Kleine Anfrage der Abg. Schott (DIE LINKE) vom 06.01.2015 betreffend Herausnahme von Kindern und Jugendlichen aus der Familie und Antwort des Ministers für Soziales und Integration Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1. Wie viele Kinder und Jugendliche wurden in den letzten Jahren jeweils mit und ohne Zustimmung der Eltern aus der Familie herausgenommen und anderweitig untergebracht (bitte nach Jahr und Jugendamtsbezirk aufschlüsseln)? Die Jugendhilfestatistik unterscheidet bei vorläufigen Schutzmaßnahmen zwischen Inobhutnahmen und Herausnahmen. Hierzu wird in den Berichten des Hessischen Statistischen Landesamtes (Vorbemerkungen zu den Statistischen Berichten K V 5) folgende Erläuterung gegeben: "Eine Inobhutnahme ist eine vorläufige Unterbringung von Kindern und Jugendlichen durch das Jugendamt. Eine Herausnahme findet statt, wenn das Kind oder der Jugendliche trotz Widerspruchs seiner Eltern, also gegen ihren Willen, aus einer sein Wohl gefährdenden Situation heraus in die Obhut des Jugendamtes genommen wird. Insofern handelt es sich bei der Herausnahme grundsätzlich um eine "Inobhutnahme" aber in einer besonderen Form." Die Gesamtanzahl der vorläufigen Schutzmaßnahmen nach § 42 SGB VIII gestaltete sich in den Jahren 2003 bis 2013 wie folgt: 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Inobhutnahmen 2129 2257 1995 1841 1986 2547 2662 2934 2899 2942 3594 Herausnahmen 9 15 61 12 24 58 52 55 98 69 108 Quelle: Statistisches Landesamt Die Aufschlüsselung nach Gebietskörperschaften kann der Anlage entnommen werden. Hinzuweisen ist darauf, dass die vorgenannten Zahlen auch die in Obhut genommenen unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge umfassen. Frage 2. Wie viele Kinder und Jugendliche wurden nach § 33 SGB VIII in Vollzeitpflege, wie viele nach § 34 in Heimerziehung und sonstigen betreuten Wohnformen und wie viele nach § 35 in sozialpädagogischer Einzelbetreuung untergebracht? Die Anzahl der Hilfen zur Erziehung nach § 33 SGB VIII (Hilfen am 31.12.) gestaltete sich in den Jahren 2003 bis 2013 wie folgt: 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII) 3290 3395 2988 3100 3296 3387 3561 3585 3692 3759 3924 Quelle: Statistisches Landesamt Eingegangen am 10. Februar 2015 · Ausgegeben am 13. Februar 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/1285 10. 02. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1285 Die Anzahl der stationären Hilfen zur Erziehung nach § 34 SGB VIII (Hilfen am 31.12.) gestaltete sich in den Jahren 2003 bis 2013 wie folgt: 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform (§ 34 SGB VIII) 6701 7162 5046 5423 4780 4913 5172 5288 5379 5412 5695 Quelle: Statistisches Landesamt Die Anzahl der Hilfen zur Erziehung nach § 35 SGB VIII (Hilfen am 31.12.) gestaltete sich in den Jahren 2003 bis 2013 wie folgt: 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (§ 35 SGB VIII) 457 477 281 303 348 397 333 296 257 244 246 Quelle: Statistisches Landesamt Frage 3. Wie viele Inobhutnahmen nach § 42 SGB VIII fanden in den letzten zehn Jahren mit und ohne Zustimmung der Eltern statt? Hierzu wird auf die Beantwortung der Frage 1 verwiesen. Frage 4. Wie viele Kinder und Jugendliche sind nach einer Herausnahme und wie viele nach einer Inob- hutnahme wieder in die Familie zurückgekehrt (bitte nach Jahr und Jugendamtsbezirk aufschlüsseln )? Die Gesamtdaten für das Land Hessen gestalten sich für die Jahre 2003 bis 2013 wie folgt: 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Rückkehr nach vorläufigen Schutzmaßnahmen zu der/dem Personensorgeberechtigen 793 867 945 838 829 1082 1219 1213 1145 1161 1286 Quelle: Statistisches Landesamt Die Aufschlüsselung nach Gebietskörperschaften kann den Tabellen in der Anlage entnommen werden. Frage 5. In wie vielen Fällen fand vor der Herausnahme des Kindes oder des Jugendlichen bzw. der Inob- hutnahme eine Maßnahme von Seiten des Jugendamtes statt? Frage 6. Welche Hilfen zur Erziehung bzw. Eingliederungsmaßnahmen wurden vor der Herausnahme bzw. der Inobhutnahme über welchen Zeitraum installiert? Die Fragen 5 und 6 werden wie folgt gemeinsam beantwortet: Aus den Berichten des Hessischen Statistischen Landesamtes kann entnommen werden, ob Kinder und Jugendliche ihren Aufenthalt vor einer Inobhutnahme bzw. Herausnahme in der Familie , einer Pflegefamilie, in einem Heim oder bei einer sonstigen Person hatten. Für die Jahre 2003 bis 2013 ergeben sich folgende Daten: 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Vorheriger Aufenthalt: Pflegefamilie, Heim, sonstige Person 232 200 238 187 192 254 253 294 260 308 403 Quelle: Statistisches Landesamt Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1285 3 Weitere (ambulante) Erziehungshilfen werden nicht erfasst. Hierzu liegen beim Statistischen Landesamt und den Kommunalen Spitzenverbänden keine Daten vor. Eine Zusammenstellung würde zu einem nicht vertretbaren Aufwand führen und konnte daher im Rahmen der Beantwortungsfrist nicht erfolgen. Wiesbaden, 2. Februar 2015 Stefan Grüttner Anlagen Anlagen zu KA 19/1285 Anlagen zu KA 19/1285 Anlagen zu KA 19/1285 Anlagen zu KA 19/1285 Anlagen zu KA 19/1285 Anlagen zu KA 19/1285 Anlagen zu KA 19/1285 Anlagen zu KA 19/1285 Anlagen zu KA 19/1285 Anlagen zu KA 19/1285 Anlagen zu KA 19/1285