Kleine Anfrage des Abg. Yüksel (SPD) vom 16.12.2014 betreffend Abbrüche der Schullaufbahn und Antwort des Kultusministers Vorbemerkung der Fragesteller: Ein Schulabschluss bietet jungen Menschen eine Lebensperspektive und ist faktisch eine Grundvoraussetzung für eine berufliche Ausbildung und ein selbstbestimmtes Leben. Ein Schulabbruch hingegen bedeutet oftmals einen einschneidenden Schritt für die betroffenen Schülerinnen und Schüler und deren Familien. Vorbemerkung des Kultusministers: Die Reduzierung der Zahl der Schulabbrecher ist ein zentrales Ziel der Landesregierung im Schulbereich. Konkrete Maßnahmen zur Erreichung dieses Ziels wurden bereits ergriffen und in der Verordnung über die Ausgestaltung der Bildungsgänge und Schulformen der Grundstufe und der Mittelstufe und der Abschlussprüfungen in der Mittelstufe (VOBGM) vom 19. August 2011 (ABl. S. 582) definiert. Die rechtlichen Regelungen priorisieren präventive Maßnahmen, d.h. individuelle Förderung, Beratung, Begleitung und Förderpläne. Die Landesregierung hat durch ihre Schulpolitik bereits in den letzten Jahren die Zahl der Klassenwiederholungen an hessischen Schulen stetig senken können und setzt dabei auf individuelle Förderung, d.h. auf differenzierte und passgenaue Unterstützungsmaßnahmen. Es gibt zahlreiche Projekte und Maßnahmen, die die individuelle Förderung der Schülerin/des Schülers zum Ziel haben, u.a. Lese-Schreibförderung, gezielte Sprachförderung, SchulLaufbahnberatung , individuelle Förderplanung und abschluss- und berufsvorbereitende Maßnahmen . Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie viele Kinder und Jugendliche besuchen in Hessen derzeit eine weiterführende Schule? (Bitte aufschlüsseln nach Alter, Geschlecht, Herkunft, Schulform, Jahrgang, Schulträgerschaft, Schulamtsbezirk ) Die Auswertung zu Frage 1 befindet sich in Anlage 1. Als weiterführende Schule wird die Sekundarstufe der allgemeinbildenden Schulen (ohne Förderschulen ) verstanden. Aus Gründen des Datenschutzes kann der gewünschten Differenzierung nicht entsprochen werden . Die Daten werden differenziert nach Schulamtsbereich, Schulform, Stufe und Geschlecht. Frage 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler haben in den letzten fünf Jahren den schulischen Bildungs- gang an einer weiterführenden Schule abgebrochen? (Bitte aufschlüsseln nach den Kriterien aus Frage 1) Die Auswertung zu Frage 2 befindet sich in Anlage 2. Als weiterführende Schule wird die Sekundarstufe der allgemeinbildenden Schulen (ohne Förderschulen ) verstanden. Als "Schulabbrecher" werden die Schülerinnen und Schüler gezählt, die das allgemeinbildende Schulwesen in Hessen ohne Hauptschulabschluss verlassen. Aus Gründen des Datenschutzes Eingegangen am 23. März 2015 · Ausgegeben am 24. März 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/1258 23. 03. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1258 kann der gewünschten Differenzierung nicht entsprochen werden. Die Daten werden differenziert nach Schulamtsbereich, Schulform, Stufe und Geschlecht. Frage 3. Wie viele Schülerinnen und Schüler, die ihre Schullaufbahn in den vergangenen fünf Jahren ab- gebrochen haben, mussten in ihrer gesamten Schulzeit schon mindestens einmal ein Schuljahr wiederholen? (Bitte aufschlüsseln nach den Kriterien aus Frage 1) Die Auswertung zu Frage 3 befindet sich in Anlage 3. Als weiterführende Schule wird die Sekundarstufe der allgemeinbildenden Schulen (ohne Förderschulen ) verstanden. Als "Schulabbrecher" werden die Schülerinnen und Schüler gezählt, die das allgemeinbildende Schulwesen in Hessen ohne Hauptschulabschluss verlassen. Aus Gründen des Datenschutzes kann der gewünschten Differenzierung nicht entsprochen werden. Die Daten werden differenziert nach Schulamtsbereich, Schulform, Stufe und Geschlecht. Wiederholungen sind nur bis zum Schuljahr 2007/2008 (Einführung der LUSD) rückverfolgbar. Frage 4. Wie viele Schülerinnen und Schüler haben sich im Fall des Sitzenbleibens gegen die Wiederho- lung der Jahrgangsstufe und für den (direkten) Schulabbruch entschieden? (Bitte aufschlüsseln nach den Kriterien aus Frage 1) Frage 5. Bei wie vielen Schülerinnen und Schülern, die ihre Schullaufbahn in den vergangenen fünf Jahren abgebrochen haben, wurde zuvor ein Schulverweis ausgesprochen? (Bitte aufschlüsseln nach den Kriterien aus Frage 1) Frage 6. Wie viele brachen ihre Schullaufbahn direkt nach einem Schulverweis ab? (Bitte aufschlüsseln nach den Kriterien aus Frage 1) Die Fragen 4 bis 6 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Es liegen hierzu weder in den Staatlichen Schulämtern noch in den Schulen Daten vor. Eine regelmäßige Erhebung findet nicht statt. Frage 7. Wie viele Schulabbrecher sind derzeit arbeitslos gemeldet? (Bitte aufschlüsseln nach den Kriterien aus Frage 1) Auskünfte hierzu kann die Bundesagentur für Arbeit (BA) geben, dem Hessischen Kultusministerium liegen keine Daten vor. Frage 8. Wie viele Schulabbrecher haben an speziellen Programmen für Menschen ohne Schulabschluss teilgenommen? (Bitte aufschlüsseln nach den Kriterien aus Frage 1) Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen. Frage 9. Welche Kenntnisse liegen der Landesregierung über Probleme in der schulischen Bildung aus Sicht der Schülerinnen und Schüler sowie Probleme in den Schulen allgemein vor? Es ist Aufgabe jeder Lehrkraft in Hessen, die Probleme in der schulischen Bildung ihrer Schülerinnen und Schüler zu kennen und darauf individuell zu reagieren. Das Hessische Kultusministerium arbeitet darüber hinaus eng mit verschiedenen schulischen Gremien und Interessenvertretungen (z.B. Landeschülerrat, Landeselternbeirat) zusammen. Dort vorgetragene Probleme werden ebenso aufgegriffen, wie Berichte aus der Schulaufsicht, Anfragen, Beschwerden etc., so dass etwaige Probleme in der schulischen Bildung bekannt sind. Frage 10. Was unternimmt die Landesregierung, um die Zahl der Schulabbrüche zu verringern? Wie bereits ausgeführt, hat die Landesregierung durch ihre Schulpolitik in den letzten Jahren die Zahl der Klassenwiederholungen an hessischen Schulen senken können und setzt dabei auf individuelle Förderung. Des Weiteren wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Wiesbaden, 11. März 2015 Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz Anlage(n): Die komplette Drucksache inklusive der Anlage kann im Landtagsinformationssystem abgerufen werden  www.Hessischer-Landtag.de 1258_Anlagen.pdf KA1258_Anlage_1 KA1258_Anlage_2 KA1258_Anlage_3