Kleine Anfrage der Abg. Hofmann (SPD) vom 15.01.2015 betreffend Disziplinarverfahren an hessischen Justizvollzugsanstalten und Antwort der Ministerin der Justiz Vorbemerkung der Ministerin der Justiz: Es wird keine Statistik darüber geführt, wie viele Disziplinarverfahren in den einzelnen Jahren insgesamt geführt und wie viele davon eingestellt wurden bzw. zu welcher Art von Disziplinarmaßnahmen und insbesondere zum Ausscheiden aus dem Dienst geführt haben. Es sind insoweit lediglich Erhebungen zu einzelnen Jahren darüber vorhanden, wie viele Disziplinarverfahren abgeschlossen wurden. Die Erhebungen zu den Jahren 1999 bis 2002 beinhalten dabei lediglich die nicht-förmlichen, also diejenigen Disziplinarverfahren, die höchstens zu der Verhängung eines Verweises oder einer Geldbuße führen konnten. Ob diese nicht-förmlichen Disziplinarverfahren vollständig erfasst wurden, ist nicht bekannt. Es liegt im Übrigen kein statistisches Datenmaterial dazu vor, wie viele Disziplinarverfahren in diesen Jahren zu der Verhängung einer Kürzung der Dienstbezüge , Zurückstufung, Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, Kürzung oder Aberkennung des Ruhegehalts geführt haben. Ferner existieren für die Jahre 2003 bis 2005 insgesamt keine Erhebungen zu den erfragten Disziplinarverfahren . Dienstbezeichnungen der betroffenen Bediensteten wurden darüber hinaus weit überwiegend nicht erfasst, so dass sich die zur Verfügung stehenden Erhebungen nicht zu den Laufbahngruppen verhalten. Eine Aufgliederung nach Laufbahngruppen ist daher nicht möglich. Zudem trat am 1. Oktober 2006 das Hessische Disziplinargesetz in Kraft und löste die Hessische Disziplinarordnung mit weitreichenden Verfahrensänderungen ab. Die Erhebungen für das Jahr 2006 sind infolgedessen gegebenenfalls nicht vollständig. Für die folgenden Antworten ist schließlich zu beachten, dass die Jugendarrestanstalt Kaufungen mit Ablauf des 31. März 2000 geschlossen wurde. Die ehemals selbstständige Justizvollzugsanstalt Frankfurt am Main II wurde zum 1. Januar 2004 der Justizvollzugsanstalt Frankfurt am Main I angegliedert. Die Justizvollzugsanstalt Hünfeld nahm erst zum 2. Januar 2006 den Betrieb mit Gefangenen auf. Die Justizvollzugsanstalt Kassel III wurde Ende Dezember 2009 geschlossen . Diese Vorbemerkung vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie viele Disziplinarverfahren sind in den Jahren 1999 bis heute in den einzelnen Justizvollzugs- einrichtungen a) gegen Bedienstete des allgemeinen Vollzugsdienstes, b) gegen des gehobenen Dienstes, c) gegen des höheren Dienstes, geführt worden? Bitte einzeln nach Berufsgruppen aufschlüsseln. JVA Nicht-förmliche Disziplinarverfahren 1999 2000 2001 2002 Butzbach 6 1 2 0 Darmstadt 2 3 0 0 Dieburg 0 0 0 1 Frankfurt am Main I 5 4 1 0 Eingegangen am 17. Februar 2015 · Ausgegeben am 19. Februar 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/1490 17. 02. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1490 Frankfurt am Main II 1 0 0 0 Frankfurt am Main III 1 2 2 3 Frankfurt am Main IV 2 1 3 0 Fulda 0 0 2 0 Gießen 0 2 1 0 Hünfeld - - - - Kassel I 4 5 0 1 Kassel II 0 4 0 0 Kassel III 0 0 0 0 JAA Kaufungen 3 0 - - Limburg 1 0 1 0 JVA Nicht-förmliche Disziplinarverfahren 1999 2000 2001 2002 Rockenberg 3 0 1 1 Schwalmstadt 5 0 2 0 Weiterstadt 2 0 0 0 Wiesbaden 4 2 0 1 Dienstleistungszentrum für den hessischen Justizvollzug - H.B. Wagnitz-Seminar - 0 0 0 0 JVA 2006 2007 2008 2009 2010 