Kleine Anfrage
de
s
Abg.
Hahn (FDP) vom 19.12.2014
betreffend
altes Polizeipräsidium
und
Antwort
des Ministers der Finanzen
Vorbemerkung de
s
Fragesteller
s
:
Das alte Gebäude des ehemaligen Polizeipräsidiums in Frankfurt am
Main steht seit Jahren leer und verfällt
zusehends. Ein Aushängeschild für das Land Hessen sieht definitiv anders aus.
Vorbemerkung
des Ministers der Finanzen:
Die früheren Vermarktungsaktivitäten des Landes waren nach dem Ende des Immobilienbooms
im Jahr
2002 ausgesetzt worden, da in dieser Situation kein für das Land attraktiver Preis mehr
zu erzielen war.
Nach Überwindung der Finanz
-
und Wirtschaftskrise wurde im Jahr 2010 ein neues Verkauf
s-
verfahren gestartet, um das Objekt parallel zu dem erfolgenden
Wirtschaftsaufschwung erneut
am Markt zu platzieren. Aus dem strukturierten Bieterverfahren ging schließlich im Jahr 2011
ein geeigneter Höchstbietender hervor, mit dem intensive Vertragsverhandlungen geführt wu
r-
den. Diese mussten letztlich wegen der für d
as Grundstück im Hinblick auf den geplanten
U
-
Bahnbau drohenden Veränderungssperre abgebrochen werden. Zuvor musste außerdem auch
eine Vielzahl von weiteren Themen mit verschiedenen Verhandlungspartnern aufgearbeitet und
abgestimmt werden, z.B. Nachbarver
einbarungen wegen verminderter Abstandsflächen und Le
i-
tungsrechten sowie Aussagen zum Denkmalschutz des Altgebäudes.
Eine Weiterführung bzw. Wiederaufnahme des Vermarktungsverfahrens konnte im Folgenden
wegen der inzwischen eingetretenen Veränderungssperr
e im Zuge des Planfeststellungsverfa
h-
rens zum U
-
Bahnbau (geplante Linie zum Frankfurter Europaviertel) nicht erfolgen (nähere E
r-
läuterung siehe Antwort zu Frage 7).
Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:
Frage 1.
Wann ist die Polizei aus dem alten Polizeipräsidium ausgezogen und seit wann wird das Gebäude
für polizeiliche Belange nicht mehr benutzt?
Die Polizei ist im Jahr 2003 aus dem alten Polizeipräsidium ausgezogen. Seitdem ist die Liege
n-
schaft nicht mehr reg
elmäßig für polizeiliche Belange genutzt worden. Seit 2013 wird das O
b-
jekt bei Bedarf für Polizeieinsatzübungen genutzt.
Frage 2.
Wann wurde das Gebäude zuletzt vermietet bzw. teilvermietet und wie hoch waren die Einna
h-
men?
Die Liegenschaft war zuletzt
im Jahr 2010 teilvermietet. Die Teilvermietung umfasste eine
Mietfläche von rd. 3.300 m² sowie 63 Stellplätze und erbrachte im Jahr 2010 Mieteinnahmen
i.H.v. 81.200 €.
Frage 3.
Welche laufenden Kosten fallen derzeit an, um das Gebäude in einem verkehrssic
heren Zustand
zu halten?
Frage 4.
Welche Kosten sind seit dem Auszug der Polizei insgesamt angefallen?
Die Fragen 3. und 4. werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Eingegangen am
5. Februar
2015
·
Ausgegeben am
12. Februar
2015
Herstell
ung: Kanzlei des Hessischen Landtags
·
Postfach 3240
·
65022 Wiesbaden
·
www.Hessischer
-
Landtag.de
Drucksache
1
9
/
1275
05
.
02
.
2015
19. Wahlperiode
HESSISCHER LANDTAG
2
Hessischer Landtag
·
1
9
. Wahlperiode
·
Drucksache 19/
1275
Die laufenden Kosten der Verkehrssicherung für Winterdienst, Kleinin
standsetzungen und G
e-
bäudeüberwachung betrugen für die beiden Jahre 2013 und 2014 insgesamt rd. 52.800 €.
Seit Auszug der Polizei sind Kosten für Bauunterhaltung, laufende (inkl. Kosten in Nr. 3) und
einmalige Verkehrssicherungsmaßnahmen (z.B. Fassadensic
herung) i.H.v. insges
amt r
und
1,7 Mio. € angefallen.
Frage 5.
Wie ist der Sachstand beim Verkauf des Polizeipräsidiums?
Wegen der inzwischen eingetretenen Veränderungssperre im Zuge des Planfeststellungsverfa
h-
rens zum U
-
Bahnbau konnte eine Weiterführung b
zw. Wiederaufnahme des Vermarktungsve
r-
fahrens nicht erfolgen (siehe Vorbemerkung). Das Vermarktungsverfahren ist daher derzeit au
s-
gesetzt.
Frage 6.
Gibt es derzeit konkrete Kaufinteressenten?
Wenn ja, warum sollen sich diese Pläne laut Aussage des Sprec
hers des Frankfurter Planungsd
e-
zernats zerschlagen haben?
Aktuell gibt es keine konkreten Kaufinteressenten.
Frage 7.
Warum hat das Land, so ein Zitat des Finanzministers, die Vermarktung des Geländes gestoppt?
Das Vermarktungsverfahren wurde ausgesetzt
, weil es auf Grund des Planfeststellungsverfa
h-
rens zum U
-
Bahnbau im Laufe des letzten Jahres zu einer Veränderungssperre gekommen ist.
Während dieser Veränderungssperre dürfen im Bereich der U
-
Bahntrasse wesentlich wertste
i-
gernde oder die geplanten Baumaß
nahmen erheblich erschwerende Veränderungen nicht vorg
e-
nommen werden. Das Land geht davon aus, dass die Veränderungssperre mit dem erfolgten Bau
des Tunnelstücks im Untergrund der betroffenen Grundstücksflächen endet. Sobald dieser Te
r-
min absehbar ist, wir
d das Vermarktungsverfahren wieder aufgenommen; das tatsächliche Ba
u-
ende der U
-
Bahntrasse muss hierzu nicht unbedingt abgewartet werden.
Frage 8.
Wie bewertet die Landesregierung die Aussage des Sprechers des Frankfurter Planungsdezerne
n-
ten, dass eine der
zeitige Vermarktung der Fläche durch das Land möglich sei, da die Fläche
durch den U
-
Bahnbau nur an einer Ecke angeschnitten werde?
Für die Dauer der geltenden Veränderungssperre (siehe Antwort zu Frage 7) ist eine Bebauung
des Grundstücks nicht möglich,
so dass in der Folge auch eine Vermarktung nicht realistisch ist.
Die geplante U
-
Bahntrasse verläuft im Übrigen zum Teil unmittelbar unter dem baurechtlich
ausgewiesenen Hochhausfenster, insofern sind u.a. bei der Gründung des möglichen Hochha
u-
ses erheblic
he Einschränkungen zu erwarten.
Frage 9.
Welche konkreten Planungen gibt bzw. gab es für das Gelände des Polizeipräsidiums und welche
Anteile an Büro
-
, Gewerbe
-
und Wohnfläche enthielten diese?
Konkrete, baureife Planungen gibt es nicht. Entsprechend den
Vorgaben des rechtskräftigen B
e-
bauungsplans gab es in der Vergangenheit Vorüberlegungen potenzieller Investoren, die von
70
% Büro
-
, 15
% Wohn
-
und 15
% Hotelnutzung ausgingen.
Wiesbaden, 26. Januar 2015
Dr. Thomas Schäfer