Kleine Anfrage des Abg. Merz (SPD) vom 25.02.2014 betreffend "runder Tisch" zur Kinderbetreuung und Antwort des Ministers für Soziales und Integration Vorbemerkung des Fragestellers: Die Landesregierung hat angekündigt, Mitte des Jahres 2014 einen so genannten "runden Tisch" zu Fragen der Kinderbetreuung durchzuführen. Diese Vorbemerkung des Fragestellers vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Welche über die Erfahrungen mit dem Kinderförderungsgesetz hinausgehenden grundsätzlichen Fragen sollen beim "runden Tisch" erörtert werden? Bei dem "Runden Tisch Kinderbetreuung" am 9. Juli 2014 soll ein Austausch zu den Entwicklungen der Kinderbetreuung in Hessen erfolgen. Themenkomplexe werden neben den ersten Erfahrungen bei der Umsetzung des Hessischen Kinderförderungsgesetzes der U3-Ausbau, der Fachkräftebedarf, die Kindertagespflege, die Umsetzung des Hessischen Bildungs- und Erziehungsplans für Kinder von 0 bis 10 Jahren sowie Fragen der Sprachstandserfassung und der Sprachförderung sein. Frage 2. Welche Institutionen, Organisationen und Verbände sowie welche Einzelpersonen aus Wissen- schaft und Praxis sollen eingeladen werden, am "runden Tisch" teilzunehmen? Frage 3. Hat die Landesregierung die Absicht, alle Anzuhörenden, die im Rahmen der Landtagsanhörung im Gesetzgebungsverfahren eine Stellungnahme zum so genannten Kinderförderungsgesetz (KiFöG) abgegeben haben, einzuladen? Wenn nein, welche sollen nicht eingeladen werden und warum nicht? Die Fragen 2 und 3 werden wie folgt gemeinsam beantwortet: Zum "Runden Tisch Kinderbetreuung" am 9. Juli 2014 wurden u.a. die Kommunalen Spitzenverbände , die Kirchen und die Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Hessen sowie Verbände von Elterninitiativen, Gewerkschaften, Unternehmerverbände, Interessenvertreter der Kindertagespflege und von Kindern mit Behinderungen sowie die Sozialpolitischen Sprecher der im Landtag vertretenen Fraktionen eingeladen. Der Kreis der Eingeladenen repräsentiert die Akteure auf dem Gebiet der Kinderbetreuung in Hessen und gewährleistet einen fachlich fundierten Austausch zu den genannten Themenkomplexen. Frage 4. In welcher Form ist die Einbeziehung von Eltern geplant? Der Landeselternbeirat von Hessen (LEB) wurde eingeladen. Darüber hinaus wurden Vertreterinnen und Vertreter von Elterninitiativen eingeladen. Frage 5. Über welchen Zeitraum soll sich die Arbeit des "runden Tisches" erstrecken? Der "Runde Tisch Kinderbetreuung" findet am 9. Juli 2014 statt. Er bietet Gelegenheit zu einem intensiven fachlichen Austausch zu den aktuellen Themen der Kinderbetreuung in Hessen . Das Feld der Kinderbetreuung ist fortwährenden Veränderungen unterworfen. Sämtliche Eingegangen am 20. Mai 2014 · Ausgegeben am 22. Mai 2014 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/127 20. 05. 2014 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/127 der eingeladenen Verbände wirken ebenso wie die Hessische Landesregierung unmittelbar oder mittelbar an der Gestaltung des Feldes der Kinderbetreuung in Hessen mit. Inwieweit in diesem Kreis ein weiterer Austausch zu einzelnen Themen der Kinderbetreuung in Hessen sinnvoll und erforderlich ist, hängt von den weiteren Entwicklungen ab. Frage 6. Welche Daten und welche anderen empirischen Befunde (z.B. Erfahrungsberichte) werden erho- ben, um die Diskussion über die Auswirkungen des KiFöG, insbesondere des neuen Finanzierungsmodus , auf eine solide Grundlage zu stellen? Wenn nein, auf welcher empirischen Grundlage soll die Diskussion beim "runden Tisch" geführt werden? Die Änderungen des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches (HKJGB) durch das Hessische Kinderförderungsgesetz sind am 1. Januar 2014 in Kraft getreten. Die Anträge auf Landesförderung für das Jahr 2014 können noch bis zum 1. Juni 2014 gestellt werden. Daher geht es am 9. Juli 2014 um den Austausch erster Erfahrungen. Mit der Einladung zum "Runden Tisch" wurden Fragebögen an die Trägerverbände versandt. Die Antworten hierauf werden erste Einschätzungen aus der Praxis als Basis für den Austausch vermitteln. Die Evaluierung des Gesetzes, zu der die Landesregierung nach Artikel 5a des Hessischen Kinderförderungsgesetzes verpflichtet ist, wird durch ein wissenschaftliches Institut erfolgen. Zum "Runden Tisch" werden die Planungen zur Evaluierung vorgestellt. Frage 7. Wird auch die von der Landesregierung angekündigte Initiative "Pakt für den Nachmittag" Thema beim "runden Tisch" sein? Wenn nein, warum nicht? Die Hessische Landesregierung unternimmt derzeit große Anstrengungen, um in einem "Pakt für den Nachmittag" gemeinsam mit den Kommunen, freien Trägern, Eltern und anderen Initiativen hessenweit ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot für Grundschulkinder am Nachmittag zu ermöglichen. Das Thema wird an anderer Stelle unter Federführung des Kultusministeriums behandelt. Frage 8. Strebt die Landesregierung an, am "runden Tisch" zur Kinderbetreuung Beschlüsse herbeizufüh- ren und wenn ja, auf welche Weise werden Beschlüsse gefasst und wie wird mit diesen Beschlüssen umgegangen? Beim "Runden Tisch Kinderbetreuung" geht es darum, die verschiedenen Aspekte der Kinderbetreuung mit Vertreterinnen und Vertretern des in der Antwort zu den Fragen 2 und 3 benannten Kreises der Eingeladenen zu beleuchten sowie Erfahrungen und Entwicklungen zu diskutieren . Es handelt sich nicht um ein beschlussfassendes Gremium. Wiesbaden, 10. Mai 2014 Stefan Grüttner