Kleine Anfrage des Abg. Merz (SPD) vom 28.02.2014 betreffend Landesmittel zur Aufklärung von Fällen sexuellen Missbrauchs an Kindern und Jugendlichen und Antwort des Ministers für Soziales und Integration Vorbemerkung des Fragestellers: Aus Presseveröffentlichungen war zu entnehmen, dass das Land Hessen mit 30.000 € die Aufklärung des sexuellen Missbrauchs an der Odenwaldschule fördern will. Diese Vorbemerkung des Fragestellers vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit dem Kultusminister wie folgt: Frage 1. Aus welchen Haushaltsmitteln (Einzelplan, Produkt-Nr.) soll die Förderung in Höhe von 30.000 € für die Aufklärung des sexuellen Missbrauchs an der Odenwaldschule erfolgen? Sofern die Mittel auf mehrere Jahre aufgeteilt sind, bitte entsprechend aufschlüsseln. Die Förderung erfolgte aus Kapitel 08 06, Buchungskreisnummer 2795, Förderprodukt 50. Es erfolgt eine Förderung von 15.000 € 2014. Für 2015 ist eine weitere Förderung in Höhe von 15.000 € vorgesehen. Frage 2. Wer ist Empfänger der Landesmittel? Empfänger der Landesmittel ist der Verein Odenwaldschule e.V. Frage 3. Gibt es eine genaue Zweckbindung für die Mittel und wenn ja, welche? Die Mittel sind für die wissenschaftliche Untersuchung zu den Vorkommnissen sexualisierter Gewalt an der Odenwaldschule vorgesehen. Die genaue Projektbeschreibung war Grundlage des Antrags. Die Untersuchung wird vom Institut für Praxisforschung und Projektberatung (IPP) und der Universität Rostock durchgeführt. Beim IPP liegt der Schwerpunkt im Bereich der praxisorientierten Sozial- und Organisationspsychologie. Bei der Universität Rostock liegt der Schwerpunkt im Bereich der historischen Erziehungsforschung. So werden Kernkompetenzen gebündelt und Synergien erreicht. Frage 4. Plant die Landesregierung, weitere Projekte zur Aufklärung sexuellen Missbrauchs von Kin- dern in Institutionen, Verbänden, Organisationen oder ähnlichem zu unterstützen oder hat sie dies in der Vergangenheit bereits getan? Wenn ja, bitte Liste der Projekte mit den entsprechenden Mitteln aufführen. Wenn nein, wie ist die alleinige Förderung der Odenwaldschule begründet? Die genaue Aufklärung der Vorkommnisse an der Odenwaldschule und die Schlüsse, die aus der wissenschaftlichen Aufarbeitung gezogen werden, haben eine hohe Bedeutung. Bei der Untersuchung erfolgt zwar eine intensive Einzelerhebung und -betrachtung der Fälle in der Odenwaldschule. Gleichzeitig werden aber nicht nur die Vorgänge in der Odenwaldschule selbst im Fokus stehen, sondern es soll auch die Zusammenarbeit mit Behörden und Organisationen außerhalb der Einrichtung untersucht werden. So können die Ergebnisse auch auf andere Einrichtungen übertragen und für diese nutzbar gemacht werden. Die Landesmittel werden somit modellhaft eingesetzt und tragen so zur Implementierung von generellen Präventions- und Schutzmaßnahmen bei. Weitere Anträge liegen nicht vor. Eingegangen am 14. April 2014 · Ausgegeben am 16. April 2014 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/147 14. 04. 2014 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/147 Frage 5. Welche weitere Förderung aus öffentlichen Mitteln erhält die Odenwaldschule bzw. der Op- ferverein "Glasbrechen e.V."? Eine über die allgemeinen Regelungen des Ersatzschulfinanzierungsgesetzes hinausgehende Förderung durch das Kultusressort gibt es nicht. Zur Aufnahme von Kindern und Jugendlichen (Hilfen zur Erziehung) an der Odenwaldschule besteht eine Leistungs- und Entgeltvereinbarung mit dem Odenwaldkreis, die die Basis für Einzelbelegungen aller Jugendämter ist. Glasbrechen e.V. hat keine Förderung durch das Hessische Ministerium für Soziales und Integration erhalten. Wiesbaden, 31. März 2014 Stefan Grüttner