Butzbach 2 3 7 5 0 Darmstadt 2 2 1 0 2 Dieburg 0 3 1 3 0 Frankfurt am Main I 0 4 6 4 1 Frankfurt am Main II 0 0 0 0 0 Frankfurt am Main III 1 1 3 0 0 Frankfurt am Main IV 4 4 4 0 1 Fulda 0 0 1 1 0 Gießen 0 0 0 0 2 Hünfeld 0 1 0 0 0 Kassel I 2 8 6 2 0 Kassel II 0 1 0 7 0 Kassel III 1 3 1 3 - JAA Kaufungen - - - - - Limburg 2 0 0 0 0 Rockenberg 0 0 3 1 0 Schwalmstadt 0 1 7 2 2 Weiterstadt 15 6 3 6 3 Wiesbaden 3 4 3 3 2 Dienstleistungszentrum für den hessischen Justizvollzug - H.B. Wagnitz-Seminar - 1 0 4 3 2 JVA 2011 2012 2013 2014 Butzbach 4 2 4 1 Darmstadt 3 0 2 1 Dieburg 0 2 0 0 Frankfurt am Main I 3 1 3 2 Frankfurt am Main II 0 0 0 0 Frankfurt am Main III 4 1 3 3 Frankfurt am Main IV 1 3 3 0 Fulda 1 0 1 0 Gießen 3 6 1 0 Hünfeld 0 2 1 1 Kassel I 3 11 6 2 Kassel II 3 0 0 0 Kassel III - - - - Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1490 3 JVA 2011 2012 2013 2014 JAA Kaufungen - - - - Limburg 0 0 2 2 Rockenberg 4 2 6 2 Schwalmstadt 7 2 3 2 Weiterstadt 5 3 4 0 Wiesbaden 9 6 5 7 Dienstleistungszentrum für den hessischen Justizvollzug - H.B. Wagnitz-Seminar - 1 0 1 4 Frage 2. Wie viele der in Frage 1. benannten Disziplinarverfahren sind a) gegen Bedienstete des allgemeinen Vollzugsdienstes, b) gegen des gehobenen Dienstes, c) gegen des höheren Dienstes eingestellt worden? Bitte einzeln nach Berufsgruppen aufschlüsseln. JVA Nicht-förmliche Disziplinarverfahren 1999 2000 2001 2002 Butzbach 5 0 2 0 Darmstadt 1 3 0 0 Dieburg 0 0 0 0 Frankfurt am Main I 2 0 0 0 Frankfurt am Main II 1 0 0 0 Frankfurt am Main III 0 1 0 0 Frankfurt am Main IV 2 0 0 0 Fulda 0 0 1 0 Gießen 0 2 1 0 Hünfeld - - - - Kassel I 3 4 0 1 Kassel II 0 2 0 0 Kassel III 0 0 0 0 JAA Kaufungen 0 0 - - Limburg 0 0 1 0 Rockenberg 3 0 1 0 Schwalmstadt 1 0 1 0 Weiterstadt 2 0 0 0 Wiesbaden 4 0 0 1 Dienstleistungszentrum für den hessischen Justizvollzug - H.B. Wagnitz-Seminar - 0 0 0 0 JVA 2006 2007 2008 2009 2010 Butzbach 1 3 6 5 0 Darmstadt 2 2 0 0 2 Dieburg 0 1 0 1 0 Frankfurt am Main I 0 1 5 2 1 Frankfurt am Main II - - - - - Frankfurt am Main III 0 1 1 0 0 Frankfurt am Main IV 2 1 0 0 0 Fulda 0 0 1 1 0 Gießen 0 0 0 0 0 Hünfeld 0 0 0 0 0 Kassel I 2 7 5 2 0 Kassel II 0 1 0 4 0 Kassel III 1 2 0 0 - JAA Kaufungen - - - - - Limburg 0 0 0 0 0 Rockenberg 0 0 3 1 0 Schwalmstadt 0 0 3 0 1 Weiterstadt 12 6 1 3 1 Wiesbaden 0 3 0 2 2 Dienstleistungszentrum für den hessischen Justizvollzug - H.B. Wagnitz-Seminar - 1 0 0 2 0 4 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1490 JVA 2011 2012 2013 2014 Butzbach 3 1 4 0 Darmstadt 1 0 2 0 Dieburg 0 2 0 0 Frankfurt am Main I 2 1 3 1 Frankfurt am Main II - - - - Frankfurt am Main III 3 0 2 3 Frankfurt am Main IV 0 0 1 0 Fulda 1 0 1 0 Gießen 2 3 0 0 Hünfeld 0 2 0 1 Kassel I 1 7 5 2 Kassel II 1 0 0 0 Kassel III - - - - JAA Kaufungen - - - - Limburg 0 0 2 1 Rockenberg 3 1 2 1 Schwalmstadt 3 1 3 2 Weiterstadt 3 3 4 0 Wiesbaden 5 3 2 5 Dienstleistungszentrum für den hessischen Justizvollzug - H.B. Wagnitz-Seminar - 1 0 1 3 Frage 3. Wie viele der in Frage 1. benannten Disziplinarverfahren a) gegen Bedienstete des allgemeinen Vollzugsdienstes, b) gegen des gehobenen Dienstes, c) gegen des höheren Dienstes haben zu welchen Disziplinarmaßnahmen geführt? Bitte einzeln nach Berufsgruppen aufschlüsseln. In der Justizvollzugsanstalt Butzbach wurde im Jahr 1999 eine Geldbuße verhängt und im Jahr 2000 ein Verweis. In den Jahren 2006, 2008, 2011 und 2014 wurde in der Justizvollzugsanstalt Butzbach