreskalender, kann die Entscheidung einer Schulleitung für die Genehmigung von Ferien außerhalb der normalen Ferienzeiten sehr erleichtern. - 28 - Verbände Insbesondere Schausteller sind in Berufsverbänden organisiert. Die Verbände können Informationen erteilen oder Gesprächspartner vor Ort vermitteln. Die Dachverbände sind: Deutscher Schaustellerbund (DSB e.V., www.dsbev.de) sowie der Bund deutscher Schausteller und Marktkaufleute (BSM e.V., www.bsmev.de). Als Dachverband für Bildungsfragen fungiert BERiD (siehe dort), die Bildungsinteressen von Circusangehörigen vertritt „Schule im Circus“ e.V. (siehe dort). Virtuelles Klassenzimmer Beim Unterricht in einem virtuellen Klassenzimmer kommunizieren alle Beteiligten mit Hilfe von Headsets miteinander (synchrones Onlinelernen). Dafür werden spezielle digitale Materialien erstellt, die in das virtuelle Klassenzimmer hochgeladen und in Echtzeit bearbeitet werden können. Sowohl die Lehrkraft als auch die Schülerinnen und Schüler können auf diesen Materialien schreiben, zeichnen und markieren etc. Demgegenüber werden beim asynchronen Lernen den Lernenden Unterrichtsmaterialien auf einer Lernplattform strukturiert hinterlegt, die sie bei eigener Zeiteinteilung und in ihrem Lerntempo bearbeiten können. Die Betreuungslehrkraft korrigiert und gibt dann entsprechende Rückmeldung. Winterpause Winterpause ist die Zeit von längstens Mitte Oktober bis Mitte März, in der die Unternehmen sich im Winterquartier auf die neue Reisesaison vorbereiten, ihr Material überholen etc. Dies ist demzufolge auch die Zeit, in der nicht verdient wird. In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass die Saison spürbar länger geworden ist, d. h. die Winterpause sich verkürzt hat. Weihnachtscircus , Weihnachtsmärkte und Winterkirmes werden häufiger (siehe auch Urlaub). Winterquartier Winterquartier ist die Bezeichnung für den Winterstandort des Unternehmens bzw. der Familie . Während Schausteller in aller Regel feste Winterquartiere (d.h. auch feste Anschriften) haben und damit auch die Kinder jährlich an die gleiche Stammschule zurückkehren, kommt es im Bereich des Familiencircus häufiger vor, dass die Circusse dort überwintern, wo sie im Spätherbst die Saison beenden. Viele Familienunternehmen besitzen keine eigenen Winterquartiere und müssen sich jährlich neu orientieren. Damit kann erforderlich werden, dass in jedem Winter eine neue Schule die Aufgaben der Stammschule übernimmt. Um dies angemessen tun zu können, ist die Auswertung des Schultagebuches und die Kontaktaufnahme zur letzten Stammschule und zur zuständigen Bereichslehrkraft wichtig (siehe auch Stammschule für Kinder beruflich Reisender mit wechselnden Winterquartieren). Zeugnisse, Leistungsbewertung (Siehe Kap. 8) Aufgrund der generellen Verantwortung der Stammschule für die Schullaufbahn des reisenden Kindes ist sie auch für die Erstellung der Zeugnisse verantwortlich. Es ist notwendig, die Bereichslehrkraft in die Beratungen einzubeziehen. Zuständigkeit Die Sorge und Verantwortung für die Bildung der reisenden Kinder gilt nicht nur für Kinder, die im eigenen Bundesland ihren Hauptwohnsitz haben, sondern für alle reisenden Kinder, gerade und insbesondere auch für die durch mehrere Länder reisenden. Dies erfordert zwingend enge Zusammenarbeit und Vernetzung aller am Bildungsprozess Beteiligten auch über Ländergrenzen hinweg: Stammschule/Klassenlehrkräfte, Stützpunktschulen, Bereichslehrkräfte , Schulamt, Bezirksregierung, Schulministerium. Auf einen Blick Schule für Kinder beruflich Reisender in Hessen Ihre Ansprechpartner: Börner, Heidrun h.boerner@sfkbr.de 0178-2081665 Knieps, Oliver o.knieps@sfkbr.de 0163-7350289 Ohl, Stephan s.ohl@sfkbr.de 0162-6731262 Desbuleux, Christiane c.desbuleux@sfkbr.de 0611-589911 Schulleitung Bühler, Johannes j.buehler@sfkbr.de 0176-56651610 Krause-Masuch, Benita b.krause-masuch@sfkbr.de 0176-56577224 Rudolph, Klaus k.rudolph@sfkbr.de 0178-3269472 Rudloff, Torsten t.rudloff@sfkbr.de info@sfkbr.de 0611-589911 stellv. Schulleitung Cieplik, Marion m.cieplik@sfkbr.de 0170-7767728 Kürth-Landwehr, Elke e.kuerth-landwehr@sfkbr.de 0163-2344299 Spitz, Alfred a.spitz@sfkbr.de 0151-19476679 Souvatzi, Nektaria nektaria.souvatzi@evim.de 0611-589911 Sekretariat Gelhausen, Luke l.gelhausen@sfkbr.de 01520-9551789 Meißner, Tatjana t.meissner@sfkbr.de 0172-1717533 EVIM Bildung gemeinnützige GmbH Schule für Kinder beruflich Reisender Jonas-Schmidt-Str. 2 • 65193 Wiesbaden Tel.: 0611 589911 • Mail: info@sfkbr.de www.evim-bildung.de Anlage 5 Richtlinien zum Unterricht für Kinder von beruflich Reisenden Erlass vom 4. Februar 2006 II. 3 OE – 170.000.074 – 1 - Gült.Verz.Nr.:7204 § 1 Anwendungsbereich Der Erlass regelt die schulische Förderung von Schülerinnen und Schülern aus beruflich reisenden Familien. Dies sind insbesondere Zirkus- oder Artistenangehörige, Schausteller, Marktkaufleute, Binnenschiffer, Saisonarbeiter, fahrende Ponyreitunternehmen, Märchenbühnen sowie Puppenspieler. Geregelt wird die Erfüllung der Schulpflicht unter Berücksichtigung der besonderen Lebensbedingungen und individuellen Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler. § 2 Erfüllung der Schulpflicht von Kindern beruflich Reisender/Schultagebuch (1) Schulpflichtige Kinder von beruflich Reisenden sind verpflichtet, am jeweiligen Aufenthaltsort eine öffentliche Schule zu besuchen oder eine Ersatzschule in Erfüllung der Vollzeitschulpflicht nach den §§ 60 oder 61 des Hessischen Schulgesetzes oder Erfüllung der Berufsschulpflicht nach § 63 des Hessischen Schulgesetzes. (2) Jede Schülerin und jeder Schüler ist verpflichtet, während der Reisen ein Schultagebuch mit sich zu führen. Das Schultagebuch wird bei der erstmaligen Anmeldung in einer hessischen Schule (Stammschule nach § 4 des Erlasses) angelegt und den Eltern des schulpflichtigen Kindes ausgehändigt. Es ist von den Eltern auf der Reise der jeweils besuchten Schule (Stützpunktschule nach § 5 des Erlasses) für die Dauer des Besuches auszuhändigen. Im Schultagebuch wird die Teilnahme am Unterricht und am Schulleben sowie die geleisteten Fördermaßnahmen 1 von 6 Anlage 6 und der weitere Förderbedarf zur Information der nachfolgend besuchten Stützpunktschulen dokumentiert. Die Dokumentation bildet die Grundlage für die Entscheidungen der Stammschule sowie der Stützpunktschulen. § 3 Bereichslehrkräfte (1) Zur Beratung und Förderung der Kinder beruflich Reisender und ihrer Eltern sind Bereichslehrkräfte zuständig. Der Zuständigkeitsbereich der Bereichslehrkräfte erstreckt sich in der Regel auf Dienstbezirke mehrerer Staatlicher Schulämter. Die Zuständigkeitsbereiche werden vom Hessischen Kultusministerium festgelegt. (2) Die Bereichslehrkräfte werden für ein Schuljahr von dem laut Anlage zu § 3 zuständigen Staatlichen Schulamt beauftragt. (3) Die Aufgaben der Bereichslehrkräfte