Kleine Anfrage des Abg. Rudolph (SPD) vom 14.01.2015 betreffend Hilfestellung der Hessischen Landesregierung gegenüber den Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei den Untersuchungsausschüssen 19/1 und 19/2 des Hessischen Landtags und Antwort des Chefs der Staatskanzlei Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1. Hat die Hessische Landesregierung den Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei den Untersuchungsausschüssen 19/1 und 19/2 zugearbeitet bzw. Hilfestellung geleistet? Nein, sofern es über den regelmäßig üblichen gegenseitigen politischen Austausch der Landesregierung mit den sie tragenden Regierungsfraktionen über Fragen der aktuellen Tagespolitik hinausgeht. Frage 2. Wenn ja, wie konkret und in welcher Form hat die Landesregierung Hilfestellung in personeller und materieller Art gegeben? Erübrigt sich aufgrund der Antwort zu Frage 1. Frage 3. Haben Mitglieder der Landesregierung an Gesprächen der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Rahmen der Arbeit der Untersuchungsausschüsse 19/1 und 19/2 teilgenommen ? Minister und Staatssekretäre nehmen regelmäßig an Sitzungen der Regierungsfraktionen teil. Der Inhalt von Sitzungen einer Landtagsfraktion entzieht sich dem Kontrollrecht des Parlaments , so dass hierüber keine Auskunft erteilt werden kann. Frage 4. Falls ja, ist es üblich, dass die Landesregierung im Rahmen der Arbeit von Untersuchungsaus- schüssen bei der Arbeit der Fraktionen zugearbeitet hat? Erübrigt sich aufgrund der Antwort zu Frage 3. Frage 5. Falls die Landesregierung die Mit- bzw. Zuarbeit mit den Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bejaht, hält sie es für verfassungsrechtlich geboten und vereinbar, dass obwohl gerade die Arbeit der Untersuchungsausschüsse auch eventuelle Versäumnisse und Fehler der Landesregierung aufzeigen soll, sie den Koalitionsfraktionen hier zuarbeiten? Entfällt. Wiesbaden, 4. Februar 2015 Axel Wintermeyer Eingegangen am 6. Februar 2015 · Ausgegeben am 11. Februar 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/1446 06. 02. 2014 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG