Kleine Anfrage der Abg. Irmer, Bauer, Bächle-Scholz, Caspar, Dietz, Honka, Kartmann, Klee, Klein, Lannert, Müller-Klepper, Reif, Reul, Schwarz, Wallmann (CDU) vom 24.11.2014 betreffend Feuerwehranerkennungskultur in Hessen und Antwort des Ministers des Innern und für Sport Vorbemerkung des Ministers des Innern und für Sport: Nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (HBKG) haben die Gemeinden in Abstimmung mit den Landkreisen und der jeweils unmittelbar zuständigen Aufsichtsbehörde Bedarfs- und Entwicklungspläne zu erarbeiten und fortzuschreiben. Gleiches gilt für eine überörtliche Planung durch die Landkreise nach § 4 Abs. 1 Nr. 2. Nach Überarbeitung und mit Inkrafttreten der Feuerwehr-Organisationsverordnung (FwOV) am 1. Januar 2014 sind nach § 2 FwOV die Bedarfs- und Entwicklungspläne durch die Gemeinden alle zehn Jahre oder bei erheblichen Veränderungen der örtlichen Verhältnisse fortzuschreiben. Die Anhebung von fünf auf zehn Jahre ist erfolgt, da in der Regel innerhalb von fünf Jahren keine so erheblichen Veränderungen in den Kommunen stattfinden, dass sie den Aufwand der Fortschreibung alle fünf Jahre erfordern. Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein Großteil des Arbeitsaufwandes dieser kommunalen Aufgabe die örtlichen Feuerwehren leisten. In Kommunen mit Freiwilligen Feuerwehren wird diese durchaus aufwendige Arbeit ehrenamtlich erbracht und stellt damit eine zusätzliche Belastung dar. Die Vorbemerkung vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. In welchen Gemeinden ab 20.000 Einwohner, Städten und Landkreisen erhalten Feuerwehrkame- radinnen und -kameraden, die ehrenamtlich ihren Dienst versehen, über das gesetzlich Notwendige hinaus Prämien, Anerkennungen, Gutscheine, Zertifikate, Seminare…? Zu den "über das gesetzlich Notwendige" hinausgehenden freiwilligen Maßnahmen, wie Prämien , Anerkennungen, Gutscheine, Zertifikate, Seminare etc. der Gemeinden liegen der Landesregierung keine konkreten und detaillierten Kenntnisse vor. Über sie entscheiden die Kommunen in eigener Zuständigkeit und diese variieren daher von Kommune zu Kommune. Von der Landesregierung erhalten in allen Gemeinden Hessens, also auch in denen ab 20.000 Einwohnern, die ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen das Brandschutzehrenzeichen für 25-, 40- und 50-jährigen aktiven Dienst in der Einsatzabteilung. Ihnen kann darüber hinaus für besondere Verdienste ein Brandschutzverdienstzeichen verliehen werden. Ehrenamtlich im Katastrophenschutz tätige Feuerwehrangehörige können ggf. auch die Katastrophenschutz-Medaille oder die Katastrophenschutz-Verdienstmedaille erhalten. Im Jahr 2014 wurde zudem eine Auslandsmedaille vom Land Hessen gestiftet, mit der Personen ausgezeichnet werden können, die im Auftrag des Landes zu Auslandseinsätzen im Katastrophenschutz entsandt werden. Darüber hinaus dankt die Landesregierung allen langjährig aktiven Einsatzkräften mit einer Anerkennungsprämie für ihre 10-, 20-, 30- und 40-jährigen Dienste zum Wohl der Allgemeinheit. Frage 2. Welche Städte und Gemeinden ab 20.000 Einwohner aufwärts und welche Landkreise müssen in den nächsten fünf Jahren Feuerwehrbedarfs- und Entwicklungspläne überarbeiten? Da nur die Städte Frankfurt und Wiesbaden der unmittelbaren Aufsicht der Landesregierung unterliegen, erfolgte eine Abfrage bei den Regierungspräsidien als Aufsichtsbehörde für die Eingegangen am 2. Februar 2015 · Ausgegeben am 4. Februar 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/1279 02. 02. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1279 kreisfreien Städte, Landkreise sowie Städten mit Sonderstatus und bei den Landkreisen als Aufsichtsbehörde über die kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Die Ergebnisse sind nachfolgend zusammengefasst: Regierungspräsidium Landkreise, Städte und Gemeinden über 20.000 Einwohner, die in den nächsten fünf Jahren den Bedarfs- und Entwicklungsplan bearbeiten müssen Darmstadt Stadt Offenbach Stadt Wiesbaden Kreis Bergstraße Kreis Bergstraße Bensheim Viernheim Kreis Darmstadt-Dieburg Kreis Darmstadt-Dieburg Babenhausen Ober-Ramstadt Weiterstadt Hochtaunuskreis Hochtaunuskreis Bad Homburg Kreis Groß-Gerau Kreis Groß-Gerau Rüsselsheim Groß-Gerau Mörfelden-Walldorf Riedstadt noch Regierungspräsidium Darmstadt Main-Kinzig-Kreis Hanau Bruchköbel Gelnhausen Nidderau Main-Taunus-Kreis Main-Taunus-Kreis Bad Soden Eschborn Flörsheim Hofheim Kreis Offenbach Kreis Offenbach Dietzenbach Dreieich Langen Mühlheim Neu-Isenburg Obertshausen Rodgau Rödermark Seligenstadt Wetterau-Kreis Wetterau-Kreis Bad Nauheim Bad Vilbel Büdingen Butzbach Friedberg Gießen Kreis Gießen Stadt Gießen Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1279 3 Lahn-Dill-Kreis Dillenburg Kreis Limburg Weilburg Kreis Limburg-Weilburg Limburg Kassel Landkreis Fulda Landkreis Fulda Landkreis Hersfeld-Rotenburg Bad Hersfeld Landkreis Kassel Baunatal Landkreis Waldeck-Frankenberg Kreis Waldeck-Frankenberg Korbach Werra-Meißner-Kreis Werra-Meißner-Kreis Wiesbaden, 26. Januar 2015 Peter Beuth