Kleine Anfrage des Abg. Degen (SPD) vom 16.12.2014 betreffend Erste Hilfe an hessischen Schulen und Antwort des Kultusministers Vorbemerkung des Fragestellers: Der Schulausschuss der Kultusministerkonferenz hat nach der Durchführung eines Pilotprojekts in Mecklenburg -Vorpommern den Ländern empfohlen, für Schülerinnen und Schüler der siebten Klasse Reanimation als Pflichtthema im Unterricht einzuführen. Mit jeweils zwei Schulstunden pro Jahr sollen Schülerinnen und Schüler in Erster Hilfe ausgebildet werden. Vorbemerkung des Kultusministers: Der Schulausschuss der Kultusministerkonferenz hat am 5./6. Juni 2014 die Einführung von Modulen über das Thema "Wiederbelebung" ab der Jahrgangsstufe 7 und eine entsprechende Schulung der Lehrkräfte empfohlen. Der gesamtgesellschaftliche Nutzen eines solchen Vorhabens ist unumstritten, da in der bundesdeutschen Gesamtbevölkerung zu geringe Ersthelferkenntnisse vorhanden sind. Diese Vorbemerkungen der Fragesteller vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Werden an hessischen Schulen bereits Themen der Wiederbelebung nach Herzstillstand oder an- deren Unfällen und des Verhaltens in Notfällen in bestimmten Unterrichtsfächern behandelt? Ja, an hessischen Schulen werden bereits Ersthelferkenntnisse vermittelt. Frage 2. Falls ja, in welchen Fächern und in welchem Umfang erfolgt dies? Die Kenntnisse werden in den Fächern Sachunterricht, Biologie und fachübergreifend vermittelt . Im Rahmen des Schulsanitätsdienstes, der mittlerweile an fast jeder weiterführenden Schule besteht, findet eine intensive Auseinandersetzung mit der Thematik statt. Unterrichtsinhalte sind: - Erstmaßnahmen bei ansprechbaren Verletzten, - Notruf und Alarmierung, - Hyperventilation, - Asthma und Heuschnupfen, - Bewusstlosigkeit, - starke Blutungen am Arm, am Bein, an Kopf und Rumpf, - zentrales Nervensystem, Gehirnerschütterung und Schädelbruch, - Blutungen im Gesicht, - Brustkorb- und Bauchraumverletzungen, - die Haut und Hautverletzungen am Kopf, - Fingerverletzungen, - Knieverletzungen, - Sportverletzungen, Eingegangen am 3. Februar 2015 · Eilausfertigung am 1. Januar 2015 · Ausgegeben am 9. Februar 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/1257 03. 02. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1257 - Knochenbrüche, - Zahnverletzungen, - Fremdkörper in der Luftröhre, - Einwirkung von Hitze, - Vergiftungen, - Verätzungen, - Diabetes, - Krampfanfälle, - Insektenstiche und - Quetschungen und Amputationen von Fingern. Neben der Behandlung im Pflichtunterricht werden Inhalte der Rettungsfähigkeit im Rahmen des Schulsanitätsdienstes behandelt. Frage 3. Ist eine Behandlung des Themas Erste Hilfe im Unterricht verbindlich oder auf freiwilliger Basis vorgesehen? Es ist nicht vorgesehen, dass die Schülerinnen und Schüler eine abgeschlossene Ersthelferausbildung im Unterricht absolvieren. Allerdings besteht die Möglichkeit für Schülerinnen und Schüler, sich als Schulsanitäter ausbilden zu lassen. Frage 4. Werden bei einer Behandlung im Unterricht praktische Übungen durchgeführt? Ja, es werden praktische Übungen durchgeführt. Frage 5. Wird mit diesen Maßnahmen sichergestellt, dass alle Schülerinnen und Schüler ab der siebten Klasse in einem Notfall Erste-Hilfe-Maßnahmen ergreifen können? Da eine Ersthelferausbildung nicht verpflichtend ist, kann nicht flächendeckend sichergestellt werden, dass alle Schülerinnen und Schüler in einem Notfall Erste-Hilfe-Maßnahmen ergreifen können. Dies sieht die Empfehlung der Kultusministerkonferenz auch nicht vor. Frage 6. Wie wird die Empfehlung der Kultusministerkonferenz hinsichtlich der Ersten Hilfe an den hessi- schen Schulen künftig umgesetzt? Um eine qualitativ hochwertige Ersthelferausbildung der Schülerinnen und Schüler an Hessens Schulen gewährleisten zu können, bedarf es umfangreicher Absprachen und Kooperationen mit anderen Organisationen. Diese ist landesweit etabliert im Rahmen des Schulsanitätsdienstes, der gemeinsam mit der Unfallkasse Hessen angeboten wird. Es ist nicht vorgesehen, darüber hinaus für alle Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 7 verbindliche Unterrichtsinhalte zum Thema Reanimation vorzugeben. Vielmehr soll das Thema Reanimation intensiver im Rahmen des Schulsanitätsdienstes angeboten werden. Frage 7. Verfügt Hessen über genügend Lehrkräfte, um Erste-Hilfe-Maßnahmen und Übungen zur Wie- derbelebung an den Schulen zu vermitteln? Da sich zum 1. April 2015 die formellen und inhaltlichen Bedingungen der Ersthelferausbildung von Lehrkräften ändern, ist der Fokus des Hessischen Kultusministeriums gemeinsam mit der Unfallkasse Hessen gegenwärtig darauf gerichtet, die Ausbildung der Lehrkräfte als Ersthelfer künftig qualitativ hochwertig sicherzustellen. Erst wenn dieser Prozess abgeschlossen ist, soll die Frage behandelt werden, inwieweit darüber hinaus Lehrkräfte fortgebildet werden müssen, um Schülerinnen und Schülern Ersthelferkenntnisse vermitteln zu können. Frage 8. Wie viele hessische Lehrkräfte verfügen über eine entsprechende Ausbildung? Da diese Lehrkräfte statistisch nicht erfasst werden, kann hierzu keine Angabe gemacht werden. Wiesbaden, 26. Januar 2015 Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz