Kleine Anfrage der Abg. Schott (DIE LINKE) vom 19.12.2014 betreffend 3D-Modell als Nachweis der Unbedenklichkeit für die Genehmigung der Versenkung von Laugenabwässern durch das Regierungspräsidium Kassel vom 30.11.2011 und Antwort der Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Vorbemerkung der Fragestellerin: In Abschnitt IV Nr. 6 des der Versenkerlaubnis des RP Kassel vom 30.11.2011 wird die Erweiterung des Messstellennetzes, in IV Nr. 7 die Einstellung und Kalibrierung eines numerischen dreidimensionalen Grundwassermodells gefordert (i.W. 3D-Modell). Das Grundwassermodell sollte bis spätestens 31.12.2013 fertiggestellt sein und Aussagen zur Verteilung der versenkten Kaliabwässer im Plattendolomit und im Buntsandstein ermöglichen. Mit Hilfe dieser Ergebnisse sollte u.a. auch die Gefährdungseinschätzung für Trinkwasserdargebot ermöglicht werden. Laut der Begründung der Erlaubnis (Seite 31) existiert zu dem Untersuchungsweg des numerischen drei_dimensionalen (3W-Modells) keine gleichermaßen akzeptable Alternative im Hinblick auf eine notwendige Risikoabschätzung für die relevanten Grundwasserleiter unter dem Einfluss der bisherigen und künftigen Salzwasserversenkung sowie ein entsprechend optimiertes Monitoring. Vorbemerkung der Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbrau- cherschutz: Das Regierungspräsidium Kassel hat in seiner Stellungnahme zur Beantwortung der Kleinen Anfrage darauf hingewiesen, dass die Weitergabe der Informationen, mit denen sich die Kleine Anfrage beschäftigt, Gegenstand mehrerer Gerichtsverfahren vor dem Verwaltungsgericht Kassel zwischen der K+S Kali GmbH und dem Land Hessen ist. Der Antwortentwurf ist mit dem Regierungspräsidium Kassel vor diesem Hintergrund abgestimmt. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Sind sämtliche Messstellen der in Abschnitt IV Nr. 6 der Versenkerlaubnis vom 30.11.2011 ge- forderten Messstellen eingerichtet und die geforderte Abschlussdokumentation vorgelegt worden? Wenn nein, warum nicht ? Nach Auskunft des Regierungspräsidiums Kassel sind die Auflagen des Abschnitts IV Nr. 6 nahezu vollständig erfüllt. Lediglich die Bohrung in der Werra-Aue im Bereich Dankmarshausen (9. Spiegelstrich) wurde noch nicht errichtet. Der bergrechtliche Sonderbetriebsplan (SBP) wurde seitens K+S Kali GmbH bei der zuständigen Thüringer Bergbehörde beantragt. Die Abschlussdokumentationen der Neubohrungen zum Ersatz der Quartärmessstellen Hy Berka 30/1956 und Hy Berka 31/1956 bei Dankmarshausen (8. Spiegelstrich) liegen ebenfalls noch nicht vor. Die Bohrungen wurden jedoch in 2014 fertiggestellt. Wesentlicher Grund für beide Verzögerungen waren nach Angaben der K+S Kali GmbH Probleme mit der Verfügbarkeit der Grundstücke des Bohransatzpunkts. Frage 2. Ist es richtig, dass das in der Auflage geforderte 3D-Modell von den Fachbehörden in dieser Form als gescheitert angesehen werden kann? Wenn ja: Was sind die Gründe für dieses Einschätzung? Die K+S Kali GmbH hat dem Regierungspräsidium Kassel zum 31. Dezember 2013 den in den Nebenbestimmungen geforderten Bericht über die Kalibrierung des 3D-Modells vorgelegt. Nach übereinstimmender Einschätzung des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie Eingegangen am 10. März 2015 · Ausgegeben am 11. März 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/1274 10. 03. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1274 (HLUG) sowie der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie (TLUG) und des vom Regierungspräsidium Kassel beauftragte Büros für Hydrogeologie und Umwelt (HG) wurde der zu diesem Zeitpunkt erreichte Stand der Kalibrierung als nicht ausreichend angesehen. Insoweit liegen bewertbare positive Zwischenergebnisse vor. Von einem Scheitern kann somit nicht gesprochen werden. Frage 3. Welche Gründe sehen die Landesregierung, vor allem aber die hessischen Fachbehörden und die beauftragten Büros dafür, dass das 3D-Modell als Auflage der Erlaubnis vom 30.11.2011 nicht erfüllt wurde? Der wesentliche Grund dafür ist, dass die diffusen Einträge in die Werra noch nicht hinreichend genau abgebildet werden konnten. Das Transportmodell war nicht hinreichend genau angepasst, so dass die räumliche und zeitliche Ausbreitung von Salzabwasser im Untergrund nicht mit der notwendigen Genauigkeit berechnet werden konnte. Frage 4. Gibt es trotzdem verwertbare Zwischenergebnisse, vor allem der Fachbehörden und beauftragten Büros, aus den Vorarbeiten zu diesem 3D-Modell und zu welcher Aussage kommen diese? Die zum 31. Dezember 2013 vorgelegten Unterlagen lassen eine Risikoabschätzung für die relevanten Grundwasserleiter unter dem Einfluss der bisherigen und zukünftigen Salzabwasserversenkung anhand des 3D-Modells noch nicht abschließend zu. Allerdings gibt es nach Einschätzung des vom Regierungspräsidium Kassel beauftragten Fachgutachters bewertbare positive Zwischenergebnisse. In seiner Bewertung kommt der Fachgutachter zu dem Ergebnis, dass "wenngleich das GwModell Werra 2013 noch nicht als feinkalibriert bewertet werden kann, sind mit diesem Recheninstrument bereits doch einige Ziele erreicht worden, die aus fachlicher Sicht positiv zu bewerten sind." Der Gutachter hebt hervor, dass dem Untergrundaufbau mit der höchstmöglichen Präzision Rechnung getragen wurde. Das Modellgebiet und die äußeren Randbedingungen sind so gewählt , dass die maßgeblichen Strömungs- und Stoffumsetzungsprozesse innerhalb des Modellgebietes erfasst werden. Das Grundwassermodell Werra 2013 deckt das prognoserelevante Gebiet gut ab. Im Buntsandstein, und insbesondere auch im Bereich Gerstungen, stimmen die berechneten und die gemessenen Grundwasserstände bzw. -ganglinien weitgehend überein. Demzufolge ergibt sich für den Buntsandstein in diesem Bereich bereits ein schlüssiges Grundwasserströmungsbild. Frage 5. Es gibt neue Stellungnahmen zur Gefährdung von Trinkwasserdargeboten durch die Versenkung, die den hessischen Behörden vorliegen. a) Werden diese durch die Zwischenergebnisse des 3D-Modells gestützt? Da das 3D-Modell noch nicht kalibriert ist, können die aktuellen Beurteilungen der Gefährdung der Trinkwassergewinnungsanlagen im Versenkgebiet nicht auf den Ergebnissen der numerischen 3D-Modellierung basieren. Frage 5. b) Zu welcher Aussage kommen die Stellungnahmen und warum werden sie geheim gehalten? Die Stellungnahmen sind im Zusammenhang mit weiteren Dokumenten, insbesondere einer noch ausstehenden gutachterlichen Bewertung zu sehen. Derzeit liegt kein vom Zeitpunkt der Erteilung der Versenkerlaubnis abweichender Sachverhalt vor. Die angesprochenen Stellungnahmen wurden nicht geheim gehalten. Die Herausgabe ist vielmehr Gegenstand der Verwaltungsstreitverfahren zwischen der K+S Kali GmbH und dem Land Hessen. Hintergrund dieser Verfahren sind Anträge der Gemeinde Gerstungen auf Herausgabe von Umweltinformationen. Diese Gemeinde beklagt die aktuell gültige Versenkerlaubnis. Die Anträge auf Herausgabe der Umweltinformationen wurden vom Regierungspräsidium Kassel im Wesentlichen positiv beschieden . Die Bescheide wurden jedoch von der K+S Kali GmbH als drittbetroffener Unternehmerin beklagt. Eine Herausgabe war daher vor Abschluss der Verwaltungsstreitverfahren nicht geboten. Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Kassel die Akteneinsicht im Verwaltungsstreitverfahren zwischen dem Land Hessen und der Gemeinde Gerstungen zur Versenkerlaubnis zu gewähren, sind die Stellungnahmen zwischenzeitlich bekannt. Das Regierungspräsidium Kassel klärt mit dem Gericht und dem Kläger, wie die noch nicht abgeschlossenen Umweltinformationsgesetz -Verfahren zeitnah zum Abschluss gebracht werden können. Wiesbaden, 26. Februar 2015 Priska Hinz