Kleine Anfrage der Abg. Hofmann (SPD) vom 18.12.2014 betreffend Kinder von inhaftierten sorgeberechtigten Eltern und Antwort der Ministerin der Justiz Vorbemerkung der Fragesteller: Die Inhaftierung eines oder beider Elternteile hat vielfaltige Auswirkungen auf die Lebenssituation von Kindern Inhaftierter. Der Erkenntnisstand hierüber ist mangelhaft, nur wenige Studien liegen zu diesem Thema vor. Dabei fordert insbesondere Artikel 3 der 1992 von der Bundesrepublik Deutschland ratifizierten UNKinderrechtskonvention die vorrangige Berücksichtigung des Kindeswohls. Zudem sind nach Art. 9 Abs. 3 der UN-Kinderrechtskonvention bei Kindern getrennt lebender Eltern regelmäßige persönliche Beziehungen und Kontakte zu beiden Elternteilen zu gewährleisten, wenn dies das Kindeswohl nicht gefährdet. Vorbemerkung der Ministerin der Justiz: Dass die Inhaftierung eines oder beider Elternteile auf die Lebenssituation der Kinder Inhaftierter vielfältige Auswirkungen hat, ist zum einen eine bedauerliche, aber zwangsläufige Folge der Straffälligkeit und des Lebenswandels der Inhaftierten sowie wegen der Betroffenheit der jeweiligen Familie und insbesondere der minderjährigen Kinder auch ein gesamtgesellschaftliches Problem, das der Gesetzgeber bei der rechtspolitischen Entscheidung der Inhaftierung grundsätzlich als Nebenfolge in Kauf genommen hat. Die spezifischen Probleme für die Kinder reichen dabei von Ausgrenzungen im öffentlichen und privaten Umfeld, wie in Beruf und Schule oder Nachbarschaft, über finanzielle Notsituationen im Hinblick auf Wohnraum und Lebensführung bis hin zu Gewalterfahrungen in den Familien. Zur Bearbeitung dieser Problemfelder und Milderung der Inhaftierungsfolgen für die Familien und Kinder sind neben verschiedenen behördlichen Stellen im Rahmen einer gesamtgesellschaftlichen Aufgabe auch gemeinnützige und kirchliche Organisationen zur Hilfe aufgerufen. Dabei gilt es vor allem, die schädigenden Auswirkungen auf die Kinder zu minimieren oder aufzufangen . Der Justizvollzug ist als die Inhaftierung vollziehende staatliche Stelle dabei vor allem in den Zusammenhängen betroffen, wo es gilt, die gesetzlich normierten Kontakte der Inhaftierten zur Außenwelt, insbesondere die förderungswürdigen Kontakte zu ihren Familien und zu den minderjährigen Kindern zu gewährleisten und zu erhalten. Dabei sind die Rechte der Kinder und das Kindeswohl mit in den Blick zu nehmen. Frage 1. Wie viele Kinder von einem bzw. beiden inhaftierten sorgeberechtigten Eltern gab es in den Jah- ren 2009 bis heute in Hessen? Ich bitte um getrennte Darstellung nach Inhaftierung der Mutter, des Vaters sowie beider Eltern. Die Frage lässt sich in der gestellten Form nicht beantworten, da die hierzu erforderlichen Daten in der erbetenen Form nicht zur Verfügung stehen. Die auf den jeweiligen Personalblättern der Gefangenen vermerkten Personalangaben zum Familienstand und zur Anzahl der Kinder beruhen auf den eigenen Angaben der Gefangenen, so dass eine zuverlässige offizielle Angabe zur Frage der Kinderzahl nicht vorliegt. Zudem differenziert die Angabe zur Anzahl der Kinder nicht nach dem Alter der Kinder der Gefangenen, so dass darin nicht nur minderjährige, sondern auch bereits erwachsene Kinder enthalten sind. Eine Angabe zur Sorgeberechtigung ist in den Personaldaten ebenfalls nicht enthalten . Eingegangen am 2. Februar 2015 · Ausgegeben am 4. Februar 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/1269 02. 02. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1269 Insoweit kann lediglich die Gesamtzahl der minderjährigen und erwachsenen Kinder bei den männlichen und den weiblichen Inhaftierten angegeben werden, wobei den Personaldaten der Gefangenen nicht entnommen werden kann, ob auch das jeweils andere Elternteil inhaftiert ist. Ausgehend davon hatten am Stichtag 2. Januar 2015 nach Auswertung der Daten der Gefangenenpersonalblätter die 4.622 erfassten Gefangenen insgesamt 3.451 minderjährige und erwachsene Kinder. Dabei kamen auf die 4.341 männlichen Gefangenen nach deren eigenen Angaben 3.199 Kinder und auf die 281 weiblichen Gefangenen 252 Kinder. Frage 2. Welche wissenschaftlichen Daten, Studien und Erfahrungen anderer Bundesländer liegen der Hes- sischen Landesregierung insbesondere hinsichtlich der Altersstruktur, der Unterbringung und des erforderlichen und geeigneten Unterstützungsbedarfs betroffener Kinder vor? Das Hessische Ministerium der Justiz hat die Situation der Angehörigen und Kinder von Inhaftierten im Rahmen förderungswürdiger Außenkontakte von Gefangenen bereits seit mehreren Jahren zunehmend im Blick. Dies ist auch in anderen Landesjustizverwaltungen der Fall, was verschiedene - z.T. auch länderübergreifende - Studien und Projekte zeigen. Studien und Projekte in anderen Bundesländern wurden dabei erfragt, soweit dies in der Kürze der Zeit möglich war. Schätzungen zufolge sind in der Europäischen Union jährlich ca. 800.000 und in Deutschland ca. 100.000 Kinder von der Inhaftierung eines Elternteils betroffen (Eurochips 2007, Murray & Farrington 2005, Parental imprisonment effects on boys' antisocial behaviour and delinquency through life course, Journal of Child Psychology and Psychiatry, 46, 1269-1278, zitiert in: Informationsbroschüre Kinder von Inhaftierten, Ergebnisse und Empfehlungen der Coping-Studie, www.treffpunkt-nbg.de). a) Forschungsprojekt COPING Im Geschäftsbereich des Hessischen Ministeriums der Justiz liegen Erkenntnisse über das EUgeförderte Forschungsprojekt COPING - Children of Prisoners, Interventions and Mitigations to Strengthen Mental Health - vor. Das von 2010 bis 2012 durchgeführte Forschungsprojekt befasste sich mit der physischen, psychischen und geistigen Verfassung von Kindern von Strafgefangenen . Beteiligt an dem COPING-Projekt waren zehn Organisationen aus sechs europäischen Ländern; die Erhebungen fanden in Deutschland, England, Rumänien und Schweden statt, wobei jeweils eine Universität und eine Nicht-Regierungsorganisation miteinander kooperierten. In Deutschland bestand die Kooperation aus der Arbeitsgruppe Psychiatrische Versorgungsforschung an der Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Technischen Universität Dresden und Treffpunkt e.V., einem Verein der freien Straffälligenhilfe in Nürnberg. Weiterhin beteiligten sich zwei paneuropäische Nicht-Regierungsorganisationen mit Sitz in Frankreich (Eurochips) und der Schweiz (Quäker United Nations Office). Das Besondere an COPING war ein kindzentrierter Ansatz, bei dem die Erkenntnisse von den Kindern gewonnen wurden und nicht nur über sie. Die Forschungsergebnisse sind maßgeblich durch die Perspektive der Kinder gekennzeichnet. Ziel der Studie war es, bessere Kenntnisse über die Schwierigkeiten und Bedürfnisse der Kinder, ihre Widerstandsfähigkeit und Anfälligkeit für psychische Probleme zu erlangen . Auch im Geschäftsbereich des Hessischen Ministeriums der Justiz wurde die Untersuchung unterstützt. Das Projekt wurde nach dreijähriger Laufzeit im Dezember 2012 abgeschlossen. Insgesamt wurden während des Forschungsprojekts 685 betroffene Kinder zwischen 7 und 17 Jahren (145 Kinder in Deutschland) und ihr nicht-inhaftiertes Elternteil bzw. ihre Bezugsperson anhand eines Fragebogens zu ihrer Situation, dem Einfluss der Inhaftierung sowie zur Lebensqualität befragt. Es ging dabei um die Erfassung von Verhaltensauffälligkeiten und -stärken, die Erfassung der gesundheitsbezogenen Lebensqualität und des Selbstwertgefühls. Aus den Ergebnissen der Studie resultierten Empfehlungen für die teilnehmenden Länder mit dem Ziel, Einfluss auf Politik und Forschung sowie auf Fachkräfte des Gesundheits- und Sozialwesens zu nehmen, um die Unterstützung von Kindern Inhaftierter zu verbessern. Nach den Erkenntnissen der Studie ist die Situation der Kinder von Strafgefangenen dadurch gekennzeichnet, dass sich durch die Inhaftierung eines Familienmitglieds das Leben einer Familie wesentlich verändert. Die Familienangehörigen befinden sich in einer schwierigen Lebenssituation , die Spannungen hervorrufen und mit finanziellen Einschränkungen, Ausgrenzung sowie Stigmatisierung einhergehen kann. Die Mitbetroffenheit und Benachteiligung der Kinder bei der Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1269 3 Inhaftierung eines Elternteils ist in der Regel mit einer großen emotionalen Belastung verbunden , aus der sozialer Rückzug, Wut und Enttäuschung sowie das Auftreten psychischer Beschwerden und Verhaltensauffälligkeiten resultieren können. Ungelöste psychische Probleme können die soziale und persönliche Entwicklung von Kindern erheblich beeinflussen, daher sollten nach den Ergebnissen der Studie präventive Maßnahmen frühzeitig und spezifisch ansetzen. Für Deutschland liegen aus der Erhebung Daten von 145 Kindern im Alter zwischen 7 und 17 Jahren sowie von 99 nicht-inhaftierten Elternteilen/ Bezugspersonen vor. 53 % der Kinder waren männlichen, 47 % weiblichen Geschlechts. Das Durchschnittsalter der befragten Kinder betrug 11,2 Jahre. Bei der großen Mehrheit (72,8 %) der Kinder war ein leibliches Elternteil inhaftiert. In der o.g. Stichprobe waren 90,4 % der Inhaftierten männlich, was annähernd der durchschnittlichen Geschlechterverteilung in deutschen Gefängnissen entspricht, wonach ungefähr 95 % aller Inhaftierten männlich sind. Die durchschnittliche Dauer der Gefängnisstrafe betrug in der Stichprobe 26,2 Monate, dabei waren Drogendelikte (32,1 %) und Betrug (31,3 %) neben Körperverletzung (16,0 %) die am häufigsten genannten Gründe für die Freiheitsstrafe. Fast alle teilnehmenden Kinder standen zum Erhebungszeitpunkt in Kontakt mit ihrem inhaftierten Elternteil, wobei ein Drittel der befragten Kinder nur einmal im Monat Kontakt hatte, die übrigen zwei Drittel häufiger als einmal wöchentlich oder vierzehntägig. 75 % der Kinder berichteten negative Auswirkungen der elterlichen Inhaftierung, 15 % verneinten solche und 10 % waren nicht sicher. Ein Viertel der Kinder gab auch positive Konsequenzen an, 65 % der Kinder verneinten solche und 10 % waren sich nicht sicher. Die Kinder bezogen sich dabei vor allem auf Auswirkungen auf das Familienklima und die Gefühle sowie ihr Verhalten . Nach den erhobenen Daten hatten die Kinder der Inhaftierten in der deutschen Stichprobe im Durchschnitt mehr psychische und körperliche Probleme als Kinder einer vergleichbaren Normstichprobe . Knapp 25 % der 11- bis 17-jährigen Kinder schätzten sich als "grenzwertig auffällig " oder "auffällig" psychisch belastet ein. Von den nicht-inhaftierten Elternteilen wurde sogar fast die Hälfte der Kinder als "grenzwertig auffällig" (15,7 %) oder "auffällig" (30,7 %) psychisch belastet beurteilt. In der deutschen Normstichprobe betragen diese Werte 8,4 % bzw. 10,0 % Die Mehrheit der befragten Kinder beurteilte auch ihre gesundheitsbezogene Lebensqualität insgesamt vergleichsweise geringer als die Normpopulation. In Bezug auf das psychische Wohlbefinden schätzten sich vor allem die Mädchen als deutlich beeinträchtigter (47 %) ein. Auch bei den Jungen war der Anteil mit geringem Wohlbefinden (28,4 %) wesentlich höher als in der Normpopulation. Mit der sozialen Unterstützung und ihren Beziehungen zu Gleichaltrigen waren etwa 20 % sehr unzufrieden. Über eine sehr geringe Lebensqualität im schulischen Umfeld berichteten ein Fünftel der Jungen und 15 % der Mädchen. Weniger auffällig als erwartet waren Störungen der Beziehungen zu den Eltern. Über zwei Drittel der Kinder bewerteten die Beziehung zum nicht-inhaftierten Elternteil als sehr gut, ein Viertel als gut; 50 % bewerteten das Verhältnis zum inhaftierten Elternteil als sehr gut und knapp ein Drittel als gut. Dennoch waren bezogen auf die Beziehung zu den Eltern ca. ein Drittel der COPING-Kinder im Vergleich zu 10 % in der Normpopulation sehr unzufrieden. Als Bedürfnisse und Hilfebedarf der Kinder wurden die nachfolgenden Punkte benannt: Die nicht-inhaftierten Elternteile in der Studie konnten aus einer Liste verschiedener Lebensbereiche die Bedürfnisse ihrer Kinder nach Unterstützung benennen; dabei waren die fünf am häufigsten genannten Bedürfnisse (40 % bis 50 %): Das inhaftierte Elternteil besuchen, Zeit mit der Familie nach der Schule verbringen, Hilfe bei den Hausaufgaben, gesund essen und Zeit mit Freunden verbringen. Bei den Kindern selbst gab knapp die Hälfte (46 %) an, Hilfe in verschiedenen Lebensbereichen zu benötigen. Die meistgenannten sind "Wie ich mich fühle", "Geld in der Familie", "Schule" und "Mein Verhalten". Die Unterstützung wünschten sich die Kinder in der Regel durch die Familie (75 %) und Freunde (34 %). Hinsichtlich der Hilfsangebote wurde im Rahmen der Studie festgestellt, dass sich die Familien oft nicht ausreichend über die verschiedenen Hilfemöglichkeiten informiert fühlten. Untersucht wurden im Rahmen des Projekts die Einrichtungen und Hilfsangebote für Kinder von Inhaftier- 4 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1269 ten, mit denen spezifische oder unspezifische Unterstützung geleistet wird. Dazu gehören neben Hilfen für Kinder und Familien von Inhaftierten, die durch das Personal der JVA in der Anstalt angeboten werden, Hilfen, die von spezialisierten gemeindebasierten Institutionen geleistet werden , aber auch Institutionen mit Hilfsangeboten, die von Kindern und Jugendlichen in Problemlagen in Anspruch genommen werden können, wie z.B. Jugendämter, Beratungsstellen etc. sowie Institutionen für eine psychiatrische und therapeutische Versorgung betroffener Kinder und Jugendlicher. Die spezialisierten Hilfen der Justizvollzugsanstalten umfassten beispielsweise Besuchs- und Telefonmöglichkeiten, Sonderbesuche, verschieden ausgestaltete Gruppentreffen zwischen Inhaftierten und deren Kindern außerhalb der regulären Besuchszeiten, Beratungsgespräche mit Eltern, Zusammenkünfte der Familien mit spezifischem Kinderprogramm, Elternkurse und - gruppen oder familientherapeutische Gespräche. Die aufgrund der Erkenntnisse erarbeiteten Empfehlungen der Studie beziehen sich auf fünf Kategorien : 1. Gesellschaftliches Bewusstsein schaffen und Sensibilisierung der politischen Entscheidungsträger und -trägerinnen, 2. Kinder- und familienfreundliches Strafrechtssystem, 3. Aufrechterhaltung des Kontakts zum inhaftierten Elternteil, 4. Beratung und Unterstützung sowie 5. Rolle der Schule. Bezogen auf das Handlungsfeld "Justizvollzug" beinhaltet dies insbesondere Informationen für Angehörige, Aus- und Weiterbildungsmodule für Justizvollzugsbedienstete, Sicherstellung eines regelmäßigen Kontakts durch kindzentrierte Angebote seitens der Justizvollzugsanstalten, kinder - und familienfreundliche Gestaltung der Warte- und Besucherräume im Gefängnis sowie Gesprächs- und Hilfsangebote für das inhaftierte Elternteil. b) Das Eltern-Kind-Projekt (Baden-Württemberg) Das Eltern-Kind-Projekt Chance wurde im Rahmen der Tagung "Übergang in die Freiheit", einer Begleitveranstaltung zum hessischen Übergangsmanagement des Kommissariats der Katholischen Bischöfe im Lande Hessen, am 31. Oktober 2012 im Haus am Dom in Frankfurt vom Geschäftsführer des Projekts Chance e.V., Harald Egerer, präsentiert. Eine Darstellung findet sich auch in der Zeitschrift Forum Strafvollzug, Zeitschrift für Strafvollzug und Straffälligenhilfe, Heft 1, Januar/ Februar 2012, S.15-18 sowie unter www.projektchance .de. Dieses Vorhaben, bei dem die Kinder, ihre Bedürfnisse und ihre Rechte im Mittelpunkt stehen, wird von der früheren Landesstiftung Baden-Württemberg, jetzt Baden-Württemberg Stiftung gGmbH, finanziert, das dem Projektträger, dem Verein Projekt Chance e.V. dafür 500.000 € zur Verfügung gestellt hat (dies umfasst 100.000 € für Schulung/Evaluation, 100.000 € für Regiekosten und 300.000 € für die Betreuungskosten). Der Projektträger hat mit der Umsetzung des Projekts das Netzwerk Straffälligenhilfe in Baden Württemberg beauftragt, ein Zusammenschluss des Badischen Landesverbands für soziale Rechtspflege, des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes und des Verbands Bewährungs- und Straffälligenhilfe Württemberg e.V. Der Verein bietet mit dem Netzwerk Straffälligenhilfe in Baden-Württemberg jedem Kind und jedem Jugendlichen, das oder der von der Inhaftierung eines Elternteils betroffen ist, professionelle oder angeleitete ehrenamtliche Hilfe an. Die Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie der Universität Ulm hat die Aufgabe, die Betreuer anzuleiten und zu supervidieren; von dort wird das Projekt auch wissenschaftlich begleitet. Das auf 3 Jahre angelegte Projekt hat im Frühjahr 2011 mit der Schulung der Mitarbeiter im Netzwerk und im Sommer 2011 mit Betreuungen begonnen. Eine im Vorfeld durchgeführte Befragung der Zu- und Abgänge in Vollzugsanstalten in BadenWürttemberg zwischen November 2010 und Januar 2011 hatte ergeben, dass in BadenWürttemberg zur fraglichen Zeit bezogen auf 8.000 Haftplätze und 17.000 Inhaftierte pro Jahr jährlich von ca. 2.500 Eltern in Haft ausgegangen wurde. Im Befragungszeitraum befanden sich 487 Gefangene mit Kindern unter 18 Jahren in Haft; davon 445 Väter (91,4 %) und 32 Mütter (6,6 %) - 10 waren ohne Geschlechtsangeben. Nach den Angaben hatten die Eltern durchschnittlich 1,82 Kinder. Die Anzahl der betroffenen Kinder wurde auf ca. 10.000 geschätzt. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1269 5 Zielgruppen des Projekts sind Kinder mit einem Elternteil in Haft und deren Angehörige mit deutschen Sprachkenntnissen; kleine Kinder, Jugendliche und Heranwachsende; Kinder in der Mutter-Kind-Abteilung Schwäbisch Gmünd. Nicht einbezogen sind Kinder in Haft. Ein Ausschlusskriterium für das Projekt liegt vor, wenn das Kind keine Betreuung möchte. Ausschlussgründe sind außerdem gegeben bei Kindesmisshandlung, sexuellem Missbrauch oder wenn das Kind keinen Umgang will. Bei dem Eltern-Kind-Projekt des Vereins "Projekt Chance e.V." handelt es sich nach eigenem Bekunden vor allem um einen kinderrechtlichen und bindungstheoretischen Ansatz, nicht in erster Linie um einen der Straffälligenhilfe, auch wenn das Projekt straffällig gewordenen Eltern zugutekommt. Ziele des Projekts sind den Inhaftierungsschock bei Kind und Eltern zu mildern, Inhaftierungsfolgen zu mindern, Besuchskontakte im Strafvollzug, die (lange) Haftzeit für Kind und Eltern zu überbrücken, die Haft zur Ordnung der Beziehungen zwischen Kind und Eltern zu nützen und die Rückkehr nach der Entlassung zu erleichtern. Die Hilfen umfassen alle Maßnahmen zur Klärung und Förderung einer positiven Eltern-KindBeziehung während und nach der Inhaftierung eines Elternteils, wobei das Wohl des Kindes im Vordergrund steht. Die Zugänge ins Projekt sind wie folgt: Bei Inhaftierung eines Elternteils über das örtliche Jugendamt, zur Überbrückung der Haftzeit über den Sozialdienst in der JVA, zur Reintegration in die Familie nach der Entlassung über den Sozialdienst in der JVA bzw. über das örtliche Jugendamt. Die Methoden sind wie zuvor angeführt Bindungsförderung und Beziehungsarbeit. Es geht vor allem darum, wieder eine Verbindung zwischen dem Kind und dem inhaftierten Elternteil herzustellen . Dies reicht von Berichten des Betreuers über das inhaftierte Elternteil an das Kind und umgekehrt. Weiter geht es um Besuchskontakte durch Besuche der Gefangenen, Besuche in den Familien, Familienarbeit u.a. Betreuerinnen und Betreuer im Projekt können sowohl Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der beteiligten Organisationen, Hauptamtliche wie auch ehrenamtlich Tätige sein. Sie werden in Schulungen auf ihre Tätigkeit vorbereitet. Eine enge Kooperation mit den örtlich zuständigen Jugendämtern und dem Landesjugendamt ist Teil der Arbeit. Eine Evaluation ist noch nicht bekannt. c) Die Situation der Angehörigen Inhaftierter Unter dem Thema "Mitbestrafte Dritte" beschäftigte sich die Diplom-Pädagogin Andrea H. im Forum Strafvollzug, Zeitschrift für Strafvollzug und Straffälligenhilfe, Heft 1 2012, S. 8 bis 14 in einem Artikel mit der Situation der Angehörigen Inhaftierter. Sie legt dar, dass von den 2010 bundesweit über 60.000 Inhaftierten ca. 95 % männlich sind, so dass in erster Linie Partnerinnen und Kinder männlicher Inhaftierter von der Inhaftierung des Ehemanns, Partners oder Vaters betroffen sind. Bei den geringen Fallzahlen der weiblichen Inhaftierten gingen die Lösungsansätze dahin, dass Trennungen von Mutter und Kind weitgehend vermieden werden sollten. Genaue Daten zum Anteil inhaftierter Eltern bzw. der Kinder von Inhaftierten lägen nach entsprechenden Auskünften der Bundesregierung nicht vor; nach Schätzungen seien etwa zwei Drittel der männlichen Inhaftierten Familienväter. Neben den gesetzlichen Grundlagen und Gestaltungsgrundsätzen (Angleichungs-, Gegenwirkungs - und Eingliederungsgrundsatz) legt die Autorin in ihrem Artikel den Stellenwert von Familienarbeit und familiengerechter Maßnahmen im Strafvollzug für eine gelingende Resozialisierung dar. Dabei referiert sie über eine Untersuchung von Busch, M. et al. aus den Jahren 1980 bis 1984 (Busch, Fühlbier und Meyer, Zur Situation der Frauen von Inhaftierten Analyse und Hilfeplanung des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit, Band 194, 1-3, 1987; Busch, M., Kinder inhaftierter Väter, Zeitschrift für Strafvollzug und Straffälligenhilfe 03/1989), wonach die durch die Inhaftierung des Mannes Mitbetroffenen als "mitbestrafte Dritte " bezeichnet werden, weil sie dadurch in eine belastende Situation mit vielfältigen psychischen , ökonomischen und sozialen Problemen geraten. Durch die Ausgrenzung des Inhaftierten in ein Gefängnis entstünde eine "Zwei-Welten-Realität" von Drinnen und Draußen. Die be- 6 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1269 schränkten Kontakt- und Austauschmöglichkeiten führten zu Verunsicherung und Angst vor Verlust der Partnerschaft. Aufgrund der eingeschränkten Kontaktmöglichkeiten innerhalb des Strafvollzugs gelinge es nur in seltenen Fällen, partnerschaftliche und familiäre Probleme zu lösen . Die Reaktionen führten nach den Ausführungen der Autorin zu Verdrängungs- und Schonhaltung , um den jeweiligen Partner oder die Partnerin nicht zu belasten, zu Erziehungsabstinenz oder dazu, dass die Mutter dem Vater das Erziehungsrecht verweigert. Busch et al. gingen in ihrer Studie davon aus, dass Paarkonflikte durch die Zwangstrennung der Inhaftierung hervorgerufen , verschärft oder aktualisiert werden können, auch wenn die Haftsituation für die Konflikte nicht monokausal verantwortlich gemacht werden könne. Kinder Inhaftierter seien von der meist unerwarteten Trennung des Vaters in vielfältiger Weise betroffen. Sie seien mit einer für sie unverständlichen Situation konfrontiert, die nicht selten traumatische Auswirkungen habe. Die Trennung vom Inhaftierten bedeute nicht nur den Verlust einer Beziehungsperson, sondern das inhaftierte Elternteil fehle auch als Identifikationsobjekt, was in der kindlichen Entwicklung zu defizitären und instabilen Strukturen führen könne. Busch et al. mache die psychischen Belastungen und Folgen abhängig vom Alter der Kinder, gesichert sei die wissenschaftliche Erkenntnis, dass je früher die Trennung erfolge, desto gravierender seien die aktuellen Belastungen und Spätfolgen im weiteren Entwicklungsverlauf. Das Verlieren und Fehlen des Vaters bedeute ein zentrales und kritisches Lebensereignis. Unter Hinweis auf weitere Forschungen legt die Autorin dar, dass es durch fehlende und eingeschränkte familiäre Kontakte zu menschlichen und sozialen Beeinträchtigungen komme. Durch die Inhaftierung des Mannes und das Herausreißen aus dem Familiensystem gerate die verbleibende Familie in einen desorganisierten Zustand; die Rollenverteilung ändere sich, Verunsicherung und Überforderung führten zur Instabilität des gesamten Systems. Die Familie der Inhaftierten und Mitbetroffenheit der Angehörigen werde im Vollzug oft in die Kategorie der Randprobleme eingeordnet, wobei die Familien besonderer Aufmerksamkeit bedürften . Es sei unabdingbar, dass mit dem Umfeld des inhaftierten Mannes und Vaters zusammengearbeitet werde. Drei Viertel der Inhaftierten schätzten nach Hinweis der Autorin auf eine explorative Studie von 2008 ihr Kontaktbedürfnis zu anderen Menschen als sehr hoch ein, wobei Besuche der Familie, Brief- und Telefonkontakte besonders häufig genannt worden seien und zu den wichtigsten Personen außerhalb der Haftanstalt die Herkunftsfamilie, die Partnerinnen und Kinder genannt würden. Verbesserungswünsche beinhalteten in erster Linie die familienfreundlichere und kindgerechtere Ausgestaltung der Besucherräume. Es wird darauf hingewiesen, dass die Familie bei der Befähigung des Inhaftierten, sich in die Gesellschaft und Familie einzugliedern, stabilisierend und motivierend wirke. Familienfreundliche Maßnahmen im Strafvollzug, die Möglichkeit sich am Familiengeschehen aktiv zu beteiligen und die Entwicklung der Kinder zu begleiten, könnten den Prozess der Resozialisierung unterstützen. Neben der Entwicklung neuer Lebensperspektiven wirke sich dies auch auf einen positiven Entwicklungsprozess des gesamten Familiensystems aus. Die Autorin verweist auf einige Praxisbeispiele im In- und Ausland (beispielsweise Vater-KindGruppen , Familienhaus Engelsborg in Kopenhagen, Gruppengespräche für Inhaftierte, Partnerinnen und Familien, Paar- und Familiengesprächsgruppen, Familientage etc.), mit denen Angehörige und Kinder von Inhaftierten in besonderer Weise unterstützt würden. Als Schlussfolgerungen für eine familienfreundlichere Vollzugsgestaltung werden die Förderung bestehender familiärer Beziehungen genannt, die es den Inhaftierten ermöglichen, auch aus der Haft heraus soziale Verantwortung zu übernehmen. Das familiäre Umfeld müsse in die Vollzugsplanung mit aufgenommen werden, um die Lebensbedingungen im Haftalltag denen im Lebensalltag anzugleichen. Neben einer heimatnahen Unterbringung sei auch die Erhöhung der Besuchsfrequenz sowie eine familienfreundlich gestaltete Besuchsatmosphäre dazu zu zählen. Die Angehörigen Inhaftierter müssten als Zielgruppe mit eigenem spezifischem Hilfebedarf wahrgenommen und anerkannt werden. In einer zusammenfassenden Bewertung spricht die Autorin die Empfehlung aus, im geschlossenen Vollzug die Rahmenbedingungen für Angehörigenarbeit so zu beschaffen, dass Maßnahmen wie Familienseminare , Vater-Kind-Gruppen oder Familiennachmittage für Inhaftierte und Angehörige die Lebenswelten beider Seiten durchlässiger gestalten und Raum geben für eine gemeinsame Zukunftsplanung . Sie spricht sich dafür aus, dass Familienarbeit im Strafvollzug einen höheren Stellenwert einnehmen solle als bisher. Zu empfehlen sei auch eine enge Vernetzung von Allgemeinem Vollzugsdienst und Fachdiensten, um einen ressourcenorientierten Behandlungsvollzug zu gewährleisten. Die Einbeziehung externer Beratungsstellen wird ebenso empfohlen. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1269 7 d) Länderübergreifende Forschung "Ehe- und Familienschutz im Strafvollzug" im Rahmen einer Doktorarbeit an der Universität Greifswald bei Prof. Dr. Dünkel Aktuell gibt es ein Forschungsvorhaben von Herrn Thiele, im Rahmen einer Doktorarbeit an der Universität Greifswald bei Prof. Dr. Dünkel bundesweit das Thema "Ehe- und Familienschutz im Strafvollzug" zu untersuchen. Dabei sollen nach derzeitigem Kenntnisstand die Anstaltsleiterinnen und Anstaltsleiter der Männererwachsenenvollzugsanstalten mit einem standardisierten Fragebogen befragt werden; Gegenstand sind offenbar Besuchszeiten sowie ehe- und familienfördernde Maßnahmen. Das Forschungsvorhaben ist auf einen Vergleich der Bundesländer angelegt. Hinsichtlich des Forschungsvorhabens wurden im Herbst letzten Jahres alle Bundesländer um Unterstützung gebeten; diese wurde auch für Hessen zugesagt. e) Family-Learning In Prisons - FLIP - in Hessen Der hessische Justizvollzug hat im Rahmen eines europäischen Projekts "Family Learning in Prisons (FLIP)" von September 2011 bis August 2013 an einer Lernpartnerschaft zu einem Erfahrungsaustausch über familienorientierte Vollzugsprogramme mit England, Finnland, Dänemark und Irland teilgenommen. Im Rahmen dieses Projekts wurden die nachfolgenden Ansätze herausgearbeitet, die für eine präventionsfördernde Angehörigenarbeit stehen können: - Familiengerechte Gestaltung der Besuchsräume und Besuchszeiten, - Paargespräche, Familientage u.