Kleine Anfrage der Abg. Schott (DIE LINKE) vom 19.12.2014 betreffend Flughafen Kassel-Calden und kein Ende: Nachforderung von Bauunternehmern in der Höhe von 7 bis 14 Mio. € und Antwort des Ministers der Finanzen Vorbemerkung der Fragestellerin: Erst im Dezember 2014 ist bekannt geworden, dass es für den Neubau des Flughafens Kassel-Calden noch Nachforderungen von Bauunternehmern in der Höhe von 7 bis 14 Mio. € gibt. Vorbemerkung des Ministers der Finanzen: Studien zufolge ist die Region Kassel eine der dynamischsten Wirtschaftsregionen in Deutschland . Um diese positive Entwicklung voranzutreiben, unterstützt die Landesregierung die Region in vielfältiger Form. Ein wichtiger Baustein dieser Maßnahmen zur Unterstützung und Erschließung von Entwicklungspotenzialen ist die Etablierung des Kassel Airport. Dabei gehen die regionalökonomischen Effekte des Flughafens weit über das bisherige finanzielle Engagement der Anteilseigner des Flughafens (Land Hessen, Stadt Kassel, Landkreis Kassel, Gemeinde Calden ) hinaus. Die Landesregierung bekennt sich zu dem Ziel, dass der Betrieb des Flughafens ohne Zuschüsse der Anteilseigner möglich ist. Hierfür soll - so ist es im Koalitionsvertrag der die Regierungskoalition tragenden Parteien verankert - der vom Land zu tragende Anteil am Defizitausgleich ausgehend vom Jahr 2014 um 10 % pro Jahr sinken. Dies kann sowohl durch Einsparungen als auch durch die Beteiligung privater Dritter erreicht werden. Die Geschäftsführung des Kassel Airports hat im Dezember letzten Jahres dem Aufsichtsrat den Geschäftsplan für die Jahre 2015 bis 2024 vorgelegt. Er enthält Veränderungen und zusätzliche Belastungen. Demnach wird das Betriebsdefizit jedes Jahr deutlich gesenkt, obwohl sich die Rahmenbedingungen verändert haben. Zu diesen Änderungen gehören neben den gesenkten Fluggastprognosen und weiteren in den Jahren 2015 ff. notwendigen Bauleistungen auch die finanziellen Nachforderungen von Bauunternehmen. In diesem Zusammenhang wird mit Investitionsmehrkosten von 7 bis 14 Mio. € gerechnet. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG hat bestätigt, dass die Planung auf der Grundlage aktueller Fluggastprognosen methodisch angemessen hergeleitet wurde. Die Geschäftsführung will sich gegen Risiken absichern. Um den Investitionsmehrkosten begegnen zu können, hat die Flughafen GmbH Kassel (FGK) einen Kredit in entsprechender Höhe aufgenommen. Die Verhandlungen mit den Unternehmen über die Berechtigung und Höhe dieser Nachforderungen sind zwar größtenteils, aber noch nicht vollständig abgeschlossen. Die Landesregierung ist zuversichtlich, dass trotz dieser Veränderungen und zusätzlichen Belastungen durch eine positive Entwicklung auf der Ertragsseite die im Geschäftsplan festgeschriebenen Ziele zu erreichen sind. Dies zeigt sich unter anderem an dem Abschluss eines langfristigen Mietvertrags über das ehemalige Piper-Gebäude auf dem Gelände des alten Verkehrslandeplatzes und an zunehmenden lukrativen Anfragen von Kauf- und Mietinteressenten hinsichtlich der übrigen Immobilien. Zudem konnten weitere Flugverbindungen für den kommenden Sommer - und Winterflugplan aufgenommen werden. Die Landesregierung geht bei der Beantwortung der Fragen davon aus, dass sich die Anfrage lediglich auf Nachträge und Bauleistungen bezieht, die das Projektbudget von 271 Mio. € überschreiten . Eingegangen am 1. April 2015 Ausgegeben am 9. April 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/1273 01. 04. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1273 Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. In welcher Höhe liegen noch nicht beglichene Forderungen vom Flughafenneubau in Kassel- Calden vor? Nach noch nicht abschließend geprüfter Einschätzung der Flughafen GmbH Kassel (FGK) besteht das Risiko eines Investitionsmehrbedarfs, d.h. den Betrag von 271 Mio. € übersteigender Kosten (Nachtragsrisiko + weitere Bauleistungen) in Höhe von 7 bis 14 Mio. €. Um die Verhandlungsposition der FGK für künftige Vergleichsgespräche nicht zu beeinträchtigen , kann die konkrete Höhe der eingereichten