umfassen die a) Kontaktaufnahme mit den in ihrer Region reisenden Familien, b) Beratung der Eltern, Schülerinnen und Schüler, insbesondere in Fragen der Schullaufbahn, c) Erteilung von Unterricht für Schülerinnen und Schüler, d) Information und Beratung der o.g. Stamm- und Stützpunktschulen sowie die Kooperation mit den Staatlichen Schulämtern und anderen Behörden, e) Koordination der schulischen Förderung und Betreuung im Zusammenwirken mit den Stamm- und Stützpunktschulen sowie die Unterstützung bei der Erstellung von Lern- und Förderplänen, f) Kooperation mit den Bereichslehrkräften anderer Regionen/ Bundesländer, g) Dokumentation ihrer Arbeit, insbesondere zur individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler (Förderpläne). 2 von 6 § 4 Stammschulen von Kindern beruflich Reisender (1) Stammschulen sind in der Regel die Schulen, an denen die Kinder beruflich Reisender während der reisefreien Zeit über einen längeren Zeitraum verweilen. In der Regel ist dies eine Schule am aktuellen Winterstandort oder am Hauptwohnsitz der Eltern. Die Grundschule, an der die Erstanmeldung zum Schulbesuch erfolgt bzw. die weiterführende Schule, die die Schülerin/ den Schüler übernimmt, ist bis auf weiteres automatisch Stammschule. (2) Aufnahme und Unterrichtung des Kindes: a) Begrüßung und Unterrichtung des Kindes, b) Führung des Kindes in der Schulstatistik, sowie der Schülerdatei und - akte, c) Aufnahme des Kindes in eine Klasse, d) Durchführung von Fördermaßnahmen, e) Sammlung und Aufbewahrung der Lernberichte der Stützpunktschulen, f) Führung des Schultagebuchs, dessen Aktualisierung und Ausgabe an die Eltern vor Beginn der Reisesaison, g) Ausstattung des Kindes mit Schulbüchern und Lernmaterialien für die Reise, h) Erstellung der individuellen Lernpläne für die Fächer Deutsch, Mathematik und die Fremdsprache Englisch und Französisch, i) Beratung der Eltern zu Fragen der Schullaufbahn und anderen schulischen Fragen zu Beginn der Reisesaison und während der Reisezeit sowie Weitergabe entsprechender Informationsschriften, j) Erstellung der Zeugnisse sowie Entscheidungen über Versetzungen und Abschlüsse. 3 von 6 Die Stammschule hält während der Reisezeit Kontakt zu den Schülerinnen und Schülern, den Eltern und kooperiert mit den Stützpunktschulen und den jeweils zuständigen Bereichslehrkräften. Die Wahrnehmung der Aufgaben der Stammschulen geschieht in der Regel durch die jeweils zuständigen Klassenlehrkräfte. § 5 Stützpunktschulen und Betreuungslehrkräfte (1) Stützpunktschulen sind Schulen, die von Kindern beruflich Reisender für die Dauer des Aufenthalts an einem Ort besucht werden. Die Unterrichtung findet während des Aufenthalts an den Stützpunktschulen durch Lehrkräfte dieser Schulen in Abstimmung und Unterstützung durch die Bereichslehrkräfte statt. (2) Stützpunktschulen haben folgende Aufgaben: a) Information der zuständigen Bereichslehrkraft bei Anmeldung eines reisenden Schulkindes, b) Unterrichtung des Schulkindes in Absprache mit den Bereichslehrkräften nach den Vorgaben der individuellen Förderpläne, Feststellung des Lernstandes, der Lernfortschritte und Lernrückstände sowie Bereitstellung spezieller Förderangebote. c) Dokumentation der Lerninhalte und des weiteren Förderbedarfs auf einem speziellen Formblatt des Schultagebuchs sowie das Ausfüllen des Schulbesuchskalenders durch die zuständige Klassenlehrkraft am Ende jedes Schulbesuchs. Die