ä., - Spezielle Abteilungen für Angehörigenarbeit; besonders geschultes Personal im Umgang mit Kindern und Angehörigen im Vollzug, - Ansprechpartner für Angehörige, Bedienstete und Gefangene; die Installierung von Kinderund Familienbeauftragten in den Anstalten, - Intensive Zusammenarbeit mit externen Stellen im Rahmen des Übergangsmanagements. f) Diverse familien- und kinderorientierte Projekte in den Bundesländern Wie eingangs der Beantwortung zu Frage 2 erwähnt, gibt es in allen Bundesländern sowohl im Justizvollzug als auch in Straffälligenhilfestellen für Inhaftierte und deren Angehörige verschiedene familien- und kinderorientierte Projekte, über die teils mehr, teils weniger Erkenntnisse vorliegen bzw. Erfahrungen und Empfehlungen bekannt sind. Alle aufzulisten ist im gegebenen Zeitrahmen der vorliegenden kleinen Anfrage nicht möglich, weshalb exemplarisch die Nachfolgenden dargestellt werden. In Mecklenburg-Vorpommern wird seit 2012 ein familienorientiertes Projekt unter dem Titel "Papa ist auf Montage (PIAM) - Elternschaft während der Haftzeit und Möglichkeiten der präventiven Familienunterstützung" in der JVA Bützow umgesetzt. Ziel des Projekts ist die Stärkung der Vater-Kind-Beziehung und die Verbesserung der Chancen inhaftierter Väter auf ein künftig straffreies Leben. Gegenstand des Vorhabens ist dabei u.a. die Entwicklung und Erprobung von familienorientierten Handlungs- und Interventionsmöglichkeiten im Strafvollzug. Das Projekt PIAM bezieht dabei den inhaftierten Vater, die Kindsmutter und das Kind bzw. die Kinder im Rahmen von verschiedenen Teilprojekten, in Einzel- und Gruppenmaßnahmen sowie durch "aufsuchende Angebote " aktiv mit ein. Der Altersdurchschnitt der männlichen Projektteilnehmer beträgt rund 30 Jahre, der der Frauen liegt bei 29 Jahren. Das Alter der Kinder reicht vom Säugling bis zu 13 Jahren. Innerhalb des Projekts werden folgende Teilprojekte angeboten: Familienberatung, Triple P, Vätertraining, aufsuchende Arbeit, zusätzliche Familienbesuche, Fotobuch für Kinder, gesunde Ernährung, PiaM-Bilderbuch, Seminare. Der Projektverlauf zeigt ein hohes Interesse der inhaftierten Väter. 32 inhaftierte Väter haben im bereits ausgewerteten Projektzeitraum von April 2013 bis Juli 2014 an PIAM teilgenommen. Eine Ausweitung in andere Anstalten des Landes ist mittelfristig geplant. Die Evaluation des Projektes wird voraussichtlich 2015/2016 im Rahmen einer Masterarbeit erfolgen . Folgende Handlungsempfehlungen werden aus dem Projekt abgeleitet: - Die Familien und insbesondere die Vater-Kind-Beziehung sind nachhaltig zu stärken, - die familiären Bindungen sind bis zum Haftende und darüber hinaus aufrecht zu halten, - die erzieherischen und familiären Handlungskompetenzen von Vätern werden stabilisiert, entwickelt und gefördert, 8 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1269 - die Kinder sollen in die Lage versetzt werden, mit der Inhaftierung des Vaters umzugehen und - über Öffentlichkeitsarbeit sollen Bürgerinnen und Bürger über die familiäre Situation von Inhaftierten sowie deren Familienangehörigen im Allgemeinen informiert und für deren Problemlagen sensibilisiert werden. In Berlin gibt es zur Arbeit mit Frauen von Inhaftierten die IN VIA Projekte Berlin. In den IN VIA Projekten Berlin werden bundesweit Seminare für Frauen von Inhaftierten, zum persönlichen Austausch, zur psychosoziale Beratung und Begleitung, etc. durchgeführt. Gleiches gilt für Ferien mit Kinderbetreuung durch eine Jugendpsychologin des Krisendienstes. Ebenso gab es einen Workshop mit Eltern von inhaftierten Kindern in Berlin. Auch in Hessen gibt es in vielen Anstalten Kinderbesuche, spezielle Vater-Kind-Gruppen und Besuche, Angehörigentage, Aufnahmen von CDs mit Geschichten von inhaftierten Vätern für ihre Kinder u.v.m. Zum Teil gibt es hierzu kleinere Studien im Rahmen von Bachelorarbeiten bzw. längere Praxiserfahrungen, die die große Bedeutung für die Inhaftierten und ihre Angehörigen und Kinder belegen bzw. die hohe Akzeptanz für familienfreundliche Besuchsformen deutlich machen. Frage 3. Welche Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen, um die verfügbaren Erkenntnisse über Kinder sorgeberechtigter inhaftierter Eltern zu erweitern? Die Landesregierung wird - wie schon bisher - wissenschaftliche Arbeiten und Forschungsprojekte sowie den Erfahrungsaustausch zu dieser Thematik unterstützen, um weitere Erkenntnisse über die Situation von Kindern und Angehörigen sowie die Wirksamkeit von Familienprojekten im Vollzug zu erhalten. Frage 4. Welche Handlungsempfehlungen zur Förderung des Kindeswohls und der Eltern-Kind-Beziehung sprechen die in Frage 2. benannten wissenschaftlichen Studien und Erfahrungen anderer Bundesländer aus? Hervorzuheben im Sinne von Handlungsempfehlungen zur verstärkten Förderung der ElternKind -Beziehungen und der Familienbeziehungen während der Inhaftierung von Elternteilen sind für den Geschäftsbereich des Vollzugs vor allem folgende Aspekte: - Informationen über Beratungsstellen und Hilfen für Kinder und Angehörige, - Beratung der Angehörigen in Bezug auf die Inhaftierungssituation, - Rat und Unterstützung auch dazu, wie man mit den Kindern über die Inhaftierung eines Elternteils spricht, - die familiären Bindungen sind aufrecht zu halten und zu stärken, familiengerechte Besuchszeiten sind von hoher Bedeutung, - es sind kind- und familiengerechte Besucher- und Warteräume notwendig, - Gefängnis - und Sicherheitsmaßnahmen in der Besuchssituation sollten mit dem Wohlbefinden des Kindes im Einklang stehen, - die familiäre Situation sollte in die Vollzugs- und Entlassungsplanung einbezogen werden, - die erzieherischen und familiären Handlungskompetenzen von Vätern sollten stabilisiert, entwickelt und gefördert werden, - spezielle Ansprechpartner für Familienangehörige und Kinder können die Situation verbessern und - die Öffentlichkeit sollte für die Situation von Angehörigen, insbesondere Kinder von Inhaftierten sensibilisiert werden. - Im Übrigen wird auf die Beantwortung zu Frage 2. verwiesen. Frage 5. Inwiefern und zu welchem Zeitpunkt hat die Hessische Landesregierung