jeweils ein Verweis verhängt. Im Jahr 2012 endete ein Disziplinarverfahren mit einer Geldbuße. In der Justizvollzugsanstalt Darmstadt führte im Jahr 1999 ein Disziplinarverfahren zu der Verhängung einer Geldbuße. In den Jahren 2008 und 2014 wurde jeweils ein Verweis verhängt und im Jahr 2011 wurde in zwei Fällen die Kürzung der Dienstbezüge angeordnet. In der Justizvollzugsanstalt Dieburg wurde im Jahr 2002 ein Verweis verhängt. Im Jahr 2007 wurden in zwei Fällen Verweise erteilt. In den Jahren 2008 und 2009 wurde jeweils ein Verweis verhängt. Im Jahr 2009 endete ein Disziplinarverfahren mit einer Entfernung aus dem Beamtenverhältnis . In der Justizvollzugsanstalt Frankfurt am Main I wurden im Jahr 1999 ein Verweis und zwei Geldbußen verhängt. Im Jahr 2000 wurden vier Verweise erteilt. Im Jahr 2001 wurde ein Verweis erteilt. Im Jahr 2007 wurden ein Verweis und in zwei Fällen eine Geldbuße verhängt. In den Jahren 2008, 2009 und 2011 führte jeweils ein Disziplinarverfahren zu der Verhängung einer Geldbuße. Im Jahr 2009 wurde eine Kürzung der Dienstbezüge angeordnet. Im Jahr 2014 erfolgte eine Zurückstufung. In der Justizvollzugsanstalt Frankfurt am Main II wurden keine Disziplinarmaßnahmen verhängt . In der Justizvollzugsanstalt Frankfurt am Main III wurde in den Jahren 1999 bis 2002 und in den Jahren 2011 und 2012 jeweils ein Verweis verhängt. Im Jahr 2001 wurde eine Geldbuße und im Jahr 2002 wurden zwei Geldbußen angeordnet. In den Jahren 2006 und 2013 wurde jeweils eine Geldbuße angeordnet. Im Jahr 2008 führten zwei Disziplinarverfahren zu der Verhängung einer Geldbuße. In der Justizvollzugsanstalt Frankfurt am Main IV wurde in den Jahren 2000, 2001, 2006, 2007, 2012 und 2013 jeweils ein Verweis verhängt. In den Jahren 2006, 2010, 2011 und 2013 wurde jeweils eine Geldbuße angeordnet. In den Jahren 2001, 2007 und 2012 wurden in jeweils zwei Fällen Geldbußen verhängt und im Jahr 2008 wurde in vier Fällen eine Geldbuße angeordnet . In der Justizvollzugsanstalt Fulda wurde im Jahr 2001 ein Verweis erteilt. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1490 5 In der Justizvollzugsanstalt Gießen wurde in den Jahren 2011 und 2013 jeweils ein Verweis verhängt und im Jahr 2010 wurden zwei Verweise erteilt. Im Jahr 2012 wurde in drei Fällen die Kürzung der Dienstbezüge angeordnet. In der Justizvollzugsanstalt Hünfeld wurde im Jahr 2007 eine Geldbuße und im Jahr 2013 ein Verweis verhängt. In der Justizvollzugsanstalt Kassel I wurde im Jahr 1999 eine Geldbuße und in den Jahren 2000, 2008 und 2012 jeweils ein Verweis verhängt. In den Jahren 2007, 2011 und 2013 wurde jeweils eine Geldbuße angeordnet. Im Jahr 2012 wurden in drei Fällen Geldbußen verhängt. Im Jahr 2011 führte ein Disziplinarverfahren zu einer Entfernung aus dem Beamtenverhältnis. In der Justizvollzugsanstalt Kassel II wurden im Jahr 2000 zwei Verweise verhängt. Im Jahr 2009 wurden in drei Fällen und im Jahr 2011 in zwei Disziplinarverfahren Verweise erteilt. In der Justizvollzugsanstalt Kassel III wurde im Jahr 2007 ein Verweis verhängt, im Jahr 2008 ein Verweis, im Jahr 2009 zwei Geldbußen und eine Kürzung der Dienstbezüge. In der Jugendarrestanstalt Kaufungen wurden im Jahr 1999 im Rahmen von nicht-förmlich durchgeführten Disziplinarverfahren in drei Fällen Verweise erteilt. In der Justizvollzugsanstalt Limburg wurde im Jahr 1999 ein Verweis verhängt. Im Jahr 2006 wurden zwei Verweise verhängt. Im Jahr 2014 wurde in einem