Kleine Anfrage des Abg. Frankenberger (SPD) vom 19.12.2014 betreffend Zusammenarbeit des Landes Hessen mit dem Unternehmen DEGES und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1. Wie viele Aufträge wurden seit Juli 2013 vom Land Hessen an das Unternehmen DEGES verge- ben? Seit Juli 2013 wurden von der Landesregierung keine Aufträge an die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs - und -bau GmbH (DEGES) vergeben. Frage 2. Welche Erfahrungen hat das Land mit der Zusammenarbeit gemacht? Wurden die Aufträge zur vollen Zufriedenheit durchgeführt? Die Erfahrungen der Landesregierung bei der Zusammenarbeit mit DEGES sind positiv. DEGES ist ein leistungsfähiges und kompetentes Dienstleistungsunternehmen auf dem Gebiet des Projektmanagements. Die ihr übertragenen Baumaßnahmen hat die DEGES mit hoher Professionalität durchgeführt. Frage 3. Findet eine Evaluierung der Zusammenarbeit der letzten Jahre statt? Wenn ja, wann und wenn nein, warum nicht? Die Umsetzung der Straßenbauprojekte unterliegt einem regelmäßigen Controlling. Aufgrund der bisherigen positiven Ergebnisse bestand bislang keine Notwendigkeit einer darüberhinausgehenden Evaluierung. Frage 4. Stimmt die Landesregierung der Aussage zu, dass durch die Beauftragung der DEGES regionale hessische Unternehmen bei der Ausführung der Aufträge seltener zum Zuge kommen? Wenn ja warum und wenn nein, warum nicht? DEGES ist für Hessen Dienstleister im Bereich des Projektmanagements für Landes- und Bundesfernstraßen . Die Vergabe sowohl der Ingenieur- als auch der Bauleistungen durch DEGES erfolgt wie bei Hessen Mobil nach den rechtlichen Vorgaben des Vergaberechts für öffentliche Bauherren. Eine Benachteiligung regionaler hessischer Unternehmen bei Vergaben durch DEGES sieht die Landesregierung daher nicht. Frage 5. Der Rechnungshof des Landes Thüringen hat in seinem Jahresbericht 2012 die Zusammenarbeit mit der DEGES unter der Überschrift "DEGES kommt Freistaat teuer zu stehen" derart beurteilt, dass die vom zuständigen Ministerium in Thüringen vorgebrachten Argumente nicht ausreichen, um eine Zusammenarbeit mit der DEGES zu rechtfertigen. Die damalige Landesregierung war nicht bereit, aus der Erkenntnis des Landesrechnungshofes Thüringen Konsequenzen für die Zusammenarbeit mit der DEGES und dem Land Hessen zu ziehen. Wird die neue Landesregierung hier entsprechende Konsequenzen ziehen? Wenn nein, warum nicht? Die Bewertung des Thüringer Rechnungshofs erfolgte auf der Grundlage einer anderen Sachlage als in Hessen. Das Land Thüringen hat im Zeitraum 2001 bis 2012 Baumaßnahmen an Landesstraßen an die DEGES übertragen. Der Thüringer Rechnungshof vertritt in seinem Jahresbericht Eingegangen am 10. Februar 2015 · Ausgegeben am 17. Februar 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/1272 10. 02. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1272 2012 die Auffassung, dass nach mehr als zehn Jahren nicht mehr von einem "vorübergehenden" Mehrbedarf gesprochen werden kann. Ferner beanstandet er, dass die Thüringer Landesregierung keine Alternativen für die Auftragsvergabe an die DEGES untersucht hatte. Die Beauftragung der DEGES durch das Land Hessen erfolgte mit der Zielsetzung, den vorübergehenden Mehrbedarf an Ingenieurleistungen abzudecken. 2010 wurde die DEGES mit dem Bau der Verkehrskosteneinheiten 40.1 bis 60 der A 44 beauftragt und im Jahr 2012 wurden der DEGES 37 Einzelprojekte aus dem Bereich der Erhaltung der Bundesfern- und Landesstraßen übertragen. Diese Einzelprojekte werden 2017 nahezu vollständig abgeschlossen sein. Das Land Hessen ist Gesellschafter der DEGES und somit in der Lage, sehr kurzfristig auf Mehrbedarfe an Ingenieurleistungen im Bereich der Bundesfern- und Landesstraßen zu reagieren und damit die dringend notwendigen Investitionen in das Straßennetz in Hessen sicherzustellen. Außer der DEGES gibt es in Deutschland keine externen Dienstleistungsgesellschaften, die mit Blick auf die verwaltungstechnischen Anforderungen an die Bauherrenaufgaben in der Lage sind, ein professionelles Projektmanagement durchzuführen. Daher kommt die Landesregierung zu dem Ergebnis, dass aus dem Prüfbericht des Thüringer Rechnungshofs keine Konsequenzen zu ziehen sind. Wiesbaden, 30. Januar 2015 Tarek Al-Wazir