die in Frage 4. benann- ten Empfehlungen umgesetzt, bzw. aus welchen Gründen ist dies unterblieben? Ich bitte um Angabe der aufgewendeten bzw. zu erwartenden Personal-, Sach-, und Finanzmittel der einzelnen Maßnahmen. In den Justizvollzugsanstalten des Landes Hessen gehören Beratungsgespräche mit den Familien und Angehörigen durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Anstalt, insbesondere des Sozialdienstes , des Psychologischen Dienstes sowie der Anstaltsseelsorge zu einer originären und häufigen Aufgabe im Rahmen der Betreuung der Inhaftierten. Ebenso obliegt es den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Rahmen ihrer Tätigkeit Angehörige zu informieren und eventuell auch auf weitere Hilfsangebote externer Einrichtungen hinzuweisen. Angehörige suchen Beratung und Unterstützung beispielsweise bei der Beantragung von sozialen Leistungen, beim Erhalt der Wohnung, bei der Schuldenregulierung und bei der Versorgung von Kindern. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1269 9 Die Beratungs- und Unterstützungsangebote unterscheiden sich je nach Zweckbestimmung der Justizvollzugsanstalt. Eine gesonderte Ausweisung der Kosten für diesen Teil der Tätigkeit von Anstaltsbediensteten und Seelsorgern ist nicht möglich. Zur Inanspruchnahme von Beratungs- und Unterstützungsleistungen außerhalb des Vollzuges können Angehörige grundsätzlich an die Beratungsstellen der Kommunen, des Caritasverbandes sowie des Diakonischen Werkes ihrer Heimatgemeinden oder auf die Vereine der freien Straffälligenhilfe verwiesen werden. Von der Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe e.V. gibt es als Broschüre zum einen den "Wegweiser für Inhaftierte, Haftentlassene und deren Angehörige", der insbesondere Informationen zu Sozialleistungen und die Anspruchsvoraussetzungen enthält, aber auch Adressen von Beratungsstellen und Hilfevereinen. Außerdem gibt es seit 2010 von der BAG S eine Broschüre zur "Arbeit mit Angehörigen Inhaftierter", die neben Informationen zu einzelnen Themen auch die Beschreibung von Praxismodellen sowie diverse Adressen von Beratungs- und Hilfeeinrichtungen enthält. Auf beide Informationsbroschüren werden Angehörige im Bedarfsfall hingewiesen. Der Caritasverband bietet zusammen mit der Katholischen Bundesarbeitsgemeinschaft Straffälligenhilfe eine kostenlose Online-Beratung für Angehörige von Inhaftierten an. Für diese Aufgaben stehen knapp dreißig geschulte Beraterinnen und Berater aus dem ganzen Bundesgebiet anonym und kostenlos zur Verfügung. Betroffene können sich dort rund um die Uhr von zu Hause aus Unterstützung holen. Neben der verschlüsselten und besonders gesicherten E-Mail-Beratung könnten auf der Plattform auch die Adressen von Caritas-Beratungsstellen recherchiert werden. Über das Angebot des Caritasverbandes zur kostenlosen Online-Beratung für Angehörige von Straffälligen wurden die Anstalten im Erlasswege im März 2013 unterrichtet. Ebenso werden Angebote für Familien von Inhaftierten an die Justizvollzugsanstalten weitergegeben , damit dort Betroffene über die Angebote informiert werden können, beispielsweise gab es in der Vergangenheit Ferienangebote für Familien und Kinder von Inhaftierten. In Frankfurt am Main gibt es einen Gesprächskreis für Angehörige von Gefangenen, auf den Angehörige ebenfalls hingewiesen werden können. Träger des Gesprächskreises ist das Informationszentrum für Männerfragen e.V. in Frankfurt am Main und der Verein Förderung der Bewährungshilfe in Hessen e.V. Bücherhinweise dazu, wie Inhaftierte und deren Angehörige über die Inhaftierung des Familienmitglieds mit Kindern sachgerecht sprechen können, finden sich in dem vorgenannten Ratgeber der BAG S. Auch die Vollzugsanstalten und die Seelsorgerinnen und Seelsorger sind über entsprechende Literatur unterrichtet und können betroffene Eltern oder Elternteile entsprechend beraten. Diese Themen sind teilweise auch Gegenstand der Vater-Kind-Gruppen. In zwei Anstalten, der JVA Butzbach und der JVA Frankfurt am Main III, gibt es durch die evangelische Seelsorge eine spezielle Angehörigenbetreuung, die von der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau finanziert wird. Diese informiert, berät und betreut ebenfalls betroffene Angehörige. In allen Justizvollzugsanstalten der Sicherheitsstufe I - als Anstalten des Vollzugs von langjährigen Freiheitsstrafen - gibt es Besuchsräume für Familien- bzw. Langzeitbesuche. Diese Räume wurden sukzessive geschaffen und ausgestattet; konkrete Zeitpunkte und Kosten dafür können nicht mehr benannt werden. Diese in ordnungsgemäßem Zustand zu halten, ist Aufgabe der Justizvollzugsanstalten . Ende des Jahres 2011 haben die Justizvollzugsanstalten zusätzlich zentrale Mittel für die kindgerechte Ausgestaltung kinderfreundlicher Besuchs- und Warteräume durch entsprechende Bemalung , Möblierung oder Ausstattung mit neuem Spielzeug in Höhe von mehr als 13.000 € erhalten . Wie bereits ausgeführt, hat der hessische Justizvollzug im Rahmen des europäischen Projekts "Family Learning in Prisons (FLIP)" von September 2011 bis August 2013 an einem Erfahrungsaustausch mit England, Finnland, Dänemark und Irland teilgenommen, in dem es um Informationen und Erfahrungen hinsichtlich familienorientierter Vollzugsprogramme ging. Das Programm wurde von der EU mit ca. 18.000 € gefördert, wobei sich die Partner zum Erfahrungsaustausch vor Ort eingeladen haben, um die Praxis der Mitgliedsstaaten kennenzulernen und weitere Möglichkeiten familienfreundlichen Projekte zu erörtern. In Hessen nahmen die Justizvollzugsanstalten Butzbach (geschlossener Strafvollzug für Männer) und Rockenberg (geschlossener Vollzug für männliche Jugendliche) an dem Projekt teil und konnten ihre Program- 10 