Nachtragsforderungen momentan nicht genannt werden. Frage 2. Seit wann sind der Landesregierung oben benannte Forderungen bekannt? Die Gesellschafter bzw. Aufsichtsratsmitglieder wurden im März 2014 von der Geschäftsführung erstmalig darüber informiert, dass möglicherweise eine Überschreitung des Investitionsrahmens von 271 Mio. € droht. Frage 3. Seit wann sind der Geschäftsführung der Flughafen Kassel-Calden GmbH diese Forderungen be- kannt? Die Forderungen wurden der Geschäftsführung unmittelbar mit Eingang der Nachträge bei der FGK bekannt. Die Geschäftsführung ist jedoch zunächst davon ausgegangen, dass trotz Vorliegens dieser Forderungen das Investitionsbudget in Höhe von 271 Mio. € eingehalten werden kann. Frage 4. Bis wann ist mit der endgültigen Klärung der strittigen Mehrkosten zu rechnen? Die Klärung der strittigen Mehrkosten aus den Nachtragsforderungen befindet sich derzeit in verschiedenen Phasen der Abarbeitung. Die Verhandlungen über die der Höhe nach umfangreichste Nachtragsforderung konnte mittlerweile durch einen außergerichtlichen Vergleich abgeschlossen werden. Hinsichtlich der übrigen Nachtragsforderungen ist die fachliche und rechtliche Prüfung noch nicht abgeschlossen oder die Geschäftsführung befindet sich derzeit in Verhandlungen mit den Bauunternehmern. Wann hinsichtlich der letztgenannten Forderungen mit einer endgültigen - ggf. außergerichtlichen - Klärung gerechnet werden kann, ist derzeit nicht absehbar. Frage 5. Woraus resultieren oben benannte Nachforderungen der Bauunternehmer? Die Nachforderungen von Bauunternehmen sind u.a. eine Folge nachträglicher Änderungen (nach Abschluss der Bauverträge) von Ausführungsplanungen, wobei die Änderungen selbst teilweise aufgrund von Planungsmängeln sowie geänderter Bauanforderungen erforderlich wurden . Dies führte dazu, dass geänderte und zusätzliche Leistungen - insbesondere im Bereich der Herstellung der Anlagen zur luftseitigen Infrastruktur und der Flugbetriebsflächen - seitens der Flughafen GmbH Kassel (FGK) beauftragt werden mussten. Hinzu kommt, dass sich als Folge der Planänderungen Bauablaufstörungen ergaben. Die Planungsänderungen führten zu Mehrmengen in Bezug auf den Bauvertrag (z.B. mehr Bodenaushub ) sowie zu zusätzliche Bauleistungen (z.B. zusätzliche Entwässerungsanlagen) und den damit verbundenen zusätzlichen Kosten. Frage 6. Welche Unternehmen stellen Nachforderungen? Diese Informationen werden mit Blick auf die davon betroffenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der FGK und der Vertragspartner nicht erteilt. Frage 7. Gibt es darüber hinaus weitere Kosten für die endgültige Fertigstellung des Flughafen Calden, die noch nicht in dem bisher postulierten 271 Mio. abgedeckt waren? Neben den eingereichten Nachträgen wird mit weiteren in den Jahren 2015 ff. notwendigen Bauleistungen der FGK von unter 1 Mio. € gerechnet. Dieser Betrag ist in dem zu Frage 1 genannten Investitionsmehrbedarf bereits enthalten. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1273 3 Frage 8. Wie sollen die Mehrkosten, über die direkt finanzierten Zuschüsse von 270 Mio. € durch die Anteilseigner hinaus finanziert werden? Die Mehrkosten werden durch die FGK selbst finanziert. Frage 9. Der Magistrat der Stadt Kassel hatte nicht den errechneten Kasseler Anteil von 1.05 Mio. € (13 % von 8.1 Mio. €) Verlustübernahme für den Flughafen im Haushaltsentwurf 2014 aufgenommen . Stattdessen hatte er die zu niedrige Darstellung der Verlustübernahme von 985.000 € (370.000 € + 615.000 €) aufgenommen und diese auch noch auf zwei Haushaltsposten verteilt (Quelle: Der am 9. Dezember 2013 beschlossene Haushaltsplan der Stadt Kassel). Wie beurteilt die Landesregierung die Wahrung des Grundsatzes der Haushaltsehrlichkeit durch den Magistrat der Stadt Kassel in diesem konkreten Fall? Die Landesregierung geht davon aus, dass die Stadt Kassel ebenso wie die anderen kommunalen Mitgesellschafter ihre Haushalte unter Beachtung des Gesamtdeckungsprinzips gemäß § 18 GemHVO und der übrigen rechtlichen Vorgaben aufstellen. Wiesbaden, 19. März 2015 Dr. Thomas Schäfer