Kleine Anfrage des Abg. Franz (SPD) vom 18.12.2014 betreffend Feuerwehrschutzsteuer für die Jahre 2009 bis 2013 und Antwort des Ministers des Innern und für Sport Vorbemerkung des Fragestellers: Die Feuerwehrschutzsteuer wird nach einem festgelegten Schlüssel auf die 16 Bundesländer verteilt. Die Anteile sind zweckgebunden und kommen dem Brandschutz zugute. Damit ist sie ein wichtiger Bestandteil der Brandschutzbekämpfung und der Finanzierung der Feuerwehren im Land. Vorbemerkung des Ministers des Innern und für Sport: Die Feuerschutzsteuer wird zentral erhoben und nach einem festgelegten sog. Zerlegungsschlüssel auf die Länder verteilt. Die Gesamteinnahme steht erst am Ende des jeweiligen Jahres fest und wird ggf. durch nachträgliche Korrekturen (Zahlungen oder Abzüge) im Folgejahr ausgeglichen . Daher weicht die tatsächliche Einnahme von dem rechnerischen Anteil ab. Die in der Antwort aufgeführten Anteile (prozentual und absolut) weichen daher vom rechnerischen Anteil ab. Die Frage, wie viele originäre Landesmittel in den jeweiligen Jahren ausgegeben wurden, lässt sich nicht beantworten. Alle durch das Land zusätzlich zur Verfügung gestellten Mittel fließen in die Förderungen im Brandschutz und werden im jeweiligen Jahr durch Bewilligungen oder Landesbeschaffungen gebunden. Wann die Kommunen die Mittel abrufen - also die Auszahlung erfolgt -, liegt nicht in der Hand des Ministeriums und kann auch nicht beziffert werden. Die beigefügte Tabelle (Anlage) gibt einen Überblick über die Entwicklung der Feuerschutzsteuer, die zusätzlichen originären Landesmittel und die Ausgaben für den Brandschutz in den Jahren 2009 bis 2013. Es ist festgelegt, dass dem Brandschutz mindestens 30 Mio. € pro Jahr zur Verfügung stehen. Wird dieser Betrag nicht erreicht, stockt das Land die Differenz aus Allgemeinen Haushaltsmitteln auf. Werden in einem Haushaltsjahr mehr als 30 Mio. € eingenommen, stehen diese Mehreinnahmen ebenfalls dem Brandschutz zur Verfügung. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie hoch war der prozentuale und absolute hessische Anteil an der Feuerwehrschutzsteuer 2009? Der prozentuale Anteil Hessens an der Feuerschutzsteuer betrug im Jahr 2009 7,51 %, der absolute Anteil betrug 24,28 Mio. €. Frage 2. Wie viel originäre Landesmittel wurden im Jahr 2009 für den Brandschutz ausgegeben? Im Jahr 2009 hat das Land zusätzlich 5,72 Mio. € originäre Landesmittel zur Verfügung gestellt , die durch Förderungen gebunden wurden. Frage 3. Wie hoch war der prozentuale und absolute hessische Anteil an der Feuerwehrschutzsteuer 2010? Der prozentuale Anteil Hessens an der Feuerschutzsteuer betrug im Jahr 2010 9,29 %, der absolute Anteil betrug 30,23 Mio. €. Frage 4. Wie viel originäre Landesmittel wurden im Jahr 2010 für den Brandschutz ausgegeben? Da im Jahr 2010 die im Koalitionsvertrag der die damalige Regierungskoalition tragenden Par- Eingegangen am 19. Februar 2015 · Ausgegeben am 20. Februar 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/1271 19. 02. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1271 teien zugesicherte Höhe von mindestens 30 Mio. € für den Brandschutz ausschließlich aus Einnahmen der Feuerschutzsteuer erreicht wurde, gab es keine zusätzlichen originären Landesmittel . Frage 5. Wie hoch war der prozentuale und absolute hessische Anteil an der Feuerwehrschutzsteuer 2011? Der prozentuale Anteil Hessens an der Feuerschutzsteuer betrug im Jahr 2011 7,14 %, der absolute Anteil betrug 26,09 Mio. €. Frage 6. Wie viel originäre Landesmittel wurden im Jahr 2011 für den Brandschutz ausgegeben? Im Jahr 2011 hat das Land zusätzlich 3,9 Mio. € originäre Landesmittel zur Verfügung gestellt, die durch Förderungen gebunden wurden. Frage 7. Wie hoch war der prozentuale und absolute hessische Anteil an der Feuerwehrschutzsteuer 2012? Der prozentuale Anteil Hessens an der Feuerschutzsteuer betrug im Jahr 2012 8,24 %, der absolute Anteil betrug 31,34 Mio. €. Frage 8. Wie viel originäre Landesmittel wurden im Jahr 2012 für den Brandschutz ausgegeben? Da im Jahr 2012 die im Koalitionsvertrag der die damalige Regierungskoalition tragenden Parteien zugesicherte Höhe von mindestens 30 Mio. € für den Brandschutz ausschließlich aus Einnahmen der Feuerschutzsteuer erreicht wurde, gab es keine zusätzlichen originären Landesmittel . Frage 9. Wie hoch war der prozentuale und absolute hessische Anteil an der Feuerwehrschutzsteuer 2013? Der prozentuale Anteil Hessens an der Feuerschutzsteuer betrug im Jahr 2013 7,61 %, der absolute Anteil betrug 29,84 Mio. €. Frage 10. Wie viel originäre Landesmittel wurden im Jahr 2013 für den Brandschutz ausgegeben? Im Jahr 2013 hat das Land zusätzlich 0,16 Mio. € originäre Landesmittel zur Verfügung gestellt , die durch Förderungen gebunden wurden. Wiesbaden, 2015 Peter Beuth Anlage Stand des Ausdrucks: 19.02.2015 17:00 Übersicht über die Entwicklung der Feuerschutzsteuer und der Ausgaben für Brandschutz in den Jahren 2009 bis 2013 Jahr 2009 2010 2011 2012 2013 Brutto-Einnahme bundesweit 323.277.452 € 325.570.962 € 365.448.997 € 380.358.897 € 391.937.615 € Anteil Hessens in % (Zerlegungsschlüssel) 8,19 8,24 8,24 7,92 7,82 ergibt rechnerischen Anteil Hessens 26.492.380 € 26.817.889 € 30.106.690 € 30.129.837 € 30.637.222 € tatsächliche Ist-Einnahme in Hessen (nach Zerlegung + Abführung in Länderausgleich) 24.282.998 € 30.231.475 € 26.092.873 € 31.338.981 € 29.841.865 € Anteil der tatsächlichen Einnahme für Hessen am bundesweiten Aufkommen der Feuerschutzsteuer in % 7,51 9,29 7,14 8,24 7,61 originäre (zusätzliche) Landesmittel 5.717.002 € - € 3.907.127 € - € 158.135 € 1271_Anlage.pdf Tabelle1