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1269 me weiter ausbauen. Im Zuge des Projekts wurde von den beiden Anstalten ein Informationsflyer über die dortigen Familien- und Angehörigenbesuche erstellt. Die Anstaltsleitungen wurden in mehreren Anstaltsleiterdienstbesprechungen über familienfreundliche Besuchsprojekte, wie z.B. das seit 2009 bestehende Vater-Kind-Projekt in der JVA Butzbach bzw. FLIP informiert und motiviert, die Möglichkeit der Einrichtung familien- und kinderfreundlicher Angebote in ihren Anstalten, jeweils orientiert an den örtlichen Gegebenheiten und an den Bedürfnissen der jeweiligen Gefangenenklientel, zu prüfen und weiter zu entwickeln . Die Ergebnisse und Empfehlungen der Coping-Studie zu den Auswirkungen von Haft auf die Kinder von Inhaftierten wurden während einer Dienstbesprechung im März 2013 vorgestellt und die Anstaltsleitungen anhand von Informationsmaterial über Familienprojekte anderer Bundesländer bzw. EU-Länder unterrichtet. Es wurde verdeutlicht, dass eine Zielsetzung im Vollzug auch darin liegt, inhaftierte Väter für Problemfelder in der Familie und bei ihren Kindern zu sensibilisieren. Gleiches gilt für die Bedeutung der Familie als sozialer Empfangsraum und die Tatsache, dass intakte Familienbeziehungen maßgeblich zur Resozialisierung beitragen können. Aufgrund der nachhaltigen Sensibilisierung für die Thematik sind bis heute in fast allen Anstalten Kinder- und Familienorientierte Angebote, wie z.B. Familienbesuchstage, Familienwochenenden (Ffm. III), Vätergruppen, Vater-Kind-Gruppen (ohne Mütter), Angehörigentage, Väter lesen Geschichten für ihre Kinder etc. geschaffen worden. Soweit zusätzliche Kosten dafür nicht aus dem Anstaltsbudget, durch die Kirchen oder durch Gefangenenhilfsvereine bestritten werden konnten, erhielten die Anstalten je nach Anmeldung und Bedarf im Zuge der jährlichen Kontraktvereinbarungen durch zusätzliche Leistungsvereinbarungen entsprechende Budgetverstärkungen , die - soweit noch nachvollziehbar - in der Größenordnung eines vierstelligen Bereichs lagen. Die Einzelzuweisungen an die Anstalten sind nicht mehr erinnerlich; sie dienen in der Regel der Einbeziehung externer Kräfte für die Durchführung der Väter-Gruppen, der Ausgestaltung der Angehörigentage o.ä. In der Regel finden die familienfreundlichen Angebote in Kooperation von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern des Sozialdienstes der Anstalten mit der Anstaltsseelsorge statt. Die Anstaltsseelsorge, die in den Justizvollzugsanstalten oft Sonderbesuche für Familien und Kinder von Inhaftierten durchführt, wurde in den jährlichen Konferenzen über die vorhandenen Projekte sowie den erwünschten Ausbau von weiteren Familien- und Kinderprojekten in den Justizvollzugsanstalten informiert und gebeten, die entsprechenden Bemühungen des Vollzugs zu unterstützen. So fand im Haus am Dom in Frankfurt mit der evangelischen und katholischen Kirche am 31. Oktober 2012 eine Veranstaltung zu dem Thema "Den sozialen Empfangsraum stärken" mit einem Schwerpunkt "Familiärer Empfangsraum" statt, zu dem auch Organisationen der freien Straffälligenhilfe eingeladen waren. Die Bedeutung der Angehörigenarbeit im Strafvollzug und im Rahmen der Entlassungsvorbereitung wurde dort eingehend dargestellt und diskutiert . Da der jeweilige personelle bzw. kostenmäßige Aufwand für die Angehörigenarbeit des Sozialdienstes bzw. für kinderfreundliche Besuchsprojekte in den Anstalten nicht gesondert erfasst wird, sind genaue Angaben hierzu nicht möglich. Öffentlichkeitsarbeit zur Sensibilisierung für die Situation von Angehörigen, insbesondere Kinder von Inhaftierten, findet immer wieder statt, Beispiele dafür sind die Darstellung der Situation inhaftierter Mütter und ihrer Kinder, das Lesen von Geschichten inhaftierter Väter für ihre Kinder, die Vater-Kind-Besuche u.ä. Auch die Anstaltsbeiräte sensibilisieren in der Öffentlichkeit und in ihrem jeweiligen Umfeld für derartige Problemstellungen. Frage 6. Inwiefern beabsichtigt die Hessische Landesregierung die in Frage 5. genannten, unterbliebenen Maßnahmen in Zukunft umzusetzen bzw. aus welchen Gründen wird sie dies auch in der Zukunft unterlassen? Projekte für einen kinder- und familienfreundlichen Vollzug sowie für Angehörigenarbeit sollen im Rahmen der gegebenen baulichen und finanziellen Bedingungen auch in Zukunft ständig weiterentwickelt werden. Es besteht bereits ein reichhaltiges Angebot. Bei vollzuglichen Baumaßnahmen werden die Besuchsräumlichkeiten nach den erkannten Bedürfnissen von Kindern und Angehörigen entsprechend ausgestaltet, soweit dies mit den Anforderungen der Sicherheit in Einklang steht. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1269 11 Frage 7. Welche weiteren Maßnahmen beabsichtigt die Landesregierung zur Verbesserung der Situation von Kindern inhaftierter sorgeberechtigter Eltern zu welchem Zeitpunkt zu verwirklichen? Ich bitte um Angabe voraussichtlich bereitzustellender Sach-, Personal- und Finanzmittel. Die Landesregierung wird sich dafür einsetzen, dass die Berücksichtigung des familiären Empfangsraums bei der Übergangssituation der Entlassung der Inhaftierten in die Freiheit bei allen Beteiligten ebenfalls verstärkt in den Blick genommen wird. Im Übrigen wird auf die Beantwortung von Frage 6. verwiesen. Frage 8. Wird die Landesregierung die Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Entwicklung bundesweiter Lösungen und Kriterien zur Stärkung und Sicherung der Rechte von Kindern inhaftierter Eltern, sowie zur Evaluation bestehender Angebote unterstützen? Wenn nicht, warum nicht? Wenn ja, wann? Sofern eine solche Arbeitsgruppe initiiert wird, wird sich Hessen daran beteiligen. Wiesbaden, 20. Januar 2015 Eva Kühne-Hörmann