Berichte werden in Kopie an die Stammschule des Kindes weitergeleitet. Lässt sich keine Stammschule feststellen, wendet sich die Schulleitung (in Kooperation mit der Bereichslehrkraft) an das Staatliche Schulamt. (3) An jeder Stützpunktschule wird eine Betreuungslehrkraft für Kinder beruflich Reisender benannt. Diese sammelt die Informationen zu diesem 4 von 6 Aufgabenbereich in der Schule, informiert das Kollegium und informiert die zuständigen Bereichslehrkraft. § 6 Aufhebung bisheriger Vorschriften Die Erlasse „Richtlinien für den Schulbesuch der Kinder von beruflich Reisenden“ vom 03. April 1995 (ABl. S. 264) und 18.03.1998 (ABI. S.312) sowie „Schulische Betreuung von Kindern beruflich Reisender; hier Einschulung und Schulwechsel“ vom 15. Juli 1999 (ABl. S. 803) werden aufgehoben. Anlage zu § 3 „Zuständigkeitsbereiche der Staatlichen Schulämter“ Bereichslehrkräfte werden von folgenden Staatlichen Schulämtern beauftragt: Staatliches Schulamt für den Landkreis und die Stadt Kassel; Koordination: Herr SAD Vaupel Staatliches Schulamt für den Landkreis Fulda; Koordination: Herr Ulbig Staatliches Schulamt für den Lahn-Dill-Kreis und den Landkreis LimburgWeilburg ; Koordination: Herr SAD Röhrig Staatliches Schulamt für den Landkreis Gießen und den Vogelsbergkreis; Koordination: Frau SAD’in Kahl Staatliches Schulamt für den Rheingau-Taunus-Kreis und die Landeshauptstadt Wiesbaden; Koordination: Frau SAD’in Krug Staatliches Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main; Koordination: Frau SAD’in Christ Staatliches Schulamt für den Main-Kinzig-Kreis; Koordination: Frau SAD’in Jost Staatliches Schulamt für den Landkreis Bergstraße und den Odenwaldkreis; Koordination: Frau SAD’in Thormählen Staatliches Schulamt für den Schwalm-Eder-Kreis und den Landkreis WaldeckFrankenberg ; Koordination: Frau LSAD’in Heinemann 5 von 6 Staatliches Schulamt für den Landkreis Hersfeld-Rotenburg und den WerraMeißner -Kreis; Koordination: Herr SAD Schwatlow Staatliches Schulamt für den Landkreis Marburg-Biedenkopf; Koordination: Frau SAD`in Tänzler Staatliches Schulamt für den Hochtaunuskreis und den Wetteraukreis; Koordination:Herr SAD Rühl Staatliches Schulamt für den Landkreis Groß-Gerau und den Main-TaunusKreis ; Koordination: Frau SAD’in Klingkowski Staatliches Schulamt für den Landkreis Offenbach und die Stadt Offenbach am Main; Koordination: Herr SAD Bieniussa Staatliches Schulamt für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt; Koordination: Frau SAD’in Heilos Berufliche Ausbildung Staatliches Schulamt für den Hochtaunuskreis und den Wetteraukreis Koordination: Herr SAD Klebe Die Zuständigkeitsbereiche der o.g. Staatlichen Schulämter hinsichtlich des Unterrichts für Kinder beruflich Reisender sind in der aktuellen Veröffentlichung zur Änderung der „Verordnung über die Wahrnehmung überregionaler und zentraler Aufgaben durch einzelne Staatliche Schulämter vom 31.10.2002 (ABI. S.742) dargestellt. Stamm- und Stützpunktschulen außerhalb dieser Staatlichen Schulämter wenden sich an die entsprechenden Bereichslehrkräfte in ihrer Nähe. Die für das jeweilige Schuljahr beauftragten Bereichslehrkräfte werden in einem gesonderten Erlass bekannt gegeben. Weitere Informationen zum Unterricht für Kinder beruflich Reisender: www.schuleunterwegs .de 6 von 6 1256_Anlagen.pdf KA1256_Anlage1 KA1256_Anlage2 KA1256_Anlage3 KA1256_Anlage4 KA1256_Anlage5 KA1256_Anlage6