Disziplinarverfahren eine Geldbuße angeordnet. In der Justizvollzugsanstalt Rockenberg wurde in den Jahren 2002, 2011 und 2012 jeweils ein Verweis verhängt. Im Jahr 2013 wurden zwei Disziplinarverfahren mit Verweisen beendet und in zwei Disziplinarverfahren Geldbußen verhängt. Im Jahr 2014 wurde eine Geldbuße angeordnet . In der Justizvollzugsanstalt Schwalmstadt wurde in den Jahren 1999, 2001, 2011 und 2012 jeweils ein Verweis verhängt. Im Jahr 1999 wurden drei Geldbußen angeordnet. In den Jahren 2007, 2009, 2010 und 2011 endete jeweils ein Disziplinarverfahren mit der Verhängung einer Geldbuße. Im Jahr 2008 kam es in vier Disziplinarverfahren zu der Verhängung einer Geldbuße . Im Jahr 2009 wurde in einem Disziplinarverfahren die Kürzung der Dienstbezüge angeordnet . Im Jahr 2011 wurde in zwei Fällen die Kürzung der Dienstbezüge angeordnet. In der Justizvollzugsanstalt Weiterstadt wurde in den Jahren 2006, 2008 und 2011 in jeweils einem Disziplinarverfahren ein Verweis verhängt. Im Jahr 2009 endeten zwei Disziplinarverfahren mit einem Verweis. In den Jahren 2006 und 2010 wurden in je zwei Fällen Geldbußen verhängt . In den Jahren 2008, 2009 und 2011 führte jeweils ein Disziplinarverfahren zu der Verhängung einer Geldbuße. In der Justizvollzugsanstalt Wiesbaden wurde in den Jahren 2000, 2006, 2008, 2011 und 2013 je ein Disziplinarverfahren mit der Verhängung eines Verweises beendet. Im Jahr 2012 wurde in zwei Disziplinarverfahren ein Verweis erteilt. Geldbußen wurden in den Jahren 2000, 2007, 2009 und 2013 jeweils einmal verhängt. In den Jahren 2006 und 2008 wurden in je zwei Disziplinarverfahren Geldbußen angeordnet und im Jahr 2011 in drei Disziplinarverfahren. Zu einer Zurückstufung kam es im Jahr 2013. Ein Disziplinarverfahren führte im Jahr 2012 zu der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis. Im Jahr 2014 wurde ein Verweis erteilt und eine Kürzung der Dienstbezüge angeordnet. Im Dienstleistungszentrum des hessischen Justizvollzugs - H.B. Wagnitz-Seminar - endeten in den Jahren 2008 und 2010 jeweils zwei Disziplinarverfahren mit der Verhängung von Verweisen . Ein weiterer Verweis wurde im Jahr 2014 erteilt. Je eine Geldbuße wurde in den Jahren 2008 und 2009 verhängt. Im Jahr 2008 wurde eine Kürzung der Dienstbezüge angeordnet. Frage 4. Wie viele der in Frage 1. benannten Disziplinarverfahren a) gegen Bedienstete des allgemeinen Vollzugsdienstes, b) gegen des gehobenen Dienstes, c) gegen des höheren Dienstes haben zum Ausscheiden aus dem Dienst geführt? Bitte einzeln nach Berufsgruppen aufschlüsseln. Zur Erläuterung ist zunächst darauf hinzuweisen, dass ein Ausscheiden aus dem Dienst im Zusammenhang mit disziplinarisch relevantem Verhalten zum einen im Rahmen der gerichtlich anzuordnenden Disziplinarmaßnahme der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis möglich ist. 6 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1490 Zum anderen kann eine Beamtin oder ein Beamter kraft Gesetzes ihre oder seine Beamtenrechte verlieren. So regelte § 46 HBG a.F. (Fassung vom 11. Januar 1989 - GVBl. I, S. 25 - galt bis 31. März 2009, aufgehoben durch Gesetz vom 5. März 2009 - GVBl. I S. 95) die Beendigung des Beamtenverhältnisses , wenn sie oder er im ordentlichen Strafverfahren durch Urteil eines deutschen Gerichts im Bundesgebiet einschließlich des Landes Berlin wegen einer vorsätzlichen Tat zu Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr oder wegen einer vorsätzlichen Tat, die nach den Vorschriften über Friedensverrat, Hochverrat, Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates oder Landesverrat und Gefährdung der äußeren Sicherheit strafbar ist, zu Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten verurteilt wurde. Seit 1. April 2009 gilt die weitgehend inhaltsgleiche Regelung des § 24 BeamtStG, wobei zusätzlich zu den Tatbeständen des § 46 HBG a.F. eine Beamtin oder ein Beamter seine Beamtenrechte auch verliert, wenn sie oder er, soweit sich die Tat auf eine Diensthandlung im Hauptamt bezieht, wegen Bestechlichkeit zu einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten verurteilt wird. Das Beamtenverhältnis endet dann mit der Rechtskraft des Urteils, das Disziplinarverfahren mit einer Einstellung. Entsprechendes gilt nach beiden Vorschriften, wenn dem Beamten die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter aberkannt wird oder wenn der Beamte aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gemäß Art. 18 des Grundgesetzes ein Grundrecht verwirkt hat. Auch ein Antrag der Beamtin oder des Beamten auf Entlassung aus dem Beamtenverhältnis kann während eines Disziplinarverfahrens zum Ausscheiden aus dem Dienst führen. In diesen Fällen endet das Disziplinarverfahren ebenfalls mit einer Einstellung. Dies vorangestellt kann die Frage differenziert nach den dargestellten unterschiedlichen Ausscheidensgründen wie folgt beantwortet werden: Ausscheiden aus dem Dienst wegen Entfernung aus dem Beamtenverhältnis: Im Jahr 2009 führte ein Disziplinarverfahren in der Justizvollzugsanstalt Dieburg zu einer Entfernung aus dem Beamtenverhältnis. Im Jahr 2011 führte ein Disziplinarverfahren in der Justizvollzugsanstalt Kassel I zu einer Entfernung aus dem Beamtenverhältnis. Ein Disziplinarverfahren in der Justizvollzugsanstalt Wiesbaden führte im Jahr 2012 zu der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis . Diese Fälle wurden auch in der Antwort zu Frage 3. erfasst. Ausscheiden aus dem Dienst wegen Verlusts der Beamtenrechte: Im Jahr 2007 wurden in der Justizvollzugsanstalt Weiterstadt zwei Disziplinarverfahren aufgrund Verlusts der Beamtenrechte gemäß § 46 HBG eingestellt. Im Jahr 2008 erfolgte die Einstellung eines Disziplinarverfahrens in der Justizvollzugsanstalt Kassel I aufgrund des Verlusts der Beamtenrechte gemäß § 46 HBG. Im Jahr 2009 erfolgte eine solche Einstellung von Disziplinarverfahren jeweils in den Justizvollzugsanstalten Butzbach und Frankfurt am Main I. Im Jahr 2011 erfolgte die Einstellung eines Disziplinarverfahrens in der Justizvollzugsanstalt Rockenberg aufgrund des Verlusts der Beamtenrechte gemäß § 46 HBG. Im Jahr 2013 wurde ein Disziplinarverfahren in der Justizvollzugsanstalt Schwalmstadt nach dem Verlust der Beamtenrechte gemäß § 24 BeamtStG eingestellt. Die hier genannten Disziplinarverfahren wurden auch in der Antwort zu Frage 2. erfasst. Ausscheiden aus dem Dienst wegen Antrags auf Entlassung aus dem Beamtenverhältnis: In den Justizvollzugsanstalten Dieburg und Frankfurt am Main I wurde im Jahr 2009 jeweils ein Disziplinarverfahren eingestellt, nachdem den Anträgen auf Entlassung aus dem Beamtenverhältnis gefolgt wurde. Im Jahr 2012 wurde in einem Fall dem Antrag auf Entlassung aus dem Beamtenverhältnis in der Justizvollzugsanstalt Gießen gefolgt. Die hier genannten Disziplinarverfahren wurden auch in der Antwort zu Frage 2. erfasst. Wiesbaden, 11. Februar 2015 Eva Kühne-Hörmann