Kleine Anfrage der Abg. Schott (DIE LINKE) vom 06.01.2015 betreffend Langzeitarbeitslosigkeit und Antwort des Ministers für Soziales und Integration Vorbemerkung des Ministers für Soziales und Integration: Nach § 18 SGB III liegt Langzeitarbeitslosigkeit dann vor, wenn Arbeitslose ein Jahr und länger arbeitslos sind. Langzeitarbeitslose befinden sich überwiegend im Rechtskreis des SGB II. Die vorrangige Zuständigkeit für ihre Integration in den Arbeitsmarkt liegt damit bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) bzw. den Jobcentern (kommunale Jobcenter -KJC- und gemeinsame Einrichtungen -gE-). Die gE, deren einer Träger die BA ist, erhalten ihre Mittel direkt vom BMAS. Die KJC erhalten ihre Mittel durch Zuweisung des BMAS an die jeweilige Gebietskörperschaft. Dem HMSI obliegt die Fach- und Rechtsaufsicht über die 16 KJC in Hessen. Die Ziele der Arbeitsmarktpolitik bezogen auf das SGB II werden für die KJC jährlich zwischen dem BMAS und dem HMSI sowie anschließend zwischen dem HMSI und den einzelnen KJC vereinbart. Die aus Landes- und ESF-Mitteln gespeiste Hessische Arbeitsmarktförderung kann die Mittel des Bundes um freiwillige Leistungen ergänzen. Sie richtet sich vorwiegend an benachteiligte Personen, die von der Regelförderung nach den Sozialgesetzbüchern nicht ausreichend aufgefangen werden können und zusätzliche Hilfen benötigen. Diese Vorbemerkung vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie viele Langzeitarbeitslose gibt es jährlich seit 2000 in den hessischen Kreisen (bitte um Diffe- renzierung nach Altersstufen, Geschlecht, Migrationsstatus und Schwerbehinderung)? Die für die statistische Datenerhebung in Hessen zuständige Regionaldirektion Hessen der Bundesagentur für Arbeit hat auf Anfrage die vorhandenen Datenbestände übermittelt und ergänzend mitgeteilt: Eine Zeitreihe für die Langzeitarbeitslosen ab 2007 ist in der Anlage 1 beigefügt. Dieser Personenkreis kann erst ab diesem Jahr - nach der Einführung des SGB II im Jahr 2005 - inklusive der Daten der zugelassenen kommunalen Träger ausgewertet werden. Der Migrationshintergrund wird durch eine Befragung festgestellt. Die Teilnahme daran ist freiwillig. Bei einer geringen Beteiligung können die Ergebnisse nicht ausgewertet werden. Eine Gesamtauswertung ist der Anlage 2 zu entnehmen. Einzelauswertungen zu diesem Merkmal werden nicht erstellt. Frage 2. Welche Programme gibt es in Hessen gegen Langzeitarbeitslosigkeit und mit welchen, Zielgrup- pen arbeiten sie? Frage 3. Wie lange gibt es die Programme jeweils? Frage 4. Welche konkreten Erfolge haben die Programme gegen Langzeitarbeitslosigkeit in den jeweiligen Kommunen? Frage 5. Welche finanziellen Mittel investierte die Landesregierung in welche Maßnahmen jeweils in den letzten zehn Jahren? Frage 6. Welchen Anteil haben die finanziellen Mittel der Landesregierung an den Mitteln gegen Langzeit- arbeitslosigkeit in Hessen in Verhältnis zu kommunalen, Bundes- und EU-Geldern? Eingegangen am 24. Februar 2015 · Ausgegeben am 26. Februar 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/1284 24. 02. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1284 Frage 7. Welchen Stellenwert misst die Landesregierung der Unterstützung von langzeitarbeitslosen Men- schen bei, um sie ins Arbeitsleben zu integrieren? Die Fragen 2, 3, 4, 5, 6 und 7 werden wie folgt gemeinsam beantwortet: Die Hessische Landesregierung misst der Integration von Langzeitarbeitslosen ins Arbeitsleben einen sehr hohen Stellenwert bei. Neben den vorrangig zuständigen Arbeitsagenturen (SGB III) und Jobcentern (SGB II) unterstützt sie die Kreise und kreisfreien Städte mit ESF- und Landesmitteln jährlich in Höhe von rund 20 Mio. € zur Verbesserung der Integrationschancen von Arbeitslosen und benachteiligten Personen. Zielgruppe der hessischen Arbeitsmarktförderung sind benachteiligte Menschen, die vom RegelInstrumentarium nach den Sozialgesetzbüchern nicht ausreichend aufgefangen werden können und zusätzliche Hilfen benötigen. Bei diesen Hilfen soll es nicht in erster Linie darum gehen, mögliche Defizite zu beheben. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollen vielmehr mit ihren Potenzialen gesehen und gefördert werden. Es gilt, Fähigkeiten und Begabungen zu entdecken, Chancen zu eröffnen und eine passgenaue Qualifizierung zu ermöglichen. Von den Förderangeboten profitieren insbesondere auch Langzeitarbeitslose. Die Landesregierung hat sich zudem das Ziel gesetzt, durch ein neues Landesprogramm, der Personengruppe, die mehrfache Vermittlungshemmnisse hat, eine dauerhafte Möglichkeit zu geben, sozialversicherungspflichtiger Arbeit nachgehen zu können und diese Gruppe verstärkt in den Fokus der Förderung zu nehmen. Frage 8. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung Arbeitsprojekte mit suchtkranken Menschen nach Auslaufen des ESF-Programms Perspektive zu fördern? Frage 9. Welche niederschwelligen Arbeitsprojekte werden von der Landesregierung zukünftig gefördert? Die Fragen 8 und 9 werden wie folgt gemeinsam beantwortet: Die arbeitsmarktpolitischen Angebote des ESF-Programms Perspektive richteten sich an Personen mit substanzbezogenen Störungen von schädlichem Konsum bis zur Abhängigkeitserkrankung bei Alkohol, illegalen Drogen und Medikamenten. Die Maßnahmen hatten qualifikatorische und soziale Komponenten und wurden von den jeweiligen Jobcentern und Kommunen zu 50 % (Fördergrundlage) kofinanziert. Solche Angebote könnten von den Jobcentern auch weiterhin finanziert werden. Eine Förderung aus dem "Arbeitsmarktbudget" sowie aus dem "Ausbildungs - und Qualifizierungsbudget" ist der jeweiligen Gebietskörperschaft grundsätzlich möglich . Frage 10. Welche speziellen Maßnahmen gibt es für Menschen mit Schwerbehinderung, die langzeitarbeits- los sind, um sie wieder im Arbeitsmarkt zu integrieren? Programme aus Mitteln der Ausgleichsabgabe nach dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) wie das Bund-Länder-Programm "Initiative Inklusion" oder das "Hessische Perspektivprogramm zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen schwerbehinderter Menschen" (HePAS) wollen auf der einen Seite zusätzliche Beschäftigungsanreize für potenzielle Ausbildungs- und Arbeitgeber schwerbehinderter Menschen setzen, auf der anderen Seite durch das Angebot einer individuellen Begleitung frühzeitig besondere Unterstützungsbedarfe erkennen und diese sicherstellen , um das Beschäftigungsverhältnis stabilisieren zu können. Die Bundesregierung hat ein Programm zur intensivierten Eingliederung und Beratung von schwerbehinderten Menschen mit einer Laufzeit Ende 2016 aufgelegt. Das Programm hat ein Finanzvolumen von 80 Mio. €. Wiesbaden, 17. Februar 2015 Stefan Grüttner Anlage(n): Die komplette Drucksache inklusive der Anlage kann im Landtagsinformationssystem abgerufen werden  www.Hessischer-Landtag.de Anlage 1 zu KA 19/1284 petry Rechteck Anlage 2 zu KA 19/1284 petry Rechteck 1284_Anlagen.pdf Anlage